Abmeldung von Zuchtstuten
Stutenabmeldungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Am besten nutzen Sie dieses Formular.
Bitte denken Sie daran, Ihre Stuten unmittelbar nach Verkauf oder dem Ausscheiden aus der Zucht schriftlich abzumelden, spätestens jedoch bis zum Jahresende. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Stuten bei der nächsten Beitragsrechnung mit erfasst werden. Wir weisen daraufhin, dass in diesem Jahr neu eingetragenen Stuten automatisch für die Beitragserhebung berücksichtigt werden, falls diese nicht abgemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass für jede beim Verband schriftlich eingegangene Abmeldung einer im Bestand aktiv geführten Stute innerhalb von drei Wochen eine schriftliche Bestätigung dieser Abmeldung an Sie erfolgt. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten haben, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, sich mit dem Verband in Verbindung zu setzen, um eventuelle Missverständnisse rechtzeitig vor der nächsten Beitrags- erhebung klären zu können.