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Businessplan 2007
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Businessplan 

für


Oberhausen, 16. November 2007

Marten Wiersma, Sanderstr.15, 46045 Oberhausen


Inhaltsverzeichnis

Thema

1. Executive Summary

2. Geschäftsidee  

3. Unternehmerteam  

4. Branche und Markt  

* Standort

* Marktpotential

* Marktprognosen

* Konkurenzanalyse

* Innovationsvorsprung

* Innovative Pflegearrangements

* Innovative Abrechnungsmodalitäten

* Innovative Pflegedokumentation

5. Marketing und Vertrieb

* Vorteile gegenüber der Konkurrenz

* Marktstrategie

* Werbebudget

* Erfolgskontrolle

* Das Firmenlogo  

6. Unternehmenskonzeption

* Die Unternehmensphilosophie

* Unternehmensziel

* Meilensteine für die Zukunft

* Meilenstein Pflegestützpunkt  

7.Chancen und Risiken

* Welche Risiken bestehen

* Wie sollen diese Risiken begegnet werden?  

* Welche Möglichkeiten und Chancen bestehen?  

* Das Projekt Pflegetaxi

* Zweitmarke und Zweitlogo 

8. Finanzierung und Finanzplanung

* Kostenstruktur

* Preisstrategie

* Preisliste

* Umsatz; Gewinn und Verlustrechnung

* Finanzplanung


1. Executive Summary

Der vorliegende Businessplan beschreibt die Gründung eines Pflegediscount-Unternehmens, das kostengünstige Pflege anbietet und dennoch den gleichen Pflegeservice anbietet wie konventionelle Anbieter. Das Handlungskonzept entspricht gleichzeitig den am 17. Oktober 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Kriterien des Pflegeweiterbildungsgesetz zugunsten freiberuflicher Pflegekräfte, das ab Juli 2008 in Kraft tritt.

Das Unternehmen erbringt hochqualifizierte Dienstleistungen im Pflegebereich und soll die Bezeichnung MMW führen. Die Buchstaben stehen als Initialen des Inhabers Marten M. Wiersma. Die ausgeführte Dienstleistungen sind individuell auf die latent mit kommunizierte Erwartungen der Kunden zugeschnitten und berücksichtigen auf dieser Weise deren emotionale Bedürfnisse. Es werden nicht nur einfachste Versorgungsansprüche sichergestellt, sondern auch, unter Einschluss marktwirtschaftlich Kriterien, die Wünsche des Kunden sichergestellt, der seine Pflege im Sinne des Gesetzgebers (§ 77 SGB XI) selbst bestimmt und optimal gestaltet. So kann eine gesicherte Marktposition durch gebündelte Kompetenz und Konzentration aufs Wesentliche erreicht werden.

Als weitere Marktvorteil wird eine konsequente Verknüpfung niedriger Fixkosten mit flexiblen Strukturen bei niedrigen organisatorischen Overheadkosten genutzt, um gegenüber den Mitbewerbern dauerhaft bestehen zu können. Durch angewandte, intelligente technische Innovationen, wie das Führen einer elektronischen Patientenakte. Die transparente Datenstruktur wird zusätzlich abgespeichert auf einen Kundeneigenes USB-Stick. Neu entwickelter Software zur Pflegebedarfsermittlung (RAI-HC) dient als weiteres Tool. Es sichert die hohe Qualität der angemessene Fachpflege ab nach international bewährte Kritierien, und macht der Pflege unabhängig von subjektive Einschätzung von Kunde und Pflegekraft. Mobile Abrechnung beim Kunden trägt außerdem dazu bei, dass auch zukünftig hohe Qualität bezahlbar bleibt.

Pflege wird vom Kunden vor Ort „eingekauft.“ Kundenbindung (Loyalität) wird durch Kompetenz erreicht und Qualitätsmerkmale durch souveränen Marktauftritt erzielt, kombiniert mit ein umfassendes Qualitätsversprechen: wer sich nicht „gut aufgehoben“ fühlt, erhält die erbrachte Leistungen unentgeltlich. Direktvermarktung ohne Vertragsbindung ist zwar extrem risikoreich platziert, ermöglicht dafür aber eine eingehendere Berücksichtigung einzelner Wünsche des Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen, plus eine günstigere Preisbildung. Pflegekunst in Markenqualität mit Kontinuitätsgarantie besteht aus Sicht des Kunden darin, dass er einen „direkten Draht“ zur beauftragten Pflegefachkraft hat, die „nur für ihn“ arbeitet. Vergleichbar mit der Vertrauensbrücke, die charakteristisch das Verhältnis Arzt / Patient oder Rechtsanwalt / Mandant auszeichnet.

 

Der Exklusiv-Auftritt als Freiberufler unterliegt strengsten gesetzlichen Bestimmungen (Gesundheitsdienstgesetz). Diese hohe Qualitätsanspruch ist beim Gesundheitsamt Oberhausen nachgewiesen, wo das Unternehmen am 22. Mai 2007 offiziell angemeldet wurde. Seit August 2007 wird die Unternehmenstätigkeit nebenberuflich praktiziert.

Das Konzept ist als Idee nicht rechtgeschützt. Die umfassende Garantieerklärung bezieht sich auf positiv erlebte, handwerklich gut und geschickt durchgeführte Pflege. Pflege berührt eine Tabuzone und verkauft sich nicht selbst. Pflege muss daher gut vermarktet und verkauft werden, damit die Idee gut funktioniert. Um diesem aggressiven Marktauftritt gerecht zu werden wird die Präsentation der Firma nicht auf die Buchstaben MMW reduziert, sondern auch mit den Prädikate präsentiert Pflegediscounter. 

2. Geschäftsidee

Auftritt als Grenzunternehmer 

Aufgestellt als Freiberufler bietet das Unternehmen eingeschränkte, hochwertige Dienstleistungen an. Exklusiv werden Kranken- und Betreungspflege kompromisslos einfach angeboten und nach dem Discounterprinzip: „Konzentration auf das Wesentliche“ strukturiert.

Anhand eines präzisierten Leistungsangebotes und einer darauf abgestimmten Preisliste weiß der Kunde sofort, woran er ist. Das Unternehmen stellt Leistungen transparent dar. Die „Mcdonaldisierung" von spezifizierten Pflegedienstleistungen ist gewollt. Wobei der Vergleich mit der Firma Mc. Donalds in diesem Zusammenhang nicht nur darauf abzielt, hervorzuheben, dass einfachste Produktlinien möglichst optimal standardisiert angeboten werden. Auch dem bei McDonalds typische Werbestrategie, der dem Kunden suggeriert, der Verzehr von einfachsten Gerichte wäre ein besonderes Gefühlserlebnis („Ich liebe es®), wird in dem hier vorgestellten Unternehmenskonzept ein hohe Priorität eingeräumt. Plakativ gesagt: „Werbung ist nicht alles, aber ohne Werbung ist alles nichts.“ Der Kunde soll auf den Geschmack kommen: wenn ich schon Pflege brauche, dann nur bei MMW – so viel Pflege muss sein.

Die Stärke des Pflegeservice-Unternehmens liegt in der Präsenz „quartiersnaher Versorgung“. Zufriedene Kunden durch direkte Pflege an Ort und Stelle sind der einzige Standard. Zufriedene Kunden werden immer wieder auf die persönliche pflegerische Unterstützung zurückgreifen und keine anderen Pflegedienste in Anspruch nehmen wollen.

Als freiberuflich tätige Pflegekraft lässt sich mit dieser eigenverantwortlichen Marktposition ein gutes Entgelt verdienen, bedeutend mehr, als im Angestelltenverhältnis zu erzielen wäre. Weil professionelle Problemlösungen ganz im Sinne des Kunden verfügbar gestellt und zudem günstig angeboten wird, kann auf Vertragsbindung verzichtet werden.Der Eigenwert der individuell für sich stehenden Pflegekraft steigt durch den Mehrwert seiner Leistungen, so dass, Nachfrage nach qualitativ hochwertige Pflege vorausgesetzt, auch ein höheres Honorar mit den Kunden vereinbart werden kann als der Stundenlohn, der bei kommerziellen Pflegeeinrichtungen nach Tarif gezahlt wird.  

Gute Pflege gilt unbedingt als Maß aller Dinge, weitere Leistungen sind reine Verhandlungssache. Im Einzelfall können deutlich höhere Vergütungen verlangt werden als die Vergütungssätze, die die gesetzlichen Kostenträger üblicherweise erstatten. Weil kein Versorgungsverträge mit den Kassen bestehen, können unwirtschaftliche Aufträge dankend abgelehnt werden.

Auch wenn bisher Pflege- und Krankenkassen eine Zulassung vereinzelt tätiger freiberufliche Pfleger zumeist ablehnend begegneten, werden diese Kostenträger die ersten sein, die einen Nutzen von hier vorgestellte Pflegediscountermodell für sich verbuchen können. Ihre Versicherten erhalten direkt vermarktete qualitativ hochwertige Pflegeleistungen als Markenprodukt kostengünstig, das heißt für ca. 20 € bis 30 € pro Stunde. Demgegenüber berechnen profitabel arbeitende, zugelassene Anbieter für vergleichbare Leistungen bei den Kostenträgern und bei den Kunden, wenn er außer Kassenleistungen zusätzlicher Pflegebedarf anmeldet, den doppelt en Stundensatz.

