Für Gruppen und Vereine wird ein Informationsstand mit einer maximalen Standfläche von 3 m x 3 m zur Verfügung gestellt. Die Standgebühr beträgt 0,00 €. Der/die anmeldende Person erkennt für den anmeldenden Verein/die anmeldende Gruppe an, dass bei Nichterscheinen oder bei Nichteinhaltung der Aufbauzeit (10:00 - 12:00 Uhr), Abbauzeit (ab 19 Uhr) und der Betriebszeit (12:00 bis 19:00 Uhr) eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € nach der CSD-Veranstaltung in Rechnung gestellt werden kann. Dem/der Anmeldenden ist bewusst, dass die Vertragsstrafe unabhängig von einem konkreten Schaden erhoben wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.