Gesundheits- und Jugendschutz Konzept des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V.
Gesundheits- und Jugendschutz Konzept
I. Einleitung
Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Gesundheits- und Jugendschutz seiner Mitglieder zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis sicherzustellen. Das vorliegende Konzept beschreibt detailliert, wie die Schutzmaßnahmen gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), insbesondere in den Bereichen Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Suchtprävention, umgesetzt und kontrolliert werden. Der Verein verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der §§ 18, 21 und 23 KCanG, und fördert präventive Maßnahmen, um die Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren.
II. Kinder- und Jugendschutz
- Mindestalter und Zugangskontrollen
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist ausschließlich Mitgliedern ab 21 Jahren gestattet. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- Alterskontrollen: Beim Eintritt in die Vereinsräumlichkeiten müssen Mitglieder ihren Mitgliedsausweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Ohne diese Dokumente wird der Zutritt verweigert.
- Videoüberwachung: Alle Eingänge sind mit einer Videoüberwachung ausgestattet, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zutritt erhalten.
- Information über Jugendschutzvorschriften
Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. informiert seine Mitglieder umfassend über die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Informationsmaterial: In den Vereinsräumlichkeiten liegen, neben unserem Jugend- und Gesundheitskonzept, Broschüren aus, die über die Bestimmungen des KCanG, insbesondere den Jugendschutz, aufklären.
- Website:Â Auf der Website des Vereins sind alle relevanten Informationen zum Jugendschutz abrufbar.
- Verpflichtung zur Kenntnisnahme: Jedes Mitglied muss bei Eintritt in den Verein schriftlich bestätigen, dass es die Jugendschutzvorschriften zur Kenntnis genommen hat und sich zur Einhaltung dieser verpflichtet.
- Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
Die Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten des Vereins befinden sich mindestens 200 Meter entfernt von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen. Diese Vorgabe wird durch die Vorlage eines Lageplans bestätigt, der der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt wurde.
- Schutz der Anbauflächen und Räumlichkeiten
Um sicherzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Unbefugte keinen Zugang zu den Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten erhalten, werden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:
- Einbruchsichere Türen und Fenster: Alle Gebäude sind mit verstärkten Türen und vergitterten Fenstern ausgestattet.
- Kamerüberwachung: Die gesamte Fläche der Anbaugemeinschaft wird mit Überwachungskameras ausgestattet, um eine nahtlose Überwachung der Umgebung zu gewährleisten und den Zugriff durch unautorisierte Personen zu unterbinden.
- Sichtschutz: Sichtschutzmaßnahmen verhindern, dass die Anbauflächen von außen eingesehen werden können.
- Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte, geht der Verein wie folgt vor:
- Meldung an die Präventionsbeauftragte: Die Präventionsbeauftragte wird umgehend informiert und prüft den Vorfall.
- Kooperation mit dem Jugendamt: Der Verein arbeitet eng mit dem örtlichen Jugendamt zusammen. Im Bedarfsfall wird Kontakt mit der Behörde aufgenommen, um das Wohl des Kindes zu schützen.
- Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige
Zur Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige setzt der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. folgende Maßnahmen um:
- Mitgliedschaft nur für Volljährige: Der Club akzeptiert ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren.
- Kontrolle bei der Abgabe:Â Jedes Mitglied muss bei der Abgabe von Cannabis den Mitgliedsausweis und einen Lichtbildausweis vorlegen.
- Verpflichtungserklärung: Mitglieder verpflichten sich schriftlich, keine Cannabisprodukte an Minderjährige weiterzugeben.
- Verpackung: Die Cannabisprodukte werden in lebensmittelechten und geruchskonservierenden Kunststoff-Tüten an die Mitglieder ausgegeben.
III. Gesundheitsschutz und Suchtprävention
- Aufklärung über gesundheitliche Risiken
Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. informiert seine Mitglieder über die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
- Informationsmaterialien: In den Vereinsräumen liegen Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus, die über gesundheitliche Risiken, THC- und CBD-Gehalt sowie Dosierungsempfehlungen informieren.
- Workshops und Schulungen: Der Verein bietet regelmäßig Workshops an, in denen Mitglieder über risikoreduzierten Konsum und Suchtprävention informiert werden.
- Beratung durch die Präventionsbeauftragte: Der Präventionsbeauftragte steht für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung, um Mitglieder über die gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis zu informieren und bei Bedarf weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.Â
- Dokumentation der Weitergabemengen
Die Weitergabe von Cannabis wird lückenlos dokumentiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten werden.
- Erfassung jeder Abgabe:Â Jede Abgabe von Cannabis wird in der Anwendung erfasst.
