Eine Anmeldung für die Warteliste ist jeweils ab den 1. September für das darauf folgende Schuljahr möglich. (Sonstige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt)
Die Vergabe verläuft nach dem Prioritätsprinzip. Leider kann man am Schuljahresanfang nicht vorhersehen wieviele Plätze letztendlich am Ende frei werden, deswegen haben wir unter anderem die Priorisierung festgelegt, dass Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind Vorrang haben. Ein Arbeitgebernachweis wird verlangt. Dennoch soll das nicht heißen, dass Kinder deren Eltern nicht beide berufstätig sind, keine Möglichkeit auf einen Platz haben. Es gibt keinen Anspruch auf einen Platz. Die Kriterien zur Platzvergabe sind der Elterninitiative selbst überlassen. Die Zu- oder gegebenenfalls Absagen werden voraussichtlich im Juni/Juli verschickt.
Falls Sie von uns eine Zusage erhalten, wird Ihnen ein Vertrag zugesendet.