ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZAAABACADAEAFAGAHAIAJAKALAMANAOAPAQARASATAUAV
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BundeslandLandesbehördeKommune/ KreisDatum der AntwortJa, es gibt Fälle mit unbekanntem ImpfstatusMAILJa, es gibt vereinzelte Fälle - aber die werden nachgemeldetMAILNein, es gibt keine Fälle mit unbekanntem ImpfstatutsMAILkonkrete AnzahlMAILAnzahl Fälle unklarMAILGrund: Gesundheitszustand/ AngehörigeMAILGrund: fehlende Auskunft/ VerweigerungMAILGrund: Kommunikation der KrankenhäuserMAILGrund: TechnikMAILGrund: Arbeitsaufwand/ fehlende RessourcenMAILGrund: Bürokratie/ fehlende ZuständigkeitenMAILGrund: SonstigesMAILGrund: Zeitliche Abfolge MAILSchätzung über Impfstatus?MAILSchätzung über Anzahl? MAILSonstiges
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Bayern
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Landratsamt Straubing-Bogen19.10.2021xIn Einzelfällen kann es sein, dass über den Impfstatus keine zuverlässigen Angaben zu erhalten sind, auch in Bezug auf das Datum der Impfung(en) und den verwendeten Impfstoff. // Es wird nicht an das RKI gemeldet, sondern an das LGL.
Es handelt sich dabei um Einzelfälle."
xDies kann z.B. bei schlechtem gesundheitlichen Zustand der Fall sein, wenn eine Befragung des Erkrankten nicht mehr möglich ist. Auch bei in stationärer Behandlung befindlichen alleinlebenden Personen sind die anamnestischen Angaben teilweise nicht mit ausreichender Sicherheit zu bewerten und entsprechende Dokumente können nicht eingesehen werden.Es wird nicht an das RKI gemeldet, sondern an das LGL.
Es handelt sich dabei um Einzelfälle.
Nein, das wäre reine Spekulation.
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege21.10.2021xDas LGL übermittelt mehrmals täglich alle von den Gesundheitsämtern gemäß IfSG gemeldeten Fallzahlen (sowie Änderungen bereits gemeldeter Fälle) an das RKI. Dies umfasst auch alle dazugehörigen Angaben wie z.B. den Impfstatus. Nicht auszuschließen jedoch ist, dass dies ggf. in Einzelfällen bzgl. einzelner Angaben wie dem Impfstatus nicht immer möglich ist. Werden Angaben zum Impfstatus einer Fallmeldung von einem Gesundheitsamt nachträglich nachgereicht, so übermittelt das LGL diese Information ebenfalls an das RKI.“Das LGL übermittelt mehrmals täglich alle von den Gesundheitsämtern gemäß IfSG gemeldeten Fallzahlen (sowie Änderungen bereits gemeldeter Fälle) an das RKI. Dies umfasst auch alle dazugehörigen Angaben wie z.B. den Impfstatus. Nicht auszuschließen jedoch ist, dass dies ggf. in Einzelfällen bzgl. einzelner Angaben wie dem Impfstatus nicht immer möglich ist. Werden Angaben zum Impfstatus einer Fallmeldung von einem Gesundheitsamt nachträglich nachgereicht, so übermittelt das LGL diese Information ebenfalls an das RKI.“x„Wie oben bereits geschrieben, werden alle Daten, die von den Gesundheitsämtern an das LGL übermittelt werden, umgehend an das RKI weitergeben, dies umfasst auch alle Angaben zur Hospitalisierung. Bei den zwischen Kalenderwoche 38/2021 und 41/2021 gemeldeten COVID-19 Fällen lag bei 39.987 eine Angabe vor, ob es sich um einen hospitalisierten oder um einen nicht-hospitalisierten Fall handelt. Bei 85,9% (34.348) dieser Fälle gab es zudem eine Angabe zum Impfstatus (bei 86,7% der hospitalisierten und bei 85,9% der nicht-hospitalisierten Fälle).“x„Der Impfstatus ist bei COVID-19 Fällen mit bekanntem Hospitalisierungsstatus zu einem hohen Anteil vorhanden, unabhängig davon, ob eine Hospitalisierung vorlag oder nicht (s.o.). Es kommt jedoch vor, dass Informationen zum Impfstatus erst im Rahmen der Ermittlungen und nach erfolgter Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt und somit nicht zeitgleich zur Fallmeldung vorliegen.“x„Einer LGL-Analyse nach konnten vier Wochen nach Fallmeldung Fälle mit bis dato unbekanntem Impfstatus im Schnitt (gerundet) in 17% geimpft (davon in 8% vollständig geimpft) und in 43% als ungeimpft nachgetragen werden. In 39% der Fälle mit zuvor unbekanntem Impfstatus fehlte der Impfstatus auch nach vier Wochen, 2% der Fälle wurden verworfen.“
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Baden-Württemberg
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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis18.10.2021xIn den allermeisten Fällen kann der Impfstatus ermittelt werden und wird dann von unserer Seite an das Landesgesundheitsamt übermittelt. In vereinzelten Fällen kommt es vor, dass der Impfstatus nicht ermittelt werden kannx, z. B. bei Personen, die keine Angehörigen haben und deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, Auskunft zu geben.// Gelegentlich sind die Angaben zum Impfstatus (Impfstoff, Datum der letzten Impfung) durch den Patienten oder durch die Angehörigen lückenhaft, ohne dass eine schuldhafte Auskunftsverweigerung dahinter steckt.Die Kommunikation mit unserem Zentralklinikum funktioniert einwandfrei. Die Zahl der stationären Fälle ist zurzeit überschaubar.Wir können es leider nicht abschätzen. Wir fragen bei Patienten, die in unserem Landkreis gemeldet sind so gut es geht nach.
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Landesgesundheitsamt Stuttgart21.10.2021xIn Baden-Württemberg liegen bei knapp 80 % der in den vergangenen 4 Wochen gemeldeten Fälle (KW 38-41) Angaben zum Impfstatus vor. Bei den hospitalisierten COVID-19 Fällen wurde in 88,4% der Fälle Angaben zum Impfstatus von den Gesundheitsämtern übermittelt.xIn Baden-Württemberg liegen bei knapp 80 % der in den vergangenen 4 Wochen gemeldeten Fälle (KW 38-41) Angaben zum Impfstatus vor. Bei den hospitalisierten COVID-19 Fällen wurde in 88,4% der Fälle Angaben zum Impfstatus von den Gesundheitsämtern übermittelt.xIm Rahmen der Ermittlungstätigkeit der Gesundheitsämter kann es dazu kommen, dass der Impfstatus durch die befragten Personen nicht mitgeteilt wird oder aufgrund fehlender Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nicht erhoben werden kann.xAus Berichten der Gesundheitsämter gestaltet sich beispielsweise die Ermittlungsarbeit im Krankenhaussetting als schwierig, wenn Patientinnen/Patienten verlegt werden oder auf der Intensivstation nicht befragbar sind.xAus Berichten der Gesundheitsämter gestaltet sich beispielsweise die Ermittlungsarbeit im Krankenhaussetting als schwierig, wenn Patientinnen/Patienten verlegt werden oder auf der Intensivstation nicht befragbar sind.xAus Berichten der Gesundheitsämter gestaltet sich beispielsweise die Ermittlungsarbeit im Krankenhaussetting als schwierig, wenn Patientinnen/Patienten verlegt werden oder auf der Intensivstation nicht befragbar sind.Kann der Impfstatus durch die Gesundheitsämter ermittelt werden, wird dieser in der Meldesoftware erfasst und über das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg an das Robert Koch-Institut übermittelt. Insofern wird jeder bekannte und in der Meldesoftware eingetragene Impfstatus auch an das RKI übermittelt.
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Berlin
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Pankow, Bezirksamt
19.10.2021xDas ist sehr selten.Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben meistens, aber nicht immer den Impfstatus an.xBei der Weiterleitung der anonymisierten Daten an das RKI könnte es ebenfalls bei fehlerhafter Übertragung zu Übermittlungsfehlern kommen.xIst die Person nicht zu befragen, weil z.B. der Kontakt über mehrere Tage nicht möglich ist, kann der Fall nicht vollständig ermittelt werden. Das ist sehr selten. // Patienten können und müssen nicht immer Auskunft geben.xZum Teil ist der Impfstatus zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt oder ist nicht ermittelbar. Dazu kann man bei unbekanntem Impfstatus keine Auskunft geben. Es werden sowohl Teil - als auch Vollimpfung, wenn bekannt, übermitteltDas ist von uns nicht ausgewertet worden. Entsprechende Daten könnten nur mit hohem Aufwand für Pankow über eine Standardabfrage ermittelt werden. Allerdings ist mit einer hohen Fehlerquote zu rechnen, da Anfang des Jahres der Abfrage des Impfstaus noch kein so großes Gewicht beigemessen wurde und dies nicht immer erfragt wurde bzw. zunächst auch nicht über die Fachsoftware SurvNet erfasst wurde.
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Lichtenberg, Bezirksstadtrat20.10.2021Aus welchen Gründen kann es vorkommen, dass Sie den Impfstatus einer Person nicht an das RKI melden?
Eine Übermittlung der Impfdaten muss vollständig und zeitnah von den impfenden Stellen erfolgen. Das Gesundheitsamt Lichtenberg selbst ist kein Impfzentrum, welches gegen Corona impft. Daher geben wir diese Informationen auch nicht an das RKI weiter.
Falls es Ihnen möglich ist, das nachzuvollziehen: wie groß ist der Anteil der (hospitalisierten) Covid-19-Fälle, bei denen Sie den Impfstatus nicht an das RKI gemeldet haben?
Die Erhebung der Impfdaten erfolgt durch die Impfzentren, mobile Impfteams, die Krankenhäusern, die Betriebsärzt:innen durch die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ an das RKI und die niedergelassenen Ärzt:innen über die kassenärztlichen Vereinigungen sowie über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Woran liegt das? Kommt es hier zu Meldeausfällen seitens der Krankenhäuser? Können sich Patient*innen weigern, darüber Auskunft zu geben? Andere Gründe?
Diese Frage, ob es zu Meldeausfällen bei Dritten kommt, kann durch das Gesundheitsamt Lichtenberg nicht beantwortet werden. Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Zur Person werden folgende Daten erhoben: Pseudonym der geimpften Person, Alter und Geschlecht und die PLZ des Wohnortes.
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Friedrichshain-Kreuzberg, Bezirksamt und Gesundheitsamt21.10.2021xWenn die Person keine Angaben machen kann, kann keine Übermittlung erfolgen. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle. xWenn die Person keine Angaben machen kann, kann keine Übermittlung erfolgen. Hierbei handelt es sich um Einzelfälle. xKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen den Impfstatus in der Regel an. Das Gesundheitsamt fragt den Impfstatus immer ab. Manchmal ist der Impfstatus zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt oder ist nicht ermittelbar. Patient*innen können nicht immer belastbar Auskunft geben.
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Charlottenburg-Wilmersdorf21.10.2021xDer Anteil an hospitalisierten Fällen liegt in Charlottenburg-Wilmersdorf mit Stand 19.10.21 bei 4,87% bezogen auf alle gemeldeten Fälle. Von den hospitalisierten Personen wurde bei 5% der Impfstatus nicht erhoben.xDer Anteil an hospitalisierten Fällen liegt in Charlottenburg-Wilmersdorf mit Stand 19.10.21 bei 4,87% bezogen auf alle gemeldeten Fälle. Von den hospitalisierten Personen wurde bei 5% der Impfstatus nicht erhoben.xDie Informationen werden durch das Gesundheitsamt bei den Krankenhäusern auf den Stationen abgefragt. Liegt ein Patient auf der Intensivstation ist und wird beatmet, ist ein direkter Kontakt nicht möglich und die Information zum Zeitpunkt der Erhebung nicht abrufbar. Ein Patient kann die Auskunft auch verweigern, in der Regel haben wir aber, wenn die Möglichkeit des bilateralen Gesprächs zum Patienten besteht, immer auch eine Information zum Impfstatus erhalten.xDie Informationen werden durch das Gesundheitsamt bei den Krankenhäusern auf den Stationen abgefragt. Liegt ein Patient auf der Intensivstation ist und wird beatmet, ist ein direkter Kontakt nicht möglich und die Information zum Zeitpunkt der Erhebung nicht abrufbar. Aufgrund der Vielzahl an Fällen wird diese Information im Nachgang auch nicht mehr erhoben. Hinzu kommt, dass die Meldung von Fällen tagesaktuell erfolgen soll und damit die Information zum Impfstatus nicht vorliegt (= nicht ermittelbar).xDer Impfstatus wird für die gemeldeten Fälle erhoben und ist in den nahezu allen Fällen auch ermittelbar. Ist ein Patient hospitalisiert und liegen keine Angaben zum Impfstatus vor oder wurde ein Fall bei Erstkontakt nicht telefonisch, sondern nur schriftlich per Mail erreicht, kann es sein, dass die Information im Nachgang bei der Quarantänekontrolle nicht mehr eingegeben wurde. Dies ist in Charlottenburg-Wilmersdorf selten der Fall.bevor ich zu Ihren Fragen Stellung nehme, möchte ich gern zuvor zum besseren Verständnis eine kleine Erläuterung zu den Abläufen im Meldewesen geben.

Die Impfstellen (Impfzentren, mobile Teams, niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte und vereinzelt auch Gesundheitsämter) führen Impfungen durch und melden die Anzahl der Geimpften gemäß der Corona-Impfverordnung über ein dafür neu eingerichtetes Meldesystem an das RKI. Hierbei kann es, aufgrund von Software-Problemen zu Verzögerungen in der Meldung kommen und eine zunächst zu geringe Fallzahl gemeldet worden sein.

Die Zahl der positiv auf COVID 19 Getesteten ergibt sich aus den Meldungen, welche die Labore und andere medizinische Einrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz an die Gesundheitsämter schicken. In den Gesundheitsämtern werden die Fälle unverzüglich anonymisiert an die jeweiligen Landesstellen weitergeleitet und von dort werden sie dann, ebenfalls unverzüglich, an das RKI gemeldet. Diese Meldungen gehen über eine etablierte Software, SurvNet, und hier wird u.a. auch der Impfstatus eines Betroffenen eingegeben.
Das RKI kann mit Hilfe beider Meldewege die Durchimpfungsrate und die Impfeffektivität berechnen.

Die Durchimpfungsrate der Bevölkerung ergibt sich aus der Anzahl der Geimpften bezogen auf die Bevölkerung (Meldeweg 1). Da jedoch nur Personen ab einer Altersgruppe von 12 Jahren bislang geimpft wurden, ist die Bevölkerungsgruppe unter 12 Jahren herauszurechnen. In wieweit dies in den bisherigen Berechnungen des RKI erfolgt ist, kann nicht gesagt werden. In der Pressemitteilung vom RKI am xx bezog man die Impfrate von 80% auf die Altersgruppe ab 18 Jahren.

Die Impfeffektivität setzt sich aus dem Verhältnis zwischen Erkrankten mit Impfung bezogen auf alle Geimpften und Erkrankten ohne Impfung bezogen auf alle Ungeimpften zusammen (Meldeweg 1 und 2). Beim Vergleich der Geimpften vs. Ungeimpften sollte daher immer geschaut werden, ob die Bezugsgrößen im Hinblick auf z.B. Alter gleich sind.
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Tempelhof-Schöneberg, Bezirksstadtrat21.10.2021xBei der Befragung der positiven Personen wird regelhaft die Frage nach dem Impfstatus gestellt und dem RKI übermittelt. Wenn diese Information nicht vorliegt z.B. wenn der Patient keine Angaben machen kann, kann keine Übermittlung erfolgen. Das sind Einzelfälle. xEntsprechende Daten könnten nur mit hohem Aufwand für Tempelhof- Schöneberg ermittelt werden. Der Abfrage des Impfstaus wurde zu Beginn der Impfkampagne noch kein so großes Gewicht beigemessen und zunächst auch nicht über die Fachsoftware SurvNet bzw. Sormas erfasst. Dadurch kann gerade zu Beginn der Impfkampagne eine Untererfassung aufgetreten sein, die aber von der Größenordnung nicht signifikant sein dürfte.x Patienten können nicht immer Auskunft geben. xKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben meistens, aber nicht immer den Impfstatus an. Das GA fragt auch nach. Zum Teil ist der Impfstatus zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt oder ist nicht ermittelbar. Patienten können nicht immer Auskunft geben. x Zum Teil ist der Impfstatus zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt oder ist nicht ermittelbar. Dazu kann man bei unbekanntem Impfstatus keine Auskunft geben. Es werden sowohl Teil - als auch Vollimpfung, wenn bekannt, übermittelt
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Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung21.10.2021xxSeit Februar (Zeitpunkt ab dem Impfdurchbrüche möglich sind) ist der Anteil bei insgesamt 16% der aufgrund von COVID-19 hospitalisierten Fälle der Impfstatus unbekannt. Im Monat September beispielsweise lag dieser Wert nur noch bei 8%.xDas LAGeSo meldet alle von den Gesundheitsämtern übermittelten Angaben, darunter auch die zum Impfstatus, an das RKI. Da das LageSo nicht selbst die Ermittlungen durchführt, sind die genauen Gründe, wieso im Einzelfall ein Impfstatus fehlt, nicht bekannt. Mehrere Gründe sind denkbar: Es sind (noch) keine Ermittlungen durchgeführt worden, der Impfstatus konnte vom Gesundheitsamt (noch) nicht ermittelt werden, z.B. wenn Patienten mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus kommen und eventuell nicht ansprechbar sind.xDas LAGeSo meldet alle von den Gesundheitsämtern übermittelten Angaben, darunter auch die zum Impfstatus, an das RKI. Da das LageSo nicht selbst die Ermittlungen durchführt, sind die genauen Gründe, wieso im Einzelfall ein Impfstatus fehlt, nicht bekannt. Mehrere Gründe sind denkbar: Es sind (noch) keine Ermittlungen durchgeführt worden, der Impfstatus konnte vom Gesundheitsamt (noch) nicht ermittelt werden, z.B. wenn Patienten mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus kommen und eventuell nicht ansprechbar sind.
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Berlin-Spandau22.10.2021?Der Anteil der hospitalisierten Covid 19-Fälle, bei denen keine Meldung über den Impfstatus an das RKI erfolgte, kann nicht eingeschätzt werden. Er sollte 0 sein. In unseren Ermittlungsteams sind relativ viele externe Mitarbeiter/innen tätig, die nicht originär zur Gesundheitsaufsicht gehören. Alle sind angewiesen, bei jedem Patienten den Impfstatus zu ermitteln und in SurvNet zu erfassen. Die reale Situation kann jedoch nicht überprüft werden. Mit einer zusätzlichen Dienstanweisung, bei ungeimpften Personen einen Vermerk im SurvNet-Protokoll aufzunehmen, soll eine Qualitätssicherung erreicht werden. In der Software selbst könnte eine zusätzliche Spalte Gewissheit darüber verschaffen, ob die Person ungeimpft ist oder der Impfstatus nicht erfragt wurde.Es besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser unvollständige Angaben machen. In der Regel geben die Patient/innen oder deren Kontaktpersonen dem
Gesundheitsamt alle nötigen Auskünfte.
Wenn das Gesundheitsamt Fälle übermittelt, bei denen keine Angaben zum Impfstatus gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass diese Patient/innen ungeimpft
sind. Bei Geimpften werden in SurvNet das Datum der letzten Impfung und auch der verabreichte Impfstoff registriert.
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Brandenburg
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Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)19.10.2021x?Zu möglichen Meldeausfällen durch die Krankenhäuser kann das Gesundheitsamt keine Auskunft geben. xIm Kontext der Frage wird es sich um positive Fälle und ggf. um Kontaktpersonen der Erkrankten handeln. Erstere werden dem Gesundheitsamt durch die Befundübermittlung vom Labor gemeldet, Kontaktpersonen werden im Rahmen der telefonischen Interviews mit den Erkrankten genannt. Ob eine erkrankte Person geimpft ist, erfahren Mitarbeitende des Gesundheitsamtes somit ausschließlich im direkten Interview mit der erkrankten Person. Das jedoch nur, wenn er Impfstatus mitgeteilt wird. Selbiges gilt für Kontaktpersonen. Nur nach der telefonischen Kontaktaufnahme zu einer möglichen Kontaktperson erhält das Gesundheitsamt Informationen zum Impfstatus, sofern dieser mitgeteilt wird.Dem Gesundheitsamt liegen hierzu keine Informationen vor.Auch hierzu existiert keine sichere Datenlage. Im Regelfall wird das Gesundheitsamt über einen positiven Laborbefund informiert, bevor es zu einer extremen Verschlechterung des Gesundheitszustands kommt. Die Kontaktnachverfolgung ist somit regelhaft abgeschlossen, bevor es im Rahmen der Zustandsverschlechterung zu einer Hospitalisierung kommt. Werden weitere Laboranalysen durch das behandelnde Krankenhaus durchgeführt, erhält das Gesundheitsamt ggf. Kenntnis vom Krankenhausaufenthalt. Die Hospitalisierungsrate wird durch das Gesundheitsamt nicht dokumentiert.
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz21.10.2021xxIn Brandenburg war in den Monaten Juli bis September 2021 bei 15% der SARS-CoV-2-Fälle der Impfstatus nicht bekannt. Der entsprechende Anteil unter den hospitalisierten Fällen war 12% (37 Fälle). Für Oktober sind derzeit für 33% der (hospitalisierten) Fälle keine Angaben zum Impfstatus vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Wert aufgrund von Nachmeldungen des Impfstatus noch verringert. (Quelle: Robert-Koch-Institut: SurvStat (SurvNet Gesamt-Cube), Datenstand: 20.10.2021 01:30 Uhr)xWeiterhin können Angaben im Impfpass schlecht leserlich oder unvollständig sein. Diese Fälle werden in der Regel als nicht vollständig geimpft übermittelt.xIn Deutschland werden Informationen bezüglich meldepflichtiger Erkrankungen auf Ebene der Gesundheitsämter erfasst und über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Die Daten zum Impfstatus werden den Gesundheitsämtern allerdings nicht immer direkt zur Verfügung gestellt, sondern müssen vor allem bei ambulanten Fällen bei SARS-CoV-2 infizierten Personen zeitintensiv recherchiert werden, bevor diese übermittelt werden können. Um den Impfstatus vollständig zu erfassen, sind Angaben zum Datum und Anzahl der Impfungen sowie zum Impfstoff notwendig. Weiterhin können Angaben im Impfpass schlecht leserlich oder unvollständig sein. Diese Fälle werden in der Regel als nicht vollständig geimpft übermittelt.xIn Deutschland werden Informationen bezüglich meldepflichtiger Erkrankungen auf Ebene der Gesundheitsämter erfasst und über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Die Daten zum Impfstatus werden den Gesundheitsämtern allerdings nicht immer direkt zur Verfügung gestellt, sondern müssen vor allem bei ambulanten Fällen bei SARS-CoV-2 infizierten Personen zeitintensiv recherchiert werden, bevor diese übermittelt werden können. Um den Impfstatus vollständig zu erfassen, sind Angaben zum Datum und Anzahl der Impfungen sowie zum Impfstoff notwendig. Weiterhin können Angaben im Impfpass schlecht leserlich oder unvollständig sein. Diese Fälle werden in der Regel als nicht vollständig geimpft übermittelt.In Brandenburg gibt es keine Schätzungen, wie sich SARS-CoV-2 Infizierte mit unbekanntem Impfstatus bezgl. ihres Impfstatus zusammensetzen. Im Laufe der letzten Monate wird sich die Zusammensetzung durch den Impffortschritt und der Ausbreitung der Delta-Variante auch stark verändert haben.
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Hamburg
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Sozialbehörde25.10.2021xxIn allen Fälle, in denen wir Kenntnis zu näheren Angaben (geimpft/ungeimpft) haben, werden jene auch übermittelt. In wie vielen Fällen wir keine Angaben machen konnten, kann ich aber nicht auswerten, weil diese dann mutmaßlich nicht erfasst sind.xdass kein Impfstatus vorliegt (=ungeimpft) // dass seitens der behandelten Person keine Information zum Impfstatus angegeben wird (=ungeimpft oder =geimpft)xdass seitens des Krankenhauses keine Erfassung vorgenommen wird// dass die behandelte Person ungeimpft ist, seitens des Krankenhauses bei der Erfassung aber nicht „nein“ angegeben wird, sondern keine Angabe gemacht wird.
