Coronavirus: Der Bundesrat muss dringend Sofortmassnahmen für das Überleben des Einzelhandels ergreifen
In der Schweiz wurde die «ausserordentliche Lage» bis zum 19.04.2020 ausgerufen und damit die vorrübergehende Schliessung unserer Betriebe angeordnet.
Besonders betroffen von den starken wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese einzigartige Situation mit sich bringen wird, ist der Einzelhandel, der sich in einer nie da gewesenen Ausnahmesituation befindet:
Einerseits wurde die Schliessung unserer Geschäfte angeordnet, andererseits fallen die laufenden Kosten weiterhin unverändert an.
Die erleichterten Bedingungen zur Beantragung der Kurzarbeitsentschädigung reichen bei Weitem nicht aus, um die Zukunft unserer Betriebe zu sichern.
Geschlossene Geschäfte generieren keinen einzigen Franken Umsatz mehr. Zugleich bezieht sich unsere Kostenstruktur nicht nur auf die Personalkosten, die von den Massnahmen teilweise aufgefangen werden sollen, sondern auf strukturelle Kosten, die nicht im Zusammenhang mit dem Personal stehen.
Wir kaufen Ware ein (und gehen teilweise bis zu sechs Monate in finanzielle Vorleistung, bevor wir diese weiterverkaufen), wir bezahlen Mieten, wir bezahlen Strom, Wasser und sonstige Nebenkosten, wir investieren in die Weiterentwicklung unserer Aktivitäten und in unser Marketing. Zurzeit steht auch die Akquise für Umsätze nach Beendigung der ausserordentlichen Lage still. Die Lage wird für längere Zeit existenzbedrohend bleiben.
Daher sind wir sehr besorgt über die vorgesehenen Massnahmen des Bundesrats. Wir halten diese für nicht ausreichend: Die Kurzarbeitsentschädigung und eine Hilfe in Form von Liquiditätsüberbrückungen werden die zahlreichen Insolvenzen nur um einige Wochen verzögern, sie aber nicht verhindern können.
Die Schliessung unserer Geschäfte führt zu einem vollständigen Ausfall unserer Umsätze, laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden. Die Auszahlung der Löhne ist gefährdet.
In anderen Worten: Es gibt nicht einfach eine Verschiebung unserer Geschäftstätigkeit, sondern einen vollständigen Wegfall. Die Liquiditätsüberbrückung hätte mehr die Wirkung einer «wirtschaftlichen Sterbehilfe» als einer echten «Therapie» zur Heilung unserer wirtschaftlichen Situation über den COVID-19 hinaus.
Um die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern und dem Einzelhandel in der gesamten Schweiz eine reelle Chance für die Zukunft zu geben, fordern wir:
- Die sofortige Erleichterung und Beschleunigung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung. Die Kurzarbeitsentschädigung muss 100% der Lohnsummen abdecken und von den Arbeitslosenkassen getragen werden.
- Sofortige Einrichtung eines Hilfsfonds für Selbstständigerwerbende und inhabergeführte Geschäfte, welche nicht unter die Bestimmungen der Kurzarbeitsentschädigung fallen.
- Die vollständige Übernahme unserer Mieten durch die Kantone während der gesamten Dauer der angeordneten Schliessung unserer Geschäfte (und nicht nur eine provisorische Liquiditätsüberbrückung mit den unvermeidlichen Auswirkungen auf unsere langfristige wirtschaftliche Gesundheit)
- Die sofortige Freigabe der Mietkautionen, die im Rahmen unserer Mietverträge geleistet wurden. Diese Massnahme würde eine sofortige Liquiditätshilfe bedeuten.
- Die Übernahme aller unserer Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) während der gesamten Dauer der angeordneten Schliessung.
- Einstellung der Mehrwertsteuer für das erste Halbjahr 2020.
- Die Verpflichtung der Kantone und Gemeinden, Steuerforderungen für das erste Halbjahr 2020 auszusetzen.
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