Hinweisgebersystem der Flink SE
Unser Hinweisgebersystem sorgt für eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Meldungen von Verletzungen von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten sowie Straftaten und gravierenden anderen Rechts- oder Ordnungsverstößen. Mit einer Meldung kann der Verdacht auf mögliche Risiken oder Pflichtverletzungen, die einen Bezug zur Flink SE, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Meldungen können von Mitarbeitern sowie Außenstehenden abgegeben werden. 

Zuständig für die Einrichtung dieses Hinweisgebersystems ist die Ombudsstelle. Bei weitergehenden Fragen zum Meldeverfahren und den entsprechenden Prozessen steht die Ombudsstelle der Flink SE unter ombudsman@goflink.com zur Verfügung.

Personen, die eine Meldung ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich postalisch an die Ombudsstelle der Flink SE unter Ombudsstelle, Flink SE, Brunnenstraße 19-21, 10119 Berlin wenden. 

Kundenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der Flink SE werden auf diesem Kanal nicht entgegengenommen. Hierfür wenden Sie sich bitte unseren Kundenservice.

Die Beschwerdeabgabe ist über mehrere Kanäle möglich. Jeder Hinweis bzw. jede Beschwerde wird softwarebasiert erfasst, dokumentiert und aufbewahrt. Jeder Hinweisgeber erhält, wenn möglich, eine Eingangsbestätigung. Eine erste Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb der gesetzlichen Pflichten.
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Einen Verstoß melden
Sie können Hinweise melden, die mögliche Straftaten oder andere gravierende Rechts und Ordnungsverstöße oder die Verletzung von Menschenrechten und Umweltbelangen zum Gegenstand haben. Weitere Informationen darüber, welche Themen gemeldet werden können und welche Informationen wir für die Bearbeitung benötigen, erhalten Sie während des Beschwerdeprozesses. 

Diese Verfahrensordnung richtet sich insbesondere an die eigenen Beschäftigten, Beschäftigte bei unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern, Anwohner rund um lokale Standorte und sonstige Betroffene sowie deren Vertreter. Über das Hinweisgebersystem können potenzielle Risiken im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Belange beziehungsweise Pflichtverletzungen gemeldet werden. Zudem werden Meldungen zu Straftaten, bußgeldbewehrten Verstößen soweit die
verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft aus dem Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG entgegengenommen.
Beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich
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Wählen Sie aus der folgenden Liste den Schwerpunkt oder Eintrag aus, der am besten auf Ihre Meldung zutrifft. Eine genauere Erklärung und Beispiele bekommen Sie bei Auswahl des Schwerpunktes.
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