HAFTUNG! Die Kinder werden nur während der Reitstunde oder Betreuungszeit
beaufsichtigt. Davor oder danach müssen die Kinder von den Eltern/ Begleitpersonen
beaufsichtigt werden. Seitens des Reitbetriebes und der Mitarbeiter wird ausserhalb
dieser Zeiten keine Verantwortung übernommen. Eltern bzw. Begleitpersonen haften
für ihre Kinder bzw. Minderjährigen.