Wählen Sie das passende Datum und schicken Sie uns die Anfrage direkt online zu. Für jedes Datum muss eine eigene Anfrage erstellt werden. Bitte beachten Sie dabei folgende Bedingungen:
1. Der Jazzclub Uster bietet drei verschiedene Kategorien von Veranstaltungen an, die mit folgenden Kürzel gekennzeichnet sind:
K Konzert
JL Jazzlounge
Y Young Talent (für Jungmusiker an speziellen Events)
Wählen Sie dabei diejenige Kategorie in der Sie auftreten möchten. Dabei zu beachten ist, dass die Kategorien jeweils mindestens eine Gästeanzahl aufweisen von:
K 100-150 Gäste
JL 30-50 Gäste
Y 30 Gäste
Musiker tragen eine Mitverantwortung bei der Organisation der Konzerte. Das bedeutet, dass die Musiker eine Risikobeteiligung an den Konzerten haben. Wird die angegebene Anzahl Gäste nicht erreicht, wird die Umsatzbeteiligung geringer Ausfallen. Diese Regelung gilt nicht für (JL) und (Y).
2. Musiker reichen die Booking Request für das gewünschte Datum ein und werden dann durch die Musikkommission des Jazzclub Uster informiert, ob Sie die Zusage für die jeweilige Veranstaltung bekommen. Anschliessend werden den Musiker die Verträge zugestellt.
3. Anfragen der Musiker sind verbindlich. Bei allfälligen Änderungen von Seiten der Musiker, ist die Musikkommission umgehend zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf eine positive Zusage.
4. Wird an einem Konzert einen Flügel benötigt ist das zwingend anzugeben. Bedenken sie bitte, dass die Kosten für das vorgängige Stimmen und bereitstellen sehr hoch sind.
5. Musiker werben in eigener Sache für den Event. Die Veranstaltung soll auf der Website, Social Media, Flyer, Emailing etc. beworben werden. Ist dies nicht der Fall, behält sich der JCU vor, einen Teil der Gage um den Mehraufwand auf unserer Seite zu kürzen.
6. Die Musiker stellen dem JCU Werbematerial in der, im Booking Request, angegebenen Form zur Verfügung.
7. Die Gage für die Konzerte beträgt pro Musiker 150.- CHF pro Auftritt (2 x 45 min) (Die Musiker treffen um 17:30 Uhr ein für den Soundcheck. Ist kein Soundcheck nötig sind die Musiker bitte spätestens 18:30 Uhr vor Ort). Zudem kommt eine Umsatzbeteiligung dazu. Die Jazzlounge sieht keine explizite Entschädigung vor, sondern eine Möglichkeit für die Musiker ihre Werke vorzustellen, eine Umsatzbeteiligung ist möglich. Das soll den Musikern die Möglichkeit geben, sich ein Publikum zu schaffen, worauf sie sich danach für ein Konzert einschreiben können.
8. Für die Verpflegung der Musiker gelten folgende Regeln: Den Musiker werden Getränkebons ausgehändigt und ein Nachtessen im Jazzclub bezahlt. Ob ein Nachtessen inbegriffen ist, sehen sie an der Zusatzbezeichnung (N) im Vertrag der Ihnen nach postiver Zusage zugestellt wird.
9. Wird eine Übernachtung in einem Hotel verlangt, wird in einzelnen Fällen eine komplette Übernahme der Kosten vom JCU getragen.