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Vertrag-med-ipfege-service_21.05.2021
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Marten  Wiersma

med-ipflege Service

     

               

              Gut aufgehoben

Dienstleistungsvertrag - Betreuungsleistungen

Stand: 20. 05..2021 

Frau/Herr ...............................................................................Geb. Datum  ...................

Anschrift/Tel: .......................................................................................................................................

                         .......................................................................................................................................

vertreten  durch: ....................................................  als Bevollmächtigte/r oder  rechtliche/r Betreuer/in

nachstehend Auftraggeber genannt -

und

   med-ipflege  Sanderstr. 15, 46045 Oberhausen, Tel. 0208 – 86 01 88, med.ipflege.oberhausen@gmail.com

Nachstehend med-ipflege genannt -  schließen folgenden Servicevertrag:

§ 1 Leistungen  

(1)  med-ipflege erbringt Betreuungsleistungen in private Haushalte und in Sonderfällen, ggfs. haushaltsnahe Dienstleistungen und Interimspflege  im Rahmen eines Entlastungsbudgets. Die jeweils verabredete(n) Leistung(en) werden in der Leistungsvereinbarung (Anlage 1) schriftlich vereinbart. Die Leistungsinhalte sind in in §2 definiert.  

(2) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie  werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von dem Auftraggeber abgezeichnet oder mündlich vereinbart.  

(3) Die Leistungen werden vom Inhaber der Fa. med-ipflege persönlich erbracht.

Grundlagen der Vergütungsrechnung  

(4) Der Auftraggeber erhält zu Leistungen nach § 45a SGBXI jedem Monat einen Honorarforderung. Der Betrag wird fällig ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Erhalt.

med-ipflege ist berechtigt, Entgelte für die Leistungen nach § 1 anzupassen, wenn sich veränderte Kalkulationsgrundlagen ergeben. med-ipflege wird dem Auftraggeber entsprechenden Anpassungen spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Auftraggeber steht es frei, die neue Vergütung abzulehnen und sein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. 

§ 2  -  Vertragsgegenstand

med-ipflege bietet Hilfe an für proaktive, zukunftsoffene Menschen oder Familien in der eigenen Häuslichkeit. Ziel ist es, da zu begleiten und zu unterstützen, wo es benötigt wird. Einzelheiten sind dem Auftraggeber im bekannten Leistungskonzept schon vor Vertragsabschluss in geeigneter Weise bekannt gemacht worden.

Der Service umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Sachleistungen nur in Sonderfällen sofern machbar und realisierbar. Anlassfreie Aufwändungen zur normaler Lebensführung und -gestaltung  (“Fehl- + Überversorgung”) werden nicht erbracht. Als Sozialbroker mit med. Pflege im Kernangebot werden Facility-Leistungen i.d.R. nur vermittelt. Anerkannte  Service-Kräfte werden im Vertretungs- und Verhinderungsfall  ihr Manpower selbständig in Rechnung stellen. Deren Part am Entlastungsbetrag gilt dann als verbraucht.

Interimspflege bucht der Auftraggeber on demand. Entweder aus dem Pool der Mitbewerber oder bei med-ipflege. Das Angebot von Interimspflege ist allenfalls ein enggeführter Sonderfall und niemals ein regulärer Vertragsbestandteil.  Abrechnungen erfolgen ausschließlich dual: Budget-Regelungen unterliegen  individuelle Zielvereinbarungen mit Kostenträger. Deren Inhalte ist mit med-ipflege als “Dritte” nicht verhandelbar.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei weitergreifende Serviceleistungen, insbesondere dann, wenn sein mtl. Budget erschöpft ist, er alle in Auftrag gegebene Leistungen privat zu zahlen hat. Im Regelfall  wird med-ipflege erbrachte Leistungen aus diesem Vertrag niemals direkt mit Pflegekassen oder „Amt für soziale Dienste“ (Sozialamt) abrechnen; Ausnahme: Es liegt ein Abtrittserklärung vor (Anlage 4).

