Probleme beim Betreten eines Geschäfts
Unsere 5log PRO Masken dürfen auch nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen genutzt werden.

Leider sind viele Einzelhändler und deren Angestellten noch unsicher, welche Masken erlaubt sind und welche nicht. Wenn Ihnen auf Grund Ihrer 5log Maske der Eintritt in einem Ladengeschäft verwehrt wurde, nennen Sie uns hier gerne das Unternehmen bzw. die Filiale und wir werden uns mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und aufklären, dass es sich um zugelassene Masken handelt.

Uns ist es wichtig, dass Sie als unsere Kunden von den Vorteilen der 5log Livinguard Masken profitieren können und nicht auf Grund von fehlender Aufklärung die Maske nicht beim Einkaufen tragen können.
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