Judo und Aikido

Club Wohlen
CH-5610 Wohlen

T +41 79 586 72 01
www.jacwohlen.ch

Reglemente und Weisungen

28. Mai 2022

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Zuständig

Präsident des JAC Wohlen

Tel. direkt

+41 79 586 72 01

E-Mail

info@jacwohlen.ch

Inkraftsetzung

28. Mai 2022

Gültigkeit

bis auf Widerruf

Als Ergänzung zu den Statuten

Reglemente und Weisungen
des Judo und Aikido Club Wohlen

Revision

Beschreibung

26. Juni 2020

Zusammenfassen und aktualisieren aller bestehenden Reglemente. Genehmigt an der 52. GV 26.06.2020.

28. Mai 2022

Neu Eintritt nur noch via Homepage-Formular


1 Einleitung        4

1.1 Kontakte        4

2 Allgemeine Bedingungen der Mitgliedschaft        4

2.1 Eintritt        4

2.2 Vereinsleben aktiv mitgestalten        4

2.3 Beiträge        5

2.4 Zahlungsfristen/ Mahnung        5

2.5 Beitragsreduktion Grossfamilien        5

2.6 Unfall/ Krankheit        5

2.7 Spesen        6

2.8 Austritt        6

3 Regelung für Spesen und Entschädigung        6

3.1 Allgemeine Spesenregelung        6

3.2 Spesenarten        6

3.3 Spesenformular        7

4 Regelung für die Wahl zum Ehrenmitglied        7

4.1 Beschreibung Ehrenmitglied        7

4.2 Verleihungen        7

4.3 Vorzüge        8

5 Regelung für die Wahl zum Mitglied des Jahres        8

6 Regelung für Dan-Prüfungen        8

6.1 Anmeldung        8

6.2 Kostenübernahme        8

7 Regelung für Kyu-Prüfungen        9

7.1 Judo        9

7.2 Aikido        9

8 Regelung für Kursbesuche (Judo)        9

8.1 Kursanmeldung        9

8.2 Kostenübernahme        10

9 Regelung für Stage Besuche (Aikido)        10

9.1 Stage-Anmeldung        10

9.2 Kostenübernahme        10

10 Regelung für Trainingsleiter        10

10.1 Anspruch        10

10.2 Pflichten        10

10.3 Hilfstrainer        11

10.4 Entschädigung        11

11 Regelung über das Wettkampfwesen        11

11.1 Anspruch        11

11.2 Wettkampfplanung        12

11.3 Betreuer/ Coaches        12

11.4 Wettkampfanmeldung        12

11.5 Kosten        12

12 Referenzen        13


1 Einleitung

Dieses Dokument dient als Ergänzung zu den Statuten des Judo und Aikido Club Wohlen. Es enthält wichtige Regelungen und Weisungen. Jedes Mitglied hält sich an diese Weisungen und erklärt sich damit einverstanden.

Änderungen können durch Einreichen eines Antrages an der Generalversammlung (GV) besprochen und darüber abgestimmt werden. Gemäss Statuten ist ein Antrag mindestens zwei Wochen vor der GV einzureichen.

1.1 Kontakte

Präsident

praesident@jacwohlen.ch

Technische Kommission (TK)

tk@jacwohlen.ch

Kassier

kassier@jacwohlen.ch

Sektion Judo

judo@jacwohlen.ch

Sektion Aikido

aikido@jacwohlen.ch

2 Allgemeine Bedingungen der Mitgliedschaft

Ergänzend zu Art. 2 ff. der Statuten gelten folgende Regelungen.

2.1 Eintritt

Neue Mitglieder melden sich via Vereins-Homepage an.

Mit dem Beitritt erklärt sich jedes neue Mitglied mit den Statuten und den Reglementen und Weisungen des JAC Wohlen, sowie den Regelungen für Foto- und Videoaufnahmen einverstanden.

2.2 Vereinsleben aktiv mitgestalten

Der JAC Wohlen legt Wert auf ein aktives Vereinsleben. Die Mitglieder organisieren regelmässig Anlässe, bei welchen das Zusammensein im Vordergrund steht. Dies funktioniert nur durch das Engagement und die Mithilfe aller Vereinsmitglieder.

2.3 Beiträge

Die Jahresbeiträge des Judo und Aikido Club Wohlen setzen sich wie folgt zusammen:

Jahresbeiträge Verein

Erwachsene (ab 20. Altersjahr)                                        CHF 204.- (mtl. 17.-)

Jugendliche (15.-19. Altersjahr)                                    CHF 156.- (mtl. 13.-)

Kinder (bis 14. Altersjahr)                                                CHF 132.- (mtl. 11.-)

Bei einem Eintritt ab dem zweiten Halbjahr, wird der Jahresbeitrag zur Hälfte in Rechnung gestellt.

Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen des Vereins, fallen Lizenzgebühren an. Diese hängen von der Sportart (Judo oder Aikido), sowie dessen Verbandszugehörigkeit ab. Die aktuellen Kosten sind auf der Homepage unter https://jacwohlen.ch/verein/mitgliedschaft/ ersichtlich.

2.4 Zahlungsfristen/ Mahnung

Die Rechnungen für die Jahresbeiträge, sowie die entsprechenden Verbands-Lizenzgebühren werden jeweils im Oktober des Vorjahres versendet. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bezahlt ein Mitglied die Rechnung nach der dritten Mahnung nicht, wird dieses aus dem Verein ausgeschlossen.

2.5 Beitragsreduktion Grossfamilien

Sind mehr als drei zahlende Familienmitglieder im Verein angemeldet, ist das 4. Mitglied, sowie jedes weitere Mitglied (unter 18 Jahren) aus dem gleichen Haushalt kostenlos. (Als Basis gilt der Jahresbeitrag eines Jugendlichen).

Von dieser Regelung ausgenommen ist der jeweilige Verbandsbeitrag, sowie der Judopass.

2.6 Unfall/ Krankheit

Kann das Mitglied aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr am Training teilnehmen (Ausfall von mindestens sechs Monaten), kann ein Teil des Jahresbeitrags zurückgefordert werden. Voraussetzung ist das Einreichen von einem gültigen Arztzeugnis. Die Anzahl der ausgefallenen Monate werden durch den Kassier zurückerstattet. Dies gilt nicht für die Lizenzgebühren des Verbands, sowie für die Passgebühren.

2.7 Spesen

Die Mitglieder können alle getätigten Einkäufe für den Verein, sowie die in diesem Dokument beschriebenen Spesen mittels Spesenformular abrechnen.

2.8 Austritt

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens 30. September des aktuellen Jahres schriftlich per Email an den Kassier, oder mittels Formular auf der Homepage eingereicht werden. Erfolgt keine Kündigung bis 30. September, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr und die Jahresrechnung ist für das Folgejahr zu bezahlen.

3 Regelung für Spesen und Entschädigung

Jedes Mitglied hat Anrecht auf Entschädigung für getätigte Einkäufe für den Verein.

Sofern in den einzelnen Regelungen nicht weiter spezifiziert, gelten folgende Bestimmungen.

3.1 Allgemeine Spesenregelung

Reisespesen

Pro Autokilometer dürfen CHF 0.60 abgerechnet werden (Kilometer auf Basis von Google Maps). Parkgebühren sowie Ausgaben für den öffentlichen Verkehr (Bahnbillette 2. Klasse) übernimmt ebenfalls der JAC Wohlen. Flugreisen sind mit dem Vorstand abzusprechen.

Verpflegungs- und Übernachtungsspesen

Verpflegungs- und Übernachtungsspesen werden nur bei mehrtägigen Kursen und/ oder in Absprache mit dem Vorstand übernommen.

3.2 Spesenarten

Für die Abrechnung sind folgende Spesenarten zu unterscheiden:

Weitere Details sind in den jeweiligen Kapiteln in diesem Dokument beschrieben.

3.3 Spesenformular

Für die Rückerstattung der Spesen ist das Spesenformular auszufüllen.

Die Spesen müssen einzeln aufgeführt und zweckmässig gegliedert werden. Die Originalbelege (inkl. Bahnbillette) sind beizulegen.

Das Mitglied unterschreibt für die Richtigkeit der Spesen. Es leitet die Spesenabrechnung mit den Original-Belegen innert nützlicher Frist, spätestens jedoch bis 31. Dezember des betreffenden Jahres an den Kassier (kassier@jacwohlen.ch) via Email oder Post weiter.

Die Spesenauszahlung erfolgt bargeldlos auf ein Post-/ Bankkonto.

4 Regelung für die Wahl zum Ehrenmitglied

4.1 Beschreibung Ehrenmitglied

Gemäss Art. 2.8 der Statuten kann ein Mitglied als Ehrenmitglied aufgrund ausserordentlicher Leistungen aufgenommen werden.

Beispiele:

4.2 Verleihungen

Ehrenmitgliedschaften werden nur an aktive Mitglieder verliehen. Liegen ausserordentliche Umstände vor, können Abweichungen von dieser Regelung durch den Vorstand getroffen werden. Die Ehrenmitgliedschaften bestimmt der Vorstand und wird an der Generalversammlung verliehen.

