Quelle: Demokratie gestallten – Sozialkunde für Berufsschulen und Berufsfachschulen in Bayern
Der Berufsausbildungsvertrag
Vor Begin einer Berufsausbildung wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 10 Vertrag
schließen.
(2) ….
Der Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Berufsausbildung wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
Die Pflicht zur vertraglichen Regelung des Ausbildungsverhältnisses ist im Berufsbildungsgesetz (§10 BBiG) vorgeschrieben.
… ist nur schriftlich und mit Unterschriften gültig.
… muss bei der IHK angemeldet werden.
Der Ausbildende … | Der Auszubildende ... |
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Rechte und Pflichten (BBiG)
Der Ausbildende … | Der Auszubildende ... |
... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen. | |
… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein. | |
… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen. | |
… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. | |
… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren. | |
… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen. | |
… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen. | |
… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen. | |
Rechte und Pflichten (BBiG)
Der Ausbildende … | Der Auszubildende ... |
... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen. | … muss übertragene Aufgaben gewissenhaft erledigen. |
… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein. | ... muss am Berufsschulunterricht sowie an Prüfungen und anderen Maßnehmen teilnehmen. |
… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen. | … muss die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten. |
… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. | … hat Werkzeuge, Maschinen etc. sorgfältig zu behandeln. |
… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren. | … hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. |
… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen. | … muss ein Berichtsheft führen. |
… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen. | … muss bei Fernbleiben (Arbeit & Schule) den Betrieb benachrichtigen. |
… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen. | |
Rechte und Pflichten (BBiG)
Der Ausbildende … | Der Auszubildende ... |
... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen. | … muss übertragene Aufgaben gewissenhaft erledigen. |
… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein. | ... muss am Berufsschulunterricht sowie an Prüfungen und anderen Maßnehmen teilnehmen. |
… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen. | … muss die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten. |
… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. | … hat Werkzeuge, Maschinen etc. sorgfältig zu behandeln. |
… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren. | … hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. |
… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen. | … muss ein Berichtsheft führen. |
… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen. | … muss bei Fernbleiben (Arbeit & Schule) den Betrieb benachrichtigen. |
… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen. | |
Rechte und Pflichten (BBiG)
Rechte des Auszubildenden
Welche Pflichten werden verletzt?
Rechte in der Ausbildung
1. Gesetzliche Grundlagen während der Ausbildung
BBiG – Regelt das Ausbildungsverhältnis
JArbSchG – Schafft Rechte/Regelungen für minderjährige Azubis
ArbZG – regelt die Arbeitszeiten für volljährige Azubis
2. Arbeitszeiten
Volljähriger Azubi: 8h/Tag und 40h/Woche, Verlängerung auf 10h/Tag möglich, allerdings nur, falls innerhalb von 6 Monaten die Regelarbeitszeit von 8h pro Tag nicht überschritten wird
Minderjähriger Azubi: 8h/Tag bzw. 40h/Woche
Für die Beschäftigung im Betrieb an Schultagen gilt:
o Schulbeginn vor 9 Uhr – keine Beschäftigung im Betrieb an diesem Tag möglich
Für minderjährige Azubis gilt zusätzlich:
o An einem Schultag mit mehr als 5h – keine Beschäftigung im Betrieb möglich
o Bei Blockunterricht: keine Beschäftigung im Betrieb ab 25h Schule/Woche
2. Arbeitszeiten
Volljähriger Azubi: 8h/Tag und 40h/Woche, Verlängerung auf 10h/Tag möglich, allerdings nur, falls innerhalb von 6 Monaten die Regelarbeitszeit von 8h pro Tag nicht überschritten wird
Minderjähriger Azubi: 8h/Tag bzw. 40h/Woche
Für die Beschäftigung im Betrieb an Schultagen gilt:
o Schulbeginn vor 9 Uhr – keine Beschäftigung im Betrieb an diesem Tag möglich
Für minderjährige Azubis gilt zusätzlich:
o An einem Schultag mit mehr als 5h – keine Beschäftigung im Betrieb möglich
o Bei Blockunterricht: keine Beschäftigung im Betrieb ab 25h Schule/Woche
Pausen:
o Nach 4,5-6h Arbeitszeit: Recht auf 30 min Pause
o Ab 6h Arbeitszeit:
Minderjährige: 60 min Pause
Erwachsene: 30 min Pause
o Pause frühestens 1h nach Arbeitsbeginn und 1h vor Arbeitsende
3. Vergütung & Urlaub
Recht auf Vergütung:
Recht auf Urlaub:
Azubi unter 16 Jahren: 30 Tage Urlaub
Azubi unter 17 Jahren: 27 Tage Urlaub / Azubi unter 18 Jahren: 25 Tage Urlaub
Azubi ab 18 Jahren: 20 Tage Urlaub
Urlaub soll in den Berufsschulferien genommen werden!
3. Vergütung & Urlaub
Recht auf Vergütung:
4. Kündigungsschutz
Während der Probezeit:
Nach Vollendung der Probezeit: