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Quelle: Demokratie gestallten – Sozialkunde für Berufsschulen und Berufsfachschulen in Bayern

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Der Berufsausbildungsvertrag

Vor Begin einer Berufsausbildung wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.

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Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 10 Vertrag

  1. Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu

schließen.

(2) ….

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Der Berufsausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Berufsausbildung wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.

Die Pflicht zur vertraglichen Regelung des Ausbildungsverhältnisses ist im Berufsbildungsgesetz (§10 BBiG) vorgeschrieben.

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… ist nur schriftlich und mit Unterschriften gültig.

… muss bei der IHK angemeldet werden.

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Der Ausbildende …

Der Auszubildende ...

Rechte und Pflichten (BBiG)

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Der Ausbildende …

Der Auszubildende ...

... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen.

… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein.

… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen.

… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.

… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren.

… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen.

… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen.

… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen.

Rechte und Pflichten (BBiG)

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Der Ausbildende …

Der Auszubildende ...

... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen.

… muss übertragene Aufgaben gewissenhaft erledigen.

… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein.

... muss am Berufsschulunterricht sowie an Prüfungen und anderen Maßnehmen teilnehmen.

… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen.

… muss die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten.

… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.

… hat Werkzeuge, Maschinen etc. sorgfältig zu behandeln.

… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren.

… hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen.

… muss ein Berichtsheft führen.

… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen.

… muss bei Fernbleiben (Arbeit & Schule) den Betrieb benachrichtigen.

… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen.

Rechte und Pflichten (BBiG)

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Der Ausbildende …

Der Auszubildende ...

... hat für die Vermittlung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu sorgen.

… muss übertragene Aufgaben gewissenhaft erledigen.

… bildet selbst aus, oder stellt eine fachlich geeignet Person dafür ein.

... muss am Berufsschulunterricht sowie an Prüfungen und anderen Maßnehmen teilnehmen.

… muss die Ausbildungsordnung kostenlos zur Verfügung stellen.

… muss die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten.

… muss alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.

… hat Werkzeuge, Maschinen etc. sorgfältig zu behandeln.

… muss Berichtshefte stellen & deren Führung kontrollieren.

… hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

… darf dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten auftragen.

… muss ein Berichtsheft führen.

… muss den Auszubildenden charakterlich, sittlich und körperlich schützen.

… muss bei Fernbleiben (Arbeit & Schule) den Betrieb benachrichtigen.

… muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freistellen.

Rechte und Pflichten (BBiG)

Rechte des Auszubildenden

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Welche Pflichten werden verletzt?

  1. Sie erzählen am Stammtisch über Patentpläne ihrer Firma.
  2. Sie verweigern den Arbeitsauftrag Ihres Meisters.
  3. Bei einer Asbestsanierung stellt Ihnen Ihre Firma nicht die nötige Schutzausrüstung zur Verfügung.
  4. Ein Kollege stellt Ihnen sehr intime und provokante Fragen über ihr Privatleben.
  5. Sie wollen möglichst früh in den Feierabend starten und vergessen daher das Fenster zu schließen. Durch ein starkes Gewitter kommt es zu Schäden in der Büroausstattung.
  6. Ihr Arbeitgeber fordert sie dazu auf, immer zuverlässig Stifte sowie Schere und Lineal auf dem Arbeitsplatz zu haben. Druckpapier müssen sie bei bedarf eigenständig nachkaufen.
  7. Sie vergessen Ihre Sicherheitsschuhe, beginnen jedoch trotzdem mit der Arbeit.
  8. Es gibt Ärger, da Sie nie ein Berichtsheft geführt haben. Allerdings haben Sie auch nie eines erhalten.

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Rechte in der Ausbildung

1. Gesetzliche Grundlagen während der Ausbildung

BBiG – Regelt das Ausbildungsverhältnis

JArbSchG – Schafft Rechte/Regelungen für minderjährige Azubis

ArbZG – regelt die Arbeitszeiten für volljährige Azubis

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2. Arbeitszeiten

Volljähriger Azubi: 8h/Tag und 40h/Woche, Verlängerung auf 10h/Tag möglich, allerdings nur, falls innerhalb von 6 Monaten die Regelarbeitszeit von 8h pro Tag nicht überschritten wird

Minderjähriger Azubi: 8h/Tag bzw. 40h/Woche

Für die Beschäftigung im Betrieb an Schultagen gilt:

o Schulbeginn vor 9 Uhr – keine Beschäftigung im Betrieb an diesem Tag möglich

Für minderjährige Azubis gilt zusätzlich:

o An einem Schultag mit mehr als 5h – keine Beschäftigung im Betrieb möglich

o Bei Blockunterricht: keine Beschäftigung im Betrieb ab 25h Schule/Woche

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2. Arbeitszeiten

Volljähriger Azubi: 8h/Tag und 40h/Woche, Verlängerung auf 10h/Tag möglich, allerdings nur, falls innerhalb von 6 Monaten die Regelarbeitszeit von 8h pro Tag nicht überschritten wird

Minderjähriger Azubi: 8h/Tag bzw. 40h/Woche

Für die Beschäftigung im Betrieb an Schultagen gilt:

o Schulbeginn vor 9 Uhr – keine Beschäftigung im Betrieb an diesem Tag möglich

Für minderjährige Azubis gilt zusätzlich:

o An einem Schultag mit mehr als 5h – keine Beschäftigung im Betrieb möglich

o Bei Blockunterricht: keine Beschäftigung im Betrieb ab 25h Schule/Woche

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Pausen:

o Nach 4,5-6h Arbeitszeit: Recht auf 30 min Pause

o Ab 6h Arbeitszeit:

Minderjährige: 60 min Pause

Erwachsene: 30 min Pause

o Pause frühestens 1h nach Arbeitsbeginn und 1h vor Arbeitsende

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3. Vergütung & Urlaub

Recht auf Vergütung:

  • Vergütung ist auch während der Zeit in der Berufsschule zu zahlen
  • Bis zu 6 Wochen besteht ein Anspruch auf Vergütung, auch wenn die Schule oder betriebliche Ausbildung nicht stattfindet
  • Recht auf angemessene Vergütung (oft regelt der Tarifvertrag)
  • höhere Vergütung je nach Ausbildungsjahr

Recht auf Urlaub:

Azubi unter 16 Jahren: 30 Tage Urlaub

Azubi unter 17 Jahren: 27 Tage Urlaub / Azubi unter 18 Jahren: 25 Tage Urlaub

Azubi ab 18 Jahren: 20 Tage Urlaub

Urlaub soll in den Berufsschulferien genommen werden!

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3. Vergütung & Urlaub

Recht auf Vergütung:

  • Vergütung ist auch während der Zeit in der Berufsschule zu zahlen
  • Bis zu 6 Wochen besteht ein Anspruch auf Vergütung, auch wenn die Schule oder betriebliche Ausbildung nicht stattfindet
  • Recht auf angemessene Vergütung (oft regelt der Tarifvertrag)
  • höhere Vergütung je nach Ausbildungsjahr

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4. Kündigungsschutz

Während der Probezeit:

  • keine Kündigungsfrist (auf beiden Seiten!)
  • kein Kündigungsgrund nötig

Nach Vollendung der Probezeit:

  • Kündigungsfrist von 4 Wochen für den Azubi
  • Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber möglich (unter Angabe von Gründen!)