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Hessen
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Groß-Gerau, Der Kreisausschuss des Kreises 19.10.2021xWir erfahren nicht von allen Infizierten, ob sie über vollständigen Impfschutz verfügen, weil wir nicht alle fragen können. Manchmal erhalten wir keine Telefonnummer oder wir erreichen die betroffene Person unter der angegebenen Nummer nicht. Dann schreiben wir sie an. Wenn sie sich daraufhin nicht bei uns meldet, können wir keine Ermittlungen anstellen. Bei Überlastung der KPNV-Teams schaffen wir es nicht, alle Infizierten telefonisch zu kontaktieren. Dann erhalten die Personen ebenfalls ein Schreiben mit allen Informationen, aber die Ermittlungen bleiben natürlich auf der Strecke.xDiese Daten können wir ohne größeren Aufwand nicht liefern und dazu fehlt uns aktuell leider die Zeit.xSiehe oben. Wenn uns die Möglichkeit oder die Zeit für Ermittlungen fehlt, holen wir diese Information nicht ein. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt Auskunft zu geben (Infektionsschutzgesetz), es weigert sich allerdings niemand. Das Problem entsteht fast ausschließlich, wenn wir die Personen nicht erreichen und fragen können.Nein, das geht gar nicht, Rückschlüsse darauf sind nicht möglich.
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Offenbach am Main, Stadtgesundheitsamt19.10.2021xxBei nahezu allen ans RKI gemeldeten Hospitalisierungen wird der Impfstatus vom Gesundheitsamt mitgemeldet. Vom 01.09.2021-19.10.2021 sind an das RKI 28 Menschen mit Covid-19 mit Status „ungeimpft“ gemeldet worden sowie 9 Menschen mit Status „geimpft“. In zwei Fällen konnte der Impfstatus bisher „noch nicht ermittelt“ werden.xEs sind mehrere Gründe möglich z.B., wenn der Impfstatus dem Gesundheitsamt von der meldenden Stelle (Labor, Klinik, Arzt, Einrichtung) nicht mitgeteilt wird und auch nicht nachträglich ermittelt werden kann. // Krankenhäuser liefern den Impfstatus in der Meldung ans Gesundheitsamt grundsätzlich nicht mit. In den Kliniken ist noch kein elektronisches System (wie DEMIS in den Labors) für die Meldungen implementiert. xFerner haben wir gelegentlich Systemprobleme zwischen Sormas und Survnet. // Krankenhäuser liefern den Impfstatus in der Meldung ans Gesundheitsamt grundsätzlich nicht mit. In den Kliniken ist noch kein elektronisches System (wie DEMIS in den Labors) für die Meldungen implementiert. xKrankenhäuser liefern den Impfstatus in der Meldung ans Gesundheitsamt grundsätzlich nicht mit. In den Kliniken ist noch kein elektronisches System (wie DEMIS in den Labors) für die Meldungen implementiert. Der Impfstatus wird über den Patienten oder dessen Familie vom Gesundheitsamt ermittelt. Von Betroffenen, die sich weigern, den Impfstatus anzugeben, ist uns nichts bekannt.Daten des Gesundheitsamtes beruhen auf den Ermittlungsergebnissen der Sachbearbeiter und nicht auf Schätzungen. Der Status „unbekannt“ bedeutet deshalb, dass der Status nicht ermittelt werden konnte. Aus diesem Grund lässt sich der Status auch nicht in „geimpft“ oder „ungeimpft“ nachträglich auflösen – außer durch persönliche Ermittlungen bei den Betroffenen.

Von allen positiv getesteten Personen mit Meldeort in Offenbach sind nur einige wenige Fälle mit Impfstatus „Unbekannt“ in der Datenbank vermerkt. In fast allen Fällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Offenbach den Impfstatus ermitteln und über die Systeme (Sormas/Survnet) an das RKI übermitteln. Nur wenige Menschen mit unbekanntem Impfstatus waren im Krankenhaus. Zur Frage nach dem Impfstatus von Menschen mit bestätigter Covid-19-Infektion im Krankenhaus liegt uns eine Meldung aus einer Klinik mit einer Schätzung vor. Danach sind 95 Prozent der mit Corona hospitalisierten Erwachsenen in dieser Klinik nicht geimpft.
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis20.10.0201xIn seltenen Fällen kann der Impfstatus einer Person in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes nicht gemeldet werden, weil entweder die betreffende Person noch nicht zur Abklärung erreicht werden konnte oder weil die Person nicht in der Lage war, verlässliche Angaben zu machen.xHierzu können allein die jeweiligen Krankenhäuser Auskunft geben.xIn seltenen Fällen kann der Impfstatus einer Person in Zuständigkeit des Gesundheitsamtes nicht gemeldet werden, weil entweder die betreffende Person noch nicht zur Abklärung erreicht werden konnte oder weil die Person nicht in der Lage war, verlässliche Angaben zu machen.xHierzu können allein die jeweiligen Krankenhäuser Auskunft geben.Nein. Der Impfstatus einer Person in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes wird regelhaft, gegebenenfalls nachträglich, erfragt. In den Fällen, in denen der Status tatsächlich unbekannt ist, gibt es dann auch keinen Hinweis darauf, ob die Person un-, teil- oder vollgeimpft ist. Insofern ist auch keine Schätzung möglich.
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Frankfurt am Main, Gesundheitsamt21.10.2021xSiehe oben, verschwindend gering. Allerdings melden die Kliniken nicht unbedingt die Aufnahme von COVID-19-Patient:innen in die Klinik. Die zuverlässige Meldung kommt aus dem Labor.xDie Meldung für die Aufnahme der Patient:innen mit COVID-19 in die Klinik ist ein zusätzlicher Aufwand für die Klinik, der nicht immer geleistet wird. Die entsprechende Meldung erfolgt nicht elektronisch, sondern immer noch per Fax.xDie Meldung für die Aufnahme der Patient:innen mit COVID-19 in die Klinik ist ein zusätzlicher Aufwand für die Klinik, der nicht immer geleistet wird. Die entsprechende Meldung erfolgt nicht elektronisch, sondern immer noch per Fax.xDie Meldung für die Aufnahme der Patient:innen mit COVID-19 in die Klinik ist ein zusätzlicher Aufwand für die Klinik, der nicht immer geleistet wird. Die entsprechende Meldung erfolgt nicht elektronisch, sondern immer noch per Fax.xIm Gesundheitsamt Frankfurt am Main wird der Impfstatus den Angaben der Patient:innen zufolge sorgfältig dokumentiert und an das RKI übermittelt. Bei mehr als 100 Fallbearbeiter:innen ist nicht auszuschließen, dass in Ausnahmefällen die entsprechenden Daten nicht eingefügt werden.Eine solche Schätzung ist nicht möglich.
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Schwalm-Eder-Kreis21.10.2021??UNKLARE AUSSAGEMeldungen an das RKI erfolgen pseudonomysiert.xNiemand ist verpflichtet, persönliche Gesundheitsdaten bekannt zu geben. Welche Angaben der Patient macht liegt immer im Ermessen des Patienten. Siehe Punkt 1 und 2.xAlle die COVID-19 durchführenden Leistungserbringer sind laut Corona-Impfverord- nung des Bundes täglich zur Meldung vorgegebener Daten an das RKI verpflichtet. Systemumstellungen und Neuinstallation der Meldesysteme bei einzelnen Leistungs- erbringern nach Schließung der Impfzentren könnten zu Verzögerungen im Melde- verfahren führen. Übertragungsfehler/technische Fehler sind immer möglich. Das vermögen wir jedoch abschließend nicht zu beurteilen.
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Gießen, Landkreis21.10.2021xSofern eine infizierte Person keine oder unvollständige Angaben zum Impfstatus macht oder für die Kontaktaufnahme nicht zu erreichen ist, können keine Angaben gemeldet werden. In der Mehrzahl der telefonischen Kontaktaufnahmen geben Infizierte jedoch Auskunft über den Impfstatus.xDies lässt sich nicht umfassend nachvollziehen. Schwere Krankheitsverläufe, die stationäre Einweisungen zur Folge haben, entstehen zeitlich meist erst im späteren Verlauf der Infektion. Kliniken überprüfen selbstständig den Impfstatus der COVID-Erkrankten. xSofern eine infizierte Person keine oder unvollständige Angaben zum Impfstatus macht oder für die Kontaktaufnahme nicht zu erreichen ist, können keine Angaben gemeldet werden. xWährend der telefonischen Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Infizierten wird der Impfstatus abgefragt. Infizierte werden um Auskunft über die Vollständigkeit der Impfung, den Zeitpunkt der Impfung und den Impfstoff gebeten. Die Angaben fließen in die Informationen zum jeweiligen Fall ein, die über das Programm SORMAS weiter ans Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen und ans RKI gemeldet werden. Sofern eine infizierte Person keine oder unvollständige Angaben zum Impfstatus macht oder für die Kontaktaufnahme nicht zu erreichen ist, können keine Angaben gemeldet werden. In der Mehrzahl der telefonischen Kontaktaufnahmen geben Infizierte jedoch Auskunft über den Impfstatus.

Falls es Ihnen möglich ist, das nachzuvollziehen: wie groß ist der Anteil der (hospitalisierten) COVID-19-Fälle, bei denen Sie den Impfstatus nicht an das RKI gemeldet haben?

Dies lässt sich nicht umfassend nachvollziehen. Schwere Krankheitsverläufe, die stationäre Einweisungen zur Folge haben, entstehen zeitlich meist erst im späteren Verlauf der Infektion. Kliniken überprüfen selbstständig den Impfstatus der COVID-Erkrankten.
xDies lässt sich nicht umfassend nachvollziehen. Schwere Krankheitsverläufe, die stationäre Einweisungen zur Folge haben, entstehen zeitlich meist erst im späteren Verlauf der Infektion. Kliniken überprüfen selbstständig den Impfstatus der COVID-Erkrankten. Nein
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Werra-Meißner-Kreis, Landkreis21.10.2021xxweniger als 5 ProzentxDas kann vorkommen, wenn der Indexfall nicht persönlich oder über nahe Angehörige befragt werden kann. Das kam bei stationär behandelten Covid-Fällen vor, inzwischen melden die Krankenhäuser aber an die Gesundheitsämter mit einem neuen Meldebogen, auf dem der Impfstatus auch festgehalten ist. xAußerdem können Personen betroffen sein, die aufgrund der Sprachbarriere nur über dritte befragt werden können, oder mit denen die Verständigung nur Beschränkung auf die Verhaltensregeln zulässt.Bei unbekanntem Impfstatus liegen keine Daten über den Impfstatus vor. Alle von uns erhobenen Daten werden entsprechend der Vorgaben des RKI dorthin übermittelt.
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Darmstadt, Magirstrat21.10.2021xNur dann, wenn uns dieser nicht (verlässlich) mitgeteilt werden kann.Da dies eine größere Auswertung benötigen würde, ist es uns dies leider nicht möglich.
xUm das Melde-Kriterium unverzüglich in Bezug auf eine neue COVID-19-Meldung zu erfüllen, erhät das Gesundheitsamt initial stets zuerst den Laborbefund und i. d. R. danach – als Ergebnis unserer Ermittlungsarbeiten – alle anderen Angaben zu den hospitalisierten Patient*innen. Diese müssen also zuerst in der Klinik von den zuständigen Ärztinnen erfragt und dann entsprechend an uns übermittelt werden. Hier gibt es nur in Ausnahmefällen echte Ausfälle, allerdings müssen die – in der Regel doch gesundheitlich angegriffenen - Patient*innennatürlich auch in der Lage sein, entsprechend Auskunft zu erteilen.
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 22.10.2021xDie Meldungen werden durch die Gesundheitsämter vorgenommen und an die Landesebene weitergeleitet (in Hessen an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, HLPUG). Von dort werden sie an das RKI weitergegeben. Auf Landesebene liegen somit dieselben Informationen wie beim RKI vor.
Durch Kontakt mit den Gesundheitsämtern werden auf Landesebene im Einzelfall Gründe für unvollständige Datensätze bekannt. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits vom Meldeverhalten der medizinischen Einrichtungen vor Ort abhängig. Relevant sind auch die gemessen an der jeweiligen Infektionslage für die Fallrecherche verfügbaren Ressourcen im Gesundheitsamt.
xBei 30,6 % der Fälle war der Impfstatus als nicht erhoben oder nicht ermittelbar angegeben.

Bei 19,6 % der Fälle mit erfasster Hospitalisierung war der Impfstatus als nicht erhoben oder nicht ermittelbar angegeben.
xDie Meldungen werden durch die Gesundheitsämter vorgenommen und an die Landesebene weitergeleitet (in Hessen an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, HLPUG). Von dort werden sie an das RKI weitergegeben. Auf Landesebene liegen somit dieselben Informationen wie beim RKI vor.
