Leuenberger Solution
Unterdorfstrasse 18
2572 Mörigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind auf alle Verträge über Sach- und Dienstleistungen ("Produkte"/"Leistungen") anwendbar, welche die Leuenberger Solution gegenüber ihren Vertragspartnern ("Kunde/Kunden") erbringen. Vorbehältlich spezifischer Bestimmungen sind die AGB ebenfalls gegenüber natürlichen und juristischen Personen, welche die bezogenen Leistungen für geschäftliche oder hoheitliche Zwecke verwenden ("Geschäftskunden") sowie für natürliche Personen, welchen die bezogenen Leistungen zum privaten oder familiären Konsum dienen ("Privatkunden"), anwendbar.
1.2 Information und Zustimmung
1.2.1 Die Leuenberger Solution informiert alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrags über diese AGB. Zusätzlich sind die AGB jederzeit unter LeuenbergerSolution.ch/AGB einsehbar.
1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten oder Leistungen der Leuenberger Solution, wird der Kunde auf das Bestehen dieser AGB hingewiesen und erklärt seine Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückliche Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen, seit Kenntnisnahme, gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung.
1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden, anlässlich dessen Zustimmung, gelten diese AGB auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB widerspricht.
1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen AGB trägt der Kunde.
2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, teilweise, verspätet oder befindet er sich in Annahme- bzw. Gläubigerverzug, so hat die Leuenberger Solution das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer drei tägigen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3. Erfüllungsort
Soweit sich der Erfüllungsort der vertraglichen Leistungen weder aus dem Vertragsgegenstand ergibt noch ausdrücklich vereinbart worden ist, sind sämtliche Sach-, Geld- und Dienstleistungen von und gegenüber der Leuenberger Solution an ihrem jeweiligen Sitz zu erfüllen.
4. Vergütung
4.1 Höhe der Vergütung
Die Vergütung für alle vertraglichen Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Hat die Leuenberger Solution eine durch den Kunden beantragte oder angenommene Leistung erbracht, ohne dass zuvor die durch den Kunden zu leistende Entschädigung festgelegt worden ist, so gilt für Sachleistungen der durchschnittliche Marktpreis für Endkunden als vereinbart. Der durch die Leuenberger Solution gegenüber anderen Kunden in Rechnung gestellte Preis wird als durchschnittlicher Marktpreis vermutet. Für Dienstleistungen, welche von Montag bis Freitag (mit Ausnahme der am Sitz der Leuenberger Solution geltenden Feiertage) zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr erbracht werden ("Bürozeiten"), gilt mangels anderweitiger Abrede für Beratung und Projektmanagement sowie für technische Dienstleistungen ein Stundenansatz von CHF 200.- (exkl. Mehrwertsteuer) als vereinbart. Bei Schulungen, Instruktionen oder Produktionsbegleitungen sind es 150.- (exkl. Mehrwertsteuer). Bei Entwickler Arbeiten werden 230.- (exkl. Mehrwertsteuer) verrechnet. Bei Dienstleistungen, welche im Interesse des Kunden, insbesondere infolge zeitlicher Dringlichkeit oder infolge des gewünschten Zeitfensters, ausserhalb der Bürozeiten erbracht werden, ist zuzüglich zu diesem Stundenansatz ein Zuschlag von 50% (exkl. Mehrwertsteuer) pro Arbeitsstunde geschuldet. Dienstleistungen werden im Viertelstundentakt abgerechnet und aufgerundet (d.h. jede angebrochene Viertelstunde wird zu 25% des anwendbaren Stundensatzes in Rechnung gestellt).
4.2 Mehrwertsteuer
Mangels anderer Abrede ist die Mehrwertsteuer gegenüber Geschäftskunden im vereinbarten, an die Leuenberger Solution zu leistendem Entgelt nicht enthalten und wird bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.3 Spesen und Nebenkosten
4.3.1 Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand belastet. Spesen und Nebenkosten, welche zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind (z.B. Lieferkosten, Meetings, Fahrpauschalen), können dem Kunden mangels anderer Vereinbarung zusätzlich für die Hauptleistung vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt werden.
