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Gesundheitskonzept
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Gesundheits- und Jugendschutz Konzept des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V.

Gesundheits- und Jugendschutz Konzept

I. Einleitung

Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Gesundheits- und Jugendschutz seiner Mitglieder zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis sicherzustellen. Das vorliegende Konzept beschreibt detailliert, wie die Schutzmaßnahmen gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), insbesondere in den Bereichen Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Suchtprävention, umgesetzt und kontrolliert werden. Der Verein verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der §§ 18, 21 und 23 KCanG, und fördert präventive Maßnahmen, um die Risiken des Cannabiskonsums zu minimieren.

II. Kinder- und Jugendschutz

  1. Mindestalter und Zugangskontrollen
    Der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist ausschließlich Mitgliedern ab 21 Jahren gestattet. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
  1. Information über Jugendschutzvorschriften
    Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. informiert seine Mitglieder umfassend über die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
  1. Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
    Die Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten des Vereins befinden sich mindestens 200 Meter entfernt von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen. Diese Vorgabe wird durch die Vorlage eines Lageplans bestätigt, der der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt wurde.
  2. Schutz der Anbauflächen und Räumlichkeiten
    Um sicherzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Unbefugte keinen Zugang zu den Anbauflächen und Vereinsräumlichkeiten erhalten, werden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:
  1. Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
    Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte, geht der Verein wie folgt vor:
  1. Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige
    Zur Verhinderung der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige setzt der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. folgende Maßnahmen um:

III. Gesundheitsschutz und Suchtprävention

  1. Aufklärung über gesundheitliche Risiken
    Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. informiert seine Mitglieder über die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
  1. Dokumentation der Weitergabemengen
    Die Weitergabe von Cannabis wird lückenlos dokumentiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten werden.
  1. Qualitätssicherung beim Anbau
     Der Anbau von Cannabis erfolgt unter strengen Qualitätsvorgaben. Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen:

IV. Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis

  1. Vernichtung von Cannabisprodukten
    Nicht weitergabefähiges Cannabis, das aufgrund von Schimmelbefall, Verunreinigungen oder Überproduktion nicht an Mitglieder abgegeben werden kann, wird sicher und rechtskonform vernichtet. Der Vernichtungsprozess umfasst folgende Schritte:
  1. Dokumentation der Vernichtung
    Jede Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis wird detailliert dokumentiert, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Folgende Informationen werden schriftlich erfasst:

V. Präventionsbeauftragte

Die Präventionsbeauftragte des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung des Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts. Ihre Aufgaben umfassen:

Präventionsbeauftragte des Vereins:
Lisa Hörle
Heerstrasse 3b
60488 Frankfurt am Main

VI. Praktische Umsetzung und Kontrollmechanismen

  1. Schulungen für Mitglieder und Mitarbeitende
    Jeder Mitarbeitende und jedes Mitglied des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. wird bei Eintritt über die Inhalte des Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts geschult. Die Schulungen umfassen:
  1. Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen
    Die Präventionsbeauftragte führt regelmäßig interne Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die im Konzept beschriebenen Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Dazu gehören:

VII. Maßnahmen bei Verstößen

Wenn festgestellt wird, dass ein Mitglied gegen die im Konzept festgelegten Regeln verstößt, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die bis zum Ausschluss aus dem Verein führen können. Der Ausschluss erfolgt beispielsweise, falls das Mitglied gegen unsere Jugendschutzmaßnahmen verstößt.

VIII. Evaluation und Weiterentwicklung

Um sicherzustellen, dass das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept den aktuellen Anforderungen gerecht wird und der Verein seiner Verantwortung nachkommt, wird das Konzept regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

  1. Erste Evaluation
    Die erste Evaluation findet drei Monate nach Erteilung der Anbaulizenz und nach der ersten Abgabe von Cannabis an Mitglieder statt. Ziel dieser ersten Evaluation ist es, eventuelle Lücken im Konzept zu identifizieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
  2. Jährliche Evaluation
    Nach der ersten Evaluation wird das Konzept jährlich von der Präventionsbeauftragten und dem Vorstand des Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. überprüft. Dabei werden folgende Daten und Informationen gesichtet und analysiert:
  1. Anpassung und Kommunikation
    Sollten aufgrund der Evaluationen Anpassungen am Konzept notwendig sein, werden diese zeitnah umgesetzt. Änderungen werden den Mitgliedern über die jährliche Mitgliederversammlung sowie durch Aushänge in den Vereinsräumlichkeiten bekannt gemacht. Das Konzept wird stets in aktualisierter Form auf der Vereinswebsite veröffentlicht.

IX. Werbe- und Sponsoringverbot

Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Werbe- und Sponsoringverbots gemäß § 6 KCanG, um Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Suchtprävention zu fördern. Jegliche Werbung oder Förderung von Cannabis wird unterbunden, um den verantwortungsvollen Umgang zu gewährleisten und Minderjährige zu schützen.

Folgende Maßnahmen werden getroffen, um dieses Verbot einzuhalten und zu kontrollieren:

X. Schlusswort

Der Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V. ist bestrebt, durch die Umsetzung dieses Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern und die Risiken für seine Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes und werden regelmäßig überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen.


Leipzig, den 20. Dezember 2025


Cannabis Social Club Leipzig Süd e.V.
Postfach 35 03 04
04179 Leipzig

Vereinsregister: VR 8249, Amtsgericht Leipzig

Vertreten durch:

1. Vorsitzender
Frank Kienzle
09.11.1973

2. Vorsitzender
Lucas Mußmächer
03.04.1990


Präventionsbeauftragte
Lisa Hörle
Heerstrasse 3b
60488 Frankfurt am Main

Email:
praevention@csc-leipzig.eu

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