- Überwachung der Höchstmengen: Die Anwendung stellt sicher, dass die zulässigen Abgabemengen pro Mitglied nicht überschritten werden.
- Rückverfolgbarkeit: Jede Charge kann vom Anbau bis zur Abgabe zurückverfolgt werden.
- Qualitätssicherung beim Anbau
 Der Anbau von Cannabis erfolgt unter strengen Qualitätsvorgaben. Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen:
- Verwendung von Stecklingen aus Saatgut:Â
Der Verein verwendet ausschließlich Stecklinge aus Saatgut, um eine gleichbleibende Qualität und Stabilität der Inhaltsstoffe der Sorten zu gewährleisten. Das Saatgut entspricht den gesetzlichen Qualitätsanforderungen. - Regelmäßige Laboranalysen: Die Produkte werden regelmäßig auf Schadstoffe und Verunreinigungen getestet, um eine einwandfreie Qualität zu gewährleisten und Risiken beim Konsum zu reduzieren. Die Analysen werden von der Firma LeadiX GmbH in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
- Dokumentation des Anbauprozesses:Â Der gesamte Anbauprozess wird schriftlich dokumentiert.
- Information zu den Sorten:Â Die Wirkungsweise, der THC- und CBD-Gehalt, die Chargen Nummer der entsprechenden Sorte werden bei der Ausgabe von Cannabis der Verpackung beigelegt.
IV. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis
- Vernichtung von Cannabisprodukten
Nicht weitergabefähiges Cannabis, das aufgrund von Schimmelbefall, Verunreinigungen oder Überproduktion nicht an Mitglieder abgegeben werden kann, wird sicher und rechtskonform vernichtet. Der Vernichtungsprozess umfasst folgende Schritte:
- Zerkleinerung des Materials: Das Cannabis wird mechanisch zerkleinert, um eine spätere Verwendung unmöglich zu machen.
- Vermischung mit unbrauchbarem Material: Anschließend wird das zerkleinerte Cannabis mit Wasser, Kaffeepulver, Teekräutern und Katzenstreu oder Zement vermischt, um es unbrauchbar zu machen.
- Sichere Entsorgung: Die unbrauchbare Mischung wird in einer abschließbaren Abfalltonne entsorgt, die vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
- Dokumentation der Vernichtung
Jede Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis wird detailliert dokumentiert, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Folgende Informationen werden schriftlich erfasst:
- Menge und Art des vernichteten Materials.
- Datum und Uhrzeit der Vernichtung.
- Zuständige Personen.
- Vernichtungsmethode.
Die Vernichtungsprotokolle werden archiviert und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
V. Präventionsbeauftragte
Die Präventionsbeauftragte des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung des Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts. Ihre Aufgaben umfassen:
- Schulungen und Informationsveranstaltungen: Die Präventionsbeauftragte führt regelmäßig Schulungen für die Mitglieder durch, im Anschluss der regulären Mitgliederversammlungen, um über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und die gesetzlichen Vorgaben aufzuklären.
- Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutz- und Gesundheitsvorschriften: Die Präventionsbeauftragte überwacht die Einhaltung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen und sorgt dafür, dass alle Mitglieder und Mitarbeitenden über die geltenden Jugendschutz- und Gesundheitsvorschriften informiert sind.
- Ansprechpartnerin für Mitglieder: Die Präventionsbeauftragte steht den Mitgliedern für Fragen zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf Suchtprävention, den sicheren Konsum von Cannabis sowie Fragen zum Gesundheits- und Jugendschutz.
- Kontinuierliche Weiterbildung: Die Präventionsbeauftragte bildet sich regelmäßig weiter, um über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzes und der Suchtprävention informiert zu bleiben. Schulungen werden mindestens alle drei Jahre durchgeführt, um die Sachkunde zu gewährleisten.
Präventionsbeauftragte des Vereins:
Lisa Hörle
Heerstrasse 3b
60488 Frankfurt am Main
VI. Praktische Umsetzung und Kontrollmechanismen
- Schulungen für Mitglieder und Mitarbeitende
Jeder Mitarbeitende und jedes Mitglied des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. wird bei Eintritt über die Inhalte des Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts geschult. Die Schulungen umfassen:
- Jugendschutzbestimmungen: Erklärungen zu den Altersgrenzen, Zutrittsregelungen und Maßnahmen zur Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige.
- Gesundheitsschutz und Suchtprävention: Hinweise auf die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sowie Informationen zu Präventionsmaßnahmen.
