Eine Grossrätin hat in 2023 Fragen zur Versorgungslage von Autisten an den Regierungsrat gestellt und die Antworten zeichnen in vielen Teilen eine gute Versorgung von Autisten auf im Aargau.
Unser Verein that`s us -Asperger verstehen (
https://thats-us-asperger-verstehen.ch ) erlebt die beschriebene Versorgungssituation unserer Autisten anders. Die Umfrageergebnisse beabsichtigen wir, der Grossrätin zur Verfügung zu stellen. Damit der Regierungsrat aktiv werden kann, bitten wir, um zahlreiche Rückmeldungen und Erfahrungen.
Es müssen nicht alle Fragen beantwortet werden, falls Ihr z.B. keinen Spitalaufenthalt hattet.
Zur Information Auszüge aus dem Antwortschreiben:
Frage 4: Inwiefern kann in den
Aargauer Spitälern, insbesondere den Kantonspitälern Aarau, Baden und den
psychiatrischen Diensten Aargau, bei stationären Behandlungen Rücksicht auf die
Bedürfnisse und Schwierigkeiten bei der Behandlung sowohl von minderjährigen
als auch von volljährigen Menschen mit Autismus genommen werden? Sind die
nötigen personellen Ressourcen sowie das entsprechende Fachwissen
vorhanden?
Antwort: Die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Autismus
erfolgt hauptsächlich durch die PDAG. Es bestehen jedoch enge Kooperationen mit
anderen Kliniken sowie mit Therapeutinnen und Therapeuten, insbesondere mit der
Kantonspital Aarau AG (KSA) und der Kantonsspital Baden AG (KSB). Regelmässige
Schulungen des Personals sowie die Bereitstellung von Merkblättern zur Diagnose
und zum Umgang mit ASS in den Kantonsspitälern stellen die Handlungsweisen und
die präzise fachliche Kommunikation sicher.
Die PDAG ist an beiden
Kantonsspitälern mit einem Konsiliar- und Liaisondienst vor Ort, um bei
psychischen Problemen die Abklärung und Behandlung direkt im Spital zu
unterstützen. Durch die enge Kooperation der Spitäler und die Unterstützung durch den
Konsiliar- und Liaisondienst der PDAG ist sichergestellt, dass das
entsprechende Fachwissen vorhanden ist und bei einem stationären Aufenthalt die
spezifische Problematik von Personen mit ASS berücksichtigt wird.
Im KSA wurden im laufenden Jahr 2023 bereits 26 Patientinnen und
Patienten mit ASS stationär behandelt, davon zehn Kinder. Für das KSB liegen
keine Zahlen vor, da es diese nicht erhebt, falls der Grund für ein
Spitaleintritt nicht die ASS ist.
Frage 5: Wie sieht dies im ambulanten Rahmen
aus?
Antwort: Sowohl Kinder
und Jugendliche als auch Erwachsene mit ASS werden wenn immer möglich ambulant
psychiatrisch behandelt. So können sie in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld
bleiben.
In der
interdisziplinären Spezialsprechstunde der PDAG werden Schulberatungen,
Elternberatungen, Begleitungen der Kinder und Jugendlichen bis zur
Volljährigkeit (Stressbewältigung, Emotionsregulation, Identitätsentwicklung,
Krisenbegleitung) ambulant angeboten. Generell werden Therapien bei Krisen,
Komorbiditäten, Beratungen, Indikationsstellung sowie Verordnung von
Medikation, Psychoedukation zu diversen Themen (wie zum Beispiel Diagnose,
Schlaf, Essverhalten Tagesstruktur etc.), niederschwellige Beratung vor
Diagnosestellung und Sozialtraining angeboten.
Durch die professionelle
Vernetzung der zuständigen Fachpersonen ist sichergestellt, dass das Fachwissen
zu ASS vorhanden ist und entsprechende Aspekte in der Behandlung berücksichtigt
werden. Patientinnen
und Patienten mit ASS werden durch ein breites Angebot an organisatorischen,
räumlichen und personellen Vorkehrungen bedarfsgerecht versorgt. Eine enge
Patientenbetreuung sowie eine angemessene nachstationäre Sicherheits- und
Notfallplanung werden gewährleistet.
In der interdisziplinären
Spezialsprechstunde gestalten Fachpersonen die Beratungs- und
Untersuchungszimmer zielgruppengerecht und reizarm. Es wird ein breites Angebot
an Rückzugsmöglichkeiten bereitgestellt, einschliesslich Einzelzimmern.
Zusätzlich gibt es einen spezifischen Tagesablauf mit visueller Darstellung für
die tägliche Orientierung. Die Betroffenen werden integrativ gefordert und
gefördert.
Frage 6: Welche
Angebote bieten die PDAG nach einer ASS-Diagnose in Bezug auf psychische
Gesundheit an? Was wird von niedergelassenen Therapeutinnen sowie anderen
Kliniken angeboten? Sind diese Angebote ausreichend?
Antwort: Nach einer
ASS-Diagnose wird mit den Betroffenen gemeinsam entschieden, ob medikamentöse
Therapien, Psychotherapien, soziale Unterstützung oder eine Kombination der
Massnahmen infrage kommen. Eltern, Geschwister, Schule und andere involvierte
Stellen werden nach Möglichkeit einbezogen. Kinder und Jugendliche mit einer
ASS-Diagnose werden über die Abklärungsschritte aufgeklärt und in den
Entscheidungsprozess für den Behandlungsplan miteinbezogen. Es sollen
insbesondere auch die vorhandenen Stärken und Ressourcen dieser Kinder und
Jugendlichen gefördert werden.
Andere
psychiatrische Spitäler im Kanton Aargau haben keine autismusspezifischen
Angebote. Was von niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten angeboten
wird, entzieht sich der Kenntnis des Departements Gesundheit und
Soziales, da diesbezüglich keine Meldepflicht herrscht.
Frage 8: Als
wie wichtig erachtet es der Kanton Aargau, dass Präventionskampagnen (explizit
auch Suizidprävention) und Angebote zur gesundheitlichen Vorsorge sich auch an
Menschen mit Autismus richten und für diese zugänglich sind?
Antwort: Die
gesundheitsfördernden und suizidpräventiven Massnahmen im Kanton Aargau sind
für die gesamte Bevölkerung einschliesslich Menschen mit Autismus gedacht. Angesichts
der erhöhten Komorbiditäten bei Autismus besteht hier ein Potenzial, diese
Angebote gezielt bei Betroffenen, Schlüsselpersonen und Institutionen bekannt
zu machen. Es ist von Bedeutung, einen chancengerechten Zugang zu den
bestehenden Angeboten zu gewährleisten, insbesondere angesichts des erschwerten
Zugangs. Das primäre Ziel besteht darin, bestehende Angebote und Massnahmen
niederschwellig weiterzuentwickeln, damit sie auch für Menschen mit Autismus
besser zugänglich sind. Die unterschiedliche Zugänglichkeit und die Bedürfnisse
der Betroffenen müssen hier speziell berücksichtig werden.
Zur Frage 9: Menschen
mit Autismus sind überdurchschnittlich häufig arm, einsam oder von anderen
Diskriminierungen betroffen, die nachweislich zu einer verkürzten
Lebenserwartung führen. Was tut der Kanton Aargau dagegen?
Antwort: Der Kanton
Aargau informiert die Bevölkerung mit Angeboten und Massnahmen zu spezifischen
Themen der psychischen Gesundheit, um zur Enttabuisierung der Themen
beizutragen. Generell sind Menschen mit psychischen Erkrankungen
überdurchschnittlich häufig arm, einsam oder von anderen Diskriminierungen
betroffen – die Angebote und Massnahmen des Kantons richten sich deshalb nicht
auf eine spezifische psychische Erkrankung, sondern das gesamte Spektrum
psychischer Erkrankungen.
Hier findet ihr alle Fragen und alle Antworten der Interpellation 23.153 als pdf zum Nachlesen:
https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=5942710