Gesetz zur Klassifizierung und Besteuerung von Pestiziden
Aufgrund der teilweisen großen Eingriffe von in der Agrarwirtschaft genutzten Pestiziden wird in diesem Gesetz eine Klassifizierung von Pestiziden in Auftrag gegeben und eine Anhand der Aggressivität bemessene Besteuerung eingeführt.
§1 Klassifizierung
Sämtliche in Deutschland zugelassene Pestizide werden von dem wissenschaftlichen Dienstes des Umweltministeriums einer von vier Klassen zugeordnet. In Klasse 1 kommen die Pestizide, die die größten Änderungen an den vorhandenen Ökosystemen vornehmen, und in Klasse 4 die Pestizide, die die geringsten Änderungen an den vorhandenen Ökosystemen vornehmen. Falls es nötig seien sollte werden durch eine Gesetzesänderung in der Zukunft weitere Klassen hinzugefügt und es erleichtert Pestizide zu verbieten, indem die niedrigste Klasse verboten wird.
§2 Besteuerung
Die Klassen werden unterschiedlich besteuert. Pestizide einer Klasse werden doppelt so hoch besteuert wie die einer Klasse höher. Somit ist die Besteuerung von Pestiziden der Klasse 1 achtmal so hoch wie bei Pestiziden der Klasse 4. Für Pestizide der Klasse 4 liegt die Besteuerung bei 5€ pro 50 kg die das verwendete Pestizide als Pulver wiegen würde. Die Vervielfachung sollte bei der Einführung weiterer Klassen angepasst werden.
§3 Schutzzonen
Vergleichbar mit den Umweltzonen für Autos ist es den Lokalbehörden erlaubt, begründete Schutzzonen zu erstellen, wo nur Pestizide der Klasse X oder höher erlaubt sind.