AGB
Markus Weilguny, MSc
Einzelunternehmer
ATU63920519
Hütteldorfer Straße 212
1140 Wien
(im Folgenden “Firma”)
Gültig ab 22.6.2024
Markenname: Aroma.pictures aroma.pictures
Gewerbe: Multimedia-Firma.
GISA Zahl 26802879
Vertretung: WKO FG Werbung und Marktkommunikation
Markenname: Fighting for Film FightingForFilm.com
Gewerbe: Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels, eingeschränkt auf den Handel, das Vermieten, die Vermittlung des Kaufes und Verkaufes hinsichtlich nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition.
GISA Zahl 28036432
Waffengewerbe hinsichtlich des Handels mit und der Vermittlung des Kaufes und Verkaufes von militärischen Waffen und militärischer Munition.
GISA Zahl 33364070
Vertretung: WKW LG Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
Markenname: Hosn hosn.at agentsuits.com
Gewerbe: Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent.
GISA Zahl 32638530
Inhalt
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Abschnitt 3 – Gefährliche Tätigkeiten und Gefahrgüter
Abschnitt 5 – Handel mit Verbrauchern
Anmerkung
Diese AGB orientieren sich am Standard der WKO. Abweichungen sind in grün hervorgehoben. Weiters bitten wir darum den fett abgedruckten Stellen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Firma bietet insbesondere:
Leistungen einer Werbeagentur, u.a. die Umsetzung von Bewegtbild-Kampagnen und Beratung.
Seminare, Schulungen, Lehrgänge, Workshops, Seminare, sowie Dienstleistungen in den Bereichen Bewegung, Choreographie, Action, Stunts, Kampfkunst, Spezialeffekte und Waffenkunde.
Den Handel mit Waffen und Munition, insbesondere Filmwaffen und die damit zusammenhängende Vermietung und Betreuung bei szenischen Zwecken.
Den Handel mit Kleidung.
Kein Kundenverkehr, Geschäftszeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Firma erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Firma ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Firma bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Firma vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Firma dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Firma treten der potentielle Kunde und die Firma in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Firma bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Firma ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Firma im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Firma Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Firma binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Firma dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Firma dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Firma ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Firmavertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Firma, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Firma.
4.2 Alle Leistungen der Firma (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Firma zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Firma haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Firma wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Firma hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5 Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
4.6 Bei Weiterverrechnung der angebotenen Leistungen an Dritte darf ein Aufschlag von maximal 15% verrechnet werden. Bei Überschreitung ist der zu viel verrechnete Aufschlag an die Firma weiterzugeben.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Firma wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Firma schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Firma aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Firma in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Firma ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Firma fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.3 Wird ein Projekt nach Beauftragung abgebrochen oder storniert, sind die angebotenen Leistungen in voller Höhe zu begleichen. Handelt es sich um ein Pauschalangebot ist die angebotene Gesamtsumme zu bezahlen. Wurde eine Entlohnung nach Zeit vereinbart sind die geleisteten Stunden/Tage entsprechend des vereinbarten Stundensatzes zu bezahlen.
7.4 Bei vorzeitiger Auflösung werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte übertragen.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Firma für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Firma ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Firma berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Firma für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Werden Leistungen, insbesondere Ideen, Konzepte, Choreographien, Animationen odgl., in anderen Projekten oder Teilen des gleichen Projekts, in welche die Firma nicht involviert ist, verwendet, sind hierfür Nutzungsrechte zu bezahlen.
8.3 Alle Leistungen der Firma, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Firma sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Firma den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Firma - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Firma die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Firma begründet ist, hat der Kunde der Firma darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Firma bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Firma, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma zurückzustellen.
8.6 Personalkosten
8.6.1 Tagespauschalen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 10 Stunden, inklusive Pausenzeiten und Reisezeiten.
8.6.2 Stundensatz: Es gilt der auf dem jeweiligen Angebot angegebene Stundensatz als Basis.
Ist kein Stundensatz vereinbart, gelten 140 Euro als vereinbarte Basis.
