1. Die bindende Anmeldung muss schriftlich erfolgen, gleichzeitig ist der Teilnahmebetrag von EUR 25,- pro teilnehmender Person, Personen unter 6 Jahren zahlen einen Teilnehmerbeitrag von EUR 20,-. Der Teilnehmerbeitrag ist sofort nach der Anmeldung zu entrichten. Eine Teilnahme am Sommerlager ist nur nach Bezahlung der gesamten Aufenthaltskosten möglich!
2. Unsere Preise beinhalten Verpflegung, Programmkosten, Aktivitäten, pädagogisches Material für die Dauer des Sommerlagers. Eine verkürzte Teilnahme am Sommerlager hat keine Verringerung bzw. Reduzierung des Teilnahmebeitrages zur Folge.
3. Sollte die Teilnahme nicht durch eine Mitglieder-Familie selbst erfolgen, ist bei der Anmeldung mindestens eine Kontaktperson zu nennen, die auch während des Sommerlagers immer telefonisch für uns erreichbar ist (Eltern, Großeltern, ...) und im Falle die Verantwortung über das teilnehmende Kind oder den Jugendlichen übernehmen kann.
4. Erfolgt die Teilnahme durch eine Kinderfreunde-Kindergruppe ist für die jeweilige Teamleitung bzw. Betreuer/in sehr wichtig zu wissen, ob und welche Krankheiten/Allergien etc. Ihr Kind hat bzw. hatte und welche Medikamente es nehmen muss/ darf. Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben lehnen die Kinderfreunde jede Haftung ab!
5. Die An- und Abreise hat durch die Mitglieder-Familie selbst zu erfolgen oder wird gemeinsam durch die teilnehmende Kinderfreunde-Kindergruppe organisiert. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ortsgruppe.
6. Bei Abbruch der Betreuung auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten (nur in Absprache mit den Kinderfreunden möglich) oder aus Gründen, die eine Betreuung unsererseits nicht mehr möglich machen, werden keine Kosten rückerstattet.
Die Kinder/Jugendlichen werden auf Kosten der Eltern/Erziehungsberechtigten heim geschickt, die Fahrtkosten (auch die Rückfahrt!) einer allfälligen Begleitperson sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu bezahlen. Arzt- und Apothekenrechnungen (die vom Arzt verschrieben werden), werden im Anschluss an das Sommerlager den Eltern/Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.
7. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme wird der Teilnahmebeitrag nicht mehr refundiert. Bei einer Absage der Teilnahme bis spätestens 1. August 2025 wird der Beitrag zur Gänze rückerstattet. Erfolgt eine spätere Absage verbleibt der Teilnahmebeitrag zur Gänze bei den Kinderfreunden.
8. Für Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, elektronische Geräte aller Art, Taschenlampen, Handtücher usw., übernehmen wir keinerlei Haftung! Wir empfehlen: Dein Mobiltelefon brauchst du nicht, um entspannte Ferien zu genießen. Daher lass es zu Hause!
9. Das Sommerlager kann unsererseits auf Grund von zu geringer Anmeldung, Absage des Anbieters vor Ort oder wegen höherer Gewalt abgesagt werden. Sollte kein Ersatzangebot gefunden werden, wird der schon bezahlte Beitrag zurückerstattet.
10. Foto- bzw. Filmaufnahmen der Teilnehmer/innen bei unseren Angeboten können für Werbeprodukte der Kinderfreunde (Ferienkatalog, Flugblatt, Plakat, Internet, DVD, Video) verwendet werden.