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Vorbereitung und Ablauf
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1.
Schritt: Entscheidung und Beschluss für den Prozess
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Vorstand/ Präsidium/ Geschäftsführung fassen einen Beschluss zur Erstellung eines Schutzkonzepts
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Rahmenerarbeitung: Diskussion der leitenden Gremien über Visionen, Ziele, Zielgruppen, Verantwortung, Grenzen und Zeitschienen als Rahmenvorgabe für den Prozess. Wichtig ist hier, dass die leitenden Gremien über Basiswissen zum Thema verfügen (siehe Anlage 1 Torte).
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Benennen mind. einer prozessverantwortlichen Person, die den Prozess koordiniert. Idealerweise werden für die Person zeitliche/ ggf. finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt.
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2.
Schritt: Bildung einer Arbeitsgruppe (AG) zur Analyse und Information
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Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe, so dass der Verband mit seinen Arbeitsbereichen möglichst breit abgebildet ist. Die benannte prozessverantwortliche Person koordiniert die AG und hält den Prozess zusammen. Eine arbeitsfähige AG sollte nicht mehr als 16 Personen umfassen.
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Mind. eine Person mit Leitungsverantwortung sollte in der AG vertreten sein, so dass Ergebnisse fortlaufend mit den leitenden Gremien rückgekoppelt werden können. Dies sollte als fester Tagesordnungspunkt in den Gremiensitzungen aufgenommen werden.
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Zum Start sollte die AG über eine Person in leitender Funktion über den zuvor gesetzten Rahmen informiert werden.
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Wichtig ist, den gesamten Verband über die Entwicklung eines Schutzkonzepts zu informieren und sie über Beteiligungsmöglichkeiten aufzuklären. Ggf. kann hier auch ein Aufruf zur Beteiligung erfolgen.
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Fortlaufende Planung, wer (Sportler*innen, Eltern, ehrenamtl. Helfer, etc.) zu welchem Zeitpunkt in welcher Form informiert wird. Beteiligte sollten wissen, warum sie bsp. an einer Sensibilisierungsschulung teilnehmen sollen. Hierdurch wird Transparenz und Klarheit für den Prozess geschaffen (siehe Anlage 2 Kommunikationsplan).
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Damit die Arbeitsgruppe eine gemeinsame Wissensbasis zum Thema interpersonelle Gewalt hat, sollte ggf. zu Beginn eine Kurz&Gut Schulung durchgeführt werden (Link Beantragung über vibss).
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3.
Schritt: Risiko- und Potentialanalyse
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Die AG startet in dieser übergeordneten Analyse zunächst damit, zu überlegen, welche Arbeitsbereiche (z.B. Qualifizierung/ Lehrwesen, Trainingsbetrieb, Schiedsrichterwesen, Geschäftsstelle, ehrenamtliche Gremien etc.) und welche wiederholten Angebotsformate (z.B. Feriencamps, Freizeiten, Einzeltrainings, Workshops, Sportabteilungen etc.) in der eigenen Organisation existieren. Da diese Arbeitsbereiche und Formate oftmals individuelle Rahmenbedingungen, Personengruppen etc. beinhalten, ist es für die vertiefte Analyse aller Ebenen wichtig, diese schriftlich festzuhalten.
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Im Anschluss erfolgt durch die AG die übergeordnete Analyse mit Hilfe der nachfolgenden Matrix (ggf. für kleine oder sehr kleine Vereine ist die übergeordnete Analyse ausreichend)
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Danach werden aus der AG Personen aus den verschiedenen Arbeitsbereichen benannt, die die arbeitsbereichsspezifische Analyse koordinieren (z.B. Abteilungsleiter*in koordiniert Handballabteilung; Landesstützpunkttrainer*in koordiniert Leistungssportbereich). Hierbei sollten entsprechende Mitarbeiter*innen, Sportler*innen, ggf. Eltern oder Kinder/ Jugendliche einbezogen und mit ihnen gemeinsam die nachfolgende Matrix bearbeitet werden.
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Die Analyse sollte unbedingt als partizipativer Prozess angelegt sein, um die Akzeptanz zu erhöhen und das Konzept mit seinen Maßnahmen breit getragen und auch gelebt wird. Insbesondere für das Thema interpersonelle Gewalt ist Transparenz und ein offener Umgang wichtig, um Tabuisierung oder Bagatellisierung entgegenzuwirken!! (diesen Punkt als gut sichtbares Fenster einbauen???)
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Die in der Matrix abgeleiteten Maßnahmen aus den beiden Analyseebenen werden in einem nächsten Schritt mit Hilfe der Tabelle 1 „Zusammenfassung Maßnahmen“ zusammengeführt.
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Optional kann Tabelle 2 „Maßnahmenübersicht“ sowie Tabelle 3 „Zeitplan Umsetzung Maßnahmen“ zur weiteren Zusammenführung und zeitlichen Einordnung der Maßnahmen genutzt werden.
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Die Maßnahmen, die aufgenommen und beschlossen werden sollen, fließen im Weiteren in das Schutzkonzept ein. (siehe Zuordnung/ Querverweise im Kapitel X Schutzkonzepterstellung anhand der Gliederung).
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Erläuterung zum Ausfüllen der Matrix:
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Die nachfolgenden Matrixblätter enthalten sowohl Fragestellungen, die für die übergeordnete Leitungsebene (z.B. Vorstand/ Präsidium) als auch für die operative Ebene (z.B. Trainingsbetrieb) relevant sein können. Je nach Aufstellung der Organisation können deshalb je nach Ebene oder Arbeitsbereich Fragestellungen gestrichen oder ggf. auch passend umformuliert werden. Gerade in Bezug auf die Art der Organisation – ob Verein, Fachverband oder Bund – kann dies einen Unterschied darstellen und sollte individuelle Berücksichtigung finden.
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Beispiel: Die Einstellung von Mitarbeitenden für eine Ferienfreizeit obliegt der Leitung der Freizeit, d.h. sie ist dafür verantwortlich, die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen durchzusetzen und (ggf.) zu prüfen sowie diese in einem Erstgespräch über Regeln aufzuklären. Somit ist das Themenfeld „Personalauswahl und -entwicklung“ auch auf unterer Ebene relevant und nicht nur auf der übergeordneten Leitungsebene. Die Themen „Macht und Einfluss“ spielen nicht nur in der operativen Ebene (Konstellation Sportler*in – Trainer*in) eine Rolle, sondern ggf. auch auf der Leitungsebene (Konstellation Funktionär*in – Mitarbeitende oder Sportler*in).
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