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Reglement EUT 2026
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Reglement Engadin Ultra Trail 2026

Reglement Engadin Ultra Trail 2026

 

 

 

Verein Trail Sport Samedan

OK Engadin Ultra Trail

Promulins Arena

CH-7503 Samedan

1. ALLGEMEINES        3

2. RENNINFORMATIONEN        3

2.1. Strecken        3

2.2. Startzeiten        4

2.3. Ersatzstrecken        4

2.4. Kurzfristige Änderungen        4

2.5. Streckenmarkierung        4

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN        4

3.1. Wertungsform        4

3.2. Mindestalter        4

3.3. Teilnahmevoraussetzungen        4

3.4. Teilweise Autonomie        5

4. WERTUNGSKATEGORIEN        5

EUT102        5

EUT53        5

ET23        6

ET16        6

5. ANMELDUNG        6

5.1. Anmeldegebühr        6

5.2. Begrenzte Teilnehmerzahl        7

5.3. Änderung oder Stornierung der Teilnahme        8

5.3.1. Änderung Streckenauswahl/Personenwechsel        8

5.3.2. Stornierung der Anmeldung        8

5.3.3. Versicherung        8

5.3.4. Absage des Rennens        8

5.3.5 Covid-19-Regelung        9

5.4. Leistungen        9

6. AUSRÜSTUNG        9

6.1. Ausrüstung/ Pflichtmaterial        9

6.2. Stöcke        10

6.3. Effekten        10

7. RENNREGELN        11

7.1. Zeitmessung        11

7.2. Tragen des Zeitmessungs-Chips        11

7.3. Tragen des Live-Trackers        11

7.4. Tragen der Startnummer        11

7.5. Verhalten auf der Strecke        12

7.6. Aufgabe oder Disqualifizierung        12

7.7. Kampf gegen Doping        13

7.8. Strafen        13

7.8.1. Allgemeines        13

7.8.2. Strafen und Disqualifikation        13

7.9. Beschwerde / Protest        14

8. RESULTATE UND PREISVERLEIHUNG        14

8.1. Resultate        14

8.2. Siegerehrungen        14

9. ORGANISATION UND RENNKOMITEE        15

9.1. Organisation        15

9.2. Rennkomitee        15

9.2.1. Zusammensetzung        15

9.2.2. Kompetenzen        15

10. NACHHALTIGKEIT        15

11. HAFTUNG UND VERSICHERUNG        16

12. RECHTSVORSCHRIFTEN        16


1. ALLGEMEINES 

Der Engadin Ultra Trail ist ein jährlich in der Tourismusdestination Engadin St.Moritz stattfindender Trailrunning Event, der im Jahr 2026 sein 6-jähriges Jubiläum feiert.

Die Trägerschaft für den Engadin Ultra Trail 2026 ist beim Verein Trail Sport Samedan mit Sitz in Samedan. Trail Sport Samedan ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches.

Der Einfachheit und Lesefreundlichkeit halber wird im vorliegenden Reglement jeweils die männliche Form aufgeführt. Weibliche Teilnehmer sind mit eingeschlossen.

Mit der Anmeldung zum Engadin Ultra Trail akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos dieses Reglement und die Ethik des Rennens und entbindet die Organisation von jeglicher Verantwortung oder Haftung.

Die Organisatoren behalten sich vor, jederzeit Änderungen am Reglement vorzunehmen.

2. RENNINFORMATIONEN 

Beim Engadin Ultra Trail stehen dem Läufer vier verschiedene Streckenvarianten zur Auswahl.

Die detaillierten Pläne, Profile und gpx.Daten der verschiedenen Strecken sind auf der Website www.engadinultratrail.ch verfügbar.

Die Distanzen wurden so exakt wie möglich gemessen. Trotzdem ist es möglich, dass Laufuhren geringe Unterschiede in Distanz oder Höhenmeter ausweisen.

Da Laufuhren im Normalfall eine Toleranzgrenze von bis zu 5% haben, kann das im Falle der EUT53 bis zu 2 km ausmachen.