Durch Kontakt mit den Gesundheitsämtern werden auf Landesebene im Einzelfall Gründe für unvollständige Datensätze bekannt. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits vom Meldeverhalten der medizinischen Einrichtungen vor Ort abhängig. Relevant sind auch die gemessen an der jeweiligen Infektionslage für die Fallrecherche verfügbaren Ressourcen im Gesundheitsamt.
xDie Meldungen werden durch die Gesundheitsämter vorgenommen und an die Landesebene weitergeleitet (in Hessen an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, HLPUG). Von dort werden sie an das RKI weitergegeben. Auf Landesebene liegen somit dieselben Informationen wie beim RKI vor.
Durch Kontakt mit den Gesundheitsämtern werden auf Landesebene im Einzelfall Gründe für unvollständige Datensätze bekannt. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits vom Meldeverhalten der medizinischen Einrichtungen vor Ort abhängig. Relevant sind auch die gemessen an der jeweiligen Infektionslage für die Fallrecherche verfügbaren Ressourcen im Gesundheitsamt.
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Rheingau-Taunus-Kreis22.10.2021xAlle Angabe, die im Programm SORMAS erfasst sind, werden auch an das RKI weitergemeldet. Die Erfassung des Impfstatus ist ein Bestandteil der Fragen-Checkliste, die unsere Containment-Scouts im Gespräch mit den Verdachtsfällen, Infizierten und Kontaktpersonen abfragen. Theoretisch ist es vorstellbar, dass die Auskunft über den Impfstatus verweigert wird – dies ist in der Praxis aber noch nicht vorgekommen.xEs ist nicht möglich, diesen Anteil zu erfassen. Auch können aus SORMAS keine Statistiken und Zahlen generiert werden, es sei denn über Einzelzählungen. Wenn die Krankenhäuser uns eine Meldung zu einem Covid-19-Fall machen, ist dort der Impfstatus erfasst und wird von uns in SORMAS eingepflegt.xEs ist vorstellbar, dass ein Krankenhaus, das sich nicht im Rheingau-Taunus-Kreis befindet den Fall versehentlich an das Gesundheitsamt eines anderen Kreises meldet, welches uns dies nicht zur Kenntnis gibt. In diesem Fall können wir den Fall, bzw. nachträglich den Impfstatus, nicht erfassen. Ansonsten sind Meldeausfälle nicht überprüfbar.Es werden teil- und vollständige Impfungen erfasst. Ein unbekannter Impfstatus wird als „ungeimpft“ registriert. Mangels der Möglichkeit, eine Statistik zu generieren kann hier keine Zahl genannt werden.
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Bremen
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Magistrat der Stadt Bremerhaven19.10.2021xLeider ist der Anteil nicht nachzuvollziehen.xNachgelagerte technische Probleme bei der Übertragung der SORMAS-Daten zu SurvNet und von dort weiter zum RKI.Wir erhalten keine Informationen, wenn Impfdaten aus technischen Gründen nicht korrekt übertragen werden.
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Mecklenburg-Vorpommern
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Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis21.10.2021?xIm Zuge der Nachverfolgung wird seit Februar 2021 grundsätzlich bei Index- und Kontaktfällen der Impfstatus ermittelt und – für die Indexfälle – an das RKI gemeldet.
Verzögerungen kann es höchstens bei verwirrten oder schwerkranken alleinstehenden Patienten geben, die in der Akutsituation nicht auskunftsfähig sind. In Zusammenarbeit mit den Kliniken gelingt es uns aber in der Regel, die notwendigen Informationen zur Impfung zu erhalten (Pflegedienste, Hausärzte, Angehörige).
Grundsätzlich besteht eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen, die auch durchgesetzt werden kann. Dieses Problem stellt sich in der Regel aber nicht, weil der Impfnachweis häufig von Quarantäne-Maßnahmen befreit.
xVerzögerungen kann es höchstens bei verwirrten oder schwerkranken alleinstehenden Patienten geben, die in der Akutsituation nicht auskunftsfähig sind.
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Niedersachsen
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Göttingen, Stadt19.10.2021xEs ist nicht in jedem Fall möglich, den Impfstatus sicher zu ermitteln. Eine Meldung an das RKI kann erst erfolgen, wenn der Impfnachweis dem Gesundheitsamt vorliegt, eine mündliche Aussage der Betroffenen zu ihrem Impfstatus ist nicht ausreichend.xhospitalisiert 2021: 428 Fälle
davon Impfstatus nicht ermittelbar: 113 Fälle
Impfstatus nicht erhoben: 84 Fälle
Impfstatus Nein/Ungeimpft: 181 Fälle
Geimpft: 50 Fälle
xTeilweise kommt es zu Meldeausfällen der Krankenhäuser, teilweise kommt es zur zeitlichen Verzögerung einzelner Meldetatbestände im Rahmen der laufenden Ermittlungen, die im Nachgang aus zeitlichem Aufwand bzw. aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands nicht zu bewältigen sind. Weiterhin erfolgen durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zu späteren Zeitpunkten Nachfragen zum Impfstatus bei den hospitalisierten Fällen, die dann zeitnah erfasst werden, wenn alle Ermittlungsergebnisse vorliegen. Auch dadurch sind Verzögerungen zu erklären.xTeilweise kommt es zu Meldeausfällen der Krankenhäuser, teilweise kommt es zur zeitlichen Verzögerung einzelner Meldetatbestände im Rahmen der laufenden Ermittlungen, die im Nachgang aus zeitlichem Aufwand bzw. aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands nicht zu bewältigen sind. Weiterhin erfolgen durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zu späteren Zeitpunkten Nachfragen zum Impfstatus bei den hospitalisierten Fällen, die dann zeitnah erfasst werden, wenn alle Ermittlungsergebnisse vorliegen. Auch dadurch sind Verzögerungen zu erklären.xTeilweise kommt es zu Meldeausfällen der Krankenhäuser, teilweise kommt es zur zeitlichen Verzögerung einzelner Meldetatbestände im Rahmen der laufenden Ermittlungen, die im Nachgang aus zeitlichem Aufwand bzw. aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands nicht zu bewältigen sind. Weiterhin erfolgen durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zu späteren Zeitpunkten Nachfragen zum Impfstatus bei den hospitalisierten Fällen, die dann zeitnah erfasst werden, wenn alle Ermittlungsergebnisse vorliegen. Auch dadurch sind Verzögerungen zu erklären.Schätzungen sind dem Gesundheitsamt nicht möglich und liegen hier auch nicht vor.
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Helmstedt, Landkreis20.10.2021xJede, während des Krankheitsverlaufs erfolgte Hospitalisierung wird grundsätzlich übermittelt, dann auch immer der Impfstatus.x< 1% da diese Angaben ggf. mit den Krankenhäusern abgeklärt werden. Von dort erhalten wir verlässliche AngabenxDer Impfstatus wird immer vom Containment-Team abgefragt. Vereinzelt können hierzu von den Befragten keine oder nur unvollständige Angaben gemacht werden. Dies wird dann auch so an das RKI gemeldet.xBei nachgewiesener Coronainfektion erfolgt die Labormeldung über Demis an das Sormas-Meldeprogramm und wird dann durch das Gesundheitsamt an das RKI übermittelt. Jede weitere neue Erkenntnis über den Erkrankten (Impfstatus, Symptome, epidemiologische Daten etc.) muss erneut übermittelt werden. Wenn dann keine Angaben erfolgen, erhält das RKI auch keine Meldung.Schätzungen hierzu werden von uns nicht abgegeben
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Verden (Aller), Landkreis20.10.2021xDas Gesundheitsamt meldet in allen Fällen von positiv getesteten Personen aus dem Landkreis den Impfstatus an das RKI.
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Osterholz, Landkreis20.10.2021xIn der Regel findet immer eine Übermittlung statt. Grundsätzlich vorstellbar sind – wie auch in anderen Lebenslagen – einzelne menschliche oder technische Fehler auf dem gesamten Übermittlungsweg.xEs ist nicht nachzuvollziehen. Der Impfstatus wird bei Covid-19-Erkrankten erfragt und übermittelt.xDie Meldungen von und Nachfragen bei den zwei Kliniken im Landkreis Osterholz sind zuverlässig bzw. gründlich. Grundsätzlich vorstellbar ist, dass ungeimpfte Patienten diesen Umstand in der Klinik verschweigen (z.B. aus Scham). Die Kontaktpersonenermittlung des Gesundheitsamtes steht mit krankenhauspflichtigen Fällen meist indirekt in Kontakt, d.h. über Ärzte oder das Hygienefachpersonal.xIn der Regel findet immer eine Übermittlung statt. Grundsätzlich vorstellbar sind – wie auch in anderen Lebenslagen – einzelne menschliche oder technische Fehler auf dem gesamten Übermittlungsweg.x In der Regel findet immer eine Übermittlung statt. Grundsätzlich vorstellbar sind – wie auch in anderen Lebenslagen – einzelne menschliche oder technische Fehler auf dem gesamten Übermittlungsweg.Der Landkreis Osterholz hat keine kleinräumigen systematischen Schätzungen hierüber.
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Rotenburg (Wümme), Landkreis20.10.2021x?Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. // Dazu führt der Landkreis keine Statistik. Bei einer schnellen Durchsicht der Fälle ab Juni 2021 in SORMAS konnte festgestellt werden, dass bei allen hospitalisierten Personen der Impfstatus erhoben wurde. Hierzu kann aber keine 100prozentige Aussage getroffen werden, da die Zahlen nur ab dem Zeitpunkt 1.6. durchgeschaut wurden und, wie gesagt, keine 100prozentige Erfassung durch eine Statistik erfolgt. Auch dazu kann der Landkreis keine verwertbare Aussage machen, eine Antwort wäre reine Spekulation.
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Hildesheim, Landkreis20.10.2021xxDie in einer jeweiligen Krankenhauseinweisungsmeldung enthaltenen
Angaben zum Impfstatus werden von hier aus übermittelt. Es sind hier
keine Fälle bekannt, in denen ein gemeldeter Impfstatus nicht
übermittelt wurde. // Krankenhauseinweisungen mit Bezug zu COVID-19 werden entsprechend der
o.g. Meldepflicht gemeldet. Ausfälle diesbezüglich sind hier nicht
bekannt. Ob Patienten dabei im Fall einer Hospitalisierung stets
korrekte Angaben zu ihrem Impfstatus machen (können), ob sie vielleicht
z.B. krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage sind oder ob sich im
Einzelfall auch einmal jemand weigert, hierzu Angaben zu machen, kann
von hier aus nicht beantwortet werden. Das Gesundheitsamt des
Landkreises Hildesheim hat hierzu keine Daten.
Eine eigene Untersuchung, auf deren Grundlage eine Aussage zur
Wahrscheinlichkeit gemacht werden kann, dass es sich bei einem Patienten
oder einer Patientin mit unbekanntem Impfstatus um eine un-, teil- oder
vollgeimpfte Person handelt, liegt nicht vor.
Damit insbesondere die Informationen zur Hospitalisierung von
COVID-Fällen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt
vorliegen, wurde die Meldepflicht für Krankenhauseinweisungen mit Bezug
zu COVID-19 erweitert. In der Verordnung über die Erweiterung der
Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des
Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die
Coronavirus-Krankheit-2019 vom 11. Juli 2021, gültig ab dem 12.Juli
2021, müssen bei einer entsprechend hospitalisierten Person neben
anderen Angaben auch bislang bei der Person erfolgte
COVID-19-Schutzimpfungen einschließlich der Art der verwendeten
Impfstoffe und, soweit vorliegend, ihr Serostatus übermittelt werden.
