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BundeslandLandkreisFiktionsbescheinigung (bezogen auf §24 aufenthG) nach 31.8 Ja/ NeinWird §24 AufenhG schon offiziell abgelehnt?Für welche Dauer?Bedingungen?Fiktion mit Arbeitserlaubnis Ja/ Nein?noch die Möglichkeit andere Aufenthalte zu beantragen?Quelle/ Kontakt für Nachfragen?
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BayernMünchen Stadtjaseit Dezember6 Monate ab 31.8mind. befristeter Aufenthalt in UkraineNeinja, bis zur offiziellen Ablehnung von §24 Münchner Flüchtlingsrat
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BayernLandkreis Münchennur wenn schon konkrett ein anderer aufenthalt in aussicht steht zur Überbrückungnurkurzfristigkonkrettes Vorhaben wie Ausbildung etc.Neinwenn Vorhaben bekannt ist noch vorübergehend die Möglichkeit
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BayernErding/ FreisingneinAbehnungen von §24 Aufenthg schon verschickt, GÜBs ausgestelltnein
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NRWWuppertalja, zum TeilNur Anhörungsschreiben, noch keine OV6 MonateAufenthalt in Ukraine nachgewiesenteils ja /teils neinja, bis zur Ablehnung wohl möglichinken.vollmering@ufbw.de
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BayernMünchen Stadtja6 Monate ab Ausstellung der Fiktionsbescheinigunginnerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Fiktion müssen Unterlagen für einen Titel eingereicht werdenneinja, bis zur Ablehnung wohl möglich
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Niedersachsen
von LK zu LK unterschiedlich
ja, weiterhin möglich und explizit durch MI Nds "erlaubt", Entscheidung liegt bei LKteilweiseunterschiedlich, nicht systematisch nachvollziehbar bislangNicht eindeutig definiert; idR mind. befristeter Aufenthalt in Ukrainejagrds. ja; MI Nds lässt den ABHs bewusst und verschriftlicht recht viele FreiheitenFR Nds; aktuell Jonael Pech (jp@nds-fluerat.org)
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Berlin Berlin gesamtja12 bzw 6 (12 Mon bei schriftl. Angabe von Gründen, dass man nicht sicher & dauerhaft in Herkunftsland zurückkehren kann
6Mon wenn in Ukraine studiert)
für 12 Mon: Angabe von Gründen, dass Rückkehr nicht sicher & dauerhaft erfolgen kann, wird an BAMF weitergereicht; für 6 Mon: Nachweis über Studium in Ukraine ja (§81 Abs 3 Satz 1)jaEintrag hier von BIPOCUKRAINE&friends, ansonsten auch Flüchtlingsrat Berlin, Berlin-hilft, CUSBU
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HamburgHamburgjateilweiseGrundsätzlich 6 Monate. In Einzelfällen, insb. bei schon anfänglichen Zweifeln an der Berechtigung nach § 24 AufenthG, kürzer: zwei Monate, drei Monate.Nachweis des regulären Aufenthalts in der Ukraine; kein "Endpunkt der Flucht" in einem anderen EU-Staat oder einem anderen Bundesland (wird teils erst nach Erteilung der FiktBesch geprüft, dann aber Abbruch des Verfahrens möglich)jaja, aus der Fiktionsbescheinigung heraus kann grds. jeder Titel beantragt werden, geprüft werden Studium/Studienvorbereitung, Ausbildung, Beschäftigung, Au Pair, Freiwilligendienst/FSJfluchtpunkt - Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge, fluchtpunkt@diakonie-hhsh.de (Feiertagspause 21.12.-8.1., in dieser Zeit nur sporadische Antworten
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Hessen
z.T. unterschiedliche Praxen in Landkreisen
ja (in den ersten Monaten oft nicht, seit Spätsommer werden Fiktionsbescheinigungen erteilt)bislang meist Schreiben, dass AE abgelehnt werden soll, mit Möglichkeit Stellung zu nehmenunterschiedlich ukrainischer AufenthaltstitelLaut Innenministerium sollen alle Anträge Fiktionsbescheinigungen zur Folge haben. Fiktionsbescheinigungen in "offensichtlich unbegründeten Fällen" sollen ohne Arbeitserlaubnis und ohne Angabe des Paragraphen erteilt werden und schnell bearbeitet werden, in anderen Fällen solen sie mit dem Zusatz nach § 24 und mit Arbeitserlaubnis erteilt werden.ja / keine Vorgabenhttps://fr-hessen.de/2022/09/29/bmi-anwendungshinweise-ukraine-neue-vergleichsversion-und-ergaenzende-hinweise-aus-dem-hmdis/