Dieser Stundensatz gilt für geleistete Arbeitszeit inkl. notwendiger Vorarbeiten, Besprechungen, Dokumentationsarbeiten, udgl.
Die Verrechnung erfolgt auf begonnene halbe Stunden.
8.6.3 Reisezeiten gelten als halbe Arbeitszeit zuzüglich Kilometergeld (s. 8.8.)
8.6.4 Überstunden: Folgende Aufschläge auf alle Personalkosten werden zusätzlich berechnet und gelten kumulativ:
• an Wochenenden (Sa/So) und Feiertagen + 100 %
• 11. + 12. Stunde pro Tag: Stundensatz + 50 %
• ab der 13. Stunde: Stundensatz + 100 %
• Stunden nach Ruhezeiten von weniger als 10 Stunden bis zur 10. Stunde: +100%. Stunden nach Ruhezeiten sind dennoch dem folgenden 10-Stunden-Arbeitstag zuzurechnen.
Erläuterung: Die Berechnung erfolgt nach folgendem Schema.
z.B.
10 tatsächliche Stunden am Samstag bis zur 10. Stunde +100% = 20 Stunden
2 tatsächliche Stunden Samstag ab der 10. Stunde +100% +50% = 5 Stunden
8.7 Reisekosten trägt der Auftraggeber:
8.7.1 Transport von und zum Durchführungsort:
Mit Produktionsfahrer,
Bei Flugreisen von mehr als 3 Stunden Nettoflugzeit via Business Class,
Bei Zugreisen in erster Klasse oder 2+,
Bei Kurzstrecken mit Taxi.
8.7.2 Logie: Bei Projekten außerhalb Wiens, mindestens 4* Standard.
8.7.3 Verpflegung/Diäten: Frühstück und zwei warme Mahlzeiten pro Tag.
8.8 Kilometergeld ist festgesetzt mit 1,00 für Motorrad/Pkw bzw. 2,00 für Lkw, egal wieviele Personen transportiert werden, es sei denn das amtliche Kilometergeld ist höher als diese Werte.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer ist 14 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Firma gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Firma.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden
● gelten die zum Rechnungsdatum vorgeschriebenen gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe plus 3%,
● wird eine Mahngebühr von €120.- sofort fällig,
● verlieren sämtliche gewährten Rabatte und Ratenvereinbarungen ihre Gültigkeit und es erfolgt ausnahmslos die sofortige Verrechnung des vollen Preises.
9.3 Weiters ist die Firma nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Firma schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Firma, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Firma und können von der Firma jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Firma jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Firma setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Firma dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Firma, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Firma, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Firma, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Firma erforderlich. Dafür steht der Firma und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Firma bzw. von Werbemitteln, für die die Firma konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Firmavertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Firma notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Firma im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Firmavergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Firmavergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet der Firma für jede einzelne widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, mindestens aber 500 Euro. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Vereinbarung durch den Kunden oder Dritte, denen der Kunde Rechte übertragen hat, ist die Firma unverzüglich zu informieren. Als Beleg für den Verstoß ist ein Bildschirmfoto / Foto o.ä ausreichend.
10.7. Der Kunde verpflichtet sich bei einer entgeltlichen Übertragung der Rechte
• den Urheber unverzüglich zu informieren und den jeweiligen Nutzungsvertrag auf Anfrage vorzulegen.
• Sämtliche Erlöse aus der Übertragung / Nutzung offenzulegen.
• 75% der Erlöse aus der Übertragung / Nutzung an die Firma abzutreten.
10.8. Der Kunde verpflichtet sich bei jeder öffentlichen Aufführung, Sendung oder Zurverfügungstellung die Firma namentlich und erkenntlich zu erwähnen. Bei audiovisuellem Material umfasst das jede einzelne Verwendung, digital oder in Print, entweder sichtbar in der Bildbeschreibung oder als Text im Material selbst. Bei Videoaufnahmen, sofern das Video über Credits verfügt, gilt eine dortige Erwähnung als Namensnennung.
