E Die Gegenseite wirkt durch Verfahrens- und Prozesstaktik darauf hin, die Kosten in die Höhe zu treiben, z. B. durch Verzögerung des Verfahrens, Wahl eines für die Öffentlichkeit ungünstigen oder für den Beklagten lästigen Gerichtsstands, Verursachung eines hohen Arbeitsaufwands und Einlegung von Rechtsmitteln mit geringer oder ohne Aussicht auf Erfolg