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BremenBundesland gesamtjabisher noch nicht generell, in Einzelfällen womöglich6 Monateukrainischer AufenthaltstiteljaFlüchtlingsrat Bremen
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Mecklenburg-Vorpommern
gesamtes Bundeslandjaja, hängt vom vorherigen Aufenthaltsstatus in der UA ab1 Jahrukrainischer Aufenthaltstitel, > 18 Monatejaja, je nach ErteilungsvoraussetzungenFlüRat MV
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BayernMünchen Stadtnein (laut Telefonat mit ABH Aktenvermerk: "nein, wg. befristetem Aufenthalt" neinTatjana Ott, DEB München, Projekt startAB, t.ott@deb-gruppe.org
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BayernMiesbachnein (es wurde den Geflüchteten verwehrt, den Antrag zu stellen), sie wurden als Touristen eingestuft, erhielten weder Geld- noch Sachleistungen und durften nicht arbeiten, sind nun alle aus Bayern geflohenS. Steger (Ehrenamtliche)
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NiedersachsenWolfenbüttelnein (es wurde den Geflüchteten verwehrt, den Antrag zu stellen), sie wurden als Touristen eingestuft, erhielten weder Geld- noch Sachleistungen und durften nicht arbeiten - ist hier auch so gewesen,
hat sich dahingehend geändert, dass auf der Fiktionsbescheinigung schon vermerkt ist, dass "Offensichtlich kein Anrecht auf Aufenthalt nach §24 besteht" und so ein Bezug von Leistungen nach SGB II nicht möglich ist
ja, und es wird auf andere Möglichkeiten des Aufenthalts verwiesenNeinja, teilweise auch nach der Ablehnung nach §24Stadt Wolfenbüttel, Abteilung für Integration (integration@wolfenbuettel.de)
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BrandenburgMärkisch-Oderlandja6 Monate ab 15.11.22ukrainischer Aufenthaltstitel unbefristetjakeine VorgabenArtsiom Spirydovich UkraineHilfe Bad Freienwalde Stephanus Stiftung , artsiom.spirydovich@stephanus.org
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BrandenburgOstprignitz-Ruppinja, seit Oktober aber erhalten alle eine Ablehnung auf §24 inkl. Ausreiseaufforderung, Abschiebeandrohung und GÜB mit 1 Monat Frist
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Baden-Württemberg
Stuttgartja (ABH sehr überlastet, nicht alle haben noch eine FB bekommen, auch wenn Antrag bereits im Frühjahr gestellt wurde; Drittstaater mit ukr. NE bekommen FB mit Arbeitserlaubnis, ohne die NE - FB ohne Arbeitserlaubnis; unabhängig von der Arbeitserlaubnis in der FB)noch nicht6 MonateDS mit unbefristeter AE in UA - bedingungslos, ohne uAE - nach Belegung der Gründe, warum nicht in HL zurückgekehrt werden kannJa, wenn ukrainische uAE vorhanden, sonst nein.
Siehe auch VGH BW, Beschluss vom 26.10.2022, Az. 11 S 1467/22
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/vdd/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE220007587&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
<unbekannt>Dima Pukha (Ehrenamtlicher/Bürgerstiftung Stuttgart, dima.pukha@buergerstiftung-stuttgart.de)
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Niedersachsen Lüchow-Dannenbg. Ja. Alle haben Verlängerung bis 3/23 bekommen. Jetzt immer noch Alg ll. Alle im Integr. Kurs. NeinBis 3/23 Es wird eine neue Anweisung abgewartet. Die Darlegung von Gründen wurde wieder zurück genommen. Ja mitJaMigrationsberatung. bleiben@kuba-ev.de
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