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Gagen strukturieren, verhandeln und abrechnen

How To Influence Webinar

September 2026

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Alles, was du wissen musst

Vielen Dank, dass du dich für unseren Report interessierst. Wir hoffen, dass wir damit etwas mehr Klarheit Rund um das Thema Influencer-Gagen in der Schweiz schaffen können.

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Bitte beachte, dass es bei den Gagen keine «One size fits all» Lösung gibt.

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Dieser Report wurde aus 198 anonymen Antworten mit 351 internen Datensätzen generiert.

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Der Report dient dazu, ein Verständnis und eine Grundlage zu schaffen, welche aber nicht pauschal bei jeder Verhandlung eingesetzt werden kann.

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Definition Influencer:innen

nach Grösse

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Auf den folgenden Slides wird zwischen verschiedenen Influencer-Kategorien unterschieden.

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Diese sind im Report für alle Plattformen wie folgt definiert und beziehen sich auf den Schweizer Markt:

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  • Micro Influencer:in bis 5’000 Follower
  • Mid-Scale Influencer:in bis 25’000 Follower
  • Macro Influencer:in bis 100’000 Follower
  • Mega Influencer:in ab 100’000 Follower

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Influencer Gagen Schweiz.

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Gagen strukturieren

Das Honorar von Influencer:innen setzt sich aus vielen Aspekten zusammen.

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In der Regel haben die tatsächlichen Arbeitsstunden (Arbeitsaufwand), die alles von der Ideenfindung über das Filmen, die Postproduktion, das Posten, das Community-Management (Kommentare) bis hin zur Rechnungsstellung umfassen, den grössten Einfluss auf das Honorar.

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Dazu kommen noch der Zugang zu ihrer Community, mögliche Ausgaben, Nutzungsrechte und Zusatzwünsche.

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ARBEITSAUFWAND

Normalerweise ist das der grösste Teil des Endpreises: Darin enthalten sind alle Arbeitsstunden der Influencer:innen während der Zusammenarbeit sowie externe Filmer:innen / Fotograf:innen, die bei der Produktion helfen

AUSGABEN

Wie Transport, Essen, etc., die aufgrund der Zusammenarbeit entstehen

NUTZUNGSRECHTE

Müssen separat erworben werden

Im Durchschnitt wird ein Aufschlag von 128% auf die Gebühr erhoben

ZUSATZWÜNSCHE

Zum Beispiel Cross-Promotions auf verschiedenen Kanälen

REICHWEITE ODER GRÖSSE DER COMMUNITY

Anzahl der Follower oder durchschnittliche organische Videoaufrufe –

je grösser diese sind, desto teurer wird die Zusammenarbeit

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Die befragten Influencer:innen verlangen im Schnitt zwischen �CHF 700.- und CHF 3’400.- für ein Reel auf Instagram.

n = 288

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Preis für ein Reel auf Instagram

Influencer:innen nach Community-Grösse

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Durchschnittlicher Preis für ein

Reel auf Instagram 2025

Micro Influencer:in

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CHF 712.00

Mid-Scale Influencer:in

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CHF 1’233.00

Macro Influencer:in

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CHF 1’995.00

Mega Influencer:in

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CHF 3’399.00

Hinweis: Die Länge, der Aufwand für die Umsetzung sowie die Produktionsqualität des Reels spielen beim Pricing eine entscheidende Rolle.

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Wichtig: In diesem Preis sind weder Storys noch die Nutzungsrechte (Buyout) enthalten. Diese werden in den allermeisten Fällen zusätzlich verrechnet.

n = 288

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Die befragten Influencer:innen verlangen im Schnitt zwischen �CHF 360.- und CHF 1’900.- für ein Karussell* auf Instagram.

n = 98

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*Beitrag bestehend aus mehreren Bildern zum «Durchblättern»

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Preis für ein Karussell auf Instagram

Influencer:innen nach Community-Grösse

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Durchschnittlicher Preis für ein Karussell auf Instagram 2025

Micro Influencer:in

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CHF 360.00

Mid-Scale Influencer:in

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CHF 796.00

Macro Influencer:in

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CHF 1’463.00

Mega Influencer:in

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CHF 1’855.00

Hinweis: Die Länge, der Aufwand für die Umsetzung sowie die Produktionsqualität des Beitrags spielen beim Pricing eine entscheidende Rolle.