10.9 Sollten fertige Werke nicht durch die Firma erstellt werden, bittet die Firma um Übermittlung des fertigen Werkes oder von Auszügen. Vorrangiger Zweck ist die Kundmachung auf online Kanälen zur Bewerbung. Werden Daten übermittelt gilt die zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzung als mitübertragen.
Als Wertschätzung gewährt die Firma einen Rabatt von 3% auf das vereinbarte Honorar, solange die Daten innerhalb von zwei Monaten nach Rechnungslegung übermittelt werden. Sollte die Übermittlung nach Eingang der Rechnung erfolgen, überweist die Firma den Rabatt in einer separaten Zahlung. Ein Abzug des Rabatts vor Übermittlung der vollständigen Daten ist ausgeschlossen.
10.10. Model Release Vereinbarung
An Aufnahmen (Ton, Bild, Bewegtbild oder Kombination daraus, “Werk”), welche mit dem Kunden, dessen Mitarbeitern oder anderen von diesem beauftragten Personen entstehen, werden der Firma sämtliche Verwertungsrechte übertragen.
Insbesondere räumt der Kunde der Firma an sämtlichen Werken, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, bereits mit Entstehen ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Werk zu bearbeiten und das Original oder die bearbeitete Version zu nutzen und das Werk, insbesondere den daraus resultierenden Bildern, Tonaufnahmen oder Videos, auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu verwerten. Eine Nutzung zu Werbezwecken ist explizit erlaubt.
Zur Verwertung des Originals oder der bearbeiteten Fassung des Werks zählen insbesondere
das Recht, das Werk in jedem technischen Format und auf jede Art öffentlich zu zeigen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
das Recht, das Werk zu senden, unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens (analog oder digital, kabellos oder kabelgebunden, usw.)
das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden / unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen
Die Firma ist berechtigt, die eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder -bewilligungen einzuräumen.
Der Kunde wird tunlichst bei jeder öffentlichen Präsentation des Werkes genannt. Für durch Dritte begangene Verstöße gegen diese Namensnennungspflicht haftet der Urheber nicht.
Das entstandene Bildmaterial (belichtet oder digital) steht im Eigentum der Firma.
Die Firma entscheidet ausschließlich über die Veröffentlichung des Werkes und die der Veröffentlichung gewidmete letzte Werkfassung.
Der Kunde bestätigt, dass alle Ansprüche die aus den Aufnahmen entstanden sein könnten abgegolten sind, und keine weiteren Ansprüche bestehen.
Sämtliche entstehenden Nebenwerke, insbesondere making-of Fotos unterliegen den selben Bedingungen wie das Werk. Sämtliches Material ist der Firma unverzüglich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Teilnahme zur Erstellung der Aufnahmen erfolgt freiwillig, in gutem Gesundheitszustand und in eigener Verantwortung. Die Firma übernimmt keine Haftung für körperliche und sachliche Schäden während der Aufnahme und auch nicht im Rahmen der An- und Abreise.
11. Referenzhinweis
11. 1. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website
- mit Namen und Firmenlogo auf die zur Kundin/zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
- Auszüge, Screenshots, Videos oder ähnliche Materialien des Projektes zu veröffentlichen.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Firma, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Firma zu. Die Firma wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Firma alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Firma mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Firma ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Firma haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Firma gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Jegliche Haftung der Firma für Ansprüche, die auf Grund der von der Firma erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Firma ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Firma nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Firma diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3. Sofern die Firma das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Firma diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
13.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach einem Jahren ab der Verletzungshandlung der Firma. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
1.1 Soweit Berechtigungen für die Durchführung von Seminaren notwendig sind, werden diese durch Kooperationspartner erfüllt.
1.2 Für Lehrgänge welche wir in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchführen, gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Vorschriften dieser.
1.2.1 Lehrgänge welche in Kooperation mit anderen Lehrgangsträgern durchgeführt werden, sind entsprechend gekennzeichnet.
