Wir bitten um Angabe nachfolgender Daten, um einen Anhaltspunkt dafür zu erhalten, wie sich die Verfahrensdauer in Kindschaftsverfahren in Deutschland entwickelt hat. Die Beschleunigung dieser Verfahren war eines der zentralen Anliegen des Gesetzgebers, welches in der Praxis aber nicht immer erfolgreich umgesetzt werden konnte.
Wir wollen lediglich die Verfahrens-Daten erfassen, benötigen hierzu keine Angaben von personenbezogenen Daten. Wir bitten lediglich um Angabe der Aktenzeichen der Gerichtsverfahren und um Angabe des Gerichtsortes. So besteht im Einzelfall für den Gesetzgeber die Möglichkeit, zu einzelnen Verfahren zu prüfen, was im konkreten Fall verbessert werden könnte. Rückschlüsse auf den Einreicher der Daten (Anwalt, Richter, Verfahrensbeistand, Jugendamt, Gutachter, Mutter, Vater etc.) sind so nicht möglich, die Einreichung also hinreichend anonymisiert.
Die Antworten sollen statistisch aufbereitet und veröffentlicht werden, um eine Transparenz der Verfahrensdauern zu ermöglichen und ggf. auch regionale Unterschiede aufzuzeigen.
WICHTIG: sollten mehrere Verfahren geführt worden sein, dann sollen diese bitte gesondert erfasst werden, um einen Überblick über die Verfahrensdauern in den einzelnen Instanzen zu erhalten. Beginn und Ende des Verfahrens beziehend sich immer auf ein Aktenzeichen, NICHT auf die gesamte Dauer aller Instanzen (Amtsgericht, Oberlandesgericht ...). Mit der Angabe "Vorinstanz" kann dann nachvollzogen werden, welchen Verlauf das gesamte Verfahren genommen hat.
Für Fragen zur Umfrage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter
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