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Wichtig: In diesem Preis sind weder Storys noch die Nutzungsrechte (Buyout) enthalten. Diese werden in den allermeisten Fällen zusätzlich verrechnet.

n = 98

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Die befragten Influencer:innen verlangen im Schnitt zwischen �CHF 210.- und CHF 1’000.- für eine Story auf Instagram.

n = 138

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Preis für eine Story auf Instagram

Influencer:innen nach Community-Grösse

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Durchschnittlicher Preis für eine

Story auf Instagram 2025

Micro Influencer:in

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CHF 210.00

Mid-Scale Influencer:in

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CHF 454.00

Macro Influencer:in

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CHF 665.00

Mega Influencer:in

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CHF 992.00

Hinweis: Die Länge, der Aufwand für die Umsetzung sowie die Produktionsqualität der Story spielen beim Pricing eine entscheidende Rolle.

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Wichtig: In diesem Preis sind keine Nutzungsrechte (Buyout) enthalten. Diese werden in den allermeisten Fällen zusätzlich verrechnet.

n = 138

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Die befragten Influencer:innen verlangen im Schnitt zwischen �CHF 530.- und CHF 3’150.- für ein Video auf TikTok.

n = 99

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Preis für ein Video auf TikTok

Influencer:innen nach Community-Grösse

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Durchschnittlicher Preis für ein

Video auf TikTok 2025

Micro Influencer:in

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CHF 532.00

Mid-Scale Influencer:in

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CHF 1’340.00

Macro Influencer:in

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CHF 2’188.00

Mega Influencer:in

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CHF 3’153.00

Hinweis: Die Länge, der Aufwand für die Umsetzung sowie die Produktionsqualität des TikToks spielen beim Pricing eine entscheidende Rolle.

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Wichtig: In diesem Preis sind keine Nutzungsrechte (Buyout) enthalten. Diese werden in den allermeisten Fällen zusätzlich verrechnet.

n = 99

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Gagen nach Views

Zeit umzudenken!

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Algorithmen, beworbene Inhalte und verändertes Nutzerverhalten haben dazu geführt, dass Follower-Zahlen kaum noch etwas darüber aussagen, wie viele Menschen einen Beitrag tatsächlich zu sehen bekommen. Deshalb empfehlen wir, Gagen stärker an den durchschnittlichen Views auszurichten.

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Natürlich ist auch diese Kennzahl nicht perfekt: Views können durch bezahlte Ads beeinflusst worden sein. Dennoch sind durchschnittliche Views ein aussagekräftigerer Indikator als Follower – und damit eine bessere Grundlage für eine faire Vergütung.

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Wichtig: Wir empfehlen nicht, die Vergütung nach den effektiven Views des finalen Contents abzurechnen. Sowohl Brands als auch Creator:innen brauchen Planbarkeit. Deshalb schlagen wir vor, statt der Follower die Durchschnitts-Views der letzten Posts (bereinigt um Ausreisser) als Orientierung für die Gage zu nutzen.

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Views

Durchschnittlicher Preis

für ein Reel auf Instagram 2025

Bis 2’000

CHF 895

Bis 20’000

CHF 1’350

Bis 50’000

CHF 1’886

Ab 50’000

CHF 3’053

Nach Views!

n = 214

Views

Durchschnittlicher Preis

für ein Video auf TikTok 2025

Bis 2’000

CHF 440

Bis 20’000

CHF 1’384

Bis 50’000

CHF 2’943

Ab 50’000

CHF 3’164

n = 96

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Nutzungsrechte berechnen

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Unterschied Nutzungsrechte �& Buy-outs

Wenn ein:e Influencer:in für ihre Arbeit bezahlt wird, dann gehen damit die Rechte am Ergebnis (Content) nicht automatisch an die Kund:innen über.