3. Unternehmenerteam 

Der Unternehmer ist seit dem 22. Mai 2007 als Freiberufler tätig und ist als beruflich Pflegender in Berlin registriert. Die hohen gesetzlichen Vorgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz (SDG) wurden problemlos nachgewiesen werden, da er seit 1977 im Pflegebereich tätig ist und darüber hinaus eine erfolgreiche, staatlich anerkannte Ausbildung als Fachkrankenpfleger für innere und kardiologische Intensivmedizin vorliegt.

Die Ehefrau des Unternehmers ist eine examinierte Krankenpflegerin, die sich, je nach Umfang und ergebenden Möglichkeiten, als Aushilfskraft einbringen kann.

Das Unternehmen will sich als Pflegeservice am Markt etablieren und betreibt Marketing für krankenpflegerische Tätigkeiten als zunächst allein auftretenden Einzelunternehmer. Ein Teamerweiterung erfolgt bei Bedarf, indem geeignetes Aushilfspersonal rekrutiert wird.

Die hier vorgestellte freiberufliche Aufstellung erfordert nur einfache kaufmännische Kenntnisse, weil das zu versteuernde, sozialversicherungspflichtige Einkommen als Überschussrechnung (Einnahmen minus Ausgaben) buchhalterisch erfasst wird.

Seit 1993 wird diese Form der Überschußrechnung in Verbindung mit vermietetem Eigentum angewandt. Bei positivem Wachstum des Unternehmens sollen innerhalb des ersten Halbjahres 10 Stammkunden und nach 12 Monaten ca. 20 Kunden mit durchschnittlich 2 Stunden Arbeitsaufwand je Kunde und Woche betreut werden.

Die Umstellung und Ausweitung auf bis zu 20 zu verwaltende Konten bedeutet nur einen geringen Mehraufwand zum bisherigen Kostenmanagement.


4. Branche und Markt

Standort

Gemeldet ist das Unternehmen in der Sanderstraße, 46045 Oberhausen. Er benötigt keine Büroräume (Lowcost Administration), ist aber stets per Postadresse, Telefon und E-Mail erreichbar. Wächst das Unternehmen aufgrund der Nachfrage und werden 2008 / 2009 ein bis zwei Mitarbeiter (vorerst aushilfsweise) eingestellt. Werden außerdem Geschäftsräume erforderlich, können diese im Umfeld bezogen werden.

Marktpotenzial

Zielgruppen am Markt sind primär Pflegebedürftige und deren Angehörige. Das Pflegekonzept ist eine Alternative für Kunden, die bereit sind, für persönlich orientierte, gute Pflege, einen angemessenen Preis zu zahlen. Der Kunde wird um seiner Selbst willen wahrgenommen und respektiert als „Experte für sein Leben,“ der sich selbst eigenverantwortlich als Co-Produzent in eigener Sache um sein Pflege-Schicksal kümmert.

Es werden alle die Familien profitieren, die aus diversen Gründen ein Verschieben ihrer Angehörigen auf eine andere Pflegeebene, z.B. eine Heimeinweisung, ablehnen. Für gutverdienende Kinder, die von Amts wegen zu Unterhaltspflichten nach § 1601 BGB herangezogen werden könnten, bietet sich freiberufliche Pflege an, da Kostenaufwändigen ohne anerkannte Pflegestufe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steuerlich berücksichtigt werden können.

Auch für pflegende Angehörige, die befristete Lösungen mit Kurzzeitpflege-Status und professioneller Hilfe suchen, entstehen Vorteile. Diese sogenannte „Verhinderungspflege“ kann verlässlich und zu günstigen Bedingungen in vertrauter Umgebung erbracht werden.

Das vorgestellte Pflegeservice-Angebot bietet sich auch für stationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste an. Die Eingliederung einer bewährten Honorarkrafts auf Abruf ist mit bedeutend weniger Risiken behaftet, wie der zeitweiligen Beauftragung von Pflegekräften aus Zeitarbeitsfirmen. Letzteres ist bei akutem Personalmangel üblich, wobei die Qualifikation der temporär eingestellte Fachkräfte nicht in jedem Fall zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers ausfällt, in Anbetracht der sehr hohe Kosten, die Zeitarbeitsfirmen den Auftraggebern in Rechnung stellen.

Ebenso können niedergelassene Ärzte den Einsatz einer freiberufliche Honorarkraft empfehlen. Gerade bei unvorhersehbar eingetretener hoher Pflegebedürftigkeit bietet das souveräne Auftreten als Pflegeprofi eine Alternative zu Verweisungen an personalstarke Pflegefirmen. Bewährt wegen seine langjährige Präsenz vor Ort könnten Ärzte kurzfristig eine stimmige Pflege zugunsten ihrer Patienten initiieren, z.B. bei Schlaganfällen und bei präfinaler Versorgungen. In dieser Form könnten Ärzte als Multiplikator fungieren, in übereinstimmung mit ihrer ärztliche Therapie. Bei unvoreingenommene Lesart des § 77 SGB XI in der neuen Fassung ist es den Ärzten sogar möglich Pflege durch eine Einzelfachkraft zugunsten seiner Patienten zu verordnen, wenn die Kosten wirtschaftlich angemessen und diese Versorgungsform ausdrücklich persönlich vom Patienten selbst so gewünscht und bestimmt wird.


Marktprognosen

Pflege ist im Aufbruch. Die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft führt zu erhöhtem Pflegebedarf und problematischen Kostenstrukturen laut TNS Infratest Sozialforschung (Deutsche Ableger der Gruppe Taylor Nelson Sofres, London) im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend vom 16. Juni 2005. Zu Gunsten des Pflegediscounters wirken sich mehrere Faktoren aus:

1. Die Versorgung Pflegebedürftiger in Kleinfamilien ist oft nicht sichergestellt, obwohl dies von Betroffenen und deren Angehörigen ausdrücklich nicht gewollt wird. Dieser favorisierte Trend nimmt kontinuierlich zu. Der Pflegemonitor 2007, herausgegeben vom hessischen Sozialministerium prognostiziert: „Parallel zur Etablierung von ambulanten Spezialdiensten wird sich nach Ansicht der Experten mittel- bis langfristig ein Marktsegment von Billiganbietern etablieren. Diese verfügen über ein breites Portfolio von Pflege- und niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen. Ihre Angebote zielen verstärkt auf die Geldleistungen, die die Pflegegeldempfänger erhalten, und/oder auf deren sonstige private Geldmittel ab. Die Experten/innen gehen davon aus, dass es bereits mittelfristig zur Verdrängung von ambulanten Diensten kommen kann, die vorzugsweise mit Pflegefachkräften arbeiten. Der Anteil privatgewerblicher Akteure wird sich auf dem Pflegearbeitsmarkt erhöhen und den Konzentrationsprozess weiter fördern.“

2. Vielfach wird eine hoher Betreuungsaufwand benötigt bei gleichzeitig geringem Pflegeaufwand. Bisher galt, dass die Kostenträger primär nur Pflegeaufwand ohne Betreuungskosten erstatteten. Eine grundsätzliche Änderung erfolgte am 17. Okt. 2007. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde an diesem Tag vom Bundestag, Bundestag verabschiedet und soll am 01. Juli 2008 in Kraft treten.

Bisher waren Betroffenen mit hohem Betreuungsaufwand fragwürdigen Zwischenlösungen ausgesetzt, was sich verbindet mit dem Thema „Pflege mit Gewerbeschein.“ Vielfach kommen diese Pflegeanbieter aus dem Osteuropäischen Raum und bieten mit Gewerbeschein Pflege- und Betreuungsleistungen an. Als solche sind sie ausnahmslos selbständig aufgestellt, allerdings nur gering qualifiziert. Die gering qualifizierten Betreuungsdienste werden oft mit diversen Zusatzleistungen versehen (z.B. hausmeisterliche Tätigkeiten, hauswirtschaftliche Dienste, Gartenarbeiten). Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Gewerbetreibenden wirbt mit einen „24-Stunden-Bereitschaft“ nur für einen Arbeitsplatz mit einem einzigen zu versorgenden Pflegebedürftigen, „rund um die Uhr.“

Nachdem die Bundesregierung die erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte gesetzlich regelte durch Neufassung des § 77 SGB XI wurde für das hier vorgestellte Unternehmenskonzept eine normativ geregelte Startbahn geschaffen, die die Gelegenheit gibt, eine echte Alternative im Pflegebereich anzubieten. können jetzt verstärkt Fachkräfte in Pflege und Betreuung einsetzen.

3. Wie kein anderer Pflegeanbieter kann der Pflegediscounter die nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 29 SGB XI) ausgerichteten Gesetzesvorgaben erfüllen und seine Leistungsfähigkeit beweisen. Zur Verdeutlichung der neuen Gesetzeslage sei der neu gefasste Änderung des § 77 SGB XI angeführt:

„Zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung kann die zuständige Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, soweit 1. die pflegerische Versorgung ohne den Einsatz von Einzelpersonen im Einzelfall nicht ermöglicht werden kann, 2. die pflegerische Versorgung durch den Einsatz von Einzelpersonen besonders wirksam und wirtschaftlich ist (§ 29), 3. dies den Pflegebedürftigen in besonderem Maße hilft, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen (§ 2 Abs. 1), oder 4. dies dem besonderen Wunsch der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe entspricht (§ 2 Abs. 2)

Eine Schlussfolgerung lässt sich ziehen aus der Notwendigkeit gesetzlicher Verankerung einer selbstbestimmten Pflege: jetzt ist es den Bürger erlaubt, seine Wünsche für sich zu reklamieren. Er hat genauso einen Rechtsanspruch auf Lebensqualität wie auf eine wirtschaftlich ausgerichtete Pflegequalität. Dieses Segment ist auf dem Pflegemarkt nicht oder nur unzureichend besetzt, weil Pflegeanbieter sich weitestgehend auf durchführen reine Versorgungsdienstleistungen beschränken. In diesem Sektor ist das vorgestellte Konzept revolutionär einfach und einfach revolutionär.