2. Anmeldungen
2.1 Die Anmeldung zu den jeweiligen Seminaren erfolgt verbindlich.
2.2 Nach der Anmeldung werden seminarbezogene Informationen (z.B. Anfahrt, Schulungsort, Lernunterlagen) ausgesendet.
2.3 Mit dem Tag der Anmeldung gelten die Rücktrittsbedingungen.
3. Durchführung
3.1 Jedes Seminar kann (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) auch ohne Angabe von Gründen kurzfristig abgesagt werden.
3.1.1 Sollte ein Seminar abgesagt werden müssen, übernimmt der Veranstalter keine Haftungen, Stornokosten oder sonstigen Ersatz für eventuelle Ansprüche für z.B. Verfall des Urlaubs, Reise-, Unterkunftsstorno, oder sonstiger Aufwände des Teilnehmers.
3.2 Auf die Durchführung des Seminars besteht kein Rechtsanspruch.
4. Leistungen und Seminarziel
4.1 Leistungen gemäß Seminarausschreibung sind Anhaltspunkte, es besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der (Teil-) Leistungen, welche insbesondere auf Grund von Witterung, höherer Gewalt, Rechtsänderungen, Behördenauflagen, o.a. zustande kommen.
4.2 Änderungen in den Seminarzeiten, Unterrichtseinheiten, Inhalten und Seminarorten zur Erreichung das Seminarzieles können jederzeit ohne Angaben von Gründen erfolgen, ohne dass aus den Änderungen ein Anspruch der Seminarteilnehmer an den Veranstalter geltend gemacht werden kann.
4.3 Der Veranstalter haftet ausschließlich für die Erreichung des eigentlichen Seminarzieles lt. Ausschreibung, sofern dies in seinem Einflussbereich liegt.
4.3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich für das Erreichen des Seminarzieles ausreichend qualifiziertes Personal, Material und die notwendigen Rahmenbedingungen bereit zu stellen.
4.3.2 Das Erreichen des Seminarzieles setzt immer die ausreichende Mitarbeit des Seminar- Teilnehmers voraus. Für mangelnden Seminarerfolg des Teilnehmers, nicht bestandene Prüfungen, nicht erreichtes Seminarziel auf Grund von Fehlstunden usw. ist der Seminarteilnehmer selbst verantwortlich, es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
4.4 Seminarbestätigungen
4.4.1 Auf eine Teilnahmebescheinigung am Seminar hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war, sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften keine anderen Anwesenheitsverpflichtungen bestehen.
4.4.2 Auf ein Seminar-Zeugnis hat Anspruch, wer mindestens 80% der Seminarzeit je Unterrichtsabschnitt anwesend war und der Teilnehmer sich erfolgreich (mit mind. 80% Erfolgsquote) einer Prüfung unterzogen hat, sofern aufgrund rechtlicher Vorschriften keine anderen Verpflichtungen bestehen.
5. Haftung und Zulassung
5.1 Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Haftung und Verantwortung. Es gilt bei allen Tätigkeiten insbesondere die Eigenverantwortung und die Selbstkontrolle.
5.2 Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Seminaren sind allgemein das vollendete 18. bzw. 21. Lebensjahr, die körperliche und geistige Eignung (gem. ASchG), sowie die strafrechtliche Zuverlässigkeit. Eventuelle Ausnahmen siehe jeweilige Seminarbeschreibung.
5.2.1 Bei bestimmten Seminaren ist die Vorlage einer behördlichen Verlässlichkeits- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
5.2.2 Fällt eine Zulassungsvoraussetzung weg, ist eine Teilnahme am Seminar nicht möglich.
5.3 Die in den Seminarbeschreibungen angeführten Ausrüstungsgegenstände sind von den Seminarteilnehmern selbst mitzubringen.
5.3.1 Bei fehlen gewisser Schutzausrüstung kann eine Teilnahme an praktischen Übungen und Vorführungen aus Haftungsgründen versagt werden.
5.4 Der Veranstalter haftet ausnahmslos nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch seine Mitarbeiter, jedoch nicht durch Tätigkeiten von Mitwirkenden der Teilnehmer und anderer.
