Auftrag zur Ausstellung einer Bescheinigung nach EStG §35c für die Installation einer neuen Tekmar Heizungssteuerung im selbstgenutzten Haus/Wohnung
Herzlich Willkommen !
Sie haben im Jahr 2023 eine Tekmar Heizungssteuerung in Ihrem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus / Wohnung installieren lassen und möchten diese Kosten nun in Ihrer Steuererklärung 2023 geltend machen nach EStG §35c. Damit können Sie insgesamt 20% der Installationskosten und 50% von den Kosten für diese Bescheinigung über 3 Jahre von Ihrer Steuerlast abziehen. Wir stellen Ihnen gerne die benötigte Bescheinigung aus.
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Der Bauantrag des Hauses muss mindestens 5 Jahre zurückliegen, um diese BEG EM Zuschussvariante in Anspruch nehmen zu können.
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