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Osnabrück, Landkreis21.10.2021xVon den 61 seit 1. September 2021 hospitalisierten COVID-19 Fällen konnte nur in einem Fall nach einer unvollständigen Impfung kein entsprechender Impfstatus übermittelt werden.xVon den 61 seit 1. September 2021 hospitalisierten COVID-19 Fällen konnte nur in einem Fall nach einer unvollständigen Impfung kein entsprechender Impfstatus übermittelt werden.xHier können unterschiedliche Gründe eine Rolle spielen, so dass im Rahmen der Ermittlung keine gesicherten Informationen zum Impfstatus zu erlangen sind. Beispiele hierfür sind fehlende Informationen bei Fällen die unter Betreuung stehen und die Einrichtung keine verlässliche Angabe zu dem Status der Bewohner geben können. Bei Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ist z.T. auch nur eine Kontaktaufnahme über die Vorarbeiter aufgrund fehlender Kommunikationsdaten möglich, die häufig keine Angaben zum Impfstatus machen können. Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, wo auch über die Einrichtungsleitung oder Sanitätsstation die Ermittlung und Absonderung der Kontaktpersonen erfolgt.xHier können unterschiedliche Gründe eine Rolle spielen, so dass im Rahmen der Ermittlung keine gesicherten Informationen zum Impfstatus zu erlangen sind. Beispiele hierfür sind fehlende Informationen bei Fällen die unter Betreuung stehen und die Einrichtung keine verlässliche Angabe zu dem Status der Bewohner geben können. Bei Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ist z.T. auch nur eine Kontaktaufnahme über die Vorarbeiter aufgrund fehlender Kommunikationsdaten möglich, die häufig keine Angaben zum Impfstatus machen können. Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, wo auch über die Einrichtungsleitung oder Sanitätsstation die Ermittlung und Absonderung der Kontaktpersonen erfolgt. // In Einzelfällen können die Patienten keine konkreten Angaben zum Impfzeitpunkt bzw. Impfstoff machen, so dass der konkrete Impfstatus nicht abschließend klar ist. Grundsätzlich sind die Patienten nach dem IfSG gehalten, dem Gesundheitsamt entsprechende Auskünfte zu erteilen. Die Angaben in den Meldebögen der Krankenhäuser sind z.T. unvollständig, Grundsätzlich wird aber seitens des Gesundheitsamtes versucht, fehlende Angaben zu ermitteln und zu ergänzen.xIn Einzelfällen können die Patienten keine konkreten Angaben zum Impfzeitpunkt bzw. Impfstoff machen, so dass der konkrete Impfstatus nicht abschließend klar ist. Grundsätzlich sind die Patienten nach dem IfSG gehalten, dem Gesundheitsamt entsprechende Auskünfte zu erteilen. Die Angaben in den Meldebögen der Krankenhäuser sind z.T. unvollständig, Grundsätzlich wird aber seitens des Gesundheitsamtes versucht, fehlende Angaben zu ermitteln und zu ergänzen.Es ist schwierig, hierzu eine belastbare Abschätzung vorzunehmen. In vielen Fällen muss aber von einem zumindest nicht vollständigen Impfschutz ausgegangen werden.
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Nienburg/weser, Landkreis21.10.2021xWenn die Person sich weigert, dazu Auskunft zu geben. Dann wird unter Impfung eingetragen „nicht ermittelbar“. Es handelt sich hier um sehr seltene Ausnahmefälle.xWenn die Person sich weigert, dazu Auskunft zu geben. Dann wird unter Impfung eingetragen „nicht ermittelbar“. Es handelt sich hier um sehr seltene Ausnahmefälle.Eine Abschätzung ist nicht möglich, da diese auf Vermutungen basieren würde.Wir haben bislang immer den Hospitalisierungsstatus und den Impfstatus an das RKI gemeldet und werden das auch in Zukunft beibehalten.
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Wolfsburg, Stadt21.10.2021xDer Infektionsschutz bekommen bei allen hospitalisierten Patienten vom Klinikum die Meldung zum Impfstatus. Erhält das Gesundheitsamt diese Meldung ausnahmsweise nicht, wird bei der betroffenen Person oder den Angehörigen nachgefragt- dann klärt sich die Sache in der Regel auf. Ausnahmenx
Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass in weit über 90% der hospitalisierten Fälle eine Aufklärung des Impfstatus gelingt.
xDer Patient verstirbt vorher- es sind keine nahen Angehörigen bekannt oder diesen war der Impfstatus nicht bekannt.xDer Patient verweigert die Aussage. // Dem Klinikum war der Impfstatus auf Grund von Sprachbarrieren nicht bekannt und der Patient ist nach der Entlassung für den Infektionsschutz des Gesundheitsamtes nicht auffindbar.xDem Klinikum war der Impfstatus auf Grund von Sprachbarrieren nicht bekannt und der Patient ist nach der Entlassung für den Infektionsschutz des Gesundheitsamtes nicht auffindbar.Da wir von einer sehr geringen Anzahl derjenigen ausgehen, die hospitalisiert sind und bei denn der Impfstatus nicht aufgeklärt werden kann, können dazu keine aussagekräftigen Angaben machen werden.
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Stade. Landkreis21.10.2021xdas Gesundheitsamt des Landkreises Stade meldet die positiven Fälle an das NLGA, das wiederum meldet an das RKI. Das Abfragen des Impfstatus im Zusammenhang mit einem PCR positiven Testergebnis ist Bestandteil der Fragen/ der Ermittlungen. Der Impfstatus wird insofern standardmäßig erhoben und an das NLGA gemeldet. Bei der Eingabe der Daten kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
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Cuxhaven, Landkreis21.10.2021x
In etwa 3% der Fälle ist dem Gesundheitsamt der Impfstatus nicht bekannt. Es handelt sich also insgesamt um Einzelfälle.
x
In etwa 3% der Fälle ist dem Gesundheitsamt der Impfstatus nicht bekannt. Es handelt sich also insgesamt um Einzelfälle.
xoder die aufgrund einer schweren Erkrankung (nicht zwingend mit Covid 19) nicht befragt werden können.xHintergrund sind vor allem Kommunikationsprobleme: Wenn beispielsweise Betriebe betroffen sind, verläuft der Kontakt bei Verständigungsproblemen gegebenenfalls mit Unterstützung des Arbeitgebers. Dem gegenüber müssen die Beschäftigten den Impfstatus nicht angeben. Ein anderer Teil betrifft Personen, die im Infektionsfall eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt verweigern
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Gifhorn, Landkreis21.10.2021?in der Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes wird von den positiv getesteten Personen (sogenannte Index-Fälle) Daten abgefragt, um enge Kontaktpersonen ermitteln und etwaige Infektionsketten schnell unterbrechen zu können. Dabei wird auch der Impfstatus des Index abgefragt. Jedoch besteht hierzu keine Auskunftspflicht, da es sich – insbesondere beim Impfstatus – um Gesundheitsdaten einer jeden Person handelt, die besonders schützenswert sind. Entsprechend obliegt es der jeweiligen Person, den eigenen Impfstatus mitzuteilen.xin der Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes wird von den positiv getesteten Personen (sogenannte Index-Fälle) Daten abgefragt, um enge Kontaktpersonen ermitteln und etwaige Infektionsketten schnell unterbrechen zu können. Dabei wird auch der Impfstatus des Index abgefragt. Jedoch besteht hierzu keine Auskunftspflicht, da es sich – insbesondere beim Impfstatus – um Gesundheitsdaten einer jeden Person handelt, die besonders schützenswert sind. Entsprechend obliegt es der jeweiligen Person, den eigenen Impfstatus mitzuteilen.Seitens des Gesundheitsamtes Gifhorn werden im Zuge der Meldepflicht an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) alle relevanten Daten weitergegeben. Hinsichtlich hospitalisierter Corona-Fälle liegen dem Gifhorner Gesundheitsamt keine Informationen vor. Diese sind bei Bedarf bei den jeweiligen Krankenhaus-Trägern zu erfragen.
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Celle, Landkreis21.10.2021xder Anteil der nicht ermittelbaren oder nicht erhobenen Impfungen liegt im Landkreis Celle bei < 1%.xder Anteil der nicht ermittelbaren oder nicht erhobenen Impfungen liegt im Landkreis Celle bei < 1%.xDie Gründe für die Nichtmeldung sind unter anderem Sprachbarrieren und im Einzelfall beatmete Intensivpatienten, für die Angehörige auch keine Auskunft erteilen konnten. xSPRACHBARRIEREN: Die Gründe für die Nichtmeldung sind unter anderem Sprachbarrieren und im Einzelfall beatmete Intensivpatienten, für die Angehörige auch keine Auskunft erteilen konnten. Das Infektionsschutzgesetz lässt zu, dass zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer übertragbaren Krankheit auch der Impfstatus abgefragt werden darf und Personen zur Auskunft verpflichtet sind.
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Ammerland, Landkreis21.10.2021x"In der Regel kommt es extrem selten vor, dass jemand seinen Impfstatus nicht mitteilt. Dann ist davon auszugehen, dass die Person tatsächlich ungeimpft ist. Dies wäre jedoch zu ihren Ungunsten, da sie dann als Kontaktperson eingestuft wird. Sofern jemand geimpft ist, wird der Impfstatus grundsätzlich immer mitgeteilt.

Ein Grund könnte jedoch sein, dass ein Labor eine positive Person übermittelt und die Meldung ans RKI erfolgt, ohne das bereits alle Daten abgefragt werden konnten. Zum Beispiel, weil die Person im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist. Die Daten werden aber nachträglich erfasst und dann auch ans RKI übermittelt."
xEin Grund könnte jedoch sein, dass ein Labor eine positive Person übermittelt und die Meldung ans RKI erfolgt, ohne das bereits alle Daten abgefragt werden konnten. Zum Beispiel, weil die Person im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist. Die Daten werden aber nachträglich erfasst und dann auch ans RKI übermittelt.xIn der Regel kommt es extrem selten vor, dass jemand seinen Impfstatus nicht mitteilt. Dann ist davon auszugehen, dass die Person tatsächlich ungeimpft ist. Dies wäre jedoch zu ihren Ungunsten, da sie dann als Kontaktperson eingestuft wird. Sofern jemand geimpft ist, wird der Impfstatus grundsätzlich immer mitgeteilt.

Ein Grund könnte jedoch sein, dass ein Labor eine positive Person übermittelt und die Meldung ans RKI erfolgt, ohne das bereits alle Daten abgefragt werden konnten. Zum Beispiel, weil die Person im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist. Die Daten werden aber nachträglich erfasst und dann auch ans RKI übermittelt.
Der Impfstatus wird im Rahmen der Kontaktaufnahme bei infizierten Personen und im Rahmen der Kontaktverfolgung bei Kontaktpersonen immer abgefragt. Sobald die Person im System erfasst wird, wird der Impfstatus entsprechend eingetragen und ans RKI gemeldet.
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Schaumburg, Landkreis21.10.2021xNach Rücksprache mit unserem Gesundheitsamt kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei uns nicht vorkommt, dass wir den Impfstatus von Indexpersonen nicht an das Land melden.
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Wolfenbüttel, Landkreis21.10.2021xBisher konnte das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel immer den Impfstatus an das RKI melden.Der Impfstatus wurde uns durch das Klinikum bisher immer korrekt gemeldet.
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Braunschweig, Stadt26.10.2021xEine Person gilt für das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig als geimpft, wenn sie einen Impfnachweis (Impfbescheinigung, Impfbuch etc.) vorlegen kann. Kann so ein Nachweis nicht geführt werden, ist für uns der Impfstatus unbekannt. Gerade Personen, die im Krankenhaus behandelt werden, können oft keinen Impfnachweis führen, da sie den Impfpass nicht dabei haben und immobil sind.xIm September wurden in Braunschweig 22 Corona-Patienten stationär im Krankenhaus behandelt. 3 Patienten waren geimpft. 13 waren ungeimpft, die übrigen lieferten keinen Nachweis oder waren nicht befragbar, weil sie zum Beispiel auf der Intensivstation lagen. Ihr Impfstatus war also unbekannt.xBefragung zb nicht möglich, weil Patienten auf Intensivstation // Die Krankenhäuser melden die ihnen vorliegenden Informationen. Aufgrund der Schwere der Erkrankungen sind einige Patienten nicht in der Lage, entsprechende Impfnachweise vorzulegen.
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Nordrhein-Westfalen
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Höxter, Landrat19.10.2021xDies könnte nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommen, wenn zum Beispiel die betroffene Person aufgrund ihres aktuellen Gesundheitszustandes hierzu keine Angaben machen bzw. keinen Nachweis vorlegen kann und Angehörige nicht erreichbar sind. xUns sind hier keine Fälle bekannt. Falls dies überhaupt vorkommen sollte, so handelte es sich um sehr wenige Ausnahmefälle. xDies könnte nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommen, wenn zum Beispiel die betroffene Person aufgrund ihres aktuellen Gesundheitszustandes hierzu keine Angaben machen bzw. keinen Nachweis vorlegen kann und Angehörige nicht erreichbar sind.
