Limes.FAHRT 2025 - Biketour für alle!

Die Limes Fahrt 2025 bietet zwei Strecken von 39 km und 77 km zur Auswahl an, sodass jeder für sich die passende Tour auswählen kann. Diese wunderschönen Strecken führen durch unsere malerische Landschaft und bieten ein tolles Ambiente.

Lasst uns am 18. Mai 2025 gemeinsam das Fahrrad Erlebnis feiern! Der Start für die große Runde ist um 10 Uhr und für die kleine Runde um 11 Uhr. Der Treffpunkt ist jeweils eine halbe Stunde vor dem START an der Allmandwiese neben dem Gräserspielplatz in Öhringen

Unser Team unterstützt euch von Anfang bis Ende. Nach der Tour veranstalten wir ab 14 Uhr eine kleine After-Ride-Grill-Party am Rathaus in Untermaßholderbach und laden die Teilnehmer herzlich ein, gemeinsam mit Öhringen.FÄHRT e.V. beim Grillen zu feiern.

Wir haben dieses Jahr eine Teilnahmegebühr in Höhe von Euro eingeführt, um die anfallenden Kosten decken zu können. Bitte überweise den Beitrag auf unser Vereinskonto, achte darauf, im Feld „Überweisungszweck“ bitte deinen Namen anzugeben. 

WICHTIG: Bitte bei der Anmeldung alle Personen namentlich erwähnen um zusätzliches Chaos vor Ort zu minimieren.

Unsere IBAN: DE22622515500220043270

Verwendungszweck: "DEIN NAME" - Limesfahrt 2025

Name des Empfängers: Öhringen.Fährt e.V 


Die Anmeldefrist online ist bis zum 16. Mai 2025 (danach ist eine Anmeldung vor Ort möglich)

Vorname, Nachname *
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Weitere Personen - Vorname, Nachname
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Anmerkungen / Fragen 
Öhringen.FÄHRT Trailer
Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluß
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Schäden.
Die Bestimmungen der StVO sind einzuhalten! Es besteht Helm-pflicht für alle Strecken! Es sind nur verkehrssichere Fahrräder zugelassen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihnen die spezifischen Gefahren eines "Jedermann-Straßenrennens" bekannt sind und sie das Rennen auf eigenes Risiko und Gefahr bestreiten.

Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Veröffentlichung der von ihm durch den Verein Öhringen.FÄHRT e.V. gemachten Bilder und Videos, einverstanden.
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