Als Veranstalter wollen wir Journalisten, Bloggern & Influencern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Ein Presse-Ticket ist ein Tagesticket mit Presse-Ausweis. Einlass ist ab 11 Uhr. Der bevorzugte Einlass ist den VIP-Tickets vorbehalten. Sie erhalten nach erfolgreicher Akkreditierung einen Download-Link, über den Sie kostenloses Presse-Ticket erhalten können. Es ist kein Presse-Ausweis erhalten. Sollten Sie einen Presse-Ausweis wünschen, teilen Sie uns dies nach unserer Bestätigung Ihrer Akkreditierung mit. Dies ist ggf. mit kosten verbunden und enthält kein Schlüsselband bzw. Lanyard zur Befestigung. Ja nach Zeitpunkt ihres Akkreditierungsantrages kann die Bearbeitung mehrere Wochen oder Monate dauern. Eine Reaktion kann ausbleiben, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind.
SIND SIE EIN PRESSEVERTRETER?
Um eine Akkreditierung für ein Presse-Ticket zu beantragen, laden Sie bitte Ihren Nachweis ihrer journalistischen Tätigkeit über das unten stehende Formular hoch. Ein solcher Nachweis kann sein:
- ein Namensartikel, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist
- ein Impressum, in dem Sie als Redakteur, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
- ein schriftlicher Auftrag einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zu unserer Veranstaltung
- ein Weblink zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. Der letzte Text mit Bezug unserem Thema
- ein höchstens sechs Monate alter Beleg, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- ein gültiger Presseausweis eines Presseverbandes
Wir behalten uns vor, weitere Nachweise einzufordern.
BIST DU EIN B/VLOGGER?
Selbstverständlich können sich auch B/Vlogger akkreditieren lassen, um ein kostenloses Presse-Ticket zu erhalten. Solltest Du Dich akkreditieren ist Dein Nachweis nicht nur der Link zu Deinem B/Vlog. Je mehr Informationen über die Art und Weise Deiner Berichterstattung und Reichweite Du uns zukommen lässt, desto schneller wird die Prüfung erfolgen, beispielsweise Deine Berichte über ähnliche Veranstaltungen wie die BuchPassion sind besonders hilfreich. Bitte berücksichtige, dass folgende Anforderungen erfüllt sein sollten - ein Beitritt in unser Blogger-Team kann die Akkreditierung um einiges beschleunigen bzw. erleichtern:
- Es muss ein Themenbezug zur BuchPassion vorliegen.
- Der Blog bzw. (Social-Media-)Kanal muss zum Zeitpunkt der Messe mindestens ein Jahr bestehen.
- Zum Zeitpunkt der Akkreditierung muss eine Beitrags-Reichweite von mindestens durchschnittlich 250 vorliegen.
- Es muss eine relevante sowie regelmäßige journalistische Berichterstattung vorliegen (mindestens 12 Beiträge im Jahr).
- Die Berichterstattung muss über das verfassen von Rezensionen hinaus gehen (z.B. Gewinnspiele, Messeberichte, etc.)
- Der letzte Beitrag darf zum Zeitpunkt der Akkreditierung nicht älter als 1 Monat sein.
- Im Blog bzw. (Social-Media-)Kanal muss der vollständige Name des Akredditierungsstellers (keine Pseudonyme, Künstlernamen etc.) sichtbar, oder in anderer Form nachweisbar sein.
- Es werden nur redaktionell Verantwortliche eines Blogs akkreditiert.
- Sollten mehrere Personen den (Social-Media-)Kanal betreiben, müssen die einzelnen Beiträge namentlich gekennzeichnet sein.
- Wir behalten uns eine Limitierung auf maximal 2 zugelassenen Personen pro (Social-Media-) Kanal vor.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a - e anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
Nicht akkreditiert werden Personen ohne journalistische Legitimation, wie Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen, Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen oder Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Akkreditierungen werden üblicherweise erst ab zwei Monaten vor der Veranstaltung bearbeitet.