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Oberhausen, Stadt20.10.2021xDer Impfstatus wird bei PCR-positiven, mit SARS-CoV-2 infizierten Personen regelhaft gemäß IfSG an das RKI gemeldet. Mögliche
Gründe für fehlende Angaben liegen z. B. darin begründet, dass die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht
ansprechbar war oder aus anderen Gründen das erforderliche Dokument, in aller Regel der Impfpass, nicht vorgelegt werden konnte.
xMögliche
Gründe für fehlende Angaben liegen z. B. darin begründet, dass die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht
ansprechbar war oder aus anderen Gründen das erforderliche Dokument, in aller Regel der Impfpass, nicht vorgelegt werden konnte.
xEine solche Abschätzung ist nicht möglich. In der Hinsicht sind die Gesundheitsämter auf die Mitwirkung durch die Krankenhäuser angewiesen, die nach unseren
Erfahrungen in aller Regel den Impfstatus der hospitalisierten Personen melden. Da aber der Zeitpunkt der Erhebung der Infektiosität und die Hospitalisierung des
betreffenden Patienten mehrere Tage auseinanderfallen kann, ist eine abschließende Einschätzung nicht möglich.
Entsprechende Erhebungen werden durch die Gesundheitsämter nicht durchgeführt, da sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Diese Fragestellung kann eigentlich
nur durch eine wissenschaftliche Studie beantwortet werden.
Eine solche Abschätzung ist nicht möglich. In der Hinsicht sind die Gesundheitsämter auf die Mitwirkung durch die Krankenhäuser angewiesen, die nach unseren
Erfahrungen in aller Regel den Impfstatus der hospitalisierten Personen melden. Da aber der Zeitpunkt der Erhebung der Infektiosität und die Hospitalisierung des
betreffenden Patienten mehrere Tage auseinanderfallen kann, ist eine abschließende Einschätzung nicht möglich.
57
Bielefeld, Stadt21.10.2021xDies kommt gelegentlich vor, wenn der Impfstatus nicht an uns gemeldet wird und die Recherche ins Leere läuft. Die Eingaben in das Meldesystem erfolgen erst, nachdem die Impfnachweise durch die Bürger oder Einrichtungen eingereicht bzw vorgelegt werden. Dabei ergeben sich häufig Verzögerungen, so dass der Fall möglicherweise schon dem RKI gemeldet wurde, bevor die Unterlagen eingereicht wurden. Selten kommen auch händische oder technische Meldefehler vor.xEs handelt sich um ca. 5% der Fälle.xNach unserer Erfahrung sind alle Beteiligten kooperationsbereit. Es ist aber durchaus möglich, dass aufgrund des Gesundheitszustandes der Patienten diese keine Auskünfte zum Impfstatus bei Aufnahme in das Krankenhaus machen können. Angehörige sind auch nicht immer über den Impfstatus informiert. Teilweise existieren sprachliche Verständigungsprobleme, was dazu führen kann, dass die Patienten oder Angehörige nicht verstehen, welche Unterlagen eingereicht werden sollen. Es passieren Fehler, die nicht immer ausgebügelt werden können.Dafür gibt es keine Erfahrungswerte. Wir könnten mutmaßen, dass sich in der Gruppe mit unbekanntem Impfstatus eine ähnliche Verteilung wie in der mit bekanntem Impfstatus verbirgt. Offizielle Einschätzungen sind uns nicht bekannt. Wir können dazu jedenfalls keine verlässliche Aussage treffen.
58
Paderborn, Kreis21.10.2021x?Impfungen werden über jene gemeldet, die impfen, also in der Regel über die Impfzentren sowie Hausärztinnen und Hausärzte. Wir erfragen den Impfstatus bei allen,die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, in erster Linie auch, um Quarantäneanordnungen treffen zu können. Wir haben keinerlei Grund zur Annahme, dass die Betroffenen uns unwahre Angaben machen, weil sie keinerlei Vorteil davon hätten. Auch lassen wir uns die Impfung nachweisen. Diese Daten (auch jener, die stationär behandelt werden müssen), melden wir an das RKI.
59
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen21.10.2021?Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) übermittelt die kommunalen Meldedaten ohne sie zu verändern. Wenn diese Daten Angaben zum Impfstatus enthalten, werden auch diese Angaben ausnahmslos an das RKI übermittelt.xMit Datenstand vom 20.10.2021 (0:00 Uhr) wurden in Nordrhein-Westfalen 169.091 COVID-19-Fälle mit Meldedatum zwischen dem 01.07.2021 und dem 19.10.2021 gemäß §11 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das LZG.NRW übermittelt, davon 44.704 Fälle (26,4%) ohne Angaben zum Impfstatus. Von den insgesamt in diesem Zeitraum übermittelten 169.091 COVID-19-Fällen wurden 7.482 Fälle als hospitalisiert gemeldet. Davon lagen zu 1.082 Fällen (14,5%) keine Angaben zum Impfstatus vor.xSachlogisch weil der Status von den Meldern (z.B. Krankenhäusern) nicht erhoben, vom Gesundheitsamt nicht nachermittelt, von den Betroffenen nicht mitgeteilt oder von Meldern (noch) nicht gemeldet oder vom Gesundheitsamt (noch) nicht übermittelt wurde. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, was im Einzelfall zutrifft.xSachlogisch weil der Status von den Meldern (z.B. Krankenhäusern) nicht erhoben, vom Gesundheitsamt nicht nachermittelt, von den Betroffenen nicht mitgeteilt oder von Meldern (noch) nicht gemeldet oder vom Gesundheitsamt (noch) nicht übermittelt wurde. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, was im Einzelfall zutrifft.xSachlogisch weil der Status von den Meldern (z.B. Krankenhäusern) nicht erhoben, vom Gesundheitsamt nicht nachermittelt, von den Betroffenen nicht mitgeteilt oder von Meldern (noch) nicht gemeldet oder vom Gesundheitsamt (noch) nicht übermittelt wurde. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, was im Einzelfall zutrifft.Nein, dazu liegen dem MAGS keine validen Daten vor. Es ist auch keine belastbare Schätzung bekannt.
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Steinfurt, Landkreis22.10.2021xxSeit Einführung des offiziellen Meldeverfahrens zwischen den im Kreis Steinfurt ansässigen Krankenhäusern und dem Gesundheitsamt konnten in insgesamt 154 Meldungen letztendlich nur in 4 Fällen der Impfstatus nicht aufgeklärt werden.xIm Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wird im Kreis Steinfurt immer auch der Impfstatus der mit dem SARS-Cov-2-Virus infizierten Person abgefragt. Ein Ausbleiben der Meldung hinsichtlich des Impfstatus ist nur dann denkbar, wenn der Betroffene für uns während des Verfahren nicht mehr greifbar ist, bspw. weil er untertaucht oder ins Ausland verzieht. Zu Verzögerungen bei der Meldung des Impfstatus kann es kommen, wenn der Betroffene für uns nicht unmittelbar kontaktierbar ist, bspw. aufgrund einer Hospitalisierung.xIm Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung wird im Kreis Steinfurt immer auch der Impfstatus der mit dem SARS-Cov-2-Virus infizierten Person abgefragt. Ein Ausbleiben der Meldung hinsichtlich des Impfstatus ist nur dann denkbar, wenn der Betroffene für uns während des Verfahren nicht mehr greifbar ist, bspw. weil er untertaucht oder ins Ausland verzieht. Zu Verzögerungen bei der Meldung des Impfstatus kann es kommen, wenn der Betroffene für uns nicht unmittelbar kontaktierbar ist, bspw. aufgrund einer Hospitalisierung.xBei nur kurzen stationären Aufenthalten kann es vorkommen, dass der Impfstatus des Patienten noch nicht geklärt wurde, bevor er schon wieder entlassen wurde. Die Antwort unter 2. zeigt, dass das Meldesystem grundsätzlich gut funktioniert.
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Rhein-Sieg-Kreis, Gesundheitsamt22.10.2021xSofern der Impfstatus einer Person im Rahmen der Ermittlung bekannt wird, wird dieser an das RKI weitergeleitet. Anderenfalls wird der Impfstatus als unbekannt gemeldet.xEs ist uns nicht möglich nachzuvollziehen wie hoch der Anteil der hospitalisierten Covid-19-Fälle mit unbekanntem Impfstatus ist.Die Krankenhäuser sind laut dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet die Aufnahme einer Person mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen der Meldekette zu übermitteln.
Über das Recht zur Auskunftsverweigerung der Patienten liegen dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises keine Erkenntnisse vor.
Dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises liegen keine Schätzungen über den tatsächlichen Stand der Immunisierung der Personen mit unbekanntem Impfstatus vor.
Das RKI veröffentlicht unter dem Namen COVIMO regelmäßig Studien zur COVID-19-Impfung in Deutschland, diese gehen von einer Untererfassung der vollständig immunisierten Personen aus. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/covimo_studie.html;jsessionid=05BB65A61537C969B7689ED438B6F125.internet061?nn=13490888
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Borken, Landkreis21.10.2021xIn den Fällen, in denen das Kreisgesundheitsamt anschließend dnoch en jew. Impfstatus ermitteln kann, werden diese Informationen nachträglich dem RKI gemeldet.xIm Zeitraum zwischen dem 01.02.2021 und dem 31.08.23021 gab es im Kreis Borken 8.522 Fälle positive Covid-Fälle, In 580 Fällen konnte der Impfstatus nicht erhoben werden (= 6,8%).
Seit 01.09.2021 sind im Kreis Borken 1.230 positive Covidfälle zu verzeichnen. Dabei konnte 14x der Impfstatus nicht erhoben werden (= 1,1%).
xBeispiele dafür: Die betreffenden Personen konnten - noch - nicht dazu befragt werden, insbesondere weil
- wir sie -noch - nicht telefonisch erreicht konnten,
- sie sich im Krankenhaus auf der Intensivstation befanden,
- Dolmetscher noch nicht zur Verfügung standen.
xBeispiele dafür: Die betreffenden Personen konnten - noch - nicht dazu befragt werden, insbesondere weil
- wir sie -noch - nicht telefonisch erreicht konnten,
- sie sich im Krankenhaus auf der Intensivstation befanden,
- Dolmetscher noch nicht zur Verfügung standen.
xDie Gesundheitsämter sind verpflichtet, die Corona-positive Laborergebnisse zeitnah via Land NRW ans RKI zu melden. In der Regel enthalten diese Meldungen bei geimpften Neuinfizierten auch den Impfstatus. Es gibt allerdings Fälle, in denen unser Gesundheitsamt so kurzfristig – noch – nicht deren Impfstatus ermitteln konnte.
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Düsseldorf, Stadt27.10.2021xxWenn der Impfstatus nicht bekannt wird, z. B. wenn:
o
o Personen nicht auskunftsfähig sind.
xWenn der Impfstatus nicht bekannt wird, z. B. wenn:
o Personen nicht persönlich telefonisch erreicht werden können;
o Personen die Auskunft verweigern;
o Personen nicht auskunftsfähig sind.
xEs besteht eine erweiterte Meldepflicht der Kliniken. Meist haben die Kliniken ein eigenes Interesse, den Impfstatus der Patientinnen und Patienten zu erfahren. In der Regel liegt der Impfstatus dort vor und kann gemeldet werden (die Kliniken melden an das Gesundheitsamt und dieses an das RKI). Daher ist davon auszugehen, dass der Anteil der (hospitalisierten) COVID-19-Fälle, bei denen der Impfstatus nicht an das RKI gemeldet wird, eher gering ist. Selbst wenn die Kliniken die Daten nicht erheben, erfolgt die Erhebung über die reguläre Kontaktpersonennachverfolgung. Bei einem unbekannten Impfstatus wird zunächst davon ausgegangen, dass derjenige/diejenige ungeimpft ist bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
64
Rheinland-Pfalz
65
Montabaur, Kreisverwaltung19.10.2021xKommt nicht vor – Impfstatus wird immer ermittelt und weitergegeben, ggf. nachgetragen, wenn er zum Zeitpunkt der Erstmeldung nicht bekannt war. // Bisher trifft das im Westerwaldkreis auf keinen Fall zu.
Wir stehen in einem kontinuierlichen Austausch mit den betreffenden Krankenhäusern und tragen, wenn nötig, die Info nach.
66
Mainz-Bingen, Landkreis20.10.2021xseitens des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen können wir Ihnen mitteilen, dass das genannte Szenario nicht vorkommt. Der Impfstatus wird vom Gesundheitsamt in seinen Ermittlungen in jedem Fall abgefragt – bevor die Meldungen an das RKI erfolgen, ist der Impfstatus also bekannt.
