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Auszug ABRV
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Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV)

§ 1 Versicherungsumfang

..., wenn infolge einer der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit der versicherten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihr der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann. Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gilt:

Zu den nachfolgend unter a) genannten Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen zählen nicht die versicherten Personen untereinander.

Wichtige Gründe sind:

a) Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern,

Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;

b) Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder, im Falle gemeinsamer Reise, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister der versicherten Person oder der Eltern einer minderjährigen versicherten Person, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;

c) Schwangerschaft einer versicherten Person oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Lebensgefährten oder der versicherten Mutter einer minderjährigen versicherten Person;

d) Schaden am Eigentum der versicherten Person oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in § 1a genannten Angehörigen der versicherten Person infolge von Feuer, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit des Versicherten notwendig ist;

e) Arbeitslosigkeit infolge unerwarteter betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber;

f) Urlaubssperre infolge der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.