Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Jugendfreizeit 2026 nach Norwegen.1. Anmeldung & Anzahlung
Die Anmeldung zur Freizeit ist verbindlich mit Absenden des Anmeldeformulars. Eine Anzahlung in Höhe von 150 € ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als verbindlich.
2. Restzahlung
Der Restbetrag von 545 € ist spätestens 12 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns eine Stornierung der Teilnahme vor.
3. Rücktritt & Stornogebühren
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, muss aber schriftlich per E-Mail erfolgen. Es fallen folgende Stornogebühren an:
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bis 12 Wochen vor Beginn: 150 € (Anzahlung)
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12–6 Wochen vorher: 50 % des Gesamtbetrags
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6–2 Wochen vorher: 75 % des Gesamtbetrags
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ab 14 Tage vorher: 100 % des Gesamtbetrags
Wenn eine Ersatzperson gestellt wird, entfällt die Stornogebühr.
4. Erkrankung / Corona / höhere Gewalt
Im Krankheitsfall oder bei Quarantäne empfehlen wir eine private Reiserücktrittsversicherung. Eine Erstattung durch uns erfolgt nur bei vollständiger Kostenübernahme durch Dritte.
Wird die Freizeit aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemien, politische Umstände) abgesagt, bemühen wir uns um eine Rückerstattung nicht genutzter Leistungen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
5. Versicherung & medizinische Versorgung
Teilnehmende müssen krankenversichert sein. Wir empfehlen eine private Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransport. Im medizinischen Notfall dürfen Gruppenleitungen notwendige Maßnahmen einleiten und ärztliche Versorgung veranlassen.
6. Aufsicht & Verhalten
Die Teilnehmenden unterstehen während der Freizeit der Aufsicht der Gruppenleitung. Bei Verstößen gegen Regeln oder Gefährdung anderer behalten wir uns einen Ausschluss von der Freizeit auf eigene Kosten vor.
7. Datenschutz & Fotoerlaubnis
Die angegebenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Freizeit verwendet und nicht an Dritte weitergegeben – ausgenommen notwendige Dienstleister (z. B. Busunternehmen, Unterkunft).
Während der Freizeit können Fotos und Videos gemacht werden. Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial erfolgt gesondert.
8. Bestätigung der Teilnahme
Die Anmeldung zur Freizeit ist verbindlich, stellt jedoch noch keine automatische Teilnahmezusage dar. Die endgültige Teilnahme wird erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Freizeitleitung erteilt.