Ab der Saison 2026/27 wird die satzungsgemäße Pflicht zur Gemeinschaftsarbeit einheitlich wie folgt umgesetzt (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.26 - Abrechnungszeitraum 01.07. bis 30.06. des Folgejahres). Die Eintragung der Arbeitsstunden erfolgt auf Vertrauensbasis:
- 12 Stunden pro Jahr für aktive Spieler:innen ab der Altersstufe U9 (Erziehungsberechtigte können die Stunden übernehmen)
- Alternativ: 20,- € pro nicht geleisteter Stunde mit nachträglichem Einzug durch den Verein
- Ausgenommen: Spieler jünger U9, regelmäßig ehrenamtlich Tätige, Schiedsrichter. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Vorstandschaft
Arbeitsstunden können innerhalb der Familie in Vertretung geleistet werden. Nur in Härtefällen kann die Erhebung des Geldbetrages für nicht geleistete Arbeitsstunden ausgesetzt werden. In diesen Fällen sind die Arbeitsstunden im Folgejahr zu leisten. Zur Klärung ist der Vorstand vorab anzusprechen.
Das Backen einer/s Torte/Kuchen kann auf eigenen Wunsch mit 1 Arbeitsstunde bewertet (max. 2 Kuchen pro Jahr) werden. Bitte die Netto-Arbeitszeit eintragen.Da wir ein Verein sind, der auf die ehrenamtliche Mitarbeit ALLER Mitglieder angewiesen ist, sollte dies als eine Minimalleistung betrachtet werden. Jede Tätigkeit darüber hinaus ist willkommen und kommt dem Verein zugute.