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Dies muss separat vertraglich festgehalten werden.

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Wird dies nicht definiert, dann bleiben die Rechte automatisch bei den Influencer:innen.

(Full)

BUY-OUT

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Als Buy-out bezeichnet man einen Vertrag, mit dem eine Urheberin (Influencer:in) alle Rechte an ihrem Werk abtritt, so dass sie grundsätzlich bei künftigen Verwertungen neben dem pauschal vereinbarten Betrag keine weitere Gewinnbeteiligung mehr zu erwarten hat.

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Wenn wir somit von einem Buy-out sprechen, dann sind damit per Definition die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Content gemeint.

(Eingeschränkte)

NUTZUNGSRECHTE

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Nutzungsrechte werden in

drei Dimensionen definiert:

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ZEITLICH

Bis wann, darf man den Content verwenden

Bsp. Bis Ende der Kampagne (konkreten Zeitpunkt angeben) oder für 90 Tage

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RÄUMLICH

In welchen Regionen und Ländern darf man den Content verwenden

Bsp. In der Schweiz

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INHALTLICH

Auf welche Arten bzw. auf welchen Kanälen darf man den Content verwenden

Bsp. Auf allen Social-Media-Kanälen

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Drei Arten von Ads

Über den Beitrag

ABSENDER INFLUENCER:IN

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Sobald ein Beitrag publiziert wurde, kann dieser beworben werden. Dafür einfach auf den Button unter dem Post klicken und der Schritt für Schritt Anleitung folgen.

Über den Werbeanzeigemanager ABSENDER INFLUENCER:IN

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Die Ads können im jeweiligen Werbeanzeigemanager via «Zugriffscode» der Influencer:innen geschaltet werden. Diese bleiben Absender:in.

Über den Werbeanzeigemanager

ABSENDER BRAND

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Über den jeweiligen Werbeanzeigemanager

können die Personen mit den entsprechenden Berechtigungen neue Kampagne aufsetzen.

Um auf Social Media Werbung zu schalten, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.

Hier am Beispiel von Instagram. Das gleiche gilt jedoch für Facebook, TikTok und LinkedIn.

EMPFEHLUNG

VERMEIDEN!

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Klassische Ads

Die Ads werden über den eigenen Werbeanzeigemanager geschalten, indem die Influencer-Beiträge dort hochgeladen werden.

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Wer ist Absender:in der Werbung?

Die Marke

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Was braucht es?

Die Beiträge der Influencer:innen als Datei.

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Braucht es die Nutzungsrechte?

Ja. Diese können uneingeschränkt (Full Buy-out) oder spezifisch (Zeitraum, Kanal, etc.) erworben werden.

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Nachteil: Wir eher als Werbung wahrgenommen.

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Partnership Ads

Die Ads werden im eigenen Werbeanzeigemanager via «Zugriffscode» geschalten.

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Wer ist Absender:in der Werbung?

Die Influencer:in

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Was braucht es?

Nur den Zugriffscode, der von den Influencer-innen zur Verfügung gestellt wird. Die Assets bleiben bei den Influencer:innen.

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Braucht es die Nutzungsrechte?

Nein. Die Influencer:innen können aber einen Aufpreis für die «Bewerbungsrechte» verlangen.

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Nachteil: Die Captions für die Ads können nicht angepasst werden.

