Alle sonstigen Kosten der Grundfahrausbildung - abzüglich schon bezahlter Autokosten und allfälligen sonstigen Abzügen - werden erst nach der praktischen Fahrprüfung mit der ENDABRECHNUNG fällig. Natürlich darf auch zu jeder Zeit der Grundfahrausbildung eine Teilabrechnung verlangt werden oder auch à Konto-Zahlungen getätigt werden. Die ENDABRECHNUNG darf - nach gegenseitiger Absprache - auch in monatlichen Raten beglichen werden! Sollte das erwünscht sein muss ich folgendes von dir wissen....
A ...wie gross soll die monatliche Rate sein (zB: CHF 100.00; CHF 200.00)?
B ...wann beginnst Du mit der Zahlung (zB: am 01.04.2026)?
Sobald ich diese Angaben weiss werde ich Dir - mit der Zahlung der ersten Rate - einen gegenseitigen Abzahlungsvorschlag zur Unterzeichnung ausstellen! Die
erste und die
letzte Rate müssen in BAR abgerechnet werden.