Mitgliedsantrag BC Lions Moabit 21
Mitgliedsdaten
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Erziehungsberechtigte:r ( falls unter 18 )
Telefonnummer Erziehungsberechtigte:r
Mitgliedschaft
Eintrittsdatum
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Sportart
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Required
Mitgliedschaftsstatus
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Coach/Betreuer 
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Team + Empfehlung
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Zahlungsmethode
Standard für Zahlung
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IBAN
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BIC *
SEPA-Ermächtigung
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Required
Zahlweise
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Mitgliedsantrag
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Required
Satzung & Ehrenkodex
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Für jedes Mitglied sowie Coach/Funktionäre gilt die Satzung in jeweils aktueller Fassung und der Ehrenkodex des Clubs:

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Satzung lesen
Required
Hinweis zur Aufnahmegebühr
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Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt 30 € für Neumitglieder. Bei Mitgliedern, die schon mal bei den Lions Mitglied waren (3 Jahre oder länger her), entfällt die Eintrittsgebühr. Die Beiträge für Monate 01-06 werden zum 30. April eingezogen. Die Beiträge für Monate 07-12 werden zum 31. Oktober eingezogen. Ganzjahresbeiträge werden zum 30.April abgebucht. Fördernde/passive Mitgliedschaften erhalten keinen Nachlass bei Jahreszahlung und auch kein Shootingshirt. Tritt ein Mitglied nach dem Buchungszeitraum in den Club ein, so wird der anteilige (rückwirkend) und volle Beitrag im nächsten Buchungszeitraum eingezogen. Sportvereine entrichten Mitgliedschaftsgebühren. Demnach wird nicht für eine Leistung sondern für eine Mitgliedschaft bezahlt. Kündigungen werden halbjährig bis zum 30. April oder 31. Oktober schriftlich(Brief/Email) akzeptiert, jedoch nicht per Kontaktformular oder über das Mitgliederverwaltungsprogramm, da die Mitgliederverwaltung nicht für Kündigungen zuständig ist.

Zu Beginn der Mitgliedschaft erheben wir eine Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 30,00.*
Required
Datenschutzerklärung *
Required
Hinweise zur Kündigung *
Die Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung §5 kann nur schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden kann ( Brief, E-Mail). Eine mündliche Kündigung der Mitgliedschaft gegenüber dem Coach ist nicht wirksam! Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Halbjahresende. (sprich die Mitgliedschaft endet zum 30. Juni oder 31. Dezember des laufenden Jahre ). Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen. Frist: 30. April für Kündigung zum 30. Juni / Frist 31. Oktober für Kündigung zum 31. Dezember.
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Richtigkeit der Angaben *
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