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Beitragsordnung des Wurmloch e.V.
Die Mitgliederversammlung des Wurmloch e.V. hat am 22.02.2025 auf Grundlage der § 8 (2) und § 20 (2) seiner Satzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 (4) und § 7 (4) der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Ab dem 15. Lebensjahr ist jedes Mitglied beitragspflichtig.
Mitgliedsart | Beitrag pro Jahr | Festival-Ticket enthalten |
Aktive Mitglieder | 48,00 EUR | Ja |
Aktive Mitglieder ermäßigt (Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Rente, Erwerbslose, Menschen mit Behinderung) | 36,00 EUR | |
Fördermitglieder (Fans, Freunde, Supporter/Sponsor) | 60,00 EUR | |
Ehrenmitglieder | Beitragsfrei |
Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden, erlassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
Eintrittsdatum | Zu zahlender Beitrag für das Eintrittsjahr |
01. Januar – Wurmloch Festival | Voller Jahresbeitrag beim Eintritt zu zahlen, bei Eintritt nach Beitragsfälligkeitsdatum. |
Nach dem Wurmloch Festival – 31. Dezember | Beitragsfrei, Beitrag erst ab 01.01. des Folgejahres |
Die Beiträge sind per SEPA-Lastschriftmandat (Anmeldeformular) oder alternativ auf folgendes Vereinskonto unter Angabe der Mitglieds-Nummer (wird nach der Anmeldung vergeben) zu entrichten:
(die Bekanntgabe der Kontodaten erfolgt NACH erfolgter Eintragung des Vereins im Vereinsregister und anschließender Eröffnung eines Bankkontos)