2.1. Strecken

Strecke

EUT102

EUT53

ET23

ET16

Höhendifferenz

+5677m / -5677m

+2639m / -2603m

+1064m / -1051m

+789m / -789m

Start

Samedan

Zuoz

La Punt Chamues-ch

Samedan

Ziel

Samedan

Samedan

Samedan

Samedan

ITRA / UTMB

5 Punkte

3 Punkte

1 Punkt

Die ITRA/UTMB Punkte erhalten nur Finisher der jeweiligen Originalstrecken.

2.2. Startzeiten

EUT102

17. Juli 2026

23.00 Uhr

EUT53

18. Juli 2026

08.00

ET23

18. Juli 2026

11.11

ET16

18. Juli 2026

13.00

2.3. Ersatzstrecken

Sollte das Rennen aufgrund der Witterungsbedingungen auf den geplanten Strecken nicht möglich sein, werden Ersatzstrecken angeboten.

2.4. Kurzfristige Änderungen

Bei schlechtem Wetter und aus Sicherheitsgründen behält sich der Organisator das Recht vor, das laufende Rennen abzubrechen, die Strecken und/oder die Kontrollpunkte anzupassen sowie das Zeitlimit zu ändern. Sämtliche Entscheidungen diesbezüglich werden vom Rennkomitee getroffen.

2.5. Streckenmarkierung

Die Strecken werden mit fluoreszierenden Flatterbändern, Pfeilen und Markierungsspray markiert.

Detailinformationen zur Markierung der Engadin Ultra Trail Strecken, finden Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Website www.engadinultratrail.ch

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

3.1. Wertungsform

Der Engadin Ultra Trail ist ein Rennen mit Einzelwertung.

3.2. Mindestalter 

Für die Austragung 2026 gelten folgende Altersvorschriften:

EUT102

ab Jahrgang 2008 und älter

EUT53

ab Jahrgang 2008 und älter

ET23

ab Jahrgang 2008 und älter

ET16

ab Jahrgang 2012 und älter

3.3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Bewerbe im Rahmen des Engadin Ultra Trail sind anspruchsvolle Laufveranstaltungen (der EUT102 eine extreme Herausforderung), die zum Großteil in alpinem Gelände verlaufen, vielfach mit Passagen über 2.500 m. Schlechte Witterungsbedingungen (Kälte, Regen, Schnee) und die Nacht bilden zusätzliche Erschwernisse.

Für die Teilnahme am Engadin Ultra Trail ist es daher unbedingt erforderlich zu wissen, wie man sich allein, in einer teilweisen Autonomie (Selbstversorgung) und ohne externe Hilfe den klimatischen Bedingungen stellt.

Zudem sind eine sehr gute körperliche Verfassung und Erfahrung im Trail Running Voraussetzungen für die Bewältigung der Strecken.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen.

3.4. Teilweise Autonomie

Für die Ultra Bewerbe EUT102 und EUT53 gilt die teilweise Autonomie. Die Anzahl der Verpflegungsposten ist in den Streckenplänen und Höhenprofilen eingetragen. An den vorgesehenen Verpflegungsposten gibt es Getränke und/oder Speisen, die vor Ort eingenommen werden müssen. Beim Verlassen der Verpflegungsposten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, dass er genügend Flüssigkeit und Verpflegung bis zum nächsten Verpflegungsposten bei sich hat.

Eine persönliche Betreuung der Teilnehmer durch Dritte ist ausschliesslich bei den Verpflegungsstellen erlaubt. Es ist verboten, sich während des Laufes oder auch nur kurzzeitig von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen. Ein Begleiten ist nur in der Nähe der Verpflegungsstellen, an den gezeichneten Stellen erlaubt.