4.3.2 Die An- und Rückfahrt zum Kunden bzw. durch den Kunden bestimmten Einsatzort wird für die jeweilige Dienstleistung anwendbaren Stundenansatz verrechnet.
4.4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.4.1 Mangels anderer Abrede ist die Leuenberger Solution dazu berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen von der vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, ohne dass der Kunde dafür ein Skonto vom vereinbarten Entgelt in Abzug bringen kann.
4.4.2 Der Kunde hat die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zu begleichen. Ohne Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Zahlungsfrist erklärt sich dieser mit zugestellten Rechnungen einverstanden. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung/Mahnung zugestellt und die daraus entstehenden Verzugszinsen von 10% p. A. geschuldet. Die Leuenberger Solution hat das Recht, die Erbringung aller ihrer weiteren Leistungen einzustellen, bis die Ausstände beglichen sind.
4.4.3 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug, so werden sämtliche zugunsten von Leuenberger Solution bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 10.6) und das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung (Ziff. 15.3) erstrecken sich auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Leuenberger Solution und dem sich in Verzug befindlichen Kunden.
5. Subunternehmer und -Auftragnehmer
Die Leuenberger Solution ist berechtigt, gegenseitig die Ausführung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu übernehmen. Ebenso ist die Leuenberger Solution berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden Subunternehmer oder Unterauftragnehmer einzubinden. Dabei wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunternehmern- und/oder Unterauftragnehmer im Interesse des Kunden liegt (vgl. für die Haftung Ziff. 13 unten).
6. Erstellung von Websites, Onlineshops, Grafik, Design, Layout und anderer grafischer Produkte
6.1 Vertragsinhalt
6.1.1 Websites, Onlineshops, Onlinewerbung, elektronische und gedruckte Newsletter sowie alle anderen grafischen Produkte ("Produkt/e") werden innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens nach den Wünschen des Kunden erstellt. Soweit der Kunde keine ausdrücklichen Instruktionen erteilt hat, ist die Leuenberger Solution ohne vorgängige Mitteilung dazu berechtigt, diese Produkte nach eigenem Ermessen im Interesse des Kunden auszugestalten.
6.1.2 Die Leuenberger Solution ist dazu berechtigt bzw. nach Ab- und Rücksprache, auf von ihr erstellten Websites, Onlineshops, Online Werbung, Newsletter und anderen grafischen Produkten einen Hinweis auf ihre Firma und ihre Urheberschaft sowie einen Link auf ihre eigenen Websites anzubringen.
6.2 Immaterialgüterrechte
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, bleibt die Leuenberger Solution Inhaberin sämtlicher Immaterialgüterrechte, welche in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Kunden entstanden oder erworben worden sind. Dem Kunden ist die Verwendung dieser Produkte daher nur im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarung gestattet (Lizenzvertrag). Für jede nicht vorgesehene oder nicht vorgängig vereinbarte Verwendung ist die vorgängige schriftliche Zustimmung der Leuenberger Solution erforderlich.
6.3 Lieferung und Annahme
6.3.1 Der Kunde muss unmittelbar nach Lieferung des erstellten Produkts sorgfältig und umfassend prüfen, ob dieses seinen Anforderungen entspricht. Vor der Vervielfältigung von Grafiken hat der Kunde einen Probedruck in den entsprechenden Grössenverhältnissen vorzunehmen.
6.3.2 Das Produkt gilt durch den Kunden als genehmigt, soweit die mangelhaften Produkteigenschaften nicht innert 5 Tagen schriftlich oder per E-Mail nach der Ablieferung beanstandet werden.
6.3.3 Erfüllt das Produkt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften nicht oder sind Instruktionen des Kunden nicht eingehalten worden, so nimmt die Leuenberger Solution eine unentgeltliche Nachbesserung vor, sofern das Produkt noch nicht genehmigt worden ist. Soweit eine solche Nachbesserung möglich ist, hat der Kunde weder einen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises noch auf Ersatz der Kosten für eine allfällige Ersatzvornahme durch eine Drittperson.
