AGB *
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderung, Geländewanderung, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich oder andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat.6. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.7. Alle Rechte an seitens des Veranstalters oder eines Teilnehmers gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen (Foto, Video, Audio usw.) seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.8. Alle auf der Veranstaltung gemachten digitalen oder Analogen Ton, Foto oder Videoaufnahmen seitens der Teilnehmer sind geistiges Eigentum des Vereins. Eine Veröffentlichung, gleich in welcher Form bedarf der Genehmigung des Vereines. Der Private Gebrauch ist hiervon unbenommen. Alle gemachten Aufnahmen sind auf Aufforderung dem Verein zur Verfügung zu stellen. Der Verein darf diese für seine Öffentliche Auftritte und zur Eigenwerbung, insbesondere der Homepage und des Forums verwenden. Einer Verwendung kann begründet in Einzelfällen widersprochen werden. Von einer Veröffentlichung von Material von unter 16-Jährigen wird generell abgesehen. 9. Es wird angestrebt nach der Veranstaltung allen Teilnehmern Zugang zu den gemachten Aufnahmen zu ermöglichen. Hierfür kann die Möglichkeit geschaffen werden Material nach Veranstaltungsende im Internet zur Verfügung zu stellen. Das Material ist nur für die Teilnehmer zur persönlichen und privaten Verwendung freigegeben und darf nicht Dritten weitergegeben werden.10. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschließen.11. Sollte der Teilnehmer seine Teilnahme im Vorfeld absagen, oder ohne Absage nicht zur Veranstaltung erscheinen, so bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen.12. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf der Zustimmung des Veranstalters.13. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Hiermit melde ich mich verbindlich zu der Laienschauspiel-Veranstaltung 'Talon 107 – 2 Summer 2 Game' des Spielfreude e. V. vom 28.- 30.08.2020 in Schönecken an. Den Teilnehmerbeitrag werde ich, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus überweisen (89€ vor dem 31.06.2019; 94€ nach dem 01.07.2019). Die Charaktergeschichte sowie, wenn vorhanden, ein Charakterfoto werde ich der Anmeldung beilegen.