67
Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis21.10.2021xWir melden immer den Impfstatus an das RKI
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Kaiserslautern, Landkreis21.10.2021xEs ist eher selten, dass angefragte Personen, aus welchen Gründen auch immer, keine Angaben zum Impfstatus machen; ob tel. erhobene Informationen dazu zuverlässige Ergebnisse liefern ist nicht bekannt.xDie Krankenhäuser melden positive Fälle und corona-bezogene stationäre Aufenthalte; es werden in der Regel keine Angaben zum Impfstatus gemacht (Die Krankenhäuser sind dazu auch nicht verpflichtet);Dazu liegen uns keine Informationen vor; tatsachenabgestützte Schätzungen liegen nicht vor.
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Germersheim, Landkreis21.10.2021?Ein Impfdurchbruch in der Klinik wurde immer gemeldet. // Bisher wurden durch das Gesundheitsamt Germersheim die Impfdurchbrüche gemeldet.
xSobald dem Gesundheitsamt ein positiver Covid 19- Fall im Kreis Germersheim bekannt wird, wird der Impfstatus der betroffenen Person ermittelt und dokumentiert. Liegen die RKI-Kriterien für einen Impfdurchbruch vor, wird der Impfstatus vom Gesundheitsamt via ServNet elektronisch an das Landesuntersuchungsamt (LUA) übermittelt. Treffen die RKI-Kriterien für einen Impfdurchbruch nicht zu, wird bisher kein Impfstatus ans LUA übermittelt. Zur Zeit wird der Prozess dahingehend geändert, dass unabhängig von einem Impfdurchbruch der generelle Impfstatus jeder Indexperson gemeldet wird. Ist der Impfstatus nicht zu ermitteln, wird auch dieses dokumentiert.Sobald dem Gesundheitsamt ein positiver Covid 19- Fall im Kreis Germersheim bekannt wird, wird der Impfstatus der betroffenen Person ermittelt und dokumentiert. Liegen die RKI-Kriterien für einen Impfdurchbruch vor, wird der Impfstatus vom Gesundheitsamt via ServNet elektronisch an das Landesuntersuchungsamt (LUA) übermittelt. Treffen die RKI-Kriterien für einen Impfdurchbruch nicht zu, wird bisher kein Impfstatus ans LUA übermittelt. Zur Zeit wird der Prozess dahingehend geändert, dass unabhängig von einem Impfdurchbruch der generelle Impfstatus jeder Indexperson gemeldet wird. Ist der Impfstatus nicht zu ermitteln, wird auch dieses dokumentiert.
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Ministerium für Wissenchaft und Gesundheit bzw. Landesgesundheitsamt21.10.2021xDer Anteil der Fälle, bei denen dem Landesuntersuchungsamt keine verwertbaren Angaben zum Impfstatus übermittelt wurden (und somit auch nicht dem RKI), betrug in den letzten zehn Wochen um die 20 Prozent. Diese Zahl unterscheidet sich nicht zwischen allen gemeldeten SARS-CoV-2-positiven Fällen und hospitalisierten Fällen.xDer Anteil der Fälle, bei denen dem Landesuntersuchungsamt keine verwertbaren Angaben zum Impfstatus übermittelt wurden (und somit auch nicht dem RKI), betrug in den letzten zehn Wochen um die 20 Prozent. Diese Zahl unterscheidet sich nicht zwischen allen gemeldeten SARS-CoV-2-positiven Fällen und hospitalisierten Fällen.xEin wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist unseres Erachtens, dass die Krankenhäuser, die gem. § 6 IfSG meldepflichtig sind, bislang nicht in elektronischer Form an die Gesundheitsämter melden können. Hier ist für Anfang 2022 eine Anbindung über ein Webportal durch das RKI avisiert.xHierbei ist es wichtig zu betonen, dass der überwiegende Teil der Meldungen nach § 7, § 8 und § 9 IfSG in Folge eines Erregernachweises durch die Leitungen von diagnostischen Laboratorien erfolgt, die häufig keine Kenntnis über den Impfstatus der von der Infektion betroffenen Person haben. Über die genauen Hindernisse bei der nachfolgenden Ermittlung des Impfstatus können allerdings nur die Gesundheitsämter selbst Auskunft geben. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist unseres Erachtens, dass die Krankenhäuser, die gem. § 6 IfSG meldepflichtig sind, bislang nicht in elektronischer Form an die Gesundheitsämter melden können. Hier ist für Anfang 2022 eine Anbindung über ein Webportal durch das RKI avisiert.xGemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss sowohl die Meldung als auch die Übermittlung „unverzüglich“, d. h. innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Hierbei stellt der Gesetzgeber klar, dass die Unvollständigkeit einer Meldung kein Grund für die Verzögerung der Meldung oder Übermittlung darstellt. Hieraus folgt, dass der durch die Landesstellen und das RKI auswertbare Datensatz immer einen gewissen Anteil unvollständiger Meldungen enthält, bei denen die Ermittlung von Informationen zu den gemeldeten Fällen, die der Zuständigkeit der Gesundheitsämter liegt, nicht abgeschlossen ist.Das Land als Leistungserbringer der Impfungen meldet die Impfdaten immer entsprechend an das RKI. Je nach Meldeweg kann es hierbei zu Verzögerungen von einigen Tagen kommen (z. B. durch eine manuelle Erfassung). // Alle Angaben zu den gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen werden von den Gesundheitsämtern ermittelt und daraufhin dem Landesuntersuchungsamt übermittelt. Diese Daten werden dann vom Landesuntersuchungsamt ans RKI weitergegeben. Der Anteil der Fälle, bei denen dem Landesuntersuchungsamt keine verwertbaren Angaben zum Impfstatus übermittelt wurden (und somit auch nicht dem RKI), betrug in den letzten zehn Wochen um die 20 Prozent. Diese Zahl unterscheidet sich nicht zwischen allen gemeldeten SARS-CoV-2-positiven Fällen und hospitalisierten Fällen.
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Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis21.10.2021xxKW 1-26 - 127 Impfstatus nicht erhoben (47 Prozent), 50 nicht ermittelbar (19 Prozent) // KW 27-41 29 nicht erhoben (15 Prozent), 37 nicht ermittelbar (19 Prozent)x
· Wenn die betroffene Person intensivpflichtig ist und beatmet wird, kann hier auch keine Abfrage erfolgen.
- Auch die behandelnden Ärzte, sowie auch Angehörige können über den Impfstatus der betroffenen Person nicht immer Auskunft geben.
xDie betroffene Person konnte telefonisch nicht erreicht werden, somit kann auch keine Abfrage erfolgen.
· Wenn die betroffene Person intensivpflichtig ist und beatmet wird, kann hier auch keine Abfrage erfolgen.
- Auch die behandelnden Ärzte, sowie auch Angehörige können über den Impfstatus der betroffenen Person nicht immer Auskunft geben.
Der wesentlich höhere Anteil nicht erhobener Impfstatusmeldungen im ersten Zeitraum wird dem geschuldet sein, dass der Impfstatus im ersten Halbjahr nur bedingt Relevanz hatte, da die Impfkampagne erst startete und nur sehr wenige Menschen über einen vollständigen Impfschutz verfügten. Im zweiten Halbjahr können die schon erwähnten Gründe eine Rolle spielen (siehe zu Frage 1). Eine Verweigerung der Auskunft sollte selten sein.
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Saarland
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Merzig-Wadern, Landkreis20.10.2021
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Sankt Wendel, Landkreis21.10.2021xxIn den vergangenen sechs Monaten war der Impfstatus in 5% der hospitalisierten Fälle nicht ermittelbar.xDies ist der Fall, wenn der Impfstatus sich von uns nicht ermitteln ließ oder vom Sachbearbeiter nicht erfragt wurde.
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Sachsen
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Plauen, Landkreis21.10.2021xFür den Zeitraum 16.8.-19.10. waren 3 Fälle mit unbekanntem Impfstatus, was 0,4 Prozent der Fälle entspricht.xFür den Zeitraum 16.8.-19.10. waren 3 Fälle mit unbekanntem Impfstatus, was 0,4 Prozent der Fälle entspricht.DerImpfstatuswirdimRahmendertäglichenFallmeldungseitdem21.01.2021andie Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen und das Robert Koch-Institut übermittelt.
Dabei gibt es die Kategorien:
- vollständig geimpft,
- unvollständig oder nicht geimpft und
- unbekannt.
Die stationäre Aufnahme von COVID-19-Fällen in Absonderung wird durch uns im Rahmen der Gesundheitsüberwachung erfasst und an das RKI gemeldet.
Eine statistische Auswertung dazu ist uns aber nur mit sehr großem Aufwand möglich. Die Zahlen sollten beim RKI abgefragt werden.
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Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen21.10.2021?Alle diesbezüglichen Daten, die die LUA Sachsen als zuständige Landesstelle erreichen, werden unverzüglich an das RKI übermittelt. Eine Datenkorrektur bzw. Fallstornierungen bei fehlenden Angaben erfolgen auf Landesebene nicht. / alle vorliegenden Angaben werden übermittelt. / Warum ein Impfstatus einer Person nicht ermittelbar ist oder durch das Gesundheitsamt eingetragen und übermittelt wird, lässt sich auf Landesebene nicht beantworten. Auch zu „Meldeausfällen“ durch Ärzte und Krankenhäuser sowie zu der Frage, ob Betroffene die Angaben verweigern, müssten die Gesundheitsämter befragt werden /Es ist davon auszugehen, dass die auf den jeweiligen Ebenen vorliegenden Daten zum SARS-CoV-2-Impfstatus übermittelt werden. Eine Aussage dazu, aus welchen Gründen eine entsprechende Datenerhebung bzw. Dateneingabe nicht erfolgt, kann auf Landesebene nicht getroffen werden..
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Bautzen, Landratsamt21.10.2021xxxDas Gesundheitsamt erfährt nur von Krankenhausaufenthalten, wenn die Krankenhäuser den Umstand an das Gesundheitsamt melden. Dies geschieht nicht immer zeitnah. Über Impfungen ist nicht immer ein Vermerk zu ersehen. Aktuell liegt der Anteil Ungeimpfter unter den Betroffenen noch deutlich höher.xDas Gesundheitsamt erfährt nur von Krankenhausaufenthalten, wenn die Krankenhäuser den Umstand an das Gesundheitsamt melden. Dies geschieht nicht immer zeitnah. Über Impfungen ist nicht immer ein Vermerk zu ersehen. Aktuell liegt der Anteil Ungeimpfter unter den Betroffenen noch deutlich höher. // Die Meldung ans RKI über unser Fachprogramm geht bereits ganz zu Anfang raus. Der Kontakt zum Bürger ist in der Regel später. Die dann gemachten Daten werden nachgeordnet als Änderung an das RKI gesandt. Damit ist hier keine Tagaktuelle Übermittlung gewährleistet
Die Bürger und Bürgerinnen, die von uns kontaktiert werden, sind nicht verpflichtet, Angaben zur Impfung zu machen.
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Meißen, Landkreis22.10.2021xSofern uns der Impfstatus bekannt ist, wird dieser immer erfasst und an das RKI übermittelt.
2. Da die Krankenhäuser angehalten sind, uns den Impfstatus zu einer hospitalisierten Person zu übermitteln und dies auch der Fall ist, können wir dies ausschließen.
Hierfür sind wir der falsche Ansprechpartner, diese Beurteilung können nur die Krankenhäuser selbst vornehmen.
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Chemnitz, Stadt22.10.2021xIm Rahmen der Kontaktnachverfolgung wird sowohl bei Indexfällen als
auch bei engen Kontaktpersonen der Impfstatus der Betroffenen abgefragt.

Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass Bürger:innen die Auskunft zu
ihrem Impfstatus verweigern.
Im System wird dieser als "nicht ermittelbar" hinterlegt. Eine Meldung
an das RKI kann somit nicht erfolgen.
xZeitraum 25.1.-21.10: Covid-19-Fälle "nicht ermittelt" 1741 Fälle, 19,7 Prozent// von den hospitalisierten Fällen sind es 236 von 434, was 35,2 Prozent ausmachtxVereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass Bürger:innen die Auskunft zu
ihrem Impfstatus verweigern.