6.4 Rechtmässige Verwendung
Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Produkte nur rechtsmässig zu verwenden insbesondere keine Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen und keine unlautere Massenwerbung zu versenden. Bei unrechtmässiger Verwendung von der Leuenberger Solution hergestellten Produkten sind erstere zur sofortigen Vertragsauflösung gegen volle Entschädigung berechtigt.
7. Anpassungen, Herstellung neuer und Modifikation bestehender Software
Für die Anpassungen sowie für die Herstellung und Änderung von Software für den Kunden gelten Ziff. 6.1 - 6.4 sinngemäss. Da es sich bei diesen Leistungen nicht um standardisierte Produkte handelt, haftet die Leuenberger Solution nur für die sorgfältige Entwicklungstätigkeit, nicht hingegen für einen Erfolg. Dem Kunden zur Verwendung überlassene Programme und deren Datenträger dürfen ohne Zustimmung der Leuenberger Solution nicht vervielfältigt, Dritten veräussert oder kunden intern durch mehr Personen als vereinbart und ursprünglich vorgesehen verwendet werden.
8. Hosting, Website- und Serverbetrieb
8.1 Die Leuenberger Solution kann zur Erfüllung dieser Leistungen die IT-Infrastruktur von Drittunternehmen in Anspruch nehmen. Soweit die Leuenberger Solution beim Vertragsabschluss auf die Zusammenarbeit mit diesem Drittunternehmen hinweisen, sind für die Kunden die Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens verbindlich. Hat Leuenberger Solution im Einverständnis mit dem Kunden Leistungen eines Drittanbieters in Anspruch genommen, so kann der Vertrag mit Leuenberger Solution durch den Kunden nicht vor Ablauf der auf die Leistungen dieses Drittanbieters anwendbaren Kündigungsfrist aufgelöst werden.
8.2 Soweit eine Vertragsverletzung auf einer Pflichtverletzung seitens des bekannt gegebenen Drittunternehmens beruht, haftet Leuenberger Solution nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des entsprechenden Drittunternehmens, nicht hingegen für dessen Pflichtverletzungen. Soweit dem Kunden gegenüber dem fehlbaren Drittunternehmen kein direkter Anspruch zusteht, tritt Leuenberger Solution ihre entsprechenden Schadenersatzansprüche dem Kunden ab.
8.3 Für die Funktionsfähigkeit des Internets, des Netzwerks und andere nicht im Einflussbereich der Leuenberger Solution liegenden Faktoren, können diese nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das vereinbarte Entgelt bleibt auch dann geschuldet, wenn die Website oder der Server aufgrund einer ausserhalb des Machtbereiches von Leuenberger Solution liegenden Störung zwischenzeitlich gar nicht oder nicht einwandfrei betrieben werden kann.
8.4 Im Übrigen finden auf Hosting, Website- und Serverbetrieb die Bestimmungen betreffend Servicearbeiten und andere Dienstleistungen (Ziff. 9) sinngemäss Anwendung.
9. Servicearbeiten und andere Dienstleistungen
9.1 Bereitschaftsdienst / Reaktionszeit
9.1.1 Die Leuenberger Solution bemüht sich darum, Anfragen betreffend Servicearbeiten und alle anderen Dienstleistungen so rasch als möglich zu erledigen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist Leuenberger Solution nicht dazu verpflichtet, Servicearbeiten zu erledigen oder dabei eine bestimmte Reaktionszeit einzuhalten. Eine solche Pflicht kann insbesondere nicht aus der Erledigung vorheriger Servicearbeiten abgeleitet werden.
9.1.2 Sichert die Leuenberger Solution dem Kunden ausdrücklich eine maximale Reaktionsfrist zu, so ist sie dazu verpflichtet, dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der vereinbarten Reaktionsfrist einen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, welcher sich während der üblichen Bürozeiten um die sorgfältige und fachgerechte Problembehebung bemüht. Die tatsächliche Behebung eines festgestellten und behandelten Problems kann nicht garantiert werden.
