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Umfrage: Entsprechen die Antworten vom 1.11.23  des Regierungsrates auf die Interpellation zur prekären Versorgungssituation von Menschen mit  Autismus euren Erfahrungen?
Eine Grossrätin hat in 2023 Fragen zur Versorgungslage von Autisten an den Regierungsrat gestellt und die Antworten zeichnen in vielen Teilen eine gute Versorgung von Autisten auf im Aargau. 
Unser Verein that`s us -Asperger verstehen ( https://thats-us-asperger-verstehen.ch )  erlebt die beschriebene Versorgungssituation unserer Autisten anders. Die Umfrageergebnisse beabsichtigen wir, der Grossrätin zur Verfügung zu stellen. Damit der Regierungsrat aktiv werden kann, bitten wir, um zahlreiche Rückmeldungen und Erfahrungen.

Es müssen nicht alle Fragen beantwortet werden, falls Ihr z.B. keinen Spitalaufenthalt hattet.



Zur Information Auszüge aus dem Antwortschreiben:

 Frage 4:    Inwiefern kann in den Aargauer Spitälern, insbesondere den Kantonspitälern Aarau, Baden und den psychiatrischen Diensten Aargau, bei stationären Behandlungen Rücksicht auf die Bedürfnisse und Schwierigkeiten bei der Behandlung sowohl von minderjährigen als auch von volljährigen Menschen mit Autismus genommen werden? Sind die nötigen personellen Ressourcen sowie das entsprechende Fachwissen vorhanden?

Antwort: Die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Autismus erfolgt hauptsächlich durch die PDAG. Es bestehen jedoch enge Kooperationen mit anderen Kliniken sowie mit Therapeutinnen und Therapeuten, insbesondere mit der Kantonspital Aarau AG (KSA) und der Kantonsspital Baden AG (KSB). Regelmässige Schulungen des Personals sowie die Bereitstellung von Merkblättern zur Diagnose und zum Umgang mit ASS in den Kantonsspitälern stellen die Handlungsweisen und die präzise fachliche Kommunikation sicher. 

Die PDAG ist an beiden Kantonsspitälern mit einem Konsiliar- und Liaisondienst vor Ort, um bei psychischen Problemen die Abklärung und Behandlung direkt im Spital zu unterstützen.   Durch die enge Kooperation der Spitäler und die Unterstützung durch den Konsiliar- und Liaisondienst der PDAG ist sichergestellt, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist und bei einem stationären Aufenthalt die spezifische Problematik von Personen mit ASS berücksichtigt wird.

Im KSA wurden im laufenden Jahr 2023 bereits 26 Patientinnen und Patienten mit ASS stationär behandelt, davon zehn Kinder. Für das KSB liegen keine Zahlen vor, da es diese nicht erhebt, falls der Grund für ein Spitaleintritt nicht die ASS ist.  


Frage 5: Wie sieht dies im ambulanten Rahmen aus? 

Antwort: Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit ASS werden wenn immer möglich ambulant psychiatrisch behandelt. So können sie in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld bleiben

In der interdisziplinären Spezialsprechstunde der PDAG werden Schulberatungen, Elternberatungen, Begleitungen der Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit (Stressbewältigung, Emotionsregulation, Identitätsentwicklung, Krisenbegleitung) ambulant angeboten. Generell werden Therapien bei Krisen, Komorbiditäten, Beratungen, Indikationsstellung sowie Verordnung von Medikation, Psychoedukation zu diversen Themen (wie zum Beispiel Diagnose, Schlaf, Essverhalten Tagesstruktur etc.), niederschwellige Beratung vor Diagnosestellung und Sozialtraining angeboten.

Durch die professionelle Vernetzung der zuständigen Fachpersonen ist sichergestellt, dass das Fachwissen zu ASS vorhanden ist und entsprechende Aspekte in der Behandlung berücksichtigt werden.   Patientinnen und Patienten mit ASS werden durch ein breites Angebot an organisatorischen, räumlichen und personellen Vorkehrungen bedarfsgerecht versorgt. Eine enge Patientenbetreuung sowie eine angemessene nachstationäre Sicherheits- und Notfallplanung werden gewährleistet. 

In der interdisziplinären Spezialsprechstunde gestalten Fachpersonen die Beratungs- und Untersuchungszimmer zielgruppengerecht und reizarm. Es wird ein breites Angebot an Rückzugsmöglichkeiten bereitgestellt, einschliesslich Einzelzimmern. Zusätzlich gibt es einen spezifischen Tagesablauf mit visueller Darstellung für die tägliche Orientierung. Die Betroffenen werden integrativ gefordert und gefördert.

Frage 6: Welche Angebote bieten die PDAG nach einer ASS-Diagnose in Bezug auf psychische Gesundheit an? Was wird von niedergelassenen Therapeutinnen sowie anderen Kliniken angeboten? Sind diese Angebote ausreichend?

Antwort:  Nach einer ASS-Diagnose wird mit den Betroffenen gemeinsam entschieden, ob medikamentöse Therapien, Psychotherapien, soziale Unterstützung oder eine Kombination der Massnahmen infrage kommen. Eltern, Geschwister, Schule und andere involvierte Stellen werden nach Möglichkeit einbezogen. Kinder und Jugendliche mit einer ASS-Diagnose werden über die Abklärungsschritte aufgeklärt und in den Entscheidungsprozess für den Behandlungsplan miteinbezogen. Es sollen insbesondere auch die vorhandenen Stärken und Ressourcen dieser Kinder und Jugendlichen gefördert werden.  