Sonderfällen im hauswirtschaftlichen Bereich betreffen: Reinigung der Wohnung, Flächen im allgemein üblichen Lebensbereich, Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln, Zubereitung von Mahlzeiten in der häuslichen Umgebung, Betten beziehen, Wäschepflege und Bügeln in der häuslichen Umgebung, Spülen, Aufräumen, Begleitung zu Einkäufen, Arzt- und Behördenbesuchen, bei Besuch kulturellen Veranstaltungen oder Spaziergängen. Diese exemplarische Liste kann intrasituativ angepasst werden, weil die Zahl der benannten Leistungen keine Grenzen kennt. Der Service ist Zeitlimitiert bzw. sollte - bei gewünschte Komplettübernahme durch die Pflegekasse - ein Aufwand von € 125 mtl. nicht überschreiten.

Preisübersicht und Zusammensetzung:

Für Selbstzahler / Privatzahler ohne Eingradung in einen Pflegegrad und bei Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b im SGB XI in Höhe von monatlich 125,00 € (ab Pflegegrad I) 

* Preis je Stunde 32 €

* minütlich 0,53 €


Die Anfahrt ist im Preis enthalten.

§ 3  -  Datenschutz und Schweigepflicht

med-ipflege dokumentiert beim Auftraggeber ordnungsgemäß die erbrachte Dienstleistung in seiner von ihm geführten und verwaltete persönliche elektronische Gesundheits- und Pflegeakte. Im Idealfall. Zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung (Lese- und Schreibberechtigung) soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist und dem im Auftrag gegebene Versorgungs-Prozedere dienlich ist. Führt der Auftraggeber (noch) keine eigene Akte, übernimmt  med-ipflege temporär die erforderliche Dokumentation im Rahmen seiner Qualitätssicherung. 

Eine Entbindung  der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und durch den Auftraggeber erfolgen.

§ 4  -  Rechnungslegung

med-ipflege erstellt monatlich eine Rechnung über erbrachte  Betreuungsleistungen. Diese ist von dem Auftraggeber zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist zu zahlen auf folgendes Konto:

Deutsche Bank Oberhausen

IBAN: DE94 3657 0024 0413 4268 00 

BIC: DEUTDEDB365

Hinweis: Da der Entlastungsbetrag nach § 45b des SGB XI angespart werden kann, verfällt er nicht, wenn zeitweilig - auch über Monaten hinweg - keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse gibt Auskunft über den zur Verfügung stehenden, angesammelten Betrag, da aus Datenschutzgründen generell gegenüber Anbieter wie  med-ipflege keine Auskünfte erteilt werden.

Angeforderte Mehrleistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b des SGB XI hinausgehen werden von der Pflegekasse nicht erstattet. Diese werden von med-ipflege privat in Rechnung gestellt. Hinweis: Mehraufwand wie auch Interimspflege ist Steuerbegünstigt. Als weiterer Vorteil: ohne Mehrwertsteuer da der zugelassene Anbieter n. § 124 SGBV befreit ist von der Umsatzsteuer. Nimmt der Auftraggeber kostengünstige Interimspflege in Anspruch, z.B. bei ausgereizter sonstiger Versorgung, wird diese per PAYPAL an Ort und Stelle bezahlt. Kontoauszüge gelten als Beleg. Treten techn. Probleme, Kartenverlust etc. auf,  wird Interimspflege hilfsweise gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5  -  Haftung

med-ipflege haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den Bestimmungen des BGB (Bürgerlichen  Gesetzbuch) und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind. Der unschätzbarer Vorteil: der Auftrag-Geber kann auch Interimspflege buchen ohne gezwungen zu werden als Arbeit-Geber aufzutreten mit all den dazugehörigen Pflichten und Haftungs-Risiken!