9.2 Nachbesserungsrecht des Kunden
Sind die ausgeführten Servicearbeiten nach der Ansicht des Kunden mangelhaft, so hat er dies der Leuenberger Solution innert 5 Tagen, seit Ausführung der entsprechenden Arbeit, dies schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Andernfalls gelten diese Mängel als genehmigt. Bei rechtzeitiger und begründeter Mitteilung behebt bzw. korrigiert die Leuenberger Solution mangelhafte ausgeführte Servicearbeiten kostenlos. Bei Nachbesserung der Servicearbeiten innert angemessener Frist steht dem Kunden kein Anspruch auf Preisnachlass oder Ersatzvornahme der Servicearbeiten durch einen Dritten auf Kosten von Leuenberger Solution oder auf Schadenersatz zu.
9.3 Beratung und Abklärungen
Das Erstgespräch von max. 2 Std. wird dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Für weitere Termine und oder Abklärungen, Analysen etc. nach Wunsch des Kunden werden in Rechnung gestellt à 200.- (exkl. Mehrwertsteuer). Für die Erstellung von Projekt-Offerten werden immer 3% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt, auch bei Nichtausführung oder Auftragsabsage durch den Kunden.
10. Verkauf von Hard- und Software und anderen Verkaufsgegenständen
10.1 Vertragsabschluss, Produktinformationen und Verfügbarkeit
10.1.1 Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch die Leuenberger Solution zustande. Von Leuenberger Solution bekannt gemachte Produktinformationen sind verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie in einer individuellen Offerte enthalten sind, nicht hingegen, wenn sie einer allgemeinen Bekanntmachung (Werbeprospekt, Onlineshop, allgemeines Kundenanschreiben, etc.) enthalten sind.
10.1.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich bestellte Verkaufsgegenstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grundsätzlich nicht im Lagerbestand von Leuenberger Solution befinden, sondern anlässlich der Bestellung bei einem Drittlieferanten beschafft werden. Die Leuenberger Solution kann keinen Einfluss auf die künftige Verfügbarkeit von Produkten nehmen, welche sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in ihrem Lager befinden. Bis zur Lieferung der bestellten Produkte, durch den Drittlieferanten, steht der Vertrag daher unter den auflösenden Bedingungen, dass Leuenberger Solution das bestellte Produkt zu den bisherigen Konditionen von Drittlieferanten beziehen kann.
10.2 Vergütung
Beim für den Verkauf von Hardware vereinbarten Preis sind Kosten und Aufwand für die Installation erforderlicher Software und Treiber nicht inbegriffen. Beim Verkauf von Software ist der Aufwand für deren Installation nicht inbegriffen.
10.3 Instruktionen und Bedienungsanleitungen
10.3.1 Bedienungsanleitungen und andere schriftliche Instruktionen werden dem Kunden insoweit in Papierform geliefert, als solche seitens der Lieferanten von Leuenberger Solution geliefert worden sind. Der Kunde erklärt sich daher dazu bereit, bei Fehlen, Unvollständigkeit oder Widersprüchlichkeiten entsprechender schriftlicher Dokumentationen die Online zugänglichen Instruktionen zu konsultierten.
10.3.2 Persönliche Instruktionen zur Verwendung, Modifizierung und Wartungen gelieferter Verkaufsgegenstände sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und werden auf Wunsch gegen separate Vergütung vorgenommen.
10.4 Stornierung / Umtausch / Rückgabe
Der Kunde hat Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe bei Mängeln am Kauf im Rahmen der anwendbaren Garantiebestimmungen (siehe Ziff. 11). Zu anderweitig begründetem Umtausch oder Rückgabe sowie zur Stornierung ist der Kunde nach erfolgter Bestellung ohne ausdrückliche Zustimmung von Leuenberger Solution nicht berechtigt.
10.5 Lieferung und Bezahlung
10.5.1 Die Leuenberger Solution liefert Produkte, welche sich im Zeitpunkt der Bestellung in ihrem Lager befinden, innert 10 Tagen nach Bestellungseingang aus. Sich nicht an Lager befindliche Produkte werden spätestens innert 10 Tagen nach Zustellung, durch den Drittlieferanten oder der Leuenberger Solution dem Kunden ausgeliefert. Eine Maximaldauer der Lieferfrist des Drittherstellers wird nicht garantiert.
