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Beitragsordnung (Fassung vom 08.05.2024)
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Beitragsordnung CSC Grünstadt e.V.

Fassung vom 08.05.2024

§ 1 BEITRITT

Mitglied kann jede 21 jährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.

Alle neuen Vereinsmitglieder erhalten grundsätzlich zunächst den Status eines Fördermitgliedes. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, hat er dies dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich mitzuteilen. Er/Sie hat das Recht, den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten Mitgliedervollversammlung vorzulegen.

Diese entscheidet dann erneut und endgültig. In allen anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe des Formulars bei Vertretern des Vereinsvorstandes und dem Eingang des Mitgliedsbeitrages vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

Vollmitgliedschaft (aktive Mitgliedschaft) erlangt man durch Mitarbeit und auf schriftlichen Antrag. Dieser bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des jeweils aktiven Vorstandes..

§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN DER FÖRDERMITGLIEDER

Fördermitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Fördermitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was den Zwecken, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwider läuft oder geeignet ist dem Ansehen des Vereins zu schaden.

Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu leistende Monatsbeiträge pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ihrer E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

§ 3 BEITRAGSZAHLUNGEN

1. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Der Monatsbeitrag für eine natürliche Person beträgt 12 € im Monat.

2. Aufnahmegebühr

Zusätzlich zu den Beiträgen wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 100 € erhoben. Diese Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme zu zahlen.

3. Erstbeiträge

Mitgliedschaften, die im laufenden Monat beginnen, zahlen den Monatsbeitrag von 12 €, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintritts. Erstbeiträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden.

4. Beitragsanpassung nach erster Cannabis-Ernte

Nach der ersten Cannabis-Ernte wird der Vorstand die Beitragsordnung anpassen und die Mitglieder über die neuen Beiträge informieren.

5. Beitragsermäßigungen und Stundungen

Der Vorstand kann in Einzelfallentscheidungen Beiträge auf bis zu 1 € pro Monat reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Der Vorstand ist dabei angehalten, davon in Verantwortung den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, sparsam Gebrauch zu machen, aber auch Menschen, die sich einen regulären Beitrag nicht leisten können, die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Gleiches gilt für den Vereinszuschlag auf Sonderbeiträge. Der Vorstand soll in der Einzelfallprüfung die Privatsphäre des Mitglieds besonders achten.

6. Beiträge für juristische Personen

Juristische Personen, wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen, können auch Mitglied werden, um die Vereinsziele zu fördern. Die Beiträge sollen sich an der finanziellen Situation der Organisationen/Firmen orientieren. Die folgenden Beiträge sind Empfehlungen und werden im Zuge der Entscheidung über den Beitrittsantrag vom Vorstand festgelegt. Der Beitrag für eine juristische Person darf jedoch das Zehnfache des Beitrages einer natürlichen Person nicht unterschreiten.

Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)

Klein: Monatsbeitrag x 10 = 120,00 € jährlich

Mittel: Monatsbeitrag x 20 = 240,00 € jährlich

Groß: Monatsbeitrag x 100 = 1200,00 € jährlich

Profit (Firmen)

Klein: Monatsbeitrag x 100 = 1200,00 € jährlich

Mittel: Monatsbeitrag x 200 = 2400,00 € jährlich

Groß: Monatsbeitrag Beitrag x X jährlich

7. Fördermitgliedschaften

Großzügigen Fördermitgliedern kann der Vorstand nach Ermessen Vereinsleistungen, wie z.B. Werbefläche auf unserer Webseite, Merchandising- und Werbeartikeln oder Präsentationsmöglichkeiten auf Vereinsveranstaltungen gewähren.

§ 4 ENDE DER FÖRDERMITGLIEDSCHAFT

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund, kann durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat.

Ein Mitglied kann weiterhin kraft Beschlusses des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung und Beitragsordnung zu entnehmen. Die Satzung und Beitragsordnung ergänzen diese Beitrittsbedingungen.