Im System wird dieser als "nicht ermittelbar" hinterlegt. Eine Meldung
an das RKI kann somit nicht erfolgen.
xAnalog der Zahlen in den Krankenhäusern schätzt auch das Gesundheitsamt
der Stadt Chemnitz ein, dass der Großteil der Personen mit unbekanntem
Impfstatus ungeimpft sind.
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Sachsen-Anhalt
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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt21.10.2021xeine kurzfristige Abfrage bei den Gesundheitsämtern in Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass es unterschiedliche Gründe für eine fehlende Angabe des Impfstatus geben kann. So kann es sein, dass die Patienten zu krank, schwach oder dement sind und auch die Angehörigen nicht immer aussagefähig sind. Es kann sich aber auch um Eingabefehler handeln. Eine Verweigerung der Auskunft über den Impfstatus sei bisher nicht festgestellt worden, hieß es.

xSo kann es sein, dass die Patienten zu krank, schwach oder dement sind und auch die Angehörigen nicht immer aussagefähig sind.xEs kann sich aber auch um Eingabefehler handeln.Schätzungen, ob die Personen mit unbekanntem Impfstatus un-, teil- oder vollgeimpft sind, liegen uns nicht vor.
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Halle (Saale), Stadt22.10.2021xHier sind unterschiedliche Gründe zu nennen, sowohl die Erfassung als auch die Meldekette sind sehr komplex. Es gibt Einzelfälle, in denen Patientinnen oder Patienten die Auskunft verweigern, und Einzelfälle, in denen die Erkrankten aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine Auskunft geben können. Auch können sich durch Übermittlungsverzug aus den Kliniken mitunter Nachmeldungen ergeben, zurückliegende Inzidenzen werden dann retrospektiv aktualisiert.xDie Angabe zu den hospitalisierten Patienten hinsichtlich Impfstatus wird erst seit September 2021 vom RKI gefordert. Es stehen aufgrund der zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten rückblickend nur die Gesamtangaben zur Verfügung. Für das Jahr 2021 wurde für rund ein Drittel der positiv gemeldeten Hospitalisierten der Impfstatus bisher nicht hinterlegt. Eine Nacharbeitung erfolgt zeitnah, sobald die Informationen zur Verfügung stehen.xEinzelfälle, in denen die Erkrankten aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine Auskunft geben können.xDies kann passieren, wenn zum Zeitpunkt der Positivmeldung der Impfstatus nicht ad hoc erfragt werden kann. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um hospitalisierte Patientinnen und Patienten. Sobald eine Nachrecherche erfolgen konnte, wird der Impfstatus entsprechend nachgemeldet. // Es gibt Einzelfälle, in denen Patientinnen oder Patienten die Auskunft verweigern
xAuch können sich durch Übermittlungsverzug aus den Kliniken mitunter Nachmeldungen ergeben, zurückliegende Inzidenzen werden dann retrospektiv aktualisiert.xEin weiterer Grund für Meldeausfälle liegt zudem in den durch das RKI am 12.Oktober 2021 herausgegebenen Meldevorschriften für hospitalisierte Patienten. Darin werden Personengruppen definiert, die weder als geimpft noch als ungeimpft gelten. Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt heißt es dazu: „Unvollständig Geimpfte oder vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung noch keine 14 Tage zurückliegt, werden weder zu den Geimpften noch zu den Ungeimpften gezählt, aber in der Gesamtbevölkerung mit dargestellt.“ Aus den genannten Gründen ergibt sich ein eher diffuses Bild über den Impfstatus hospitalisierter Personen.
Hier sind unterschiedliche Gründe zu nennen, sowohl die Erfassung als auch die Meldekette sind sehr komplex. Es gibt Einzelfälle, in denen Patientinnen oder Patienten die Auskunft verweigern, und Einzelfälle, in denen die Erkrankten aufgrund ihres Gesundheitszustandes keine Auskunft geben können. Auch können sich durch Übermittlungsverzug aus den Kliniken mitunter Nachmeldungen ergeben, zurückliegende Inzidenzen werden dann retrospektiv aktualisiert. Ein weiterer Grund für Meldeausfälle liegt zudem in den durch das RKI am 12.Oktober 2021 herausgegebenen Meldevorschriften für hospitalisierte Patienten. Darin werden Personengruppen definiert, die weder als geimpft noch als ungeimpft gelten. Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt heißt es dazu: „Unvollständig Geimpfte oder vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung noch keine 14 Tage zurückliegt, werden weder zu den Geimpften noch zu den Ungeimpften gezählt, aber in der Gesamtbevölkerung mit dargestellt.“ Aus den genannten Gründen ergibt sich ein eher diffuses Bild über den Impfstatus hospitalisierter Personen.
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Schleswig-Holstein
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Ostfriesland, Landkreis20.10.2021xBei uns gab es bisher keinen Fall, in dem der Status nicht angegeben bzw. nachgewiesen wurde. Zwar hätten die Betroffenen das Recht, ihren Status zu verschweigen. Es wäre für eine geimpfte Person jedoch vollkommen sinnlos, ihren Status nicht anzugeben, denn sie hätte ja gar nichts davon.xwir fragen den Impfstatus bei den infizierten Personen natürlich stets ab, und es kommt schlichtweg nicht vor, dass wir den Impfstatus nicht ans RKI übermitteln. Nur bei Personen, die den Impfstatus nachweisen, gehen wir von einer vollständigen Impfung aus. Wer ihn nicht nachweist, gilt als ungeimpft.
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Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein
20.10.2021xDer Anteil der COVID-19-Fälle, bei denen die Informationen zum Impfstoff angegeben ist, beträgt in Schleswig-Holstein insgesamt rund 90 % (inklusive der nicht hospitalisierten Personen).xDer Anteil der COVID-19-Fälle, bei denen die Informationen zum Impfstoff angegeben ist, beträgt in Schleswig-Holstein insgesamt rund 90 % (inklusive der nicht hospitalisierten Personen).xDie Auskunft über den Impfstatus ist freiwillig. Bei schwer erkrankten Personen kann es ggf. schwierig sein, Auskünfte über den Impfstatus zu erhalten.xDie Meldung erfolgt nicht durch das Ministerium. In der Regel erfolgt die Meldung primär durch das diagnostizierende Labor, das keine Kenntnis zum Impfstatus der Patienten hat. Die zuständigen örtlichen Gesundheitsämter führen weitere Recherchen durch und können in vielen, aber nicht in allen Fällen die Angaben komplettieren. Die Landesmeldestelle Schleswig-Holstein übermittelt alle vorhandenen Daten weiter an das Robert Koch-Institut. Im Krankenhaus-Meldeformular wird der Impfstatus explizit abgefragt. Falls ein Gesundheitsamt die Angaben nicht ermitteln kann, können auch keine Angaben gemeldet bzw. übermittelt werden – die Gesundheitsämter sind jedoch angehalten und bemüht, den Status zu ermitteln.
x
Die Meldung erfolgt nicht durch das Ministerium. In der Regel erfolgt die Meldung primär durch das diagnostizierende Labor, das keine Kenntnis zum Impfstatus der Patienten hat. Die zuständigen örtlichen Gesundheitsämter führen weitere Recherchen durch und können in vielen, aber nicht in allen Fällen die Angaben komplettieren. Die Landesmeldestelle Schleswig-Holstein übermittelt alle vorhandenen Daten weiter an das Robert Koch-Institut. Im Krankenhaus-Meldeformular wird der Impfstatus explizit abgefragt. Falls ein Gesundheitsamt die Angaben nicht ermitteln kann, können auch keine Angaben gemeldet bzw. übermittelt werden – die Gesundheitsämter sind jedoch angehalten und bemüht, den Status zu ermitteln.
Bei unbekanntem Impfstatus liegen keine Impfdaten vor, somit ist eine Abschätzung nicht möglich.
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Thüringen
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Greiz20.10.2021xWird die Angabe des Impfstatus auf dem Meldeformular durch den meldenden Arzt nicht eingetragen (vergessen, übersehen, unbekannt) und kann auch anderweitig durch die Ermittlung nicht in Erfahrung gebracht werden, kann es dazu kommen, dass der Impfstatus nicht eingetragen werden kann. Das Krankenhaus ist ebenfalls auf die Vollst ändigkeit der Patientenauskünfte angewiesen. Nicht jeder Patient legt seinen Impfausweis vor und es gibt auch keine zentrale Kartei, aus denen diese Information hervor geht. xGrundsätzlich werden alle Impfdaten, die uns vorliegen, in das Programm SurvNet eingetragen. Dies ist natürlich abhängig von der Vollständigkeit der Auskünfte, die wir während der Ermittlung erhalten.

zu 2.) Der Anteil liegt theoretisch bei 0%, da die Krankenhäuser den Impfstatus auf dem Meldeformular vermerken müssen.
xWird die Angabe des Impfstatus auf dem Meldeformular durch den meldenden Arzt nicht eingetragen (vergessen, übersehen, unbekannt) und kann auch anderweitig durch die Ermittlung nicht in Erfahrung gebracht werden, kann es dazu kommen, dass der Impfstatus nicht eingetragen werden kann. Das Krankenhaus ist ebenfalls auf die Vollst ändigkeit der Patientenauskünfte angewiesen. Nicht jeder Patient legt seinen Impfausweis vor und es gibt auch keine zentrale Kartei, aus denen diese Information hervor geht. xWird die Angabe des Impfstatus auf dem Meldeformular durch den meldenden Arzt nicht eingetragen (vergessen, übersehen, unbekannt) und kann auch anderweitig durch die Ermittlung nicht in Erfahrung gebracht werden, kann es dazu kommen, dass der Impfstatus nicht eingetragen werden kann. Das Krankenhaus ist ebenfalls auf die Vollst ändigkeit der Patientenauskünfte angewiesen. Nicht jeder Patient legt seinen Impfausweis vor und es gibt auch keine zentrale Kartei, aus denen diese Information hervor geht.
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Saale-Holzland-Kreis, Landkreis20.10.2021xAus
welchen Gründen kann es vorkommen, dass Sie den Impfstatus einer Person nicht an
das RKI melden?
Es kann versehentlich passieren, dass der entsprechende Eintrag im
Sormas nicht erfolgt.

Falls
es Ihnen möglich ist, das nachzuvollziehen: wie groß ist der Anteil der
(hospitalisierten) Covid-19-Fälle, bei denen Sie den Impfstatus nicht an das RKI
gemeldet haben?
null
xFalls
es Ihnen möglich ist, das nachzuvollziehen: wie groß ist der Anteil der
(hospitalisierten) Covid-19-Fälle, bei denen Sie den Impfstatus nicht an das RKI
gemeldet haben?
null
xEs kann versehentlich passieren, dass der entsprechende Eintrag im
Sormas nicht erfolgt.
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Schmalkalden-Meiningen, Landratsamt20.10.2021?I.d.R. erfolgt die Erfragung vom Impfstatus immer im Ermittlungsgespräch im Rahmen der Kontaktnachverfolgung. Meldungen an das RKI beinhalten immer den Impfstatus. Sollte es sich überschneiden (zwischen Meldung RKI und Ermittlung), kann ein fehlender Impfstatus übertragen worden sein, dieser wird jedoch im Rahmen von Aktualisierungen immer nachgemeldet. Ob das RKI die Aktualisierungen übertragt kann von unserer Seite nicht abgeschätzt werden.xZumeist sind es Fälle, in denen Patienten nicht ansprechbar sind. Wir versuchen dies dann im Ermittlungsgespräch mit den Angehörigen aufzuklären.?Krankenhäuser teilen uns nicht immer den Impfstatus mit, dies arbeiten wir jedoch i.d.R. im Ermittlungsgespräch nach (siehe Antwort oben).xI.d.R. erfolgt die Erfragung vom Impfstatus immer im Ermittlungsgespräch im Rahmen der Kontaktnachverfolgung. Meldungen an das RKI beinhalten immer den Impfstatus. Sollte es sich überschneiden (zwischen Meldung RKI und Ermittlung), kann ein fehlender Impfstatus übertragen worden sein, dieser wird jedoch im Rahmen von Aktualisierungen immer nachgemeldet. Ob das RKI die Aktualisierungen übertragt kann von unserer Seite nicht abgeschätzt werden.Nein, leider nicht.
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11 Landesgesundheitsämter/ Ministerien geantwortet62 kommunale Gesundheitsämter haben geantwortet38 Gesundheitsämter +2 unklare Aussage / 9 Landesbehörden + 2 unklare Aussage4 nachgemeldet Gesundheitsämter /
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