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Suisa-Webinar

17.12.2025

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Was macht eigentlich die SUISA und was müssen Chöre für die SUISA leisten?

Die SUISA sichert das geistige Eigentum von Komponist*innen/Liedtextdichter*innen und Arrangeur*innen ��

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Programm

  • Verband ChöreInnerSchweiz
  • Hinweis zum Umgang im Webinar
  • Wer ist die SUISA?
  • Drehscheibe Suisa
  • Wie funktioniert die Meldung?
  • Was deckt der Gesamtvertrag mit der SCV ab?
  • Hitobito (Plattform für die SUISA-Eingaben)
  • Fragen?
  • Praxisbeispiel

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Verband ChöreInnerSchweiz

  • Manfred Zimmermann
  • Judith Galliker
  • Verband ChöreInnerSchweiz
  • Unsere Aufgabe als Verband

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Hinweis zum Umgang im Webinar

  • Stummschaltung
  • Hand heben und senken
  • Fragen im Chat deponieren

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Wer ist die SUISA?

«Die SUISA vertritt schweizweit die Urheberrechte von Musikschaffenden und Verlegern. Wir sorgen dafür, dass Komponisten, Textautoren oder Verleger Urheberrechtsentschädigungen erhalten, wenn ihr Werk öffentlich genutzt wird.»

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Urheberrecht

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Drehscheibe SUISA

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Geldern der Chöre einen füllen den Suisa-Topf

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Verteilung Suisa-Topf

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Welche Veranstaltungen müssen gemeldet werden?���

Jeder öffentliche Anlass, an dem urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt oder abgespielt wird.

Beispiel: Konzert / Liederabend / Abendunterhaltung / Grümpelturnier / Hintergrundmusik im Geschäft / Adventskonzert / Chortreffen / Gottesdienst / …

Ausgenommen: Eigengebrauch nach Art. 19 Abs. 1 URG

«a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;

b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;

c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation»

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Wie funktioniert die Meldung?���

Für nicht-Mitglieder der SCV:

Innerhalb von 10 Tagen via Online-Formulare auf www.suisa.ch

Veranstaltungen mit Eintrittspreis gleich oder tiefer als Fr. 45.-:

Zwischen Fr. 32.- und Fr. 46.25 pro 5 Mitglieder in Ihrem Chor

Veranstaltungen mit Eintrittspreis höher als Fr. 45.-:

Regelung nach Tarif K unter: www.suisa.ch

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Die IT-Hilfsmittel der Verbände zur Erfassung von Lied-Aufführungen

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Verantwortlichkeit im Hitobito-System��

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Hitobito��

detaillierte Anleitung zur Werk- und Personenerfassung via: https://www.usc-scv.ch/index.php?pid=123&l=de > «Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA»

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Gesamtvertrag mit der SCV���

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Nicht im Gesamtvertrag inkludiert��

    • Veranstaltungen mit Eintrittspreis höher als Fr. 45.-. Diese Lizenzen müssen ebenfalls regulär via www.suisa.ch angefragt werden. SCV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf den Tarif K.
    • Aufführungen in Liechtenstein und im Ausland
    • Aufführungen von Musiker:innen und Sänger:innen von internationalem Ruf, die den Chören sonst nicht angehören
    • Anlässe mit mehreren Musik-Formationen, bei denen der Chor als Veranstalter auftritt (bei Ticketgebühren beträgt die SUISA-Gebühr 5-10% der Einnahmen, bei freiem Eintritt ist die Meldung kostenlos)
    • Veröffentlichungen im Internet
    • CD und DVD-Aufnahmen

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FAQ��

Muss ich als Veranstalter eine Urheberrechtsentschädigung bezahlen, wenn:

  • wir für die Veranstaltung keinen Eintritt verlangt haben?
  • die Veranstaltung nicht kommerziell war?
  • die Veranstaltung mit einem Verlust abgeschlossen hat?
  • wir den Musikern an der Veranstaltung bereits eine Gage zahlen?

🡪 Ja. Urheberrechtsentschädigungen sind Fixkosten wie die Lokalmiete. Interpreten und Urheber sind ausserdem rechtlich gesehen zwei verschiedene Personen, die nicht identisch sein müssen. Jede dieser unabhängigen Personen hat Anspruch auf eine Urheberrechtsentschädigung oder eine Gage.

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Fragen?

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Praxisbeispiel