Andere psychiatrische Spitäler im Kanton Aargau haben keine autismusspezifischen Angebote. Was von niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten angeboten wird, entzieht sich der Kenntnis des Departements Gesundheit und Soziales, da diesbezüglich keine Meldepflicht herrscht.

Frage 8: Als wie wichtig erachtet es der Kanton Aargau, dass Präventionskampagnen (explizit auch Suizidprävention) und Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge sich auch an Menschen mit Autismus richten und für diese zugänglich sind?

Antwort: Die gesundheitsfördernden und suizidpräventiven Massnahmen im Kanton Aargau sind für die gesamte Bevölkerung einschliesslich Menschen mit Autismus gedacht. Angesichts der erhöhten Komorbiditäten bei Autismus besteht hier ein Potenzial, diese Angebote gezielt bei Betroffenen, Schlüsselpersonen und Institutionen bekannt zu machen. Es ist von Bedeutung, einen chancengerechten Zugang zu den bestehenden Angeboten zu gewährleisten, insbesondere angesichts des erschwerten Zugangs. Das primäre Ziel besteht darin, bestehende Angebote und Massnahmen niederschwellig weiterzuentwickeln, damit sie auch für Menschen mit Autismus besser zugänglich sind. Die unterschiedliche Zugänglichkeit und die Bedürfnisse der Betroffenen müssen hier speziell berücksichtig werden.

 Zur Frage 9: Menschen mit Autismus sind überdurchschnittlich häufig arm, einsam oder von anderen Diskriminierungen betroffen, die nachweislich zu einer verkürzten Lebenserwartung führen. Was tut der Kanton Aargau dagegen?

Antwort: Der Kanton Aargau informiert die Bevölkerung mit Angeboten und Massnahmen zu spezifischen Themen der psychischen Gesundheit, um zur Enttabuisierung der Themen beizutragen. Generell sind Menschen mit psychischen Erkrankungen überdurchschnittlich häufig arm, einsam oder von anderen Diskriminierungen betroffen – die Angebote und Massnahmen des Kantons richten sich deshalb nicht auf eine spezifische psychische Erkrankung, sondern das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen.

Hier findet ihr alle Fragen und alle Antworten der Interpellation 23.153 als pdf zum Nachlesen:

https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=5942710


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1.) Allgemein:
Seid Ihr mit den Angeboten für ASS Betroffene wie z.B. Informationen, Schule, Hilfe bei Problemen, sonstige Unterstützung im Bereich Autismus im Aargau zufrieden? 
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2.) zur  Antwort der Frage 4 IP:
Bei Spitalaufenthalten (KSB; KSA; PDAG) wurde auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Autisten eingegangen? (z.B. evtl. Licht, Lärm, Berührung, Schmerz..) 
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3.) zur Antwort der  Frage 4 IP:
Bei Spitalaufenthalten (KSB; KSA; PDAG) war es sichergestellt, dass das entsprechende  Fachwissen  zum Autismus vorhanden war? 
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4.) zur  Antwort der  Frage 4 IP:
Bei Spitalaufenthalten (KSB; KSA; PDAG) wurdet Ihr als Autist, Eltern, Betreuer, Angehörige... vorher kontaktiert, welche Massnahmen für die autistische Person nötig und hilfreich wären? 
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5.) zur Frage 4 IP:
Wurde auf die besondere Art der Kommunikation des Autisten eingegangen? (Verständlich für Autisten?)
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6.) zur Antwort der Frage 5 IP:
Kennt ihr das Angebot der interdisziplinären Spezialsprechstunde zum Autismus der PDAG? (Laut Bericht sehr breites Angebot)
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7.) zur Antwort der Frage 5 IP:
War eine angemessene nachstationäre Sicherheits- und Notfallplanung gewährleistet?
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8.) zur Antwort der Frage 6 IP:
Nach der ASS Diagnose wurde euch die seitens des Kantons beschriebene Unterstützung zuteil? (Psychotherapien, soziale Unterstützung,...)
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Nur noch vier Fragen
9.) zur Antwort der Frage 6 IP:
Besteht eurer Erfahrung nach Bedarf an weiteren niedergelassenen Therapeut*innen im Aargau mit Fachkenntnissen zum Autismus?
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10.) zur Antwort der Frage 8 IP:
Wäre es eurer Meinung nach sinnvoll einen speziell ausgebildeten Mediziner einzusetzen, der Hausbesuche bei Autisten anbietet für den Kanton Aargau?
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11) Allgemein: 
Hattet Ihr schon einmal das Gefühl mehr über Autismus zu wissen als die behandelnde Fachperson, Therapeutin,...?
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12.) allgemeine Situation zum Autismus:
Wäre eine Kampagne zu den teils "unhöflich, respektlos" wirkenden Verhaltensweisen eines Autisten sinnvoll, um die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erweitern?
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Habt Ihr weitere Anliegen, Bitten , Inputs, Ideen oder Nöte, die evtl. in der Politik, Öffentlichkeit thematisiert werden sollten?
Erfahrungen, die Ihr genauer erzählen möchtet im Bezug auf Kliniken, Fachpersonen?

(Anmerkung vom 22.02.24: Bitte gebt am Ende eures Textes an, ob ihr damit einverstanden seid oder nicht euer Feedback anonym zu verwenden, z.B. auf unserer Website,  Politikern oder an den Regierungsrat.Wir wissen nicht wer was geschrieben hat. Vielen Dank.)
Wer will kann seine E-Mail angeben, dann senden wir das Ergebnis
Vielen Dank für euere Teilnahme
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