4. WERTUNGSKATEGORIEN

EUT102

18+

Damen / Herren

1997 - 2008

30+

Damen / Herren

1987 - 1996

40+

Damen / Herren

1977 - 1986

50+

Damen / Herren

1967 - 1976

60+

Damen / Herren

1966 und älter

EUT53

18+

Damen / Herren

1997 - 2008

30+

Damen / Herren

1987 - 1996

40+

Damen / Herren

1977 - 1986

50+

Damen / Herren

1967 - 1976

60+

Damen / Herren

1966 und älter

ET23

18+

Damen / Herren

1997 - 2008

30+

Damen / Herren

1987 - 1998

40+

Damen / Herren

1977 - 1986

50+

Damen / Herren

1967 - 1976

60+

Damen / Herren

1966 und älter

ET16

14+

Juniorinnen / Junioren

2009 - 2012

18+

Damen / Herren

1997 - 2008

30+

Damen / Herren

1987 - 1996

40+

Damen / Herren

1977 - 1986

50+

Damen / Herren

1967 - 1976

60+

Damen / Herren

1966 und älter

        

5. ANMELDUNG

5.1. Anmeldegebühr

Preis in Schweizer Franken pro Person.

Frühbucher Phase bis 31. Januar 2026:

EUT102

CHF 150.00

EUT53

CHF 110.00

ET23

CHF   80.00

ET16

CHF   40.00

Kategorie Junioren CHF 30

Normalbucher Phase bis 30. Juni 2026:

EUT102

CHF 160.00

EUT53

CHF 120.00

ET23

CHF   90.00

ET16

CHF   50.00

Kategorie Junioren CHF 30

Spätbucher Phase bis 15. Juli 2026:

EUT102

CHF 180.00

EUT53

CHF 140.00

ET23

CHF 110.00

ET16

CHF   70.00

Kategorie Junioren CHF 30

Walk in (Während der Startnummernausgaben) + CHF 20

EUT102

CHF 200.00

EUT53

CHF 160.00

ET23

CHF 130.00

ET16

CHF   90.00

Kategorie Junioren CHF 30

Die „Walk in“-Registrierung findet zu folgenden Zeiten statt:

Freitag

17. Juli 2026

18.00 - 22.00 Uhr

Promulins Arena, Samedan

(alle Läufe)

Samstag

18. Juli 2026

06.30 - 07.30 Uhr

Gemeindehaus, Zuoz (EUT53)

09.30 - 10.30 Uhr

Schulhaus, La Punt Chamues-ch (ET23)

11.30 - 12.30 Uhr

Promulins Arena, Samedan (ET16)

Die Registrierung während der Frühbucher-, Normal- und Spätbucher-Phase kann ausschließlich online durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Anmeldungen, die nach Sonntag, 12.07.2026 um Mitternacht erfolgen, nicht den Läufernamen auf der Startnummer haben.

5.2. Begrenzte Teilnehmerzahl 

Für die vier Strecken sind folgende maximale Teilnehmerzahlen festgelegt worden:

EUT102

200 Teilnehmer

EUT53

300 Teilnehmer

ET23

300 Teilnehmer

ET16

300 Teilnehmer

Der Organisator behält sich das Recht vor, die Anzahl der Anmeldungen (pro Strecke oder insgesamt) zu begrenzen oder zu erhöhen.

5.3. Änderung oder Stornierung der Teilnahme

5.3.1. Änderung Streckenauswahl/Personenwechsel

Die Streckenauswahl kann bis Sonntag, den 12. Juli 2026 um Mitternacht vom Teilnehmer geändert werden oder vor Ort bei der Startnummernausgabe. Im Falle eines Streckenwechsels muss die Differenz zwischen dem Preis zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung und der aktuell am Tag des Wechsels geltenden Anmeldegebühr nachbezahlt werden. Die Bezahlung kann nur vor Ort erfolgen. Sollte der anfänglich bezahlte Preis höher sein als die Anmeldegebühr für die neue Strecke nach dem Wechsel, hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.

Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist ebenfalls bis zum 12. Juli 2026 möglich. Für eine Umschreibung wird eine Gebühr von CHF 30.00 vom neuen Läufer erhoben.

Auf schriftliche Anfrage, mit Angabe eines triftigen Grundes, kann der Veranstalter einen Übertrag des Startplatzes auf das Folgejahr vornehmen.

5.3.2. Stornierung der Anmeldung

Im Falle einer Stornierung seiner Anmeldung hat der Teilnehmer keinerlei Recht auf Rückerstattung, ungeachtet des Grundes.