4.3 Vorzüge

Ein Ehrenmitglied ist vom Jahresbeitrag befreit. Von dieser Ehrenmitgliedschaft ausgenommen ist der Verbandsbeitrag. Will das Ehrenmitglied auf eigenen Wunsch den Verbandsbeitrag nicht weiter zahlen, wird es beim Verband abgemeldet. Ein Ehrenmitglied ist stets stimmberechtigt.

5 Regelung für die Wahl zum Mitglied des Jahres

Mitglied des Jahres kann jedes aktive Vereinsmitglied werden, welches sich im jeweiligen Jahr besonders für den Verein eingesetzt hat.

Vorschläge können Vereinsmitglieder beim Vorstand des JAC Wohlen einreichen. Dieser entscheidet dann, wer schlussendlich Mitglied des Jahres wird.

Das Mitglied des Jahres wird jeweils an der Generalversammlung (GV) bekannt gegeben und erhält den Wanderpokal inklusive Namensgravur für ein Jahr.

Der Vorstand behält sich vor, die Wahl ausfallen zu lassen, wenn keine Nominierungen/ Vorschläge eingereicht werden, oder kein Vereinsmitglied die Bedingungen für das Mitglied des Jahres erfüllt.

6 Regelung für Dan-Prüfungen

Der Verein fördert und unterstützt die Graduierung zum Meistergrad.

6.1 Anmeldung

Für die Anmeldung an Kurse für die Dan-Prüfung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

6.2 Kostenübernahme

Zusätzlich zu den allgemeinen Spesen (Regelung für Spesen und Entschädigungen) übernimmt der JAC Wohlen Dan-Prüfungsgebühren von bis zu CHF 1’500.-.

7 Regelung für Kyu-Prüfungen

7.1 Judo

Zweimal Pro Jahr (einmal pro Semester) werden Kyu-Prüfungen durchgeführt. Die Prüfungstermine definiert die technische Kommission.

Die Danträger und Mitglieder der technischen Kommission nehmen die Kyu-Prüfungen ab.

Kinder müssen durch ihren Kindertrainer zur Kyu-Prüfung angemeldet werden. Dieser vervollständigt die Anmeldeliste, welche im Dojo aufgehängt ist. Die Anmeldeliste muss gebündelt der technischen Kommission zugestellt werden.

Erwachsene melden sich direkt bei der technischen Kommission zur Kyu-Prüfung an.

Die anfallenden Prüfungsgebühren sind kostendeckend kalkuliert. Sie müssen vom Mitglied vor Ort oder vorgängig dem Kindertrainer/ der technischen Kommission bezahlt werden.

7.2 Aikido

Einmal pro Semester resp. zweimal pro Jahr werden Prüfungstermine durch den Verband fixiert. 

Die Danträger nehmen die Prüfungen ab.

Die Anmeldung für die Prüfung erfolgt über den entsprechenden Trainer.

Die Kosten für die Kyu-Prüfungen sind mit der Anmeldung zur Prüfung geschuldet und an den entsprechenden Trainer zu entrichten. Da die Kosten abhängig vom Kyu-Grad sind, werden diese jeweils bei der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt.

8 Regelung für Kursbesuche (Judo)

Der JAC Wohlen unterstützt die Weiterbildung der Mitglieder durch externe Kurse und motiviert sie zur Teilnahme.

8.1 Kursanmeldung

Jedes Mitglied ist für die Kursbesuche, sowie für deren Anmeldung selbst verantwortlich. Es sind Fahrgemeinschaften zu bilden, wenn mehrere Mitglieder am gleichen Kurs teilnehmen.

8.2 Kostenübernahme

Zusätzlich zu den allgemeinen Spesen (Regelung für Spesen und Entschädigungen) übernimmt der JAC Wohlen Kursgebühren von bis zu CHF 300.- pro Jahr und Mitglied.

J&S Leiter- und Fortbildungskurse werden vollständig übernommen.

9 Regelung für Stage Besuche (Aikido)

Der Verein schätzt die Teilnahme an Stages und unterstützt im Speziellen die Aikido-Trainer in der Teilnahme.

9.1 Stage-Anmeldung

Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für die Stagebesuche, sowie für die Anmeldung. Nehmen mehrere Mitglieder an einem Stage teil, sind Fahrgemeinschaften zu bilden.

9.2 Kostenübernahme

Zusätzlich zu den allgemeinen Spesen (Regelung für Spesen und Entschädigungen) übernimmt der JAC Wohlen Stagegebühren der Aikido-Trainer von bis zu CHF 300.- pro Jahr und Trainer.

10 Regelung für Trainingsleiter

10.1 Anspruch

Der Trainer hat Anspruch auf einen geordneten Trainingsbetrieb. Das bedeutet, dass Teilnehmer pünktlich erscheinen, Respekt zeigen und aufmerksam sind.

Jeder Trainer hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung und Unterstützung durch Hilfstrainer, je nach Teilnehmerzahl.