5.4.1 Den Anordnungen des Personals, insbesondere bei sämtlichen Tätigkeiten mit Waffen und Geräten o.ä. ist ausnahmslos Folge zu leisten.
5.4.2 Handlungen von Teilnehmern, welche auch nur die Annahme rechtfertigen, dass sie sich selbst oder andere Personen in irgendeiner Weise gefährden könnten, oder eine Gefährdung durch eine Handlung bereits eingetreten ist, hat den sofortigen Ausschluss vom Seminar ohne Kostenrückerstattung zur Folge.
5.5. Mit der Teilnahme gewähren Teilnehmer die zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzung von Ton- und Bildmaterial welches im Rahmen des Seminars entsteht.
6. Rechnungen
6.1 Der Rechnungsbetrag ist rechtzeitig vor Seminarbeginn einzuzahlen (Bankweg beachten).
6.2 Die Einzahlungsbestätigung ist zum ersten Seminartag mitzubringen und vorzulegen.
6.2.1 Wir behalten uns vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Teilnehmer bei voller Zahlungsverpflichtung vom gegenständlichem Seminar auszuschließen (siehe Stornobedingungen Pkt. 7.1.3), oder am Seminar teilweise jedoch mit nur eingeschränktem Leistungsspektrum (z.B. ggf. ohne Verpflegung, ohne gesonderte Materialbereitstellung, etc.) mitwirken zu lassen. Ferner kann am Ende des Seminars die Prüfungsteilnahme verweigert, bzw. die Teilnahmebestätigung bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
6.3 Alle Beträge, sofern nicht anders angegeben gelten exkl. 20% österreichischer Umsatzsteuer.
6.4 Ein Skonto kann nicht abgezogen werden.
6.5 Rabatte
6.5.1 Rabatte können je nach Veranstaltung vom Veranstalter gewährt werden.
6.5.2 Bei Eintritt von Zahlungsverzug verlieren sämtliche gewährte Rabatte ihre Gültigkeit, und es erfolgt ausnahmslos die Verrechnung des original Seminarpreises (Listenpreis), welche mit der ersten qualifizierten Mahnung (siehe Pkt. 8.1.1) nachgewiesen wird (siehe auch Pkt. 8.2.).
6.6 Teilzahlungen
6.6.1 Teilzahlungen müssen explizit gewährt werden.
6.6.2 Es gilt bei Teilzahlungen eine 50%-ige Anzahlung über den Gesamtbetrag vor Seminarbeginn. Die 50%-ige Restsumme kann auf mehrere Raten, über die Dauer bis maximal sechs Monate nach Ausbildungsende aufgeteilt werden.
6.6.2 Bei Teilzahlungen sind keine Rabatte oder andere Vergünstigungen anrechenbar.
6.6.3 Die Teilzahlungen sind kostenlos (kein Mehrpreis, keine Verzinsung, etc.)
6.6.4 Etwaige Teilnahmebescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Ausweise usw. werden erst mit Ende der letzten Ratenzahlung ausgefolgt.
6.7 Gutschriften und Gutscheine
6.7.1 Gutschriften und Gutscheine können nicht in Bargeld abgelöst werden.
6.7.2 Gutschriften und Gutscheine können nur durch Teilnahme an einem gleichwertigen Seminar unter Einhaltung sämtlicher Seminarbestimmungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen eingelöst werden.
6.7.3 Gutschriften und Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar.
6.7.4 Gutschriften und Gutscheine die nicht eingelöst werden gelten als verfallen.
6.7.5 Auf Gutschriften und Gutscheine können keine Rabatte gewährt werden.
Anmerkung
Insbesondere für die Beratung im Rahmen von Bewegung, Stunts, Filmwaffen und Spezialeffekten gelten besondere Ansprüche an die Sicherheit aller Beteiligten.
Beratung und Durchführung erfolgen stets sorgfältig und nach bestem Wissen, jedoch sind Unfälle niemals auszuschließen.