 
§ 6  -  Beendigung/Kündigung/Ruhen des Vertrages

Dieser Vertrag  ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung  oder Tod des Auftraggebers. Der Vertrag kann innerhalb der nachfolgend  benannten Fristen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(1) Der Mandant kann den Vertrag mit einer Frist von einer Woche ordentlich kündigen.

(2) med-ipflege kann den Servicevertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.  

(3) Darüber hinaus können der Auftraggeber und med-ipflege den Vertrag ohne Einhaltung einer  Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung des Auftraggebers, oder wenn der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnungen von mehr als zwei Wochen in Verzug ist.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

   (5) Bei vorübergehender Abwesenheit ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. 

§ 7  -  Informationen in Notfällen

In Notfällen, z.B bei starker Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Auftraggebers verpflichtet sich med-ipflege nachfolgend benannte Person unverzüglich zu benachrichtigen:

Frau/Herr ................................................................................................................ (Name, Vorname)

.......................................................................................................................................

...............................................................................................................      (Anschrift, Telefon, e-mail)

Frau/Herr ...............................................................................................................  (Name, Vorname)

........................................................................................................................................

..............................................................................................................(Anschrift, Telefon
 und e-mail)

§ 8  -   Beschwerderecht

Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, dass med-ipflege ein festgelegte  interne und externe Beschwerdemanagement gewährleistet. Auf der Homepage unter “Produkten” sind alle Standards beschrieben, mit Informationen, Anschriften, eMail: mmw.beschwerdemanagement@gmail.com und Telefonnummern, an die sich der Auftraggeber mit Beschwerden wenden kann.

§ 9  -   Besondere Vereinbarungen - folgende Nebenbestimmungen gelten:  

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sein Entlastungsbetrag nicht für zweckwidrige Pflegeleistungen zu nutzen.
  2.  ...........................................................................................................................................

(Angaben z. B. für besondere Wünsche des Auftraggebers, eigenständige Zutrittsberechtigung, Aushändigung der Wohnungsschlüssel, Zeit vereinbarung, Kooperationspartner etc.)

§ 10  -   Vertragsaushändigung/Unterschriften

Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst sämtlichen Anlagen. Der Vertrag tritt ab dem ______________ in Kraft.

Ort, Datum                                                                       Ort, Datum

……………………......................................................                      ........................................................
Unterschrift Auftraggeber                                             Unterschrift med-ipflege

Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird

Anlage 1 Leistungsvereinbarung

Anlage 2 Vertrag über die Aushändigung der Wohnungsschlüssel

Anlage 3 Leitgedanke

Anlage 4  Abtretungserklärung


Anlage 1 -  

Leistungsvereinbarung

zwischen:

Name: _______________________________Vorname:___________________ Anschrift: ____________________________ Telefon: _____________________

und

med-ipflege

Sanderstraße  15

46045 Oberhausen

Folgende Zeiten / Leistungen werden ab dem _________________________ erbracht: 

◻ Montag

◻ Dienstag

◻ Mittwoch

◻ Donnerstag

◻ Freitag

Einsätze: _________ mal wöchentlich ________ Min.

 0,9 Stunden[54 Minuten) x 4,33 (Wochendurchschnitt) = 3,9 Stunden = € 125,00 mtl .  

Die Leistungen finden nach individueller Absprache mit dem Auftraggeber oder Angehörigen statt. Der Aufgabenbereich erstreckt sich nach in § 2 definierten Tätigkeitsbereichen.  

In Absprache können, je nach verfügbare Kapazitäten, auch andere Tage bzw. Zeitumfänge verhandelt werden, z.B. bei Verhinderung des Auftraggebers aufgrund eines Arztbesuches.  

Grundlage für die Rechnungsstellung ist die tatsächliche erbrachte zeitliche Dauer.  

Vertretungsregelung gibt es keine. Der Auftraggeber beauftragt bei Ausfällen bei Urlaub o.Ä. selbst Ersatz aus dem Pool Angebotsfinder.nrw.de oder eigenes Umfeld. Sofern gewünscht und machbar versucht  med-ipflege aus seinem Netzwerk eine Vertretung zu organisieren - ohne Gewährleistung.  

