Probetraining und Hausordnung
Krav Maga Academy, KMG Wien.
Nutzungsvereinbarung und Gültigkeit
Teilnahme am Kostenlosen Probetraining der
Krav Maga Academy (Krav Maga Global Wien). Die
Hausordnung wurde hinreichend dargelegt und vom Teilnehmer verstanden und
zur Kenntnis genommen.
Pflichten des Trainierenden
Der Trainierende verpflichtet sich sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Trainierende verpflichtet sich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instructor ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden.
Gesundheit
Der Trainierende versichert dem Instructor, dass keine persönlichen Umstände bekannt sind, die das Training beeinträchtigen oder ausschließen könnten. Die Teilnahme am Training erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mitglieds. Ihm wird nachhaltig empfohlen der Disziplin entsprechende Schutzausrüstung zu tragen.
Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen erfolgt auf alleinige Gefahr des Trainierenden. Vom Trainierenden verursachte vorsätzliche oder grob fahrlässige Personen- oder Sachschäden werden auf Kosten der/des Verursachers/in behoben. Dies gilt für Fremd- und Eigenschäden. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.
Versicherungen
Der Instructor hat keine Unfallversicherung für den Trainierenden abgeschlossen. Der Instructor hat den Trainierenden darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Einweisung
Das Training erfolgt jeweils nur nach Einweisung am Gerät bzw. den Trainingsutensilien durch den Instructor und auf eigene Gefahr den Trainierenden.
Gesetz
Der Trainierende wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat das Mitglied selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen.
Verstoß gegen Anweisungen
Der Instructor ist im Sinne der Gesundheit aller Teilnehmer/innen dazu berechtigt, den Trainierenden bei Verstoß gegen Anweisungen mit Verletzungsfolge nach eigenem Ermessen umgehend vom Unterricht auszuschließen.
Weitere Vereinbarungen
Der Trainierende bestätigt durch seine Unterschrift die gültigen Vertragsbedingungen verstanden zu haben. Der Trainierende unterliegt beim Training und beim Aufenthalt in den Trainingsräumen stets der Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Wien.
Datenschutz
Der Trainierende erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung (DSVGO) einverstanden. Es ist dem Instructor bzw. seinen Erfüllungsgehilfen gestattet, während des Trainings entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu nutzen. Mitglieder, die dies nicht wünschen, müssen sich vor den entsprechenden Aufnahmen äußern. Dem Mitglied sind seinerseits Ton- oder Videoaufnahmen nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.