Der Landessynode liegen Eingaben vor, die auf die Abschaffung des erst bei der Frühjahrstagung 2018 in Schwabach gefundenen Kompromisses zielen, nach dem die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern für oder gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare respektiert werden solle.
Dies sind die beiden Anträge von der Evang. Jugend in Bayern vom 25.09.2023 (Eingabe 75: „Abschaffung des Gewissensschutzes bei Eheschließung von queeren Paaren“) sowie der Antrag der Evang.-Luth. Pfarrei St. Sebald & St. Egidien vom 26.09.2023 (Eingabe 78: „Beendigung der rechtlichen Ungleichbehandlung [z.B. im Pfarrdienstrecht und beim Zugang zur kirchlichen Trauung]).