5.3.3. Versicherung

Bei der Online-Anmeldung kann optional eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Diese Option deckt ausschliesslich den Startverzicht infolge medizinischer Gründe ab.

Möchte der Teilnehmer von dieser Option Gebrauch machen, muss er bis spätestens 24 Stunden vor dem Start des Wettkampfs ein detailliertes Arztzeugnis (inklusive Diagnose und Begründung des Startverzichts) an info@engadinultratrail.ch senden.  

In diesem Fall wird ausschliesslich das einbezahlte Startgeld zurückerstattet oder der Startplatz auf Wunsch ins Folgejahr übertragen. Es kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 CHF abgezogen werden. Alle weiteren Leistungen sind ausgeschlossen.

5.3.4. Absage des Rennens

Sollte das Rennen vom Organisator aus anderen Gründen als aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, wird dem Teilnehmer ein Teil der Anmeldegebühr (80%) erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Änderung der Strecke oder einer Unterbrechung aus Sicherheitsgründen (insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen) oder aufgrund höherer Gewalt, keine Rückerstattung erfolgt.

5.4. Leistungen

Jeder angemeldete Teilnehmer hat Anspruch auf folgende Leistungen:

Für alle nicht genannten Leistungen müssen die Teilnehmer selbst aufkommen (insbesondere Transport, Unterkunft und sonstige Verpflegung).

6. AUSRÜSTUNG

6.1. Ausrüstung/ Pflichtmaterial

Das obligatorische Material wird vor und während dem Lauf stichprobenweise kontrolliert. Jeder Athlet muss dieses während des ganzen Wettkampfes bei sich haben.

Das obligatorische Material ist zusätzlich zur Laufbekleidung (getragene Laufbekleidung und Laufschuhe) zu verstehen.

Pflichtmaterial:

EUT102

EUT53

ET23

ET16

Rucksack/Trailrunning Weste

x

x

x

 

Mobiltelefon (Notrufnummern speichern, immer eingeschaltet)

x

x

x

x

Rettungsdecke von mind. 1.40m x 2m

x

x

 

Trillerpfeife

x

x

 

Elastische Binde für einen Notverband mind. 200cm x 4cm

x

x

 

Persönlicher Trinkbecher mindestens 125ml (an den Posten sind keine vorhanden)

x

x

x

x

Wasserflasche, Wassersack oder Bidon (mindestens 5 dl)

x

x

x

x

Persönliche, individuelle Verpflegung

x

x

x

 

Stirnlampe mit Ersatzbatterien, muss ab 21:30 Uhr eingeschaltet werden

x

 

 

 

Eine Jacke für Schlechtwetter im Gebirge. Wasserfest, atmungsaktiv

x

x

x

x

Lange Überhose, lange Laufhose oder Beinlinge (ganzes Bein überdeckend)

x

x

 

 

Stirnband oder Mütze

x

x

x

x

Handschuhe

x

x

 

 

Sonnenbrille

x

x

x

x

Reflektierendes Band

x

 

 

 

Empfohlen:

 

 

 

 

Stöcke

 

 

 

 

Ersatzkleider bei schlechtem und kaltem Wetter

 

 

 

 

Sonnencreme

 

 

 

 

Das Organisationskomitee kann aufgrund der Witterungsverhältnisse kurzfristig vor dem Start weitere Ersatzkleider (gegen Nässe und Kälte) als zusätzliches obligatorisches Material verlangen. Auf der Strecke oder im Ziel kann das obligatorische Material mit Stichproben überprüft werden.

6.2. Stöcke

Stöcke sind auf allen vier Strecken zugelassen.

Jeder Athlet, der beschliesst mit Stöcken zu starten, muss diese den ganzen Wettkampf und bis ins Ziel mittragen. Es ist verboten auf der Strecke Stöcke anzunehmen oder abzugeben.

6.3. Effekten

Im Start/Zielgelände in der Promulins Arena wird ein Depot für die Effekten angeboten.

Der Veranstalter stellt keine Effekten-Säcke zur Verfügung. Eigene Tasche / Rucksack benutzen. (angeschrieben mit Name + Startnummer)

Abgabe und Herausgabe der Gepäckstücke erfolgt nur gegen Vorweisung der Startnummer.

