Liebe Schülerin, lieber Schüler einer 12. Klasse,
Sie halten in der 12. Jahrgangsstufe ein Fachreferat in einem Pflichtfach oder einem einbringungsfähigen Wahlpflichtfach (FOBOSO §16). Die wählbaren Themen werden Ihnen bis spätestens Anfang Dezember in geeigneter Weise durch Ihre FachlehrerInnen bekannt gegeben.
Das Ergebnis (die Note) geht in Ihr Gesamtergebnis der 12. Jahrgangsstufe als eigenständige Note ein. Insgesamt können Sie als Abschlussergebnis der 12. Jahrgangsstufe maximal 390 Punkte erreichen, davon entfallen maximal 15 Punkte auf das Fachreferat, unabhängig davon, in welchem einbringungsfähigen Pflichtfach oder Wahlpflichtfach das Fachreferat gehalten wurde.
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Achtung *****
* Ist das Ergebnis des Fachreferats unter 4 Punkten, so ist sowohl das Bestehen der Prüfung zur Fachhochschulreife als auch die Erlaubnis zum Vorrücken in die 13. Jahrgangsstufe (FOBOSO §22) in Gefahr!
* Hat man in einem einbringungsfähigen Fach (dazu zählt das Fachreferat) 1-3 Punkte, so müssen insgesamt mindestens 130 Punkte als Gesamtergebnis erreicht werden, um die Prüfung bestanden zu haben.
* Hat man in zwei einbringungsfähigen Fächern 1-3 Punkte, so müssen insgesamt 156 Punkte als Gesamtergebnis erreicht werden, um die Prüfung bestanden zu haben.
* Hat man im Fachreferat 0 Punkte, dann darf in keinem anderen Pflicht- oder Wahlpflichtfach die Note unter 4 Punkten liegen und es müssen insgesamt mindestens 156 Punkte als Gesamtergebnis erreicht werden, um die Prüfung noch bestanden zu haben.
(FOBOSO Anlage 4 (zu § 27) 2.2)
* Das Fachreferat muss gehalten werden! Eine Verweigerung der Leistung oder ein unentschuldigtes Fehlen am Tag des Vortrags führen zur Bewertung mit 0 Punkten und zum Ausschluss von der Abschlussprüfung (FOBOSO § 19 (4) u. § 31 (2) 1.)
Das Fachreferat ist ein Fachvortrag, der in der Regel 20 Minuten dauern soll.
Bewertet werden dabei der Vortrag und das Handout (Gewichtung meist 80:20).
Das Fachreferat hat den Charakter eines angekündigten Leistungsnachweises. Ein Fehlen ist nur durch die Vorlage eines ärztlichen Attests entschuldigt.
Auf folgenden Kriterien beruht die Bewertung des Vortrags:
• Inhaltliche Qualität (Reduzierung auf die wesentlichen Aspekte des Themas, Aufzeigen von Zusammenhängen),
• sprachliche Darstellung des Vortrags (freie Rede, korrekte Verwendung der Fachsprache),
• Länge des Vortrags (ca. 20 Minuten)
Auf folgenden Kriterien beruht die Bewertung des Handouts:
Inhaltliche und sprachliche Qualität, Quellenarbeit, Layout
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