10.5.2 Bei Nichtabnahme, der durch den Kunden bestellten Produkte, innert 20 Tagen seit der ersten Aufforderung zur Abholung bzw. dem ersten erfolglosen Zustellungsversuch ist die Leuenberger Solution ohne weitere Nachfristsetzung dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen. Anstelle der Geltendmachung des effektiven Schadens ist Leuenberger Solution auch berechtigt, dem Kunden 20% des Kaufpreises als pauschale Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.
10.6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller durch den Kunden geschuldeten Forderungen verbleiben alle gelieferten Produkte im Eigentum von Leuenberger Solution.
10.7 Software / Lizenzvertrag
10.7.1 Durch den Kauf von Software von Drittherstellern entsteht kein Lizenzvertrag zwischen Leuenberger Solution und dem Kunden. Inhalt und Umfang des Nutzungsrechts des Kunden von Immaterialgüterrechten des Herstellers bzw. Urhebers der Software richten sich ausschliesslich nach deren Lizenzbestimmungen. Der Kunde allein ist für die Einhaltung der lizenzvertraglichen Pflichten gegenüber dem Hersteller bzw. Urheber der Software verantwortlich. Die Leuenberger Solution übernimmt keine Verantwortung für die unrechtmässige Verwendung und Weiterverbreitung von Software durch den Kunden.
10.7.2 Mit dem Kauf der Software erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers einverstanden. Er bevollmächtigt die Leuenberger Solution zur Annahme der entsprechenden Lizenzbestimmungen im Namen des Kunden.
11. Garantierechte des Kunden bei Kauf- und Wertverträgen
11.1 Anwendbarkeit der Herstellergarantie und Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungs-bestimmungen
11.1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechte des Kunden bei jeglicher Mangelhaftigkeit körperlicher Vertragsgegenstände abschliessend und ersetzen die Gewährleistungsbestimmungen nach Art. 197 ff. und Art. 365 ff. OR. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, namentlich das Recht des Kunden auf Wandelung und Minderung sowie die Haftung für Mangelfolgeschäden, werden wegbedungen.
11.1.2 Die Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers des erworbenen Produkts ("Herstellergarantie"). Der Kunde erklärt sich durch seine Bestellung mit der Herstellergarantie einverstanden, soweit er bis zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Möglichkeit hatte, sich Kenntnis über die entsprechenden Garantiebestimmungen zu verschaffen.
11.2 Hardware
11.2.1 Fehlen Hersteller Garantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so hat die Leuenberger Solution rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum ("Garantiefrist") nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (Occasionsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als Sachmangel.
11.2.2 Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 11.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und -Bestandteilen ("Wartezeit") weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nimmt die Leuenberger Solution innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.
11.3 Software
Die Qualität der von Drittherstellern produzierten Software kann Leuenberger Solution nicht beeinflussen. Jegliche Haftung für durch Dritte hergestellte Software wird deshalb wegbedungen. Die Leuenberger Solution gibt dem Kunden niemals eine Zusicherung, dass die Software mit der neuen oder bestehenden Hardware des Kunden kompatibel ist. Die Leuenberger Solution tritt allfällige ihnen gegenüber dem Dritthersteller oder Dritthändler zustehende Gewährleistungsrechte dem Kunden ab.
11.4 Rügefrist
Durch den kaufenden Kunden festgestellte Mängel, für welche Leuenberger Solution gewährleistungspflichtig ist, sind innert 5 Tagen, seit Feststellung des Mangels, schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Andernfalls gelten entsprechende Mängel als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs- und Garantierechte als verwirkt.
12. Andere Leistungen
Erbringt die Leuenberger Solution Leistungen, welche nicht unter eine oder mehrere Kategorien nach Ziff. 6-10 dieser AGB fallen, so finden diejenigen Klauseln dieser Bestimmungen Anwendung, welche dem zu regelnden Sachverhalt aufgrund der Ähnlichkeit der dort geregelten Sachverhalte am nächsten sind.
