OER
Anja Lorenz
Open Educational Resources
IQSH: Diklusions-Snack
0.
Wie sehen OER aus?
Erste Beispiele
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https://klexikon.zum.de/ (CC BY-SA)
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http://offene-bibel.de/ (CC BY-SA)
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1.
Was ist das Problem?
Urheberrechte im Bildungsbereich
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„Urheberrechtlich geschützt“ heißt…
Die Nutzung des Werks durch Dritte ist verboten – es sei denn, es wird explizit erlaubt.
Die Erlaubnis heißt „Lizenz“.
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§ 60a�UrhG
§ 60a UrhG: Unterricht & Lehre
(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu �15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden
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§ 60a UrhG: Unterricht & Lehre
(2) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von Absatz 1 vollständig genutzt werden.
(3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:
(4) Bildungseinrichtungen sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.
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Es bleibt aber komplex, vor allem im digitalen Raum… (ein Beispiel)
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pxhere, Lizenz CC0
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pxhere, Lizenz CC0
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Córdoba und das EuGH (Link)
2018 Waltrop, NRW
Foto auf Schul-Homepage �mit Quellenangabe(!)
Unterlassung
+ 400 € Schadensersatz
(+ vermutlich Kosten des Rechtsstreits)
Und was ist mit…
… Lernmaterial mit anderen Lehrpersonen teilen?
… zeitgemäßen Bildungskonzepten?
… Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf „die echte Welt“?
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2.
Was darf man nutzen?
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Was darf man nutzen? 1v3
Selbst erstellte Medien,
die keine anderen Rechte verletzen, insb.
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Was darf man nutzen? 2v3
Medien, an denen an die nötigen
Nutzungsrechte erworben
hat, bspw. über Bibliotheken, bspw. über die Mediathek des IQSH, Stock-Datenbanken.
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Mögliche Workarounds
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Was darf man nutzen? 3v3
Medien, die explizit
unter einer offenen Lizenz
erstellt wurden.
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3.
Open Educational Resources
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Ziel von OER
Rechtssicherheit für Werke, die frei zur Verfügung gestellt werden, ohne das Urheber-�recht einzuschränken
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Crash Course: Creative Commons
Creative Commons Cupcakes �by Eugene Kim (CC BY 2.0), �zugeschnitten & eingefärbt.
Inhalt von CC-Lizenzen
Man darf das Werk kostenfrei nutzen*.
Man muss die Lizenzbedingungen einhalten.
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*…auf jede Art, die nicht explizit verboten ist
Lizenzbedingungen
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0 (Zero)
keine
SA
Weitergabe unter gleichen Bedingungen
BY
Namens-�nennung
ND
keine Bearbeitung
NC
keine kommerzielle Nutzung
Offene Lizenzen*
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4.
Wo finde ich OER für meinen Unterricht?
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Es gibt leider keine alles umfassende zentrale Suchmaschine für OER…
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Weitere Plattformen�https://kurzelinks.de/diklusions-snack-oer-handout
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5.
OER 💕 Inklusion
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Erweiterungen & Remix erlaubt
👉 Anpassung an verschiedene Förderschwerpunkte
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Wo erfahre ich mehr?
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Danke!
Fragen? Anmerkungen?
Links zu diesen Slides: https://kurzelinks.de/diklusions-snack-oer
Präsentationsvorlage: SlidesCarnival (CC BY 4.0)
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vgl. OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER
T
U
L
L
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itel
rheber:in
izenz
ink der Lizenz
rsprungsort des Materials
eränderungen kenntlich machen
V
Was gehört zu einer Quellenangabe nach CC BY?
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OER-Ballons auf dem OERde16 �von Anja Lorenz �(CC BY 2.0, �https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/), https://www.flickr.com/photos/anjalorenz/34384768286/in/album-72157681252209611/, (Ausschnitt)
oder kurz mit Links: OER-Ballons auf dem OERde16 (Ausschnitt) von Anja Lorenz (CC BY 2.0)
V
Zitatrecht Exkurs
Details bspw. auf iRights.info, gute Checkliste hier
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Bildzitate Exkurs
Details bspw. bei Dr. Schwenke inkl. Checkliste
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#MOOCs
#OER
#Making
#BarCamps
#H5P
#BldgAltEntf
Anja Lorenz
@anjalorenz
TH Lübeck
Instructional Design