   Ort, Datum                                                 Ort, Datum

_______________________________             ________________________________  
Unterschrift  Auftraggeber                                  Unterschrift med-ipflege

Anlage 2 -  

Vertrag über die Aushändigung der Wohnungsschlüssel

Frau/Herr         ____________________________________________________________

Anschrift/Tel.   ____________________________________________________________ -    nachstehend Auftraggeber genannt

und med-ipflege als Anbieter, Sanderstr. 15, 46045 Oberhausen, Tel. 0208  – 860188 

- nachstehend med-ipflege genannt

schließen folgenden Vertrag:

Der Auftraggeber übergibt am  _____________________  med-ipflege folgende Schlüssel:

• Haustür _________________         • Garage _________________   Anzahl

• Wohnungstür ________________ • sonstige _________________  Anzahl  

• Briefkasten _________________  Anzahl

med-ipflege sichert zu, die Schlüssel vor unbefugtem Zugriff zu sichern, keine Duplikate  zu fertigen und sie jederzeit auf Wunsch zurückzugeben. Der Schlüssel wird mit einer  Nummer gekennzeichnet und in einem Schlüsseltresor aufbewahrt.  

Ort, Datum

Unterschrift des Auftraggebers                                          Unterschrift med-ipflege

   Die Schlüssel wurden an den Auftraggeber zurückgegeben:

Anlage 3  -

 Leitgedanke med-ipflege

Leitgedanke ist die Begleitung, Unterstützung,  Betreuung und Pflege von alten, behinderten, kranken Menschen in ihrer häuslichen  Umgebung mit Schwerpunkt neurologische Störungen dementieller art. Ziel ist die Stabilisierung und Verbesserung der Lebensqualität für diese  Personengruppen. Der Erhalt und die Förderung von Mobilität, Alltagskompetenzen, Eigenkontrolle und Selbstständigkeit ermöglichen Lebenszufriedenheit. Die Sicherung  des sozialen Umfeldes fördert einen Austausch mit Mitmenschen und Situationen außerhalb der Wohnung. Damit findet Integration statt.

Maßstab jeder Unterstützung sind die vorhandenen Ressourcen der Fähig- und Fertigkeiten, die genutzt und erschlossen werden können. Die Unterstützung kann darin bestehen, den Betroffenen Mut zuzusprechen, Risiken einzugehen, sich neuen Anreizen  auszusetzen, um somit neuen Erfahrungen und Erlebnissen zugänglich zu sein. Die  Betreuung trägt zur Schaffung einer gestaltungsfreudige Risikobereitschaft bei, durch vermitteln von Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger dient auch der Sicherung der eigenen Häuslichkeit für den Auftraggeber als Mensch, der, abstrakt gesehen, als pflegerisches Subjekt auf dem Schachbrett des Lebens figuriert. Die erlernten und erfahrenen Kompetenzen müssen durch die professionellen Pflegepräsenz unterstützt und gefördert werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den helfenden oder pflegenden Angehörigen ermöglicht eine kontinuierliche, qualitative Betreuung. Das Selbstwertgefühl des pflegenden Angehörigen zu unterstützen, z.B. durch ein Lob, ist wichtig.

Anlage 4   

 Abtretungserklärung

Name: _____________________________

Geb. am: ___________________________

Pflegekasse: ________________________

Vers.-Nr. ____________________________

Ich möchte, dass der mir zustehende Betrag aus den Leistungen der Angebote für Unterstützung im Alltag nach  §§ 45a und 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) direkt an  

med-ipflege

Sanderstr. 15
46045 Oberhausen

erstattet wird.

Ich erteile med-ipflege. die Erlaubnis, schriftlich sowie telefonisch Informationen über den abrechenbaren Betrag einzuholen.

Oberhausen ___________________

_______________________________

Unterschrift Versicherte/r bzw. Vertreter