1. Versicherungen und Zuständigkeiten
1.1 Haftung des Auftraggebers
Die Produzentenhaftung trägt der Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Arbeitnehmerschutz (v.a. Darsteller, Produktionspersonal, Publikum), Meldepflichten, sowie für Fehler in zur Verfügung gestelltem Material. Eine entsprechende Versicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
1.2 Verantwortung für Notdienste und Genehmigungen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung und Kostenübernahme aller brandschutztechnischen Maßnahmen, der medizinischen Betreuung am Set sowie für die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Dreharbeiten.
1. Lieferung
1.1. Angegebene Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang.
1.2. Die Leistungsausführung beginnt, wenn alle Voraussetzungen, die zur Ausführung erforderlich sind, durch den Kunden erledigt sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
1.3. Vereinbarte Termine und Lieferfristen können überschritten werden, jedoch maximal bis zur gesetzlichen Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
1.4. Unsere Verkaufspreise beinhalten im Regelfall keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung (EXW). Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, ggf. mit einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
2. Gefahrübergang
2.1. Die Gefahr geht ab Abholung der Lieferung an den jeweiligen Frachtführer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden, wie Bruch, Verlust, etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein / Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen.
2.2. Wir weisen bei Selbstabholung von Gefahrgut ausdrücklich daraufhin, dass das Transportfahrzeug den aktuell geltenden Bestimmungen des ADR / Gefahrguttransporte entsprechen und der Fahrer eine entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut der entsprechenden Klasse gem. ADR besitzen muss.
3. Lagerung bestellter Waren
3.1 Für nicht zu einem vereinbarten Termin abgeholte oder übernommene Waren (Annahmeverzug) werden täglich fällige Lagergebühren verrechnet. Diese richten sich nach Gefährlichkeit und Platzverbrauch der Waren.
• Pro Kubikdezimeter fällt 1 Euro täglich an.
• Bei Gefahrgütern fallen pro kleinster Verpackungseinheit bzw. bei losen Einheiten pro Kubikdezimeter 10 Euro täglich an.
• Bei Mietgegenständen fällt der angebotene tägliche Mietsatz an.
Alternativ kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Betrieb eingelagert werden.
3.2 Wird eine gelagerte Ware storniert, fallen die bis zum Datum der schriftlichen, formlosen Stornierung entstandenen Lagergebühren an.
3.3 Wird eine Ware 30 Tage nicht abgeholt, gilt sie als storniert und die entstandenen Lagergebühren sind zu bezahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
4.2. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
4.3. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
5. Produkthaftung
5.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
1. Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten.
2. Bestellvorgang, Bestellkorrektur, Bestellabbruch
Wenn Sie das gewünschte Produkt ausgewählt haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Zum Warenkorb] unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button [Zur Kasse]. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als "Neuer Benutzer" erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Art der Zahlung und Lieferung gelangen Sie über den Button [Bestellung bestätigen] zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [zahlungspflichtig bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Durch Betätigung des „Zurück-Pfeiles“ des Browsers können Sie die Eingaben korrigieren. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browsers abbrechen.
Unmittelbar nach Ihrer Registrierung bekommen Sie Ihre Zugangsdaten als E-Mail zugesendet.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestellbestätigung per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
3. Lieferung
3.1. Angegebene Lieferzeiten gelten ab Zahlungseingang.
3.2. Die Leistungsausführung beginnt, wenn alle Voraussetzungen, die zur Ausführung erforderlich sind, durch den Kunden erledigt sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.
3.3. Vereinbarte Termine und Lieferfristen können überschritten werden, jedoch maximal bis zur gesetzlichen Frist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Im Falle eines erfolglosen Zustellversuches trägt der Kunde die Versandkosten. Falls ein weiterer Zustellversuch gewünscht ist, sind die zusätzlichen Versandkosten im Vorhinein zu bezahlen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
5. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Es wird auf das Bestehen eines Rücktritts-/Widerrufsrechts hingewiesen. Dieses ist auf der jeweiligen Webseite einzusehen.
6. Link zur Beschwerdeplattform der Europäischen Kommission
http://www.ec.europa.eu/consumers/odr
6.1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
6.2. Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Firma und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Firma als vereinbart.