Ich verpflichte mich, innerhalb 12 Stunden nach Erhalt dieses Bogens a) einen Sticker auf ein nichtbelebtes, mir zugehöriges Objekt zu kleben und b) innerhalb von 24 Stunden einen Sticker auf ein belebtes und bewegliches, mir nicht zugehöriges und dennoch willentliches Objekt aufzukleben und c) innerhalb von 48 Stunden ein öffentliches, mobiles oder immobiles, willentliches oder unwillentliches Objekt entsprechend der vorhergegangenen Präzendenbeklebungen einer Behandlung zu unterziehen, sofern innert jener Frist jedweder Witterung zugegen keine Mond- oder anderweitige Trabantenfinsternis der chronologischen Erfüllung vorheriger Bedingungen entgegentritt. In jenem Falle (salvatorische Klausel) können die vakanten Abziehklebebilder auch auf jeweils andere dem Klienten passend erscheinende belebte oder unbelebte, willentliche oder unwillentliche Objekte entweder im öffentlichen oder individuellen Besitze zugesprochen und -erteilt werden. Dieser Verpflichtung komme ich in vollem Umfange nach, falls mir zwischenzeitlich nicht die Lust vergeht.