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Die (Full) Buyout Kosten der befragen Influencer:innen lagen zwischen 25% – 200% der Gage. �Der Durchschnitt liegt bei 128%.

n = 65

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*Als Buyout bezeichnet man einen Vertrag, mit dem eine Urheberin (Influencer:in) alle Rechte an ihrem Werk abtritt, so dass sie grundsätzlich bei künftigen Verwertungen neben dem pauschal vereinbarten Betrag keine weitere Gewinnbeteiligung mehr zu erwarten hat. Wenn wir somit von einem Buy-out sprechen, dann sind damit per Definition die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Content gemeint.

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Tipps zur Berechnung

Viele Influencer:innen nehmen die Gage für die Contenterstellung als Basis und berechnen dann einen %-Satz davon. Dieser variiert in der Branche aktuell extrem stark zwischen 25% bis 200% der Gage. Es hat sich noch keine Berechnung durchgesetzt.

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Wird dein Beitrag via Partnership-Code oder als Dark-Ad (du lieferst Datei an) beworben?

Bei einer Parnership-Ad profitiert dein Kanal von der zusätzlichen Reichweite und du hast jederzeit die Kontolle darüber. Denn die Kund:in kann den Beitrag nur so lange nutzen, wie der Ad-Code gültig ist.

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Wie lange und wo überall wird dein Beitrag eingesetzt?

Je länger die Kund:in Werbung schalten möchte (30, 60 oder 90 Tage) desto mehr kannst du verlangen. Du kannst den Preis somit gut staffeln.

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Hinweis: Alternativ verlangen gewisse Creator auch die Angabe, mit wie viel Budget der Beitrag beworben wird, und Staffeln ihre Preise danach (%-Satz davon). Nicht alle Brands können diese Angaben im Voraus machen, da das Investierte Budget von der Performance der Gesamtkampagne abhängt. In vielen Fällen investieren Kund:Innen zudem nur maximal ein paar Hundert Franken für die Ad. Dort kann ein fixer Preis als Influencer:in lukrativer und vorallem einfacher in der Abrechnung sein. Ist der Preis für die Rechte höher, als das Budget, das die Kund:in zur Bewerbung zur Verfügung hat, dann kommt in der Regel kein Deal zu Stande.

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Rechnungen �schreiben

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Was muss auf eine Rechnung

  • Dein Vor- und Nachname sowie deine Adresse (bzw. die der Firma, über die du abrechnest)
  • Vollständige Firmenbezeichnung und Adresse der Auftraggeber:in
  • Ort und Rechnungsdatum: Bsp. Zürich, 29. September 2026
  • Betreff: Bsp. Rechnung Migros Influencer Fischstäbli-Kampagne 2026
  • Deine erbrachten Leistungen: Bsp. 1 Reel inkl. Story à 5 Slides auf dem Kanal von @tanjaswelt
  • Entgelt für die Leistung inkl. Währungsangabe: Bsp. CHF 1‘250.-
  • Falls du Mehrwertsteuerpflichtig bist, was ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 der Fall ist, den anwendbaren MwSt. Satz von 8.1% in der Schweiz sowie deine MWST-Nummer
  • Falls du nicht Mehrwertsteuerpflichtig bist, muss dies in einem Satz auf der Rechnung klar vermerkt sein: Bsp. nicht mehrwertsteuerpflichtig
  • Bankverbindungsdetails: Für eine Überweisung braucht es neben der IBAN auch Name, PLZ und Ort des Kontoinhabers

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Link zum Merkblatt: https://drive.google.com/file/d/1DzmopVo9a6jfXrqTMdf7fTbZ42LSkIwe/view?usp=sharing

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Sonderfall Barter-Deal

Das Wort «Barter» kommt aus dem Englischen und bedeutet «Tausch». Als Barter-Deal wird demnach ein Tauschgeschäft verstanden, bei dem Produkte, Dienstleistungen oder Werbeflächen getauscht werden.

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Dabei bezahlt keiner der Beteiligten mit Geld für die erhaltene Leistung.

