Verfahrensdauer von Kindschaftsverfahren (Umgang, Sorgerecht) am Familiengericht
Wir bitten um Angabe nachfolgender Daten, um einen Anhaltspunkt dafür zu erhalten, wie sich die Verfahrensdauer in Kindschaftsverfahren in Deutschland entwickelt hat. Die Beschleunigung dieser Verfahren war eines der zentralen Anliegen des Gesetzgebers, welches in der Praxis aber nicht immer erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Wir wollen lediglich die Verfahrens-Daten erfassen, benötigen hierzu keine Angaben von personenbezogenen Daten. Wir bitten lediglich um Angabe der Aktenzeichen der Gerichtsverfahren und um Angabe des Gerichtsortes. So besteht im Einzelfall für den Gesetzgeber die Möglichkeit, zu einzelnen Verfahren zu prüfen, was im konkreten Fall verbessert werden könnte. Rückschlüsse auf den Einreicher der Daten (Anwalt, Richter, Verfahrensbeistand, Jugendamt, Gutachter, Mutter, Vater etc.) sind so nicht möglich, die Einreichung also hinreichend anonymisiert.

Die Antworten sollen statistisch aufbereitet und veröffentlicht werden, um eine Transparenz der Verfahrensdauern zu ermöglichen und ggf. auch regionale Unterschiede aufzuzeigen.

WICHTIG: sollten mehrere Verfahren geführt worden sein, dann sollen diese bitte gesondert erfasst werden, um einen Überblick über die Verfahrensdauern in den einzelnen Instanzen zu erhalten. Beginn und Ende des Verfahrens beziehend sich immer auf ein Aktenzeichen, NICHT auf die gesamte Dauer aller Instanzen (Amtsgericht, Oberlandesgericht ...). Mit der Angabe "Vorinstanz" kann dann nachvollzogen werden, welchen Verlauf das gesamte Verfahren genommen hat.

Für Fragen zur Umfrage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=kontakt

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Ihr Väteraufbruch für Kinder e.V.
Gerichtsart (auswählen) *
Ort des Gerichtes (nur bei AG, OLG) *
bitte keine Mehrfacheingaben, nur für diese Instanz, bei Entscheidungen des BGH und BVerfG bitte diese hier angeben
Verfahrensart (Sorgerecht /Umgang) *
Aktenzeichen des Verfahrens?
bitte analog des folgenden Formates eingeben: 46 F 222/15
Beginn des Verfahrens / Antrag erstmals eingereicht *
Es geht um den ersten Antrag, auch wenn dieser nicht durch Sie gestellt wurde.
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Erster Antrag eingereicht durch wen? *
Wann wurde das Verfahren in dieser Instanz abgeschlossen? *
Bitte nur diese Instanz angeben, also z.B. nur die Verfahrensdauer am Oberlandesgericht.Vorherige oder Folgeverfahren sollen bitte als eigene Verfahren erfasst werden
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Wie wurde das Verfahren abgeschlossen *
Wieviele Anhörungstermine bei Gericht gab es zu diesem Verfahren? *
Wann fand der erste Anhörungstermin statt
Der "frühe erste Termin" soll spätestens einen Monat nach Antragseinreichung stattfinden.
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Wurde für das Kind ein Verfahrensbeistand bestellt? *
Wann wurde der Verfahrensbeistand bestellt?
nur zu beantworten, wenn vom Gericht ein Verfahrensbeistand bestellt wurde
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Wurde ein Gutachten erstellt? *
Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben?
Datum des gerichtlichen Beschlusses, mit dem der Gutachter beauftragt wurde
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Wann wurde das Gutachten fertig gestellt?
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Hat das Kind / haben die Kinder nach dem Gerichtsverfahren den Kontakt zu einem Elterenteil verloren? *
Hat das Gerichtsverfahren aus Ihrer Sicht etwas verbessert oder verschlechtert (subjektive Einschätzung) *
Welche Interessen standen aus Ihrer Sicht im Vordergrund? *
Required
Wie viele Gerichtsverfahren hatten Sie im Rahmen von Trennung und Scheidung? *
In welchem Jahr war die Trennung der Eltern
Aktenzeichen der Vorinstanz
sofern es eine Vorinstanz gab, bitte analog des folgenden Formates eingeben: 46 F 222/15
Ort Vorinstanz
Sofern es eine Vorinstanz gab, bitte den Ort eingeben
Aktenzeichen des Beschwerdegerichtes
sofern Beschwerde eingelegt wurde, bitte analog des folgenden Formates eingeben: 11 UF 611/17
Wer hat Beschwerde eingelegt?
Wenn Sie Anmerkungen machen möchten, dann ist hier die Möglichkeit dafür
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