13. Haftung für Vertragsverletzungen gegenüber dem Kunden
13.1.1 Die Leuenberger Solution verpflichtet sich dazu, alle ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und nach den anerkannten Leistungsstandards zu erfüllen. Sie haftet für den unmittelbaren Schaden an den Vertragsgegenständen (Produkten), welchen sie ihren Kunden durch die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung verursacht. Für alle übrigen Schäden, namentlich für Schäden an Eigentum des Kunden und Dritter, für entgangenen Gewinn des Kunden sowie für sonstige Mangelfolgeschäden haftet die Leuenberger Solution ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
13.1.2 Bei der Beiziehung von Subunternehmern und Unterauftragnehmern haftet die Leuenberger Solution nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädigung in Bezug auf die Auswahl und Instruktion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunternehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten war.
14. Vertraulichkeit, Datenschutz und Lauterkeit
14.1 Datenschutz
Alle Vertragsparteien halten sich bei der Bearbeitung und Aufbewahrung sämtlicher Daten der anderen Vertragsparteien an die Bestimmungen des Datenschutzrechts.
14.2 Vertraulichkeit
14.2.1 Alle Vertragspartner verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und allfällige beigezogene Hilfspersonen, Subunternehmer und Auftragnehmer gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannter Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des Vertragspartners beziehen und ihnen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zugänglich werden, anzuhalten.
14.2.2 Mangels abweichender Vereinbarung ist die Leuenberger Solution unter Wahrung allfälliger Geschäftsgeheimnisse dazu berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen sowie das Bestehen eines entsprechenden Vertragsverhältnisses zwecks Referenzangabe Dritten bekannt zu geben oder zu veröffentlichen.
15. Vertragsdauer und -auflösung
15.1 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer von Dauerschuldverhältnissen richtet sich nach der Einzelvereinbarung. Mangels anderer Abrede können alle unbefristeten Dauerschuldverhältnisse unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
15.2 Untergang und Beschädigung des Vertragsgegenstands vor Ablieferung
Geht der Vertragsgegenstand vor Ablieferung an den Kunden ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln durch die Leuenberger Solution unter oder wird dieser beschädigt, so ist die Leuenberger Solution dennoch zum Ersatz ihrer Aufwendungen durch den Kunden berechtigt. Bei einer Werteinbusse von weniger als der Hälfte hat der Kunde den durch die Beschädigung verursachten zusätzlichen Aufwand zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt zu bezahlen. Bei einer Werteinbusse von mindestens der Hälfte des Werts des Endprodukts steht dem Kunden das Wahlrecht zu, ob er die zusätzlichen Kosten trägt und auf der gehörigen Vertragserfüllung besteht oder ob er gegen Entschädigung der angefallenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktritt.
15.3 Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
Aus wichtigem Grund können Dauerschuldverhältnisse (Zeitpunkt einer Bestimmung) und Einmalschuldverhältnisse (Zeitpunkt für den Eintritt der Rückwirkung einer Bestimmung oder Vereinbarung) mit sofortiger Wirkung ohne Beachtung einer Frist aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, welche zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
a) Wenn der Vertrag ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei nicht oder nur unter erheblichem Mehraufwand erfüllt werden könnte (Ziff. 15.2 bleibt vorbehalten).
b) Wenn der Vertrag aufgrund des Verhaltens eines Drittunternehmens nicht oder nicht zu den im Wesentlichen vereinbarten Konditionen erfüllt werden kann.
c) Wenn sich die andere Partei seit mindestens 15 Tagen mit der Bezahlung einer Schuld in Verzug befindet.
d) Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat oder sich in Gläubigerverzug befindet und die durch die Leuenberger Solution angesetzte dreitägige Nachfrist nach Ziff. 2 unbenutzt verstrichen ist.
e) Wenn die andere Vertragspartei durch oder mittels des Vertragsgegenstands Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.