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Der Produktwert sollte sich an deiner Gage orientieren, damit es auch tatsächlich als Tauschgeschäft gerechnet werden kann

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Auch ein Barter-Deal unterliegt der Mehrwertsteuer. Es muss also von beiden Seiten eine Rechnung in gleicher Höhe inklusive Mehrwertsteuer gestellt werden, damit dies auch finanztechnisch sauber abgewickelt wird.

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MwSt.-Pflicht & Anmeldung

  • Unternehmen und selbstständig Erwerbende, die einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000 erzielen, müssen grundsätzlich Mehrwertsteuer bezahlen. Die Rechtsform - Einzelfirma, GmbH oder Aktiengesellschaft – spielt dabei keine Rolle.

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  • Ab einem jährlichen Einkommen von CHF 100’000.- ist zudem die Anmeldung beim Handelsregisteramt Pflicht.

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  • Wenn man bisher von der Mehrwertsteuerpflicht befreit war, nun aber die Umsatzgrenze von CHF 100'000 überschreitet, muss man sich auf Beginn des nächsten Geschäftsjahres bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.

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  • Sollte der Umsatz im neuen Geschäftsjahr unter CHF 100'000 fallen, kann man sich erst für das darauffolgende Jahr wieder von der Steuerpflicht befreien lassen.

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  • Die einkassierte Steuer wird dann dem Staat überwiesen.

Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Stand Februar 2026. Zürich, Schweiz.

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Tipp: Punktueller Treuhänder

Wenn du sichergehen möchtest, dass du alles richtig deklariert und abgerechnet hast, dann beauftrage für deine Steuererklärung sowie deinen Jahresabschluss ein:e Treuhänder:in.

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Viele Treuhänder-Büros bieten zu sehr tiefen Pauschalen (ca. CHF 150.-) an deine Steuererklärung für dich auszufüllen. Je nach Umfang und Komplexität, kann es etwas mehr Aufwand sein.

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Zusätzlich kannst du die Treuhänder:in auch bitten den Jahresabschluss für dich zu machen oder allenfalls monatlich oder quartalsweise über deine Buchhaltung zu schauen. So hast du jemanden, der sich nochmals alles anschaut und bei Fragen zur Verfügung steht.

Bildquelle: BDO.ch

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Verhandlungstipps

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Verhandlungstipps: Teil 1

Bereite dich vor

Überlege dir, was dir dieser Deal wert ist. Ist es ein Brand, den du so oder so schon lange verwendest und du schon 1’000 Ideen hast oder ein Ausflug, den du schon immer Mal machen wolltest? Wie aufwändig ist die Content-Produktion für die Kampagne, welche Zusatzkosten für Spesen kommen auf dich zu und wie steht es um deine Kapazitäten?

Je besser du für dich weisst, wo du Spielraum hast und wo nicht, desto einfacher wird die Verhandlung.

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Sei präzise

Je klarer du bei deinen Preisen von Anfang an angibst, was abgedeckt ist und was nicht, desto entspannter wird es danach. Wenn die Parteien von unterschiedlichen Dingen ausgehen (Spesen on top, Nutzungsrechte inkludiert) und erst im letzten Moment feststellen, dass sie aneinander vorbeigeredet haben, besteht meist kaum noch Spielraum im Budget, so dass der Deal womöglich platzt.

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Kommuniziere Offenheit

Wenn du unbedingt bei der Kampagne dabei sein möchtest, dann erwähne das und ergänze womöglich bei der Offerte das es Verhandlungsspielraum gibt, du dafür aber erst weitere Details wissen müsstest, um den Aufwand abschätzen zu können. So verhinderst du, dass der Brand direkt absagt, bevor er nochmals nachfragt

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Verhandlungstipps: Teil 2

Kommuniziere Grenzen

Wenn du hingegen keinerlei Verhandlungsspielraum hast oder auch zeitlich bis zu einem gewissen Datum die finale Zusage brauchst, damit du planen kannst – oder weil du parallel mit dem Mitbewerber in Verhandlungen bist – dann kommuniziere auch das klar. Das gibt allen Parteien eine faire Chance ihr Angebot abzugeben.

