1. Für die Zurverfügungstellung sowie Nutzung der Kunstwerk-Abzügen werden Gebühren wie folgt berechnet:
a) 0,- KCZ - Digitalfotografie im Format JPG (JPEG) in Auflösung von 640 x 480 pixel (sog. Ansichts-Bild),
b) 600,- KCZ- Digitalfotografie im Format TIF in Minimalauflösung von 3000 x 2000 pixel
2. 3 000,- KCZ - Vervielfältigungsrechtsgebühr - einmalige Nutzung zu Gewerbezwecken. Gilt nicht für Herausgeber von Büchern zu kommerziellen Zwecken (gedruckte Bücher sowie E-Bücher), deren Gebührenpflicht in Art. III, Punkt 1 der Richtlinie gesondert geregelt wird (
http://ogl.cz/dokumenty/odborne-verejnosti/smernice_reprodukce.pdf).
3. Zurverfügungstellung und Einwilligung zur einmaliger Nutzung des Kunstwerk-Abzuges zum Fach- sowie Wissenschaftszwecken (Kataloge und sonstige ausstellungsbezügliche Drucksachen, kunstwissenschaftliche Zeitschriften sowie Fach- und Wissenschaftszeitschriften, Sammelwerke, eigenständige Studien, Monografien, Wörterbuch-Literatur, Diplom- sowie Diseratationsarbeiten u.ä.) ist gebührenfrei.
4. Von Nutzungsgebühren befreit werden des Weiteren Schuleinrichtungen, Spendeaktionen, Nutzung zur Werbezwecken für Regionale Galerie Liberec durch dritte Personen u.ä.
5. Die Gebühren sind im Voraus auf folgendes Bankkonto zu überweisen č. 3338-461/0100.