Bei unterschiedlichen Start- und Zielorten bieten wir einen Effekten Transport an.

Für den EUT102 wird ein Bag Drop beim Verpflegungsposten La Punt Chamues-ch (Km 50) angeboten. Die Effekten werden regelmässig zum Zielort transportiert.

7. RENNREGELN

7.1. Zeitmessung

Der Start aller Kategorien/Strecken findet durch Massenstart statt. Bei sehr hoher Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, das Rennen gestaffelt zu starten.

Die Zeitmessung beginnt mit dem Startschuss.

7.2. Tragen des Zeitmessungs-Chips

Jeder Läufer muss den Zeitmessungs-Chip, welcher mit der Startnummer abgegeben wird, gemäss Anweisung, während des gesamten Rennens tragen.

Der Zeitmessungs-Chip muss unmittelbar nach der Zielpassage abgegeben werden.

Läufer, welche den Wettkampf aufgeben, müssen den Chip beim nächsten Posten abgeben und die Aufgabe des Rennens melden.

Für nicht zurückgegebene oder verlorene Chips werden dem Läufer CHF 80.00 verrechnet.

7.3. Tragen des Live-Trackers

Alle Läufer des EUT102 erhalten vor dem Start einen eingeschalteten Live-Tracker. Dieser muss während des ganzen Laufes mitgetragen werden. Achtung! Der Tracker darf nicht unter der Sicherheitsdecke deponiert werden und darf nicht ausgeschaltet werden. Der Live-Tracker gehört zum Sicherheitskonzept des EUT102 und ermöglicht es die Läufer während dem ganzen Rennen, live zu verfolgen.

Teilnehmer am EUT53 haben bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, als Option einen Live-Tracker zu mieten.

7.4. Tragen der Startnummer

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer während des gesamten Rennens gut sichtbar (Nummer und Sponsor) auf der Brust oder am Bauch tragen.

Mit der Startnummer erhalten die Teilnehmer Verpflegung an den Verpflegungspunkten, medizinische Versorgung und Zugang zu den für die Läufer reservierten Zonen und Einrichtungen (Gepäckaufbewahrung, Duschen, etc.).

7.5. Verhalten auf der Strecke 

Die Teilnehmer verpflichten sich, alle Regeln und Anforderungen, die aus den Bestimmungen des vorliegenden Reglements und seiner Anhänge hervorgehen, sowie die Richtlinien und Anweisungen des Rennkomitees zu befolgen.

Folgende Regeln sind insbesondere zu befolgen:

jeden Unfall telefonisch dem Rennbüro bzw. einem offiziellen Helfer auf der Strecke

sofort melden.

7.6. Aufgabe oder Disqualifizierung 

Ein Läufer, der während des Rennens Probleme hat, kann aus freien Stücken aufgeben oder auf Entscheidung des Rennkomitees aus dem Rennen genommen werden.

Ein Teilnehmer darf nur an einem Kontrollpunkt aufgeben, außer er ist verletzt. Er hat in diesem Fall die Anweisungen des Rennkomitees zu befolgen.

Jeder Teilnehmer, der das Zeitlimit nicht einhält, wird disqualifiziert und muss die Anweisungen des Rennkomitees befolgen.

7.7. Kampf gegen Doping 

Der Organisator verlangt von den Teilnehmern, die Integrität und den ethischen Aspekt des Sports zu wahren. Den Teilnehmern ist jegliche Form von Doping untersagt. Als Referenz dient die zum Zeitpunkt des Rennens aktuelle Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA (verbotene Substanzen und Methoden in Wettkämpfen, vgl. http://www.wada-ama.org/en/).

Der Organisator behält sich das Recht vor, Anti-Doping-Kontrollen durchzuführen. Die Teilnehmer erklären sich bereit, sich diesen gegebenenfalls zu unterziehen.

7.8. Strafen

7.8.1. Allgemeines 

Im Falle eines Regelverstoßes von einem Teilnehmer wird eine Strafe verhängt.

Sämtliche Entscheidungen in Bezug auf Strafen werden vom Rennkomitee getroffen

und können nicht angefochten werden.

