Aktualisierte Teilnehmerverpflichtung ( S t a n d : 0 7 . 1 1 . 2 0 1 9 )
An alle Teilnehmer des Fastnachtsumzuges in Hattersheim am 1. März 2025
- Alle Teilnehmenden verpflichten sich, sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmende/Zuschauende in keinster Weise gefährdet oder geschädigt werden.
- Während des Umzuges sind alle Teilnehmende und Zuschauende durch eine Haftpflichtversicherung der Stadt Hattersheim am Main abgesichert. Für die An- und Abreise ist sind Teilnehmende selbst verantwortlich. Fahrzeuge müssen ein gültiges Nummernschild (schwarz, rot, grün) besitzen, das sicht- und prüfbar am entsprechenden Fahrzeug angebracht ist.
- Wurfmaterial hat so beschaffen zu sein, dass es andere nicht gefährdet oder muss alternativ dem Empfänger persönlich/direkt überreicht werden - dies gilt im Besonderen für Schnapsfläschchen u. ä. Das Wurfmaterial nicht direkt und fest werfen, es könnte genauso wieder zurückkommen (Erfahrungswerte). Für Umzugswagen-Besatzungen gilt, darauf zu achten, dass Wurfmaterial nicht direkt nach unten, sondern vom Wagen weg (Zuschauer) geworfen wird.
- Beim Wagenbau ist darauf zu achten, dass die Wagen so konstruiert und aufgebaut sind, dass keine Möglichkeit existiert, als Zuschauer unter die Räder zu geraten. Ist dies in einzelnen Fällen nicht möglich, so ist durch aktive Wagenbegleitende dafür zu sorgen, dass niemand in den Gefahrenbereich der Räder gelangt!
- ACHTUNG NEU seit 2018 - FÜR UMZUGSWAGEN VERBINDLICH: alle adäquaten TÜV- Richtlinien bezüglich Aufbauten, Sicherheitseinrichtungen etc. sind zu beachten und deren Umsetzung sicherzustellen. Gemäß der aktuellen Forderung der Polizeibehörde an das Ordnungsamt Hattersheim, muss jedes teilnehmende Fahrzeug vom TÜV geprüft und ein entsprechender TÜV-Prüfbericht mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Desweiteren muss pro Rad ein Wagenbegleiter mit Warnweste gestellt und pro Umzugswagen ein voll funktionsfähiger Feuerlöscher vorgehalten werden (Forderung der Ordnungsbehörde gemäß neuer Gefahrenabwehrplan). Tipp: TÜV-Richtlinien haben wir unter www.hattersheim-helau.de/downloads für Sie bereitgestellt.
- Alle Führende von Umzugsfahrzeugen (egal welcher Bauart) unterliegen einem absoluten Alkoholverbot!
- Alle aussergewöhnlichen / besonderen Vorkommnisse sind sofort an das Zugmarschall- Team oder die Polizei, Stadtpolizei oder Feuerwehr zu melden.
Das Zugmarschall-Team