f) Wenn der Vertragsgegenstand unlauterem oder sonstigem widerrechtlichem Verhalten des Kunden dient.
g) Jede (andere) schwere Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Vertragspartei. Der Kunde kann sich nur auf die Kündigung bzw. dem Rücktritt nach der Literatur a) und Literatur b) berufen, wenn die vereinbarte Leistung durch die Leuenberger Solution mehr als 45 Tage nach der Bestellungsbestätigung noch nicht erbracht worden ist. Wird der Vertrag aus Gründen gemäss der Literatur c), d), e), f) oder g) aufgelöst, so hat die Gegenpartei der kündigenden Partei den aus dem Dahinfallen des Vertrags entstandenen Schaden zu ersetzen und sie so zu stellen, wie wenn der Vertrag während weiterer drei Monate erfüllt worden wäre. Bei Einmalschuldverhältnissen wird vermutet, dass der ganze Vertrag innert dieser drei Monate erfüllt worden wäre.
16. Nachvertragliches Konkurrenzverbot
Der Kunde ist während 24 Monaten nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers, Subunternehmers oder Unterauftragnehmers für die Leuenberger Solution nicht berechtigt, mit diesem direkt eine vertragliche Beziehung aufzunehmen. Im Falle von Zuwiderhandlungen sind 30% des durch den Kunden dem Arbeitnehmer, Subunternehmer oder Unterauftragnehmer bezahlten oder versprochenen Entgelts, welches für dessen Leistungen während dieser 24-monatigen Frist vereinbart oder ausgerichtet worden ist, als Konventionalstrafe der Leuenberger Solution zu vergüten. Die Geltendmachung eines höheren effektiven Schadens bleibt vorbehalten.
17. Verschiedenes
17.1 Änderungen und Ergänzungen
Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzende Abreden sind auch in anderer Form zulässig.
17.2 Unwirksame und undurchführbare Bestimmungen
Sollten einzelne der in diesen AGB vereinbarten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dies die Gültigkeit der übrigen vereinbarten Regelungen nicht berühren. In einem solchen Fall sind die AGB derart auszulegen bzw. anzupassen, dass die von den Parteien mit diesem Vertrag beabsichtigten Ziele, soweit rechtlich zulässig, möglichst so umgesetzt werden können, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn die ungültige oder undurchführbare Bestimmung hätte angewendet werden können. Dasselbe gilt für ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Klauseln eines mündlichen oder schriftlichen Vertrags, auf welchen die vorliegenden AGB gemäss Ziff. 1 derselben anwendbar sind.
17.3 Kein Verzicht
Unterlässt eine Partei die Geltendmachung von Rechten oder übt sie Nachsicht gegenüber der anderen Partei, so hat dies für die unterlassende oder nachsichtige Partei keine Beschränkung ihrer Rechte zur Folge. Die Unterlassung der Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt weder als Verzichtserklärung
in Bezug auf die im Vertrag enthaltenen Rechte noch als Erklärung, auf die Geltendmachung von weiteren Vertragsverletzungen zu verzichten. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf eine Bestimmung dieses Vertrages gilt nur, wenn sie von der erklärenden Partei schriftlich abgegeben worden ist.
17.4 Abtretung und Verrechnung
17.4.1 Die Rechte der Parteien gemäss diesem Vertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden.
17.4.2 Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
17.5 Zuständigkeit und anwendbares Recht
17.5.1 Rechtswahl
Auf diesen AGB unterstehende einzelvertragliche Vereinbarungen findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
17.5.2 Zuständigkeit
Für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Anwendungsbereich diesen AGB unterstehenden einzelvertraglichen Vereinbarungen ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen (namentlich betreffend die Gültigkeit, den Abschluss, die Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung) sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Leuenberger Solution zuständig. Vorbehalten bleibt das Recht der Leuenberger Solution, dem Kunden an seinem Sitz oder Wohnsitz oder am Erfüllungsort der charakteristischen Leistung zu verklagen.
Leuenberger Solution ist vertreten durch Peter A. Leuenberger in Mörigen/BE (Schweiz).
Februar 2020.
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