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1 | Formaler Status | Voraussetzungen Arbeitnehmer*in | Voraussetzung Arbeitgeber*in | Arbeitsumfang | Dauer der Zusammenarbeit | Arbeitnehmer*in Entgelt (Gehalt/Taschengeld) | Arbeitgeber*inkosten | Sonstiges | Vorteile | Nachteile | Link | ||||||||||||||||||||
2 | Teilzeit bis Vollzeit | Arbeitsentgelt über 2.000 Euro im Monat | Arbeitsentgelt über 2.000 Euro im Monat | Mindestens Mindestlohn, Arbeitsentgelt über 2.000 Euro im Monat | keine Vorschriften | normale Sozialversicherungsbeiträge | normale Sozialversicherungsbeiträge | voll Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber | |||||||||||||||||||||||
3 | Midijob (Übergangs- bereich) | Arbeitsentgelt im Bereich von 538 und 2.000 Euro im Monat | Arbeitsentgelt im Bereich von 538 und 2.000 Euro im Monat | Mindestens Mindestlohn und Arbeitsentgelt im Bereich von 538 und 2.000 Euro im Monat | keine Vorschriften | Mindestens Mindestlohn, Arbeitsentgelt im Bereich von 538 und 2.000 Euro im Monat, reduzierte Sozialversicherungsbeiträge | normale Sozialversicherungsbeiträge wie bei einer normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis | Der Midijob ist für Arbeitgeber im Vergleich mit dem Minijob kostengünstiger und auch Arbeitnehmer profitieren von günstigen Abgaben bei vollem Sozialversicherungsschutz. | Die Arbeitnehmerbeiträge werden nach einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage berechnet. | Rechner: https://www.krankenkassen-direkt.de/midijobrechner https://www.haufe.de/thema/midijob/ https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob-im-vergleich_78_511588.html | |||||||||||||||||||||
4 | Werkstudent*in | eingeschrieben als Student*in | mehr als geringfügig beschäftigte aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche | mehr als geringfügig beschäftigte aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche | keine Vorschriften | Eine Beitragsbelastung für den Arbeitnehmer ergibt sich bei Werkstudenten nur aufgrund der Rentenversicherungspflicht in Höhe von 9,3 Prozent. Allerdings kann dieser Anteil für den Studenten auch niedriger ausfallen, wenn er ein Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs von 538 bis 2.000 Euro erzielt. In den weiteren Sozialversicherungszweigen besteht für Werkstudenten Versicherungs- und Beitragsfreiheit. | Eine Beitragsbelastung für den Arbeitgeber ergibt sich bei Werkstudenten nur aufgrund der Rentenversicherungspflicht in Höhe von 9,3 Prozent. In den weiteren Sozialversicherungszweigen besteht für Werkstudenten Versicherungs- und Beitragsfreiheit. | geringe Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber | Werkstudenten können in der Krankenversicherung nicht mehr beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern mitversichert werden. | https://www.haufe.de/personal/entgelt/werkstudenten-studentenbeschaeftigung-die-varianten_78_301684.html https://www.haufe.de/personal/entgelt/befristete-und-unbefristete-studentenjobs/versicherungspflicht-von-studentenjobs-neu-geregelt_78_392814.html | |||||||||||||||||||||
5 | gewerblicher Mini-Job | maximal 520€ Arbeitsentgelt im Monat von allen Minijobs die der AN nachgeht, nicht zusammengerechnet werden aber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung sowie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. | Bestehen mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber, ist stets von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. | Mindestens Mindestlohn & maximal 520€/Monat | keine Vorschriften | maximal 520€ AN-Brutto/Monat, Mindestens Mindestlohn, Minijobs sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht (3,6%) befreien lassen. Ein Antrag auf Befreiung ist dem Arbeitgeber schriftlich zuzuleiten. | Arbeitgeber tragen 31,45 Prozent Abgaben, da Arbeitgeber den Großteil der Abgaben für 520-Euro-Minijobs tragen. Dazu gehören Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. | Möglichkeit für AN, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, Die wöchentliche Arbeitszeit bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist nicht vorgegeben. Minijobber haben im Krankheitsfall bis zu 42 Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch entsteht ab einer durchgängigen Beschäftigungsdauer von vier Wochen. Wie alle anderen Arbeitnehmer auch haben Minijobber Anspruch auf Feiertagsvergütung, Mutterschutz, Urlaub und unterliegen dem Kündigungsschutz. Auch der gesetzliche Mindestlohn ist anzuwenden. | attraktiv als Nebenjob für Sozialversicherte wie Angestellte, Studierende, Schüler*innen u.a. in Familienversicherung u.a. | hohe Lohnnebenkosten für Arbeitgeber | https://www.haufe.de/thema/minijob/ https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob-im-vergleich_78_511588.html | ||||||||||||||||||||
