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Beitragsordnung 2025
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Tab 1

Beitragsordnung des Wurmloch e.V.

Die Mitgliederversammlung des Wurmloch e.V. hat am 22.02.2025 auf Grundlage der § 8 (2) und § 20 (2) seiner Satzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:


§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Sie kann gemäß § 8 (2) und § 20 (2) der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
  3. Änderungen treten grundsätzlich am 01.01. des Folgejahres in Kraft.

§ 2 Beitragsverpflichtung & Zahlungsweise

Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 (4) und § 7 (4) der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Ab dem 15. Lebensjahr ist jedes Mitglied beitragspflichtig.

1. Beitragshöhe pro Kalenderjahr:

Mitgliedsart

Beitrag pro Jahr

Festival-Ticket enthalten

Aktive Mitglieder

48,00 EUR

Ja

Aktive Mitglieder ermäßigt (Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Rente, Erwerbslose, Menschen mit Behinderung)

36,00 EUR

Fördermitglieder (Fans, Freunde, Supporter/Sponsor)

60,00 EUR

Ehrenmitglieder

Beitragsfrei

Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden, erlassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.


2. Fälligkeit & Eintritt im laufenden Jahr

Eintrittsdatum

Zu zahlender Beitrag für das Eintrittsjahr

01. Januar – Wurmloch Festival

Voller Jahresbeitrag beim Eintritt zu zahlen, bei Eintritt nach Beitragsfälligkeitsdatum.

Nach dem Wurmloch Festival – 31. Dezember

Beitragsfrei, Beitrag erst ab 01.01. des Folgejahres


3. Zahlungsabwicklung

  1. Erste Mahnung (nach 4 Wochen): Erinnerung ohne zusätzliche Kosten
  2. Letzte Mahnung (nach weiteren 2 Wochen): Letzte Zahlungsaufforderung mit 5,00 EUR Mahnkosten
  3. Falls bis zum 2. Mai keine Zahlung eingeht, kann das Mitglied gemäß §4 (3) der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.


§ 3 Beitragskonto

Die Beiträge sind per SEPA-Lastschriftmandat (Anmeldeformular) oder alternativ auf folgendes Vereinskonto unter Angabe der Mitglieds-Nummer (wird nach der Anmeldung vergeben) zu entrichten:

(die Bekanntgabe der Kontodaten erfolgt NACH erfolgter Eintragung des Vereins im Vereinsregister und anschließender Eröffnung eines Bankkontos)