Die jährliche und ordentliche Mitgliederversammlung findet im letzten Quartal statt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch E-Mail oder auf Antrag auf Postweg unter Angabe der Tagesordnung einberufen.Bei der Berufung der Versammlung durch den Vorstand kann dieser entscheiden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.