In Schulen wird die GFK von schulinternen und schulexternen Personen weitergegeben. Eine Lehrkraft, die z.B. die GFK an Schüler*innen ihrer Schule weitergibt, ist eine schulinterne Person. Es sei denn, sie möchte die GFK auch an anderen Schulen weitergeben, indem sie neben ihrer Anstellung als Lehrkraft auch selbständig tätig wird.
Die erste
Wahlmöglichkeit ist für alle gedacht, die als schulexterne Personen GFK im Bereich Schule weitergeben. Sie richtet sich nicht an schulinterne Personen! Die zweite Wahlmöglichkeit ist selbsterklärend. Die dritte Wahlmöglichkeit ist z.B. für einzelne Lehrkräfte (egal ob sie GFK innerhalb ihrer Schule weitergeben oder nicht), anderweitig Tätige in Schulen und Eltern gedacht.
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