Als Entschuldigung gelten:
a) Krankheit, Unfall (im Wiederholungsfall kann vom FW Kdo ein Arztzeugnis verlangt werden)
b) schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
c) Schwangerschaft / Mutterschaft
d) Ortsabwesenheit infolge Militärs, Zivilschutz, Ferien
e) Ausübung eines öffentlichen Amtes im Auftrag der Verbandsgemeinden
f) Notfälle aller Art (gemäß Entscheid FW Kdt)
Übungen mit ungenügendem Entschuldigungsgrund können Vor- oder nachgeholt werden.
Besucht der AdF keine Nachholübung, wird die ungenügende Entschuldigung wie eine unentschuldigte Abwesenheit behandelt und gebüßt.
1. Absenz CHF 30.00
2. Absenz CHF 60.00
3. Absenz CHF 120.00
4. Absenz und folgende CHF 240.00