Verbindliche Skilanglaufkursanmeldung
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Mitglied
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Fahrgelegenheit
Fahrer / Mitfahrer / brauche Mitfahrgelegenheit
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KFZ Kennzeichen
in der Form: W-XX123
Fahrzeugtyp
Sitzplätze; Gepäckraum für Ski...
Voraussetzungen und Kosten *
Teilnehmende müssen gesund sein und die Voraussetzungen erfüllen, dass ist das nicht der Fall, kann der Fahrtenleiter den Teilnehmer jederzeit ausschließen. Minderjährige dürfen in Begleitung, oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Teilnahme ist verbindlich, sobald die schriftliche Anmeldung dem Leiter vorliegt. Teilnehmerbeitragszahlung ist bei der Leitung vor Beginn nachzuweisen. Teilnehmerbeitrag dient lediglich der Deckung der Kosten (Reisekosten, Organisation, Material) der ehrenamtlichen Leiter. Jeder Teilnehmer reist auf eigenes Risiko individuell an, wählt Verpflegung und Qualität der Unterbringung in der Unterkunft selbst und trägt alle für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Sonstiges entstehenden Kosten. Die Organisation übernimmt durch den Leiter lediglich die Vermittlung der Unterkunft und die bergsportliche Ausbildung und Führung. Die Fahrt ist keine Reiseveranstaltung im Sinne der §§ 651a - m BGB. Ansprüche nach diesen Vorschriften können weder gegen die Sektion noch gegen den Leiter erhoben werden.
Required
Programmänderungen *
Die Veranstaltung kommt nur zustande, wenn sich genügend Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder unvorhersehbarer Veränderungen sind vor Beginn jederzeit möglich. Bei Absage durch den Leiter werden die erbrachten Zahlungen voll erstattet. Bei Absagen während der Veranstaltung wird der Teilnehmerbeitrag mit den bereits angefallenen Kosten verrechnet. Sagt der Teilnehmer ab, kann er eine adäquate Ersatzperson benennen. Kann er das nicht, muss er den vollen Teilnehmerbeitrag entrichten. Der Leiter behält sich vor, die Veranstaltung nach den tatsächlichen Fähigkeiten der Teilnehmer oder wegen unvorhersehbarer Umstände (Wetter, Lawinengefahr usw.) abzuändern oder einzuschränken. Ansprüche auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags können daraus nicht hergeleitet werden.
Required
Kurs-/Fahrtenleiter
Als Kursleiter werden Fachübungsleiter vom Verein eingesetzt. Anweisungen des Leiters müssen befolgt werden. Geschieht das nicht, darf der Leiter den Teilnehmer ausschließen. In diesem Falle wird der Teilnehmerbeitrag weder ganz noch teilweise erstattet.
Ausrüstung
kann als nächstes auf https://rmxob.shop/Main.aspx?shopid=fadd8fe3-1b9f-4d42-9e58-f2c2c5244f50&shopmode=0&langcode=de für 1 Tag am Bremberg Langlauf Classic gebucht werden
Versicherung, Haftung *
Teilnehmende Vereinsmitglieder (DAV/SCC) sind gegen Unfall und akute Erkrankung durch den Verein versichert. Nichtmitglieder tragen Bergungskosten selber, ggf. über eine private Versicherung oder Krankenkasse, Einzelheiten auf Nachfrage. Jede bergsportliche Unternehmung ist mit Risiken verbunden, die sich nicht ausschließen lassen. Als Teilnehmer/in bin ich daher damit einverstanden, dass der Verein und ihre Leiter - soweit gesetzlich zulässig - von jeglicher Haftung dem Grunde und der Höhe nach freigestellt werden, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im Verein und den für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht; dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle.
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