7.8.2. Strafen und Disqualifikation

Das Rennkomitee kann Strafen und Disqualifikationen gemäss folgender Tabelle anwenden:

Grund

Strafen

Hilfe und Betreuung von Dritten, ausserhalb der dafür vorgesehenen Zonen

10 Minuten bis Disqualifikation

Vorsätzliches Abkürzen oder Verlassen der markierten Strecke

10 Minuten bis Disqualifikation

Fehlendes oder unangemessenes Pflichtmaterial

10 Minuten bis Disqualifikation

Verweigerung einer Kontrolle des Pflichtmaterials vor oder während des Rennens

Disqualifikation

Unterlassen der Hilfspflicht an anderen Personen, welche sich in Schwierigkeiten befinden

1 Stunde

Verwendung von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden

1 Stunde

Absichtliches wegwerfen von Abfällen (Littering) durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter

1 Stunde

Fehlende, manipulierte oder nicht sichtbar angebrachte Startnummer

Gemäss Entscheid des Rennkomitees

Fehlen des elektronischen Chips oder GPS-Trackers (EUT102)

Gemäss Entscheid des Rennkomitees

Unsportliches Verhalten gegenüber anderen Personen

Gemäss Entscheid des Rennkomitees

Missachtung einer Anweisung der Rennleitung, des Rennkomitees oder der Vertreter des Rennkomitees

Gemäss Entscheid des Rennkomitees

Kontrollposten nicht passiert

Gemäss Entscheid des Rennkomitees

Kontrollpostens nach Ablauf der Zeitlimite verlassen

Disqualifikation

Überquerung des geschlossenen Bahnübergangs (Barriere)

Disqualifikation

7.9. Beschwerde / Protest

Allfällige Beschwerden haben spätestens 60 Minuten nach Zieleinlauf des Teilnehmers schriftlich beim Rennkomitee zu erfolgen. Danach ist kein Einspruch mehr möglich.

Beim Einreichen einer Beschwerde muss eine Kaution in Höhe von CHF 100.– hinterlegt werden. Diese wird erstattet, wenn der Beschwerde stattgegeben wird. Falls die Beschwerde abgewiesen wird, behält der Organisator die Kaution.

Der Entscheid des Rennkomitees bezüglich eines Einspruchs kann nicht angefochten werden.

8. RESULTATE UND PREISVERLEIHUNG

8.1. Resultate

Nach Verkündung der Resultate wird eine Klassierung nach Kategorien aufgestellt und auf der Website des Rennens veröffentlicht.

Bei vorzeitigem Abbruch des Rennens wird die Klassierung nach Reihenfolge und Zeit des Eintreffens der Teilnehmer am letzten Kontrollpunkt erstellt.

8.2. Siegerehrungen

Siegerehrungen finden um folgende Zeiten statt:

EUT102

Samstag, 16.00 Uhr

EUT53

Samstag, 16.00 Uhr

ET23

Samstag, 16.00 Uhr

ET16

Samstag, 16.00 Uhr

Preise:

Preise für die drei erstklassierten Männer & Frauen Overall Wertung.

Sachpreise für die Sieger der Kategorien 14+,18+, 30+, 40+, 50+, 60+ Männer & Frauen Spezialpreise für ausgeloste Finisherinnen und Finisher

Preise werden nur an anwesende Gewinner abgegeben. Preise werden nicht nachgesandt.

Die Finisher des EUT102, EUT53, ET23 und ET16 erhalten nach dem Zieleinlauf eine Finisher-Medaille.

9. ORGANISATION UND RENNKOMITEE

9.1. Organisation

Der Engadin Ultra Trail wird vom Verein Trail Sport Samedan organisiert. Im OK-Organigramm werden die Ressortverteilung sowie die Aufgabenverteilung aufgelistet.

9.2. Rennkomitee 

9.2.1. Zusammensetzung

Das Rennkomitee wird vom Organisator ernannt und besteht aus drei bis vier Personen.

Offizielle Vertreter wie Sicherheitsposten, Ärzte und freiwillige Helfer auf der Rennstrecke gelten als Vertreter des Rennkomitees.