- Qualitätssicherung im Anbau: Schulung der am Anbau beteiligten Mitglieder zur Einhaltung der Anbaubedingungen, des Einsatzes von zugelassenen Düngemitteln und der Vermeidung von Kontaminationen.
- Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen
Die Präventionsbeauftragte führt regelmäßig interne Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die im Konzept beschriebenen Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Dazu gehören:
- Überprüfung der Abgabedaten: Kontrolle der Abgabemengen über die Anwendung, um sicherzustellen, dass die Höchstmengen pro Mitglied nicht überschritten werden.
- Zutrittskontrollen: Regelmäßige Kontrollen der Zutrittsprotokolle, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Mitglieder Zugang zu den Vereinsräumlichkeiten haben.
VII. Maßnahmen bei Verstößen
Wenn festgestellt wird, dass ein Mitglied gegen die im Konzept festgelegten Regeln verstößt, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die bis zum Ausschluss aus dem Verein führen können. Der Ausschluss erfolgt beispielsweise, falls das Mitglied gegen unsere Jugendschutzmaßnahmen verstößt.
VIII. Evaluation und Weiterentwicklung
Um sicherzustellen, dass das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept den aktuellen Anforderungen gerecht wird und der Verein seiner Verantwortung nachkommt, wird das Konzept regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
- Erste Evaluation
Die erste Evaluation findet drei Monate nach Erteilung der Anbaulizenz und nach der ersten Abgabe von Cannabis an Mitglieder statt. Ziel dieser ersten Evaluation ist es, eventuelle Lücken im Konzept zu identifizieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. - Jährliche Evaluation
Nach der ersten Evaluation wird das Konzept jährlich von der Präventionsbeauftragten und dem Vorstand des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. überprüft. Dabei werden folgende Daten und Informationen gesichtet und analysiert:
- Entwicklung der Abgabemengen pro Person: Daten, die über die Anwendung erfasst wurden, werden analysiert, um den Konsum zu bewerten.
- Nachrichten und Anfragen von Mitgliedern: Alle Anfragen, die an die Präventionsbeauftragte gerichtet wurden, werden dokumentiert und ausgewertet, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
- Maßnahmen zur Intervention: Das Konsumverhalten aller Mitglieder wird digital ausgewertet, um Problemfälle frühzeitig zu erkennen.
- Verstöße gegen das Konzept: Alle Verstöße und die ergriffenen Maßnahmen werden dokumentiert und besprochen, um die Einhaltung der Regeln weiterhin zu gewährleisten.
- Anpassung und Kommunikation
Sollten aufgrund der Evaluationen Anpassungen am Konzept notwendig sein, werden diese zeitnah umgesetzt. Änderungen werden den Mitgliedern über die jährliche Mitgliederversammlung sowie durch Aushänge in den Vereinsräumlichkeiten bekannt gemacht. Das Konzept wird stets in aktualisierter Form auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
IX. Werbe- und Sponsoringverbot
Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Werbe- und Sponsoringverbots gemäß § 6 KCanG, um Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Suchtprävention zu fördern. Jegliche Werbung oder Förderung von Cannabis wird unterbunden, um den verantwortungsvollen Umgang zu gewährleisten und Minderjährige zu schützen.
Folgende Maßnahmen werden getroffen, um dieses Verbot einzuhalten und zu kontrollieren:
- Keine Werbeaktivitäten: Der Verein führt keine eigene Werbung durch, weder in den Vereinsräumlichkeiten noch online oder in der Öffentlichkeit.
- Sponsoringverbot: Es wird keine Sponsoring-Aktivitäten durchgeführt, weder für externe Veranstaltungen noch für interne Aktivitäten, die als Werbung interpretiert werden könnten.
- Überwachung und Kontrolle: Die Präventionsbeauftragte überwacht alle Kommunikationskanäle des Vereins
- Schulung der Mitglieder: Bei der Aufnahme neuer Mitglieder und in regelmäßigen Schulungen wird auf das Werbe- und Sponsoringverbot hingewiesen.
X. Schlusswort
Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist bestrebt, durch die Umsetzung dieses Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern und die Risiken für seine Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes und werden regelmäßig überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Leipzig, den 20. Dezember 2025
Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V.
Postfach 35 03 04
04179 Leipzig
Vereinsregister: VR 8249, Amtsgericht Leipzig
Vertreten durch:
1. Vorsitzender
Frank Kienzle
09.11.1973
2. Vorsitzender
Lucas Mußmächer
03.04.1990
Präventionsbeauftragte
Lisa Hörle
Heerstrasse 3b
60488 Frankfurt am Main
Email: praevention@csc-leipzig.eu

