Voraussetzungen und Kosten *
Teilnehmende müssen gesund sein und die Voraussetzungen erfüllen, dass ist das nicht der Fall, kann der Fahrtenleiter den Teilnehmer jederzeit ausschließen. Minderjährige dürfen in Begleitung, oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Teilnahme ist verbindlich, sobald die schriftliche Anmeldung dem Leiter vorliegt. Teilnehmerbeitragszahlung ist bei der Leitung vor Beginn nachzuweisen. Teilnehmerbeitrag dient lediglich der Deckung der Kosten (Reisekosten, Organisation, Material) der ehrenamtlichen Leiter. Jeder Teilnehmer reist auf eigenes Risiko individuell an, wählt Verpflegung und Qualität der Unterbringung in der Unterkunft selbst und trägt alle für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Sonstiges entstehenden Kosten. Die Organisation übernimmt durch den Leiter lediglich die Vermittlung der Unterkunft und die bergsportliche Ausbildung und Führung. Die Fahrt ist keine Reiseveranstaltung im Sinne der §§ 651a - m BGB. Ansprüche nach diesen Vorschriften können weder gegen die Sektion noch gegen den Leiter erhoben werden.