6 | Kurzfristige Beschäftigung (Saisonmitarbeit) | 1. die Beschäftigung nicht berufsmäßig (untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung) ausgeübt wird (z.B. Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler*in, Student*in, Hausmann/-frau) 2. nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr | Wird ein Rahmenarbeitsvertrag geschlossen, muss er grundsätzlich auf ein Jahr (oder weniger) begrenzt sein. Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind erfüllt, wenn ein Rahmenarbeitsvertrag geschlossen wird, der einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr vorsieht. | Teilzeit bis Vollzeit möglich | 3 Monate oder max. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr; Welche Zeitgrenze gilt, ist davon abhängig, wie viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet. Wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, ist von maximal drei Monaten auszugehen. Ansonsten gilt die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen. | Die Höhe des Verdienstes ist unerheblich. Die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro gilt bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer*in-Brutto entspricht Arbeitnehmer*in-Netto. | Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Für Arbeitgeber fallen auch keine Pauschalbeiträge an. Die Arbeitgeberkosten entsprechen dem Arbeitnehmer*in-Brutto=Netto zzgl. 1,45% Umlage | nicht mit Kurzarbeit zu Verwechseln, Sollte eine kurzfristige Beschäftigung entgegen den Erwartungen die Zeitgrenze überschreiten, tritt vom Tag, an dem das Überschreiten erkennbar wird, Versicherungspflicht ein. | sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber! | https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/ https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzfristige-beschaeftigung-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI727085.html https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Schaubilder_pruefhilfen/gewerblich/Pruefschema_kurzfristiger_Minijob.pdf?__blob=publicationFile&v=5 | |||||||||||||||||||||
7 | Praktikum (freiwillig) | 1. Praktikanten, die ein Praktikum bis zu 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, 2. Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bereits zuvor bestanden hat oder 3. Praktikanten, die an einer sog. Einstiegsqualifizierung oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung (gem. § 54a SGB III bzw. §§ 68–70 BBiG) teilnehmen. | "Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt." | Teilzeit bis Vollzeit möglich | max. 3 Monate | Ein Mindestlohn ist während eines freiwilligen Praktikum bis zu 3 Monaten nicht zu entrichten. | Ein Mindestlohn ist während eines freiwilligen Praktikum bis zu 3 Monaten nicht zu entrichten. | https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mindestlohn-wen-betrifft-der-mindestlohn-31-praktikanten_idesk_PI42323_HI7203648.html | |||||||||||||||||||||||
8 | Praktikum (pflicht) | Praktikanten, die ein Praktikum verpflichtend aufgrund (hoch-)schulrechtlicher Bestimmungen, einer Ausbildungsordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie ableisten, | "Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt." | Teilzeit bis Vollzeit möglich | Hochschul-abhängig, meist 5 Monate | Ein Mindestlohn ist während eines Pflichtpraktikums, auch über die Dauer von 3 Monaten hinaus, nicht zu entrichten. | Ein Mindestlohn ist während eines Pflichtpraktikums, auch über die Dauer von 3 Monaten hinaus, nicht zu entrichten. | Fachinteressierte Praktikant*innen mit etwas Erfahrung und Vernetzung, die für längere Zeit kommen. | https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mindestlohn-wen-betrifft-der-mindestlohn-31-praktikanten_idesk_PI42323_HI7203648.html | ||||||||||||||||||||||
9 | FÖJ | zwischen 16 und 27 Jahre | 12 Monate, Verlängerung bis 1,5 Jahr möglich | 305€ Taschengeld (davon 50€ Essensgeld) | 140€ pro Monat | können Wohngeldzuschuss beantragen | |||||||||||||||||||||||||
10 | ökologischer Bundes- freiwilligendienst | interessierten Personen zwischen 16 und 99 Jahren; Für die Freiwilligen bis 27 Jahre sind 25 Bildungstage (5-fünftägigen Seminare) innerhalb eines 12-monatigen Einsatzes verpflichtend. Die Seminarzeit gilt als Einsatzzeit. Für Freiwillige über 27 Jahren stehen 12 Seminartage zur Verfügung. | 1. Die Einsatzstellen müssen gemeinnützig bzw. gemeinwohlorientiert sein. 2. Die Arbeitsmarktneutralität muss gewährleistet sein. D.h. sie darf keine Ewerbsstelle oder ersetzen. 3. Eine Anleitung der Freiwilligen erfolgt in der Regel über qualifizierte hauptamtliche Beschäftigte. 4. Die Anerkennung als Einsatzstelle im ÖBFD erfolgt über einer regionalen Trägerstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). (Dauer: 1-2 Monate) | Im Alter zwischen 16 und 27 Jahren leisten Freiwillige ihren BFD in Vollzeit (Ausnahme: bei vorliegender Begründung ist auch Teilzeit möglich); Freiwillige ab 27 Jahren können ihren ÖBFD auch in Teilzeit (mind. 20,5 Std/Woche) leisten. | mindestens 6 Monate, normalerweise 12 Monate, Verlängerung bis maximal 18 Monate möglich | 305 bis 375€ pro Monat, ggf. mehr bei freiwillige Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung vom Arbeitgeber*in, max. 200€ bei ALG2-Empfänger*innen | 350€ pro Monat für Taschengeld, ggf. freiwillige Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung | Dienstvertrag muss 6 Wochen vor Dienstbeginn beim Bundesamt vorliegen! Freiwillige können Wohngeldzuschuss beantragen. Die pädagogische Begleitung und Betreuung der Freiwilligen und Einsatzstellen sowie die Organisation und Durchführung der Seminare erfolgt durch eine regionale BFD-Trägerstelle. | mindestens 6 Monate Zusammenarbeit, freiwilliger Wunsch zu mit ökologischen Inhalten zu arbeiten | je nach Person und Lebenssituation ggf. höhere Fluktuation wegen persönlicher Unklarheit mit Studium, Ausbildung oder Reisen wird doch früher als geplant gestartet | https://oeko-bundesfreiwilligendienst.de/ | ||||||||||||||||||||
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