Mittwoch 19:30-21:00
Aktuell findet das Probetraining nur Mittwochs statt, eine Teilnahme am regulären Training Montags ist nicht möglich
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Checkliste für das Training
  • Trainingskleidung
  • saubere Hallenschuhe
  • Handtuch
  • Getränk
  • bei Allergien: Allergiepass
  • bei Krankheiten: etwaige Medikamente
Probetraining und Hausordnung *

Probetraining und Hausordnung 

Krav Maga Academy, KMG Wien. 


Nutzungsvereinbarung und Gültigkeit 

Teilnahme am Kostenlosen Probetraining der 

Krav Maga Academy (Krav Maga Global Wien). Die  

Hausordnung wurde hinreichend dargelegt und vom Teilnehmer verstanden und  

zur Kenntnis genommen. 

Pflichten des Trainierenden 

Der Trainierende verpflichtet sich sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich  zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Trainierende verpflichtet sich, bei der  Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instructor ist stets Folge zu leisten. Das Mitglied haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. 


Gesundheit 

Der Trainierende versichert dem Instructor, dass keine persönlichen Umstände bekannt sind, die das Training  beeinträchtigen oder ausschließen könnten. Die Teilnahme am Training erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr  des Mitglieds. Ihm wird nachhaltig empfohlen der Disziplin entsprechende Schutzausrüstung zu tragen. 

Haftung 

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen erfolgt auf alleinige  Gefahr des Trainierenden. Vom Trainierenden verursachte vorsätzliche oder grob fahrlässige Personen- oder  Sachschäden werden auf Kosten der/des Verursachers/in behoben. Dies gilt für Fremd- und Eigenschäden. Für  den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. 


Versicherungen 

Der Instructor hat keine Unfallversicherung für den Trainierenden abgeschlossen. Der Instructor hat den  Trainierenden darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht  gänzlich ausgeschlossen werden können. 


Einweisung 

Das Training erfolgt jeweils nur nach Einweisung am Gerät bzw. den Trainingsutensilien durch den Instructor  und auf eigene Gefahr den Trainierenden.  


Gesetz 

Der Trainierende wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken  strafbar sein kann. Insbesondere hat das Mitglied selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der  gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. 


Verstoß gegen Anweisungen 

Der Instructor ist im Sinne der Gesundheit aller Teilnehmer/innen dazu berechtigt, den Trainierenden bei  Verstoß gegen Anweisungen mit Verletzungsfolge nach eigenem Ermessen umgehend vom Unterricht  auszuschließen. 


Weitere Vereinbarungen 

Der Trainierende bestätigt durch seine Unterschrift die gültigen Vertragsbedingungen verstanden zu haben. Der Trainierende unterliegt beim Training und beim Aufenthalt in den Trainingsräumen stets der Hausordnung in der  jeweils gültigen Fassung. 


Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame  zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den  übrigen Bestimmungen dieses Vertrags vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den  Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Wien. 


Datenschutz 

Der Trainierende erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im  Wege der elektronischen Datenverarbeitung (DSVGO) einverstanden. Es ist dem Instructor bzw. seinen  Erfüllungsgehilfen gestattet, während des Trainings entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu nutzen. Mitglieder, die dies nicht  wünschen, müssen sich vor den entsprechenden Aufnahmen äußern. Dem Mitglied sind seinerseits Ton- oder  Videoaufnahmen nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. 


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