Konkurrenzanalyse

Kostendeckend müssen profitabel kalkulierende Pflegedienste mit examiniertem Fachpersonal Stundensätze zwischen 40 € - 50 € berechnen. Trotzdem hat ein zugelassener Pflegebetrieb mit Stammkunden ein gesichertes Einkommen, weil die Pflege- und Krankenkassen die Durchführung verordneter Leistungen in der Regel problemlos verrechnen.

Allerdings verursachen (kostenträchtige) Auflagen, diktierte Preisgestaltung sowie problematische Zulassungs- und Vertragsvorgaben, die die Kostenträger an Personalbestand, Verwaltung und Geschäftseinrichtungen etc. stellen, einen hohen Kostendruck. Trotzdem gibt es in Nordrhein-Westfalen ein übersättigtes Angebot an Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Das führt dazu, dass häufig gesetzlich vorgeschriebene Pflegestandards von den Anbietern nicht voll eingehalten werden (so „Die Welt“ am 11. Juni 2007). Qualitätsmanagement ist oft problematisch, weil, verkürzt gesagt, „Masse statt Klasse“ den Unternehmen Profite einbringen. 

Vom technischen Ablauf unterscheidet sich die von Selbständigen angebotener Pflege nicht grundsätzlich von der Konkurrenz, sehr wohl aber von der emotionalen psycho-physischen Seite. Erbracht wird Pflege von Selbstständigen in bewährter Markenqualität mit zusätzlicher Zufriedenheits-Garantie, so dass der Kunde sich „gut aufgehoben“ fühlen wird. Das ist weitaus mehr als der Mindestanspruch auf Standardpflege, die der Kunde obendrein beim etablierten Anbieter oft vergeblich sucht.

Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur Standard Pflege ist der intensive, gemeinsam mit den Kunden erarbeitete Pflegeablauf. Gearbeitet wird mit messbaren, erreichbaren und realisierbaren Zielen „just in time“ und – wie mit den Klienten vereinbart – punktgenau terminiert. Während die Konkurrenz noch mit Industrienormen arbeitet und Pflege wie Fabrikware nach DIN-ISO Normen abhandelt im Minutentakt, erlebt der Kunde beim Pflegediscounter, dasser als „Experte für sein Leben“ ernst genommen wird Das gibt ihm zurecht das Gefühl, dass er als „Coproduzent“ über sein Pflegeschicksal selbs bestimmt und Entscheidungen trifft.

Innovationsvorsprung

Pflege als echtes persönliches Erlebnis mit eingebaute Wohlfühlfaktor zu verkaufen, sozusagen als gewinnbringende Beziehungsarbeit von Mensch zu Mensch kann nicht nur gelingen. Es gehört eigentlich zur Normalität, dass niemand bei Pflege zuerst in Versorgungsschemata denkt und dementsprechend konsequenterweise sich selbst beauftragt sieht als verlängertes Ausführungsorgan der Pflegekassen. Den größten Nutzen bei den auf seine Bedürfnisse ausgerichteten Pflege hat der Verbraucher, der singulär, als Klient und nicht als Patient aus der Masse wahrgenommen wird. Diese Beziehungsarbeit steht in Kontrast mit althergebrachte Vertrags strukturen und Vertragsauflagen, hervorgerufen durch ein nützliches Systemdenken mit den bisher zugelassene Pflegediensten ein risikoarmen Versorgungsinstrument für den Pflegebedürftigen aufbauten und unterhielten. Mit Fug verweist das der Gesetzgeber nach § 77 SGB 77 n.F. auf den beiden Stichworte „selbstbestimmtes Leben“ sowie „Wunsch der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe“ um den Standort freiberufliche Pflege abzustecken, nachdem zuvor im Weiterentwicklungsgesetz zwei ökonomische Merkmale herausgestellt wurden: beson dere wirksame und wirtschaftliche Versorgung. Dieses Anforderungsprofil kann vom Pflegediscounter in vollem Umfang erreicht werden.

Noch ist Pflege nach der Stoppuhr gewollte Realität für viele Pflegebedürftigen. Beispielsweise sind folgende Richtwerte vorgegeben, die einen Zeitkorridor für ein hochqualifiziertes Pflegeunternehmen abstecken:

Wäsche Hände und Gesicht: 1-2', Kämmen 1 – 3',

Wasserlassen/Intimhygiene: 2',

Zahnpflege 5',

Bekleidung richten: 2',

Mundgerechtes Zubereiten einer Mahlzeit (incl. Bereitstellung eines Getränks) 2-3',

Umlagern: 2',

Transfer auf dem Rollstuhl aus der Badewanne oder Dusche und umgekehrt: 1'.

Der Wohlfühlfaktor „Gut aufgehoben“ stellt sich bei diese Versorgungsmechanik eher selten ein. Mehr noch, wenn ein zugelassene ambulante Pflegedienst von diesen Zeitvorgaben ab weicht leistet er im Sinne der Kostenträger minderwertige Arbeit und bleibt auf den entstande nen Zusatzkosten sitzen. Pflege nach der Stoppuhr bleiben nicht ohne Folgen: „Resultate einer Mangelwirtschaft: Pflege-Skandale, überforderte Mitarbeiter, entmündigte Patienten“ so die DKV in „Die Welt“ vom 28. Okt. 2007.

Eine Umsetzung nach § 77 SGB XI nimmt programmatisch die unlängst veröffentlichte Empfehlung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vorweg: „Mehr Kompetenzen für Pflegepersonal. Bestimmte ärztliche Aufgaben sollten auch an nicht-ärztliche Berufe, vor allem an Pfleger, übertragen werden. Beispielsweise sollten Pflege kräfte selbst den Pflegebedarf von Patienten einschätzen können und Verantwortung dafür tragen. Sie sollten auch Pflegehilfsmittel verordnen dürfen.“

Innovative Pflegearrangements

Nach wie vor besteht „der größte Pflegedienst Deutschlands“ aus Angehörigen, die wiederum zu 60 % selbst 55 Jahre oder älter sind. Sie stehen als Humanressource mit größtenteils frei einstellbarem Zeitrahmen zur Verfügung. Damit die Selbsthilfepotentiale der Betroffenen erhalten und darüber hinaus ausgebaut werden können, bedarf es eines Netzwerkes, das alle Pflegeleistungen zu einer „neuen Kultur des sich Helfen-Lassens“ zusammenführt. Die statistisch nachweisbare, deutliche Zunahme beim Arrangement mit kombinierter professioneller und privater Pflege ist das Segment am Pflegemarkt, in dem der bewährte Freiberufler seine individuellen Stärken als am besten einbringen kann.

Sinnvolle Pflegearrangements sollten gemeinsam mit den Betroffenen erstellt werden. Um hier den angemessenen Pflegebedarf zu ermitteln, wird international bewährte Software eingesetzt. Das in Kanada pflegewissenschaftlich entwickelte und in der Schweiz landesweit genutzte Verfahren nennt sich „Resident Assessment Instrument – Home Care.“ MMW wird dieses innovative Verfahren standardmäßig einführen.

Dieser Verfahrensstandard integriert schon heute die zukünftige Entwicklung, die im Zuge der Pflegereform zur „nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ am 17 Okt. 2007 angeschoben wurde. Es soll als Kernbestandteil des Pflegediscout-Unternehmen MMW eingeführt werden, anlehnend und vorgreifend an die erfolgreichen Ergebnisse des Bundesweitin durchgeführte Modellprojekt www.pflegebudget.de (für NRW im Kreis Unna)  

Innovative Abrechnungsmodalitäten

Da kaum Overheadkosten anfallen, wird hier eine probate Lösung angeboten, die eine hohe Wirtschaftlichkeit garantiert.

Außerdem soll die unmittelbare Abrechnung mit dem Verbraucher dem Kunden zeigen, was Pflege wirklich kostet. Privatpatienten kennen und schätzen das seit Jahrzehnten. Der Vorteil dieser Kostentransparenz ist verbunden mit einem unbequemen administrativen Nachteil. Im Regelfall unterschreibt der Kunde nämlich bei einem Pflegeanbieter nur einmal einen Versorgungsvertrag und alles weitere nimmt der Pflegedienst ihm ab. Er sieht im Normalfall nie eine Rechnung; den gesamten abgewickelten Abrechnungsaufwand mit den einzelnen Kostenträger nimmt er nicht wahr, er braucht sich um nichts mehr zu kümmern.

Um die Abrechnung transparent und dennoch ohne administrativen Nachteil zu gestalten soll folgendes Vorgehen eingeführt werden:

Wenn der Kundenbestand über 10 Kunden hinaus wächst, soll, um auch weiterhin Overheadkosten zu vermeiden, direkt vermarktete Pflege elektronisch, mit einem per Prepaidkarte funktionierenden Mobilteil direkt abgerechnet werden. Das wird zwar einen merklichen Kostenaufwand von mind. 14 Cent pro Buchung plus Einrichtungsaufwand beinhalten, erspart jedoch die Einstellung von Bürokräften. Viele technische Möglichkeiten existieren bereits im Vertriebswesen, in der Gastronomie und Lagerhaltung sowie im Kunden- und Lieferservice. Auch bei robusten Polizeieinsatz und in Taxi's, bei Bestellung, Lieferung und Abrechnung unterschiedlichster Waren und Dienstleistungen gehören diese Geräte zum Alltag. Nur bei der Pflege kam noch niemand auf die Idee, weil niemand sich bisher vorstellen kann, dass über kurz oder lang der Pflegebedürftige über eine ausreichend ausgestattete persönliche Pflege Budgetierung verfügt, mit der er eigenverantwortlich seinen eigenen Pflegeaufwand bestimmen und „einkaufen“ kann. Mit eingescannten EC-Karten, optional mit Kundenkarten, werden die Kundendaten eingelesen und nach Bestätigung der Rechnungsbetrag erfolgt der Transaktion. MMW wird die elektronische Abrechnungen mittels sogenannter POS Geräte anwenden.

Der Umfang der reinen Pflegeleistungen, mit dazugehöriger Preisliste, umfasst lediglich 30 katalogisiert erfasste Positionen. Das ist für die Umsetzung einer papierlosen Rechnungsprocedere technisch problemlos zu bewältigen. Die Abrechnungen werden per „Elektronischer Datenverarbeitung" durchgeführt. Der Kunde erhält als aussagefähigen Beleg dieser Vorgänge diese Daten auf seinem Kontoauszug. Zusätzlich ist damit ein immenser Qualitätssicherungsvorteil möglich. Jede Transaktion ist mit exakten Zeitangaben verbunden. Anhand vorliegender Kontoauszüge können insbesondere kritische Anfragen beantwortet werden und so kann beispielsweise exakt nachvollzogen werden, wann die registrierten Abbuchungen erfolgten, um daraus Rückschlüsse zu ziehen.

Die Datensicherung bei den Abrechnungsvorgängen ist gleichwohl sicher, da das Finanzamt und Banken aufgrund der Kontoauszüge keine Rückschlüsse ziehen kann über vorliegende Krankheiten oder Behinderungen, genauso wenig wie bargeldlose Abbuchungen beim Einzelhandelsgeschäft Aufschluß darüber geben, welche Produkte über den Ladentisch gingen.


Innovative Pflegedokumentation

Die vorgestellten Wettbewerbsvorteile werden vorrangig erreicht, indem vergleichbaren Pflegeleistungen mit niedrigeren Kosten effizienter bereitgestellt werden als beim Mitbewerber.  

Weil der organisatorische Aspekt in Verbindung mit Dokumentationspflicht im Pflegebereich im mer zeitaufwändiger und somit kostenträchtiger wird, wurde nach Wegen gesucht, durch Konzentration auf das Wesentliche auch diesen Arbeitsaufwand, bei gleichzeitigem Verbessern der Arbeitsabläufe zu minimieren. Die gefundene Lösung heißt: Dokumentieren nach dem „Maxi Doc“ Prinzip.  

Dabei wird dem Kunden ein eigener USB-Speicherstick zur Verfügung gestellt. Wenn individuell auf dem kundeneigenen USB-Stick Pflegedaten archiviert und fortgeschrieben werden, bleibt der Kunde im besten Sinne des Datenschutzgesetzes „Herr seiner Daten", über die er frei verfügen kann. Anhand der Datentransparenz lässt sich eine Daten-Kompatibilität erreichen, die den Nutzen der geplanten Gesundheitskarte an Wirksamkeit bei weitem übertrifft. Diese Innovation ist bahnbrechend und verschafft ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal. 

Die Gesunheitskarte ist nur der „Schlüssel“ zu eine elektronischer Gesundheitsakte, die im Konzept mir der Gesundheitskarten stets mitgedacht ist. Ab dem 14. Dez. 2008 wird die Barmer Ersatzkasse, die größte Gesundheitskasse Deutschlands, für Ihre Versicherten eine Gesundheitsakte bereitstellen (www.bek.de).

Am 14. Nov. 2008 gab die Barmer auf die Medica Messe in Düsseldorf den Startschuss: „Wir erforschen ein Instrument, mit dessen Hilfe eine Vielzahl heute verstreuter Gesundheitsinformationen gebündelt werden können. Damit beseitigen wir nicht nur eine Quelle von Intransparenz, wir fördern auch den eigenverantwortlichen Umgang mit Gesundheit bei unseren Versicherten, betonte Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer. Die Gesundheitsakte steht den sieben Millionen Versicherten der Barmer ab Mitte Dezember offen, sofern sie über einen PC mit Internetanschluss verfügen. 

Mit der im Businessplan präsentierten Form der elektronischen Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung kann problem- und nahtlos Anschluss an modernste Stand der Technik adaptiert werden. Denn der Gesundheitsakte, entwickelt unter Anderem von der Firma InterComponentWare AG (ICW) ist als Schnittstelle gedacht, um für den Versicherten die bestmöglichen Datengrundlagen bereit zu stellen. Damit kann für ihn die ärztliche Versorgung, pflegerische Zuwendung, medizinische Hilfeleistungen, Medikation, etc. besser optimiert werden. Datensicherheit kann Risiken abwehren und Entscheidungsverfahren beschleunigen. Auch hier ist das vorgestellte Konzept zukunftsweisend ausgerichtet.


5. Marketing und Vertrieb

Vorteile gegenüber der Konkurrenz

Der Freiberufliche Auftritt ist hochqualifiziert, und nicht mir nur ein Gewerbeschein für ca. 20 € zu haben. Das unterscheidet ihn äußerst vorteilhaft gegen die unmittelbare Konkurrenz, die sich mit Gewerbeschein am Pflegemarkt platziert, insbesondere von osteuropäischen Pflegekräften gestellt. Streng genommen darf diese Pflegegruppe keine krankenpflegerische Tätigkeiten ausüben. Das führt zu einer gesellschaftlich tolerierten Grauzone, weil Pflegekräfte aus EU-Staaten über eine im eigenen Land anerkannte Berufsausbildung verfügen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden diese Ausbildungen in Deutschland nicht anerkannt und daher kommen aus formalen Gründen in der Regel sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Pflegebedürftigen kaum zustande. Deshalb bleibt diesen osteuropäische Pflegekräften nur der Gewerbeschein übrig, der als „Sprungbrett“ genutzt wird, um hier einem legal definierten Beschäftigungsverhältnis nachgehen zu können. Naturgemäß unterbleibt Marketing von dieser Seite weitestgehend.

Der Kunde erfährt den bisher nur vage gefühlten Unterschied zwischen gut aufgehoben und gut untergebracht. Institutionell anerkannte Pfleger und seit Jahrzehnten ansässige Pflegeunternehmen vor Ort kennen kein wirkliches Marketing. Warum? Die Antwort liegt im System und trägt rein wirtschaftlichen Charakter. Kein Pflegeunternehmen bietet kostenlos Manpower an, wenn Pflegekassen diese nicht „automatisch“ erstatten. Schwankungen im Kundenbestand werden durch Personaldispositionen statt durch expansive Werbekampagnen bekämpft. Fällt mehr Arbeit an, wird eingestellt. Im Umkehrfall wird gegenteilig verfahren. Unlukrative Pflege fälle werden auf die Ebene stationärer Versorgung verschoben. Der Bereich Heimversorgung boomt und nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.

Preisgünstige Pflege kann mit diesem Konzept angeboten werden, die insbesondere dann greift, wenn Angehörige oder Nachbarn nicht vorhanden und Kostenträger eine Erstattung etwaige Pflegeaufwändungen nicht übernehmen. Dass die Krankenkassen die vollen Kosten übernehmen, wenn der Arzt Pflegeaufwand verordnet, wie z.B. Tabletten bevorraten und dosiert bereitstellen, diese verabreichen und überwachen der Einnahme, ist bekannt. Bei der mindestens so dringend benötigten 15 – 25 Minuten dauernden „Kleine Grundpflege“ (also der Versorgung am Morgen vom Aufstehen bis 'frisch an den Frühstückstisch') wird der Pflegebedürftige plötzlich zum Selbstzahler, wenn er auf externe Hilfe angewiesen ist. Kostenübernahme erfolgt erst dann, wenn der objektiv durch das MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) festgestellte Pflegebedarf deutlich das gesetzlich festgeschriebene Zeitlimit von 45 Minuten täglich überschreitet. Wird bei beschriebener Konstellation (25 Minuten = Pflegestufe 0) trotzdem Pflege angefordert, wird diese privat in Rechnung gestellt.


Marketingstrategie

Phasenweise sollen mehrere Wege genutzt werden, um den Kunden zu erreichen.

1. Anschreiben und auf ausgeschriebene, offene Stellen bewerben bei Kliniken, stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Hierbei wird das Konzept einer freiberuflichen Pflegekraft als moderne, pragmatische und kostengünstige Lösung für aktuelle Personalengpässe vorgestellt. Der Vorteil für den Auftraggeber besteht darin, einen Reserve-Mitarbeiter „auf Abruf“ ohne unwägbare Vertragsrisiken engagieren zu können.

2. Multiplikatoren suchen durch standortnahe Mundpropaganda, in Verbindung mit gezieltem Verteilen von Visitenkarten ist der weitere, komplementäre Schritt in die Selbständigkeit. Mündliche Ansprache der Nachbarn, Werbung innerhalb der Kirchengemeinden und Vereine, Vorstellen bei Ärzten und Physiotherapeuten – mithin „Klinken Putzen" bis hin zum Blumengeschäft um die Ecke. Verknüpft mit folgender, mündlicher Zusage: jeder erfolgreich vermittelte Kunde wird mit 30 € honoriert. Das entspricht einem Stundensatz. Diese Idee wurde vor Jahren von einem US-Autoverkäufer mit sehr großem Erfolg praktiziert. Er geriet kostenlos ins Gespräch, und die Prämien kosteten nur einen Bruchteil des sonst üblichen Werbeaufwands, nur anhand geschickt platzierter, kleiner Visitenkarten. 

3. Websitepräsentation (www.pflegediscounter.de und www.pflege.nl) ab Nov. 2007. Infostand bei lokalen Ereignissen (Stadteilfest, Oberhausener Gründermesse, Infotage etc.), um sich ortsnah im “kollektiven Bewusstsein zu verankern.

4. Zeitungsinserate sollen in den kostenlos verbreiteten regionalen Anzeigenzeitungen wie „Wochenend Anzeiger" erscheinen. Ortsnahe Werbung, auch in kirchliche Gemeindebriefe und intensiv genutzte Vereins-Medien mit hohem Seniorenanteil im Leserkreis, die als Newsletter nur 2 – 6 x jährliche erscheinen, hat den Effekt, dass mit diese länger genutzte Medium die Anzeige länger präsent bleibt und ohne große Streueffekt, die den Nutzwert eines Eintrags in „Die gelben Seiten“ stark herabsetzen.

Werbebudget

Bei einer Anzeige monatlich, liegen die Kosten lt. Angebot der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung jährlichen bei circa 3.000,- €. Die Anzeigen sollen in günstigen Printmedien geschaltet werden. Das Budget ist nicht geringer anzusetzen, weil der Anspruch des Pflegediscounters als solider, seriöser Anbieter dem Leser nur durch einen intensiven, dauerhaften Auftritt vermittelt werden kann (branding). Überzeugende Preisgestaltung als namhafter Anbieter läßt sich beim Kunden nur erreichen, wer das Pflegeangebot durch überzeugende Werbestrategien vermarktet wird. Der größte Kompetenzfaktor ist der Kunde, dem das Markenprodukt vorher bekannt gemacht werden muss, wenn er es nachher lieben soll.


Erfolgskontrolle

In Verbindung mit einer Anzeigenschaltung über den Zeitraum von vier Monaten hinweg wird erkennbar, ob das hier vorgestellte Modell überhaupt am Markt wahrgenommen wird. Kommen die ersten Kontakte zustande und spricht es sich herum, dass ein Freiberufler neu am Markt ist, kann aufgrund von Kundenanfragen – was genau wird dort angeboten? – erfolgreich versucht werden, systematisch die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren.

Eventuell sind Synergieeffekte möglich, wenn Kooperationen mit den örtlichen Anbietern eingegangen werden können. Dann, wenn Pflegeanbieter Versorgungsleistungen erbringen, und diesseits lediglich kostengünstige Zusatzleistungen angeboten und umgesetzt werden. Diese Konstellation, beschrieben im Projekt „Persönliche Pflegebudget", ist sehr davon abhängig, welche Durchführungsbestimmungen die Reform der Pflegeversicherung mit sich bringt. Auch davon abhängig, welche Wahlmöglichkeiten dem Pflegebedürftigen eingeräumt wird bei der geplanten Einführung eines Versorgungsmanagement.

Es ist ja aus der Presse bekannt, das Versicherte seit dem Inkrafttreten der Änderung des § 11 Abs. 4 SGB V am 1. April 2007 einen Rechtsanspruch auf ein „Versorgungsmanagement" haben, insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche.

Ziel des „Versorgungsmanagements“ ist nach der Gesetzesbegründung ein reibungsloser Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege, um vor allem Pflegebedürftigkeit oder eine baldige stationäre Widereinweisung zu vermeiden. Vor allem bei der Entlassung aus dem Krankenhaus sollen Schnittstellenprobleme in anderen Versorgungsbereiche gelöst werden.

Noch steht die Frage im Raum: bietet das Case-Management, auch im Hinblick auf der vom Bundestag verabschiedete Weiterentwicklungsgesetzes, schon in nächster Zukunft effektive Möglichkeiten, auf ausdrücklicher Wunsch der Pflegebedürftigen wirtschaftlich effektive freiberufliche Pflegeleistungen durchzuführen? Kann der Verbraucher sich wirklich nach Wunsch entscheiden für eine kostengünstige freiberuflich Pflegende alternative und vermag er frei wählbaren Leistungseinheiten oder Leistungsmodule für sich in Anspruch nehmen, oder ist er zur Abnahme von teure Versorgungsleistung durch zugelassene Pflegeanbieter gebunden?

Diese Frage stellt sich insbesondere für den Fall, dass der Kunde vom Angebot der „kos tenlosen Versorgung“ durch einen zugelassene Pflegedienst Gebrauch macht (Beispielsweise von 45 Minuten Pflegeaufwand täglich bei festgestellte Pflegestufe 1), aber darüber hinaus Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, die bei demselben Anbieter, der ihm zuvor „kostenlos“ 45 Minuten versorgte, jede weitere Stunde zum Selbstkostenpreis von ca. 45 € pro Stunde anbietet.

Kann sich der Freiberufler sich in dieser Schnittstelle einfügen, weil dem Kunden eine echte Wahlmöglichkeit eingeräumt und bewilligt wird, liegt hier die größte Stärke des Unternehmens. Pflegestationen können Leistungen in eigener Regie nicht unbefristet zu den selben Konditionen eines selbständigen Pflegefachkraft kostendeckend anbieten. 


Im Ergebnis können zwei Wettbewerbsinstrumente genutzt werden:

Zum einen kann er mit gut eingesetztem minimalem Werbebudget,, verknüpft mit viel persönlichem Einsatz, mindestens so viel erreichen wie die Marketing abholden Mitbewerber.

Die zweite Chance besteht darin, Pflege kreativ und aggressiv zu vermarkten. Werben um jeden Preis, jederzeit und zu allen Gelegenheiten. Was die Konkurrenz nicht macht, wird zur Methode. Pflege soll als besonderes Erlebnis angeboten und gekauft werden. Keine Top-Down-Verfeinerung eines Segmentes in einer „Einzelleistungskultur“ sondern Konzeptionell eine Bereitschaft, mit dem Kunden 1:1 zu interagieren, wobei es darauf ankommt, den Kunden das Gefühl zu vermitteln wie ehedem im „Tante Emma Laden“: für Dich habe ich etwas Besonderes.

Das Firmenlogo

Durch Verwenden eines kräftigen, dynamisch ausgeprägten Logos, dargestellt in quadratisch stabiler und sicherer Form (als Initialen verweisen die Buchstaben MMW auf den Namen „Marten M. Wiersma“), soll der Gründer als eigenständig, professionell agierende Fachkraft wahrgenommen werden. Gestalterisch ausgebaut ist das Logo auf der Homepage: www.pflegediscounter.de (Deckblatt)

6. Unternehmenskonzeption

Die Unternehmesphilosophie: der Kunde als Partner

Das Motto der Wort-Bild-Marke „MMW - Gut aufgehoben“ spielt auf Authentizität an. Werbung in der zuvor beschriebenen Form beabsichtigt keine Effekthascherei durch modern anmutende Marketingtricks mittels manipulierender Ansprache auf einer emotionalen Gefühlsebene. Mit dem Erscheinungsbild stellt das Pflegeunternehmen sich der Tabuzone unserer Hinfälligkeit durch sinnstiftende Verweisungen. Gut aufgehoben zeigt in eine eindeutige Richtung: hervor und herausragend durch emporhebende Gestaltungsarbeit.  

Das hier entwickelte Pflegemodell wird dieser sinnstiftenden Perspektive der „Echtheit“ Gesicht und Profil verleihen, indem authentische Gestaltungsarbeit vermittelt wird statt automatisierter Versorgungstechnik. „Klasse statt Masse“ kann nur reziprozitär erzielt werden. Sie funktioniert nur dann, wenn der Verbraucher diese Leistungsqualität glaubhaft und überzeugend wahrnimmt und quittiert indem er als selbständig handelnder (Bestands-) Kunde Loyalität beweist durch regelmäßiges Abrufen der Leistungen beim Anbieter.

Um das zu erreichen, ist die Unternehmensphilosophie abgestellt auf die von Hegel prägnant herausgestellte Doppelsinnigkeit des Wortes „Aufheben“ und versteht sich die pflegerische Arbeit im Sinne Victor E. Frankl's sinndeutendem logotherapeutischen Handlungsansatz. Beide Ansätze beschreiben, kurz gefasst, das situative Erleben als selbstbestimmte Sinnereignis, als selbstgestaltete Selbständigkeit, die vorrangig gewünscht wird bei aller pragmatischen Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Im Einklang mit § 77 SGB XI Abs. 1 Satz: „Um den Wünschen der Pflegebedürftigen zu entsprechen.“


Unternehmensziel

Ziel des Unternehmens ist es, nach einem Jahr, je nach zu erbringendem pflegerischen Aufwand, zwischen 10 bis 20 pflegebedürftige Kunden zu gewinnen, die ihr pflegerisches Umfeld optimal ausgestalten wollen. Erklärtes Anliegen ist es, den Ansprüchen der Kunden durch Erbringung hochqualitativer Leistungen in vollem Umfang zu genügen. Mit der Aussage „Gut aufgehoben“ soll individuell beim Kunden als Adressaten bewusst an dessen latenten Elementarbedürfnissen nach Sicherheit und Geborgenheit appelliert werden. Emotical Selling Position [ESP] statt USP [Unique Selling Position]. Kein markanter Schlagabtausch mit Preis- und Leistungsangeboten der Konkurrenzanbieter. Es kommt nicht darauf an, etwas „besser wie die Firma Caterpillar“ sein zu wollen. Letzteres ergäbe nur Sinn, wenn potentielle Kunden mit Insiderwissen Pflegeeinrichtungen und -kräfte wie Baumaschinen miteinander vergleichen können.

Das Ziel ist erreicht, wenn monatlich zwischen 80 - 120 Stunden Pflegeeinsätze à 30 € erzielt werden. Das lässt sich in ca. in 3 – 5 Jahren schrittweise erreichen.

Meilensteine für die Zukunft

Steuerliche Vergünstigungen ausschöpfen zu können, auch bei Pflegestufe Null, ist ein Privileg, dass der Steuerzahler durch Nachweis freiberuflich geleisteter Pflege gegenüber das Finanzamt in Anspruch nehmen kann nach§ 33 Abs. 1 EStG (Unterstützung bedürftiger Angehöriger) oder Steuerbegünstigt nach§ 35a EStG (Pflegeleistungen im Rahmen haushaltsnahen Dienstleistungen; Aufwendungen für Pflege und Betreuungsleistungen bis zu 6.000 € p.a. werden gefördert mit Steuerabzug bis zu 1.200 € p.a.) (Entscheidung des Bundesfinanzhof BFH; AZ: III R 39/05).

Diese steuerrechtliche Besonderheit, ein Meilenstein in der Rechtsprechung, durch informierendes Marketingstrategie herauszustellen, um gezielt jenes Klientel zu erreichen, die es betrifft, gehört zu einem der wesentliche Ziele, die die Zukunft des Unternehmens absichert.

Um Steuervergünstigungen ausschöpfen zu können, ist eine sorgsame Dokumentation der er brachten Leistungen in Verbindung mit Pflegebedürftigkeit nach SGB XI angezeigt und unumgänglich. Nach Investition in mobile Abrechnungsstationen stehen nützliche Tools zur Verfü gung, um die Erbringung der Leistungen sicher zu dokumentieren, und gleichzeitig als Datensatz so aufzuarbeiten, sodass die Daten zur Vorlage beim Finanzamt noch am selben Tag online erstellt werden. Dieser Meilenstein (rationalisierte, halbautomatische Abrechnungssysteme) ist in der Geschäftsidee inkludiert.

Meilenstein Pflegestützpunkte

Der Gesetzgeber hat die Einrichtung von Pflegestützpunkten nach dem Pflegeweiterentwicklungsgestz unter Mitbeteiligung der Pflegedienste vorgeschrieben. Das dürfte so viel bedeuten, dass auch das seit der 22. Mai 2007 beim Gesundheitsamt Oberhausen gemeldete Gründer als Ein-Mann-Pflegedienst in irgendeinen Form involviert und zu beteiligen ist. Der Gesetzestext läßt offen, inwieweit die zu schaffende Fallmanagementstrukturen eine Mitarbeit der einzelnen Beteiligten ermöglicht. Diesseits wird nicht nur die Schaffung eines Case Management zu Gunsten der Klienten begrüßt, abgestimmt auf seine Wünsche und Bedürfnisse, sondern auch eine aktive Unterstützung. Klar ist, dass der Gesetzgeber nach § 77 SGB XI ausdrücklich erweiterten Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte gewollt, und darum normativ regelte. Unklar ist noch, inwieweit diese Wille zur Teilhabe, ausformuliert als "Kann-Bestimmung" als auszufüllende Leitlinie zu verstehen ist.

7. Chancen und Risiken

Welche Risiken bestehen?

Das geringste Risiko besteht darin, sich am Markt nicht etablieren zu können. Im Ergebnis würde ein Scheitern der Idee für den Unternehmer zu einer kaum veränderten Situation am Arbeitsmarkt führen, verglichen mit seiner Ausgangssituation bei der Existenzgründung. Bei der Agentur für Arbeit wird der 53 jährige Existenzgründer seit 2003 offiziell geführt als „Bestandskunde mit Vermittlungshemmnis.“ Sein Kampf um den Erhalt seines seit 1977 bestehenden Arbeitsplatz innerhalb des Bereich der Diakonie ging am 22 April 2007 endgültig verloren. Ohne den Schritt in die Selbständigkeit ist ab den 28. März 2008 eine „Hartz IV Karriere“ unausweichlich.

Wenn das Unternehmen Erfolg verzeichnet, wird ein Wachstumdruck entstehen, deren Bewältigung problematische Situationen schafft. Dann stellt sich die Frage, inwieweit expandiert werden und Investitionen getätigt werden müssen, um die Nachfrage zu bewältigen.

Schon 20 Telefonate am Tag à 3 Minuten Dauer lassen eine Arbeitszeitstunde wirkungslos verpuffen. Werden am Tag 20 Adressen angefahren, wo jeweils nur zeitlich geringer Pflege aufwand anfällt, muss dies klar durchstrukturiert werden, um nicht andauernd und ineffizient „auf Achse“ zu sein. Naturgemäß werden Pflegeleistungen verstärkt am Morgen zwischen 6.15 Uhr bis 10.00 Uhr gefragt. Dazu Mittags zwischen 12.00 - 13.00 Uhr sowie Abends zwischen 17.00 - 21.00 Uhr. Im Extremfall wollen mehrere Kunden zeitgleich zwischen 7.00 + 8.00 Uhr versorgt werden, was sich nicht ohne Prioritätenzuweisung regeln lässt, auch auf die Gefahr hin, Kunden zu vergraulen.

Wird Personal benötigt, weil bedeutend mehr als 20 Kunden ausschließlich freiberuflich durchgeführte Leistungen in Anspruch nehmen wollen und finden sich qualifizierte Fachkräfte, bedarf es eines zusätzlichen Organisationsaufwands (Stellenbeschreibungen, Einsatz planungen, Dokumentation), um die selbst gesetzte Qualitätsansprüche vollauf zu genügen.

Im Erfolgsfall wird es zwingend, als wachstumsorientiertes Unternehmen eine Erweiterung des Geschäftsbetriebs vorzunehmen, indem Personal eingestellt wird, sofern kalkulatorisch dieser Mehraufwand an Führungsaufgaben den dadurch zwangsläufig verringerte Arbeitseinsatz am Pflegebett mehr als Wett macht. Es könnte in Folge dazu führen, dass Geschäftsräume und eine Telefondienst von der Sache her ein unabdingbares „Muss“ werden, auch wenn gesetzliche Vorgaben keine Qualitätsnachweise und Geschäftsräume für freiberufliche Pflegekräfte vorschreiben.

Urlaubszeiten und Verhinderung durch familiäre und gesellschaftliche Verpflichtungen, sowie krankheitsbedingte Abwesenheit sind Geschäftsrisiken, die als unausweichliche Zukunftsgeschehen verortet und mit geeigneten Maßnahmen gemeistert werden sollten. Beispielsweise durch Aushilfe der Ehefrau.

Wie sollen diese Risiken begegnet werden?

Das Geschäftsrisiko sehr gering, weil nennenswerte Betriebsinvestitionen nicht anfallen. Ist auf Dauer eine gewinnbringende Perspektive absolut unerreichbar, bräuchte nur der Geschäftsbetrieb eingestellt zu werden, ohne dass sich ein Schuldenberg auftürmt. 

Im Erfolgsfall wird das hier aufgeführte Grenzunternehmertum eines freiberuflich Tätigen rasch Nachahmer finden. Dann, wenn mehrere Kollegen erkenen welche Vorteile diese Berufsstatus in sich birgt, werden Risikofreudige die Gelegenheit nutzen und auf den Zug aufspringen. .  

Der Pflegemarkt ist groß genug für kompetente Pflegekräfte. Analog zu dem Verhältnis, wie es für die Großstadt Oberhausen nicht nur eine einzige freiberuflichen Facharzt gibt, kann ein erfolgreicher selbständiger Fachkrankenpfleger unmöglich alleine bleiben. Gibt es Kollegen in der gleichen Branche, sind Vertretungsdienste kein Problem. Die Überzahl von zugelassenen Pflegediensten garantiert, dass die Kunden im Falle eines Falles auch dann versorgt sind, wenn temporäre Berufsunfähigkeit eintritt. Inwieweit die Zulassung der unzähligen Pflegedienste mit einem Versorgungsauftrag verknüpft ist, kann dahingestellt werden. Die Pflegedienste boykottieren so schnell nicht, solange die meistens nicht voll ausgelasteten Pflegedienste die Gelegenheit haben, ohne Akquisition zusätzlich für eine gewisse Zeit an ca. 20 Kunden zusätzlich zu verdienen. Solange die Kunden während dieser Phase der Fremdversorgung sowohl eine gewohnte Qualität vermissen und dabei noch kräftig draufzahlen müssen, wird der Abgang zur Konkurrenz eher unwahrscheinlich. 

Welche Möglichkeiten und Chancen bestehen?

Der Pflegemarkt funktioniert nicht anders als der normale Markt. Seit Erscheinen des be rühmten Aufsatz des Sozialwissenschaftlers Albert O. Hirschman „Exit, voice and loyality“ dürfte klar sein, dass es nur eine Zeitfrage ist, wann sich der Mammutsektor des Sozialen Marktes, der marktbeherrschend von wenigen „Non-Profit-Unternehmen“ ausgestaltet wird, sich entwickelt zu einem trägen, unproduktiven, selbstgefällige kostenfressendem Ungetüm eines modernen Leviathans; nachteilig für den gekrümmten Rücken der meisten Mitarbeiter und unvorteilhaft für die mannigfachen Interessen der Betroffenen. Was die Bild-Zeitung im Sommer 2007 aus Sicht der Betroffenen titelte: „Der Pflegeskandal“ beschrieb die WAZ am 13. Juli 2007 mit den Worten „Das Personal wird nur mit Elend konfrontiert“ und „Schockschwerenotstand“. Der zitierte Oberhausener Heimleiter Jürgen Imig, Haus Gottesdank, kritisierte weiter, dass die Ausbeutung des Pflegepersonals in vielen Altenheimen zum Alltag gehört. Wer Pflege als Ausgeliefertsein erlebt und erfährt, wird Pflege hassen, die Einrichtungen, wenn möglich boykottieren, und den Weg frei machen für das hier vorgestellte Unternehmenskonzept. Nirgendwo sonst findet der Kunde ein derart auf Ihn zugeschnittenes Pflegeprofil, das ihm obendrein umfassend garantiert: hier bist Du „gut aufgehoben“.

Mit diesem Konzept ist die historische Chance gegeben, als Vorreiter systematisch überholte und unhaltbare Denkstrukturen überwinden zu können durch die Aufnahme eines eigenständigen Geschäftsbetriebes. Vorreiter und Schrittmacher am Sozialen Markt, die übrigens, nach dem letzten Gesundheitsreform, nur dann Zukunftsfähigkeit attestiert wird, wenn es das Kernmerkmal „Wettbewerb am Markt“ aufweist.  

Das Projekt Pflegetaxi

Wächst das Unternehmen über den „Ein-Mann-Stadium“ hinaus wird ein Mix aus Fach- und Aushilfkräfte angeboten. Das Projekt wird als Pflegetaxi im Nachfolgenden kurz dargestellt.  

Zwei Mitarbeiter werden eingestellt. Zunächst aushilfsweise, mit Option zur Festeinstellung. Ggf. Mit Hilfe Förderprogramme durch die Agentur für Arbeit. Ein PKW Fahrer, und eine Pflegekraft. Beide zusammen bilden ein Team und fahren gemeinsam mit dem Pflegtaxi zum Kunden. Die Pflegekraft braucht keinen Führerschein, wird von Zuhause abgeholt und direkt an der Kundenadresse abgeliefert. Überwiegend soll das Pflegetaxi dazu dienen, Betreuungsleistung und Pflegehelferinnen Tätigkeiten schnell und kompetent abzudecken. Der Bereich professionelle Fachpflege soll uneingeschränkt in der Zuständigkeit des Fachkrankenpflegers fallen.

Als nicht zu unterschätzender Vorteil ist der Teampräsenz zu sehen. Ebenso der Wegfall einer ständigen Parkplatzsuche. Mit Handy kann die Pflegekraft punktgenau zum Ende Ihrer Tätigkeit das Pflegetaxi an die Haustür dirigieren. Stets steht ein zweiter Mann (Frau) zur Verfügung, wenn bei der Pflege zwei Personen benötigt werden. Dieses Modell ist nicht nur innovativ gedacht, es ist außerdem arbeitsrechtlich unbedenklich. Nebenbei gesagt, wäre dieses Projekt ein unvergleichlicher Werbefeldzug. Dankbares Sujet der Tagespresse und unter Kollegen würde es sich herumsprechen. Kritisch, ob das überhaupt machbar oder neidisch ist, weil man (n) selbst noch immer Stressgeplagt und Menschenseelen alleine im Autozelle herum kurvt, um Pflege nach der Stoppuhr abzuleisten.  

Dass auch pflegerisches Personal für Hilfstätigkeiten im Projekt Pflegetaxi bedenkenlos integriert werden kann, lehnt sich als Aussage unmittelbar an die Maßgaben des Jenaer Professors Hans Böhme, publiziert in Februar 2007. Böhme verweist darauf, dass Fachpersonal ohne großen administrativen Aufwand pflegerische Dienstleistungen als Betreuungsleistungen mit Gewerbeschein erbringen und abrechnen könnte, wenn diese nur auf eigene Rechnung arbeiten. Veröffentlicht in die Fachzeitschrift „Die Schwester – Der Pfleger“ 46. Jahrgang, Ausgabe 02/2007.

„Jeder kann bei uns (in Deutschland) alles machen“ formuliert Prof. H. Böhme als Jurist und Soziologe einleitend in sein Expertenbeitrag: „Wer darf einen sozialen Betreuungsdienst gründen?“ Detailliert führt Böhme aus, um seine Aussagen zu untermauern: “Damit ist es also jedermann erlaubt, einen Pflegedienst zu gründen”. Was im Klartext heißt, dass jeder sich Pflegekraft“ nennen kann, auch wenn dieser Mensch beispielsweise ein Fliesenleger ist und noch nie ein Krankenhaus betreten hat. Es bedarf lediglich eines Gewerbescheins und dann kann jeder als Obstverkäufer sich formal “freiberuflich Pflegender“ nennen. Praktisch konkludiert der Fachautor aus dem Bereich Sozialwesen („Ambulante Pflege“ 3 Bände; „Arbeitsrecht für die Pflege“), Prof. Böhme am Schluss seines Artikels mit den Sätzen: “Im Bereich der sonstigen Dienstleistungen sind mir keine Beschränkungen bekannt. Insbesondere gibt es weder in der Pflege noch bei Betreuungsleistungen Vorbehaltsaufgaben für bestimmte Berufsabschlüsse. Jedermann darf pflegen und Betreuungsleistungen erbringen.”

Vom Grundsatz her wird diese Auffassung übernommen. Allerdings mit den nötigen Distanz zum Leitbild einer gestandenen Obstverkäuferin mit Schwesternhaube oder einer fachkundigen Fliesenleger als beinharten Altenpfleger, vielmehr wird darauf geachtet dass nur qualifiziertes, service- und kundenorientiertes Fachpersonal beschäftigt wird.  

Das Modell Pflegetaxi könnte auch als Chance für arbeitsuchenden Mitarbeitern aufgefasst werden, um so Zugang zum weitestgehend „abgeschotteten“ Pflegemarkt zu erhalten. Auf diese Weise kann jeder, der will und möchte, in frei bestimmbaren Zeitumfang und zu angemessenen Vergütungsbedingungen gut bis sehr gut verdienen kann. Im Umkehrschluss gilt das gleiche. Wer verhindert war und gewünschte Leistungen beim Kunden nicht erbringen konnte, geht leer aus. Er mag entschuldigt sein oder nicht; das ist hier unbedeutend.

Das Pflegetaxi stellt sich auch als positives Gestaltungsinstrument für diverse Kostenträger dar. Insbesondere die städtische Behörden könnten immens profitieren, wie auch die Pflegekassen, wenn verstärkt gute und günstige Pflegeleistungen durch ein wirtschaftlich effektiv arbeitende Honorarkraft erbracht wird. Diesseits wird für Pflegedienste aller Art mit dem Taximeter nur bis zu 50 Cent die Minute verlangt. Letzteres ist Profi-Tarif. Wobei zu erwähnen ist, für 50 Cent pro Minute kommt der Pflegeprofi ins Haus. Institutionell ansässige stationäre Anbieter verlangen bei den Kassen etwa das Doppelte, ganze 1 € pro Minute, bei jeden, der obendrein noch das Altenheim „sein zuhause“ nennen muss.

Nicht zuletzt profitiert der Kunde von dem Projekt „Pflegetaxi“. Wenn Kosten und Leistungsangebot ihn überzeugen, erhält er Pflegeaufwand in einem Zeitrahmen, die er nirgendwo sonst findet. Außerdem ist er nicht verpflichtet, am nächsten Tag von irgendwem anderes oder – wenn der Chemie nicht stimmt – von der unerwünschte Fachkraft weitere Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Er ist genauso frei wie der Kunde im Lebensmitteldiscounter, er geht keine Verpflichtung ein. Zu jedem beliebigen Augenblick kann der Kunde zu konkurrierende Anbietern wechseln, ohne dass sein „boykottierendes Handeln“ gegenüber MMW als Grenzunternehmer auch nur ein einziges Stirnrunzeln am Markt hervorruft.

Zweitmarke und Zweitlogo – Der Pflegediscounter & Appel_ei

Gelingt es nicht, aufgrund betont hervorgehobener Qualitätsansprüche innerhalb von 1/2 - 3/4 Jahr 10 -20 Kunden zu erreichen und kontinuierlich im Bestand zu führen, verbunden mit 2 Stunden Arbeitsaufwand wöchentlich à 20 – 30 € (entspricht mtl. 3.200 € Brutto), wird mit einer nachgeschalteten preisorientierten Produktlinie geworben.

Gezielt soll dann ein preisbewusstes Kundenklientel mit dem Firmenbegriff „Der Pflegediscounter“ angesprochen werden. Präsentiert mit einem neuen Logo Appel_ei. Angeregt wurde diese Idee durch die Autoren Gilmore & Pine. Diese vergleichen Marketing mit dem Theater. Fällt die Vorstellung konsequent durch, wird davor gewarnt, unbeirrt weiter zu machen, nach dem Motto, es läge nur am falschen Publikum.  

Mit der Zielvorgabe die unterschiedlichsten Ränge zu füllen statt in eine endständige Gasse oder unwirtliche Nische zu geraten soll eine Zweitmarke und Zweitlogo mit der Bildmarke Appel_ei als „ Key Visual“ die preiswerte Seite hervorheben. Diese Option ist vergleichbar mit sekundären Produktlinien wie „Ja“ und „Santo“ bei „REWE“ - „Congstar“ bei „TELEKOM“ - oder „Canda“ bei C&A.“ Unzählige weitere Beispiele ließen sich anführen. Aktuell hat jeder Mobilfunkanbieter eine Billigmarke, zu der er sich halbherzig bekennt. Statt Synergieeffekte zu beschwören, werden Marken gesplittet und getrennt vermarktet.

Pflege hat nun einmal auch zwei Seiten, wie jede Medaille. Das Motiv markiert die Vorderseite des glänzenden Metalls emotional einprägsam. Es gibt an, für welches Ereignis die Auszeichnung gilt. Auf der meist verborgenen Rückseite steht der Preis neben der ausgezeichneten Leistung und der erreichte Rang.  

Echte, authentisch erlebte Pflege ist unbezahlbar und mit Geld oder Gold nicht abzugelten. Das hindert aber nicht, ab und zu die Marketingstrategie wie eine Medaille zu wenden, vom Motivationsseite zur Preisauszeichnung-Seite, solange nur sichergestellt ist, dass beide gezeigten Seiten sich erfolgreich ergänzen.

8. Finanzierung und Finanzplanung

Kostenstruktur

Das Unternehmen wird Mitte Dez. 2007 offiziell begonnen und benötigt außer eine Anschubfinanzierung keine Finanzierung von Personal- und Sachaufwendungen. Als Anschubfinanzierung wurde am 04. Mai 2007 einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss gestellt. Eine Bewilligung vorausgesetzt, ist damit der Übergang vom unselbständigen Angestelltenverhältnis zum Unternehmer für den Zeitraum Jan. 2008 – Sept. 2008 sichergestellt. Vor der Firmengründung anfallende Kosten wie Bürokommunikation, Grundausstattung, Pflegeutensilien, Arbeitskleidung, Gebühren, Werbemaßnahmen und etliche andere Ausgaben sind im Grunde genommen niedrige Gründungskosten, die obendrein schon bezahlt wurden. Erreicht wurde das durch den seit August 2007 ausgeführte freiberufliche Tätigkeit und die dadurch erzielten monatlichen Einnahmen.

Preisstrategie

Anhand des angestrebten Einkommens wurde eine Preisliste erstellt.

Aufgrund der steuerlichen Besonderheit gemäß § 4 Nr. 14 UStG, wonach kein Umsatzsteuer auf das Honorar anfällt, wird im unten stehende Tabelle der Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.

Der Weg zum Einkommen

Monatl. angestrebtes Einkommen:         

        € 1800 br.

Jahres einkommen ( 12 Monatseinkommen)

        € 21.600 br.

Monatliche Ausgaben für Krankenversicherung

€ 530

Jährliche Ausgaben zur Altersvorsorgung

€ 640

Entspricht verfügbaren Monatseinkommen (vor E-Steuern) 1217 €

Abschreibungen/Rücklagen 2400 € Werbeaufwand 3000 € Fahrzeug/Unterhalt 3200 € Telefon/Verwaltungsaufwand 1200 €

Ziel geplantes  Jahresumsatz         € 31.400

253 Arbeitstage im Jahr - abzüglich Tarifurlaub eines Vergleichs-Angestellten 30 Tage abzüglich durchschnittliche Krankheitstage 10 Tage mögliche Arbeitstage
213 effektive Tage unternehmerisches Ausfallrisiko 20 % mithin:

170,4 Tage fakturierbare Arbeitstage


Tagessatz 184,27 €          tarifliche Arbeitszeit pro Tag 7,3 Std. abzüglich

1,3 Std."unbezahlte" Arbeit (Buchhaltung, Recherche) 

6,00 Std. effektive Arbeitsstunden pro Tag 

Stundensatz 30,71 €


Preisliste

Stundenhonorar Notfalleinsatz / Pflege-Rufeinsatz 30,00 €

Nachtbetreuung in Krisenzeiten         € 40,00 Std. 

Verhinderungspflege 28,00 €

ab 12 Std. pro Woche 25,00 €

ab 40 Std. pro Monat 20,00 €

Sonderkonditionen:                       Pflegeaufwand unter eine Stunde

Pflegeaufwand < 5 min. 5,00 €
Pflegeaufwand < 15 min. 15,00 €

Nachtwache         Bis 5 Stunden 80,00 € pauschal
Ab 6 – 9 Stunden 120,00 € pauschal

24 Stunden Betreuung 240,00 € pauschal

Zuschlag für Sa./So. pro Stunde 3,50 €

Zuschlag für Feiertage pro Stunde Euro 5,50 €

Service Pakete Krankenhauseinweisung 25,00 € pauschal

          Anwesenheit, bis Krankenwagen kommt;

Koffer packen; Einweisung holen; Ange

hörige benachrichtigen und Schlüssel

zu ihnen bringen.

Wohnungsversorgung 15,00 € pauschal bis 1 Woche

während eines Krankenhausaufenthaltes

bis zu einer Woche: Kühlschrank leeren;

Blumen gießen; Briefkasten leeren


Wäscheversorgung 25,00 € pro Auftrag


während eines Krankenhausaufenthaltes

Wäsche waschen; Wäsche in das

Krankenhaus bringen; Wäsche abholen.

Einzelleistungen Auf Anfrage 2 – 6 € pro Leistung  

     abgerechnet wird auf Grundlage des

Modellprojekts Pflegebudget-Büro Lünen

(Angaben Caritas-Verband Kreis Unna)

Besonderheiten:    Die Preise verstehen sich inklusive Anfahrtskosten.  

Mehrwertsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

Eigen- und Fremdmittel sind für die Unternehmensgründung nicht erforderlich.

Privat vorhandene Vermögenswerte existieren nur in gebundener Form im selbst genutzten Mehrfamilienhaus. Neben Mieteinnahmen für zwei Wohnungen gibt es keine weiteren Einnahmen aus Zinsguthaben oder Nebeneinkünften.

Vom Wohnobjekt „Sanderstr. 15“ wurden 1993 durch Umbaumaßnahmen aus zwei Wohnungen eine selbst genutzte Wohnung mit 167 qm Wohnfläche hergestellt. Im Zuge der Existenzgründung bietet es sich an, im Jahr 2007 einen teilweisen Rückbau zu initiieren, um ein Arbeitszimmer, einen Empfangsraum und ein Archiv einzurichten, sodass ohne Anmieten von zusätzlichen Geschäftsräumen, aus vorhandenem Bestand trotzdem getrennte Bereiche zur Verfügung stehen, die ausschließlich der beruflichen Nutzung dienen werden.

Das Konzept trägt sich im ersten Jahr nahezu selbst, sofern ein Gründungszuschuss gewährt wird. Lässt sich nachweisen, dass die Aktivitäten des Pflege Discounters auch nach Abzug der Steuern schwarze Zahlen schreiben bedarf es keiner weiteren Zuschüsse.

Umsatz; Gewinn- und Verlustrechnung

Seit 1993 wurde ein selbst genutztes Mehrfamilienhaus mit zwei Mietparteien verwaltet. Die Abrechnungsbasis wurde vom Steuerberaterbüro Stratmann in Bottrop gelegt. Einfache Gewinn- und Verlustrechnungen sind seitdem gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Anlage V&V bei der jährlichen Steuererklärung unbeanstandet selbsttätig durchgeführt worden. Coaching bei vereinzelten Komplexeren Steuerfragen durch den Steuerberater reichten aus, um den fiskalischen Bestimmungen zu genügen.

Der Verwaltungsaufwand wird sich nicht erheblich von dem bisherigen Umfang unterscheiden, sofern, wie zum Anfang geplant, vorerst in der Gründungsphase nur eine sog. „Ich-AG“ installiert wird.

Organisches Wachstum mit dem Ziel, innerhalb von 4 - 5 Jahren die Gewinnschwelle deutlich zu überschreiten, wird anvisiert. Das Konzept ist jedoch auch dann tragfähig, wenn die freiberufliche Tätigkeit nur auf eine einzige Person beschränkt bleibt. Vom Grundgedanke her genügt eine Honorartätigkeit von 30 Stunden pro Woche bei ca. 20 € pro Stunde regulärer Pflegetätigkeit durch ein qualifizierte Pflegekraft, um über die reinen Lebensunterhaltskosten hinaus Gewinne zu erzielen, die den Vergleich mit den zur Zeit er zielbaren Grundgehältern im Pflegesektor nicht zu scheuen brauchen.


Finanzplanung