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Arbeite mit Sonderrabatten statt verschiedenen Preisen

Wenn du verhindern möchtest, dass der Auftraggeber dich bei der nächsten Kampagne auf den alten Sonderpreis, bei dem du ihnen bereits extrem entgegen gekommen bist «festnagelt», und du den Preisanstieg nicht durch höhere Produktionsaufwände oder ein mittlerweile grösseres Profil einfach begründen kannst, dann kannst du in der Offerte sowie in der Rechnung mit einem Listenpreis arbeiten, und davon einen einmaligen Sonderrabatt abziehen.

Auch bei grösseren Aufträgen, bei denen du gleich für mehrere Beiträge bestätigt wirst, kannst du mit Rabatten ab einem gewissen Umfang arbeiten und dies auch klar so ausweisen.

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Frag nach

Versuche zu verstehen, um was es deinem Auftraggeber geht. Wollen sie mehr Leistung (ev. eine Story mehr), haben sie nicht mehr Budget oder stehen die Nutzungsrechte nicht im Verhältnis zum eingesetzten Mediabudget? Je besser du verstehst, wo der Schuh drückt, desto besser kannst du einen Deal finden, der am Ende für euch beide stimmt.

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Fragerunde ☺

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Du hast weitere Fragen?�Dann melde dich bei uns :)

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Wer wir sind

Wir sind eine Schweizer Social Media & Influencer Marketing Beratungsagentur mit Sitz in Zürich. Unser Team an Projektleiterinnen baut für unsere Kund:innen einen ganzen Pool an Content Creators passend zur Branche, Sprache und den gesetzten Zielen auf.

Wir begleiten die Kampagne lückenlos, bewerben die Beiträge - falls gewünscht - mit zusätzlichem Media Budget und schliessen jede Kampagne mit einem kundenspezifischen Reporting, ab.

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  • Wir sind ein mehrsprachiges, lokal verankertes Team

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  • Wir sind unabhängig (keine Software-, Agentur- oder Managementbindungen) und können uns dadurch nahtlos in bestehende Prozesse eingliedern

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  • Wir arbeiten mit über 3’000 Schweizer Content Creators mit verschiedenen Branchen- und Content-Spezialisierungen in deutsch, französisch, englisch, romanisch und italienisch zusammen

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Was wir machen

Wir beraten Brands und Agenturen rund um das Thema Influencer- und Social Media Marketing.

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Ob auf Kampagnenbasis, als Sparringpartnerin für die Gesamtstrategie eines Unternehmens oder nur punktuell für die Suche nach passenden Creators.

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  • Campaigning

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  • Influencer-Gagen & Verträge

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  • Influencer-Marketing Consulting

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  • Workshops & Webinare

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WhatsApp Kanal für Kampagnen

Wenn wir eine neue Kampagne starten und nach Creatorn suchen, geben wir in unserem WhatsApp Kanal Bescheid.

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Siehst du etwas, das zu deinem Content oder deiner Zielgruppe passt? Melde dich einfach per WhatsApp oder E-Mail bei uns.

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Wir haben zwei separate WhatsApp Kanäle eingerichtet: einen für die Deutschschweiz und einen für die französisch- und italienischsprachigen Regionen.

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So erhältst du nur Kampagnen, die wirklich zu deiner Sprache und Region passen, und wir belästigen dich nicht mit Kooperationen, die für dich nicht relevant sind.

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Hier kannsat du dem WhatsApp-Kanal beitreten

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Kontakt

Tanja Herrmann

Geschäftsführerin

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tanja@houseofinfluence.ch

+41 77 509 45 21

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House of Influence

Bellerivestrasse 20

8008 Zürich

​

+41 43 548 50 19

www.house-of-influence.ch

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