10.2 Pflichten

Der Trainer bereitet jedes Training vor und befindet sich vor Trainingsbeginn auf der Matte. Er/ Sie kennt die Dojoregeln und ist für die Einhaltung verantwortlich. Das Gleiche gilt für den Ehrenkodex. Dieser wird als Trainer vorgelebt und somit die Einhaltung sichergestellt.

Während des gesamten Trainingsbetriebs übernimmt der Trainer die Verantwortung und ihm/ ihr obliegt die Aufsichtspflicht.

Der Trainer verlässt das Dojo als Letzte/ r und stellt sicher, dass dieses ordentlich und sauber ist.

Jeder Trainer führt eine Anwesenheitsliste.

Alle Trainer und Hilfstrainer nehmen am Regeltraining teil und bilden sich regelmässig weiter.

10.3 Hilfstrainer

Jeder Hilfstrainer wird durch einen Götti oder ein Gotti unterstützt und hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Trainer. Der Götti/ das Gotti ist verantwortlich, dass der Hilfstrainer stufengerecht ans Trainingswesen herangeführt wird.

Die Anmeldung zum Hilfstrainer erfolgt über eine Anfrage an die technische Kommission (TK) mit Vorschlag eines Göttis/ Gottis. Die TK leitet die weiteren Schritte ein.

10.4 Entschädigung

Der Trainer hat Anrecht auf Entschädigung von pauschal CHF 25.-, resp. ein Hilfstrainer von CHF 10.- pro erteilte Lektion.

Die Abrechnung erfolgt über den Haupttrainer. Er/ Sie muss den Hilfstrainer auszahlen.

Betreuern/ Leitern von Trainingsweekends werden die Unkosten für Kost und Logis von max. CHF 100.- pro Wochenende erstattet. Zudem hat der Betreuer ein Anrecht auf Coachingspesen von CHF 30.- pro Tag.

Details zur Rückerstattung der Spesen sind dem Kapitel Regelung für Spesen und Entschädigungen zu entnehmen.

11 Regelung über das Wettkampfwesen

11.1 Anspruch

Grundsätzlich ist erwünscht, dass jeder Wohler Judoka Wettkampferfahrung sammelt. Dabei haben die Betreuer/ Coaches Anrecht auf eine Entschädigung (siehe Kapitel 11.5).

11.2 Wettkampfplanung

Zu Beginn des Jahres werden alle Turniere, bei welchen der Verein eine Vor-Ort-Betreuung mittels Coach sicherstellt, in die Vereins-Agenda und Semesterplanung aufgenommen.

Die Turniere werden frühzeitig auf der Homepage und im Dojo ausgeschrieben. Die jeweiligen Trainer motivieren die Mitglieder zur Teilnahme.

Das Ziel ist es, gemeinsam als Gruppe diese Turniere zu besuchen.

Wettkämpfe, die nicht in der Vereins-Agenda sind, können von den Mitgliedern in Eigenverantwortung besucht werden.

11.3 Betreuer/ Coaches

Die Betreuer/ Coaches begleiten die Teilnehmer am Turnier, coachen diese und übernehmen die Verantwortung am Wettkampftag. Am Ende jedes Turniers füllen sie das “Berichterstattungs-Formular” aus und schicken dieses inkl. Fotos an den Vereinsvorstand. Dieser stellt sicher, dass ein Bericht auf der Homepage und allenfalls in weiteren Medien (Zeitungsbericht, Social Media etc.) veröffentlicht wird.

11.4 Wettkampfanmeldung

Die Turnieranmeldung bei Kindern und Jugendlichen erfolgt via Trainer, den Nachwuchsförderer oder die technische Kommission. Es werden immer Fahrgemeinschaften gebildet. Erwachsene sind für die Anmeldung, sowie für die Hin- und Rückreise selbst verantwortlich. Wobei das Ziel ist, dass auch hier die definierten Turniere in Gruppen besucht und Fahrgemeinschaften gebildet werden.

11.5 Kosten

Zusätzlich zu den allgemeinen Spesen (Regelung für Spesen und Entschädigungen) übernimmt der JAC Wohlen nachfolgende Leistungen.

Der Coach hat Anrecht auf eine pauschale Entschädigung von CHF 30.- pro Wettkampftag. Die Entschädigung betrifft das Coaching vor Ort.

Die Startgelder (Einzelstart/ Doppelstart/ Tripplestart) werden vollumfänglich vom Verein übernommen.

12 Referenzen

Statuten 2013 https://jacwohlen.ch/wp-content/uploads/2017/10/Statuten-ab-2013-Original.pdf

Spesenformular
https://jacwohlen.ch/wp-content/uploads/2017/10/Spesenabrechnung.xlsx

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