Die Summe gilt für jeden gesegelten (auch gepaddelten, getreidelten) Kilometer Binnen und auf Küstenrevieren, innerhalb von max. 3 sm Entfernung zur Küstenlinie. (Seit 2024 wurde die Ausschreibung geändert. Es gibt keine Trennung mehr von Binnen und Küstenstrecke hinsichtlich der Abrechnung)