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Antrag auf Zurverfügungstellung eines Fotoabzuges des Kunstwerkes aus den Sammlungen der Regionalen Galerie Liberec
Antrag auf Zuverfügungstellung eines Abzuges des Kunstwerkes aus den Sammlungen der Regionalen Galerie LIberec, bezuschusste Organisation, und für Einwilligung zu dessen Nutzung.
Anlage zur Richtlinie Nr. 1/2011/OÚ ( der Gemeindeverwaltung) über Zuverfügungstellung der Abzügen der Kunstwerke aus den Sammlungen der Regionalen Galerie LIberec, bezuschusste Organisation
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Geburtsdatum / UID *
Kustwerk, dessen Abzug wird beantragt *
Nutzungszweck *
Genaue spezifizierung der Nutzung des Abzuges *
Führen Sie z.B. den Namen der wissenschaftlichen Arbeit (Magister-, Doktorarbeit usw.) ,das genaue Thema, den Betreuer der Arbeit  u.ä., den Namen der zu veröffentlichenden Abhandlung sowie den Herausgeber, sonstige Arten der gewerblichen Nutzung u.ä. an.
Verlangte Bildauflösung, Digitalfotografie *
Required
Gebühren
1. Für die Zurverfügungstellung sowie Nutzung der Kunstwerk-Abzügen werden Gebühren wie folgt berechnet:
a) 0,- KCZ - Digitalfotografie im Format JPG (JPEG) in Auflösung von 640 x 480 pixel (sog. Ansichts-Bild),
b) 600,- KCZ- Digitalfotografie im Format TIF in Minimalauflösung von 3000 x 2000 pixel
2. 3 000,- KCZ - Vervielfältigungsrechtsgebühr - einmalige Nutzung zu Gewerbezwecken. Gilt nicht für Herausgeber von Büchern zu kommerziellen Zwecken (gedruckte Bücher sowie E-Bücher), deren Gebührenpflicht in Art. III, Punkt 1 der Richtlinie gesondert geregelt wird  (http://ogl.cz/dokumenty/odborne-verejnosti/smernice_reprodukce.pdf).
3. Zurverfügungstellung und Einwilligung zur einmaliger Nutzung des Kunstwerk-Abzuges zum Fach- sowie Wissenschaftszwecken (Kataloge und sonstige ausstellungsbezügliche Drucksachen, kunstwissenschaftliche Zeitschriften sowie Fach- und Wissenschaftszeitschriften, Sammelwerke, eigenständige Studien, Monografien, Wörterbuch-Literatur, Diplom- sowie Diseratationsarbeiten u.ä.) ist gebührenfrei.  
4. Von Nutzungsgebühren befreit werden des Weiteren Schuleinrichtungen, Spendeaktionen, Nutzung zur Werbezwecken für Regionale Galerie Liberec durch dritte Personen u.ä.
5. Die Gebühren sind im Voraus auf folgendes Bankkonto zu überweisen  č. 3338-461/0100.
Hinweis
Im Fall der Nutzung des Kunstwerk-Abzuges in einem Werk (Katalog, Veröffentlichung, Diplom- sowie Bachelorarbeit u.ä.)  ist stets das Copyright-Zeichen in folgender Form anzuführen: „© Oblastní galerie Liberec“.
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