9.2.2. Kompetenzen

Leitung des Rennens, insbesondere Änderung oder Unterbrechung des Programms oder der Strecke.

Durchsetzung des Reglements.

Funktion als Jury im Falle eines Einspruchs.

Entscheidung über Punkte, die das vorliegende Reglement nicht beinhaltet, falls es die Umstände erfordern.

10. NACHHALTIGKEIT

Der Engadin Ultra Trail achtet bei Planung, Organisation und Umsetzung des Events auf Nachhaltigkeit und ist der Plattform “saubere-veranstaltung.ch” angeschlossen.

Das Wegwerfen von Abfällen (Littering) entlang der Strecke ist streng untersagt und wird mit einer Zeitstrafe geahndet.

Die Strecke verläuft ausschliesslich auf markierten Trails und Wegen. Die markierten Trails dürfen nicht verlassen werden.

Der Veranstalter ist Mitglied der International Trail Running Association (ITRA) ist den Werten der “ITRA values and ethics” verpflichtet.

11. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Mit der Anmeldung zum Engadin Ultra Trail akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos dieses Reglement und die Ethik des Rennens und entbindet die Organisation von jeglicher Verantwortung oder Haftung.

Jeder Teilnehmer muss persönlich gegen Unfälle und sonstige Schäden versichert sein. Der Organisator haftet nicht für die Rettungskosten im Falle eines Unfalls.

Sollte dies im Interesse der verunglückten Person und erforderlich sein, wird die offizielle Rettungsorganisation alarmiert. Letztere übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Leitung des Rettungseinsatzes mit Hilfe der nötigen Mittel, einschließlich Helikopter. Die gerettete Person muss für die entstandenen Kosten aufkommen und sich ebenfalls selbst um die Rückkehr vom Ort der Evakuation kümmern. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den Fall rechtzeitig und regelkonform seiner Versicherung zu melden.

Muss der Organisator die Kosten für eine Rettungsaktion direkt begleichen, so sind diese vom Teilnehmer bzw. seiner Versicherung dem Organisator zurückzuerstatten.

Der Veranstalter schliesst für die Veranstaltungsdauer eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen der Veranstaltung und der Voluntaris.

12. RECHTSVORSCHRIFTEN

Der Verein Trail Sport Samedan tritt beim Engadin Ultra Trail als Organisator auf. Der Verein verfügt über Statuten, in welchen die Vereinsziele und der Vereinszweck definiert sind.

Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf die alleinige Verantwortung des Läufers. Er verzichtet darauf, jegliche Ansprüche dem Organisator gegenüber geltend zu machen, unabhängig vom erlittenen oder verursachten Schaden.

Im Falle eines Unfalls ist jegliche Haftung des Organisators und aller an der Organisation beteiligter Personen oder Einheiten ausgeschlossen. Das gilt insbesondere, aber nicht beschränkt, für Organe und Angestellte des Organisators, Auftragnehmer, Vertragspartner, Helfer (einschließlich freiwilliger Helfer), im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.

Jeder Teilnehmer gewährt dem Organisator sowie seinen Berechtigten, Partnern und Medien das Recht, Bilder und audiovisuelle Aufzeichnungen des Rennens inklusive der Vorbereitungsphase und der Zeit nach dem Rennen, auf denen der Teilnehmer zu sehen ist und die im Rahmen der Engadin Ultra Trail Läufe aufgenommen wurden, in allen Medien (einschließlich Promotions- und/oder Werbematerial) weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu verwenden.

Die Teilnahme am Rennen gewährt den Teilnehmern keinerlei Ansprüche auf die Nutzung des Rennens zu Werbe- oder Geschäftszwecken. Jegliche Kommunikation bezüglich der Veranstaltung, sowie die Verwendung von Bildern der Veranstaltung sind untersagt, vorbehaltlich einer schriftlichen Genehmigung des Organisators, der die Bedingungen für diese festlegt.  

Der Gerichtsstand ist Samedan.

„EngadinUltraTrail“ ist eine eingetragene Marke.